Rechtsprechung
   BFH, 23.07.1999 - VI B 116/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,70
BFH, 23.07.1999 - VI B 116/99 (https://dejure.org/1999,70)
BFH, Entscheidung vom 23.07.1999 - VI B 116/99 (https://dejure.org/1999,70)
BFH, Entscheidung vom 23. Juli 1999 - VI B 116/99 (https://dejure.org/1999,70)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,70) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    FGO § 69 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 2; ; EStG § 11 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 38 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zufluß von Arbeitslohn bei Aktienoptionsrechten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, daß ein Zufluß von Arbeitslohn nicht bereits durch die Einräumung eines Optionsrechts auf den späteren Erwerb von Aktien, sondern grundsätzlich erst durch die Ausübung der Option begründet wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Zufluss-/Abfluss-Prinzip
    ABC der wichtigsten Zuflussvarianten
    Aktien/Aktienoptionen

Papierfundstellen

  • BFHE 189, 403
  • BB 1999, 1966
  • BB 1999, 2595
  • DB 1999, 1932
  • BStBl II 1999, 684
  • NZA-RR 2000, 37
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (182)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 10.03.1972 - VI R 278/68

    Arbeitnehmer - Rahmen des Arbeitsverhältnisses - Optionsrecht - Erwerb von Aktien

    Auszug aus BFH, 23.07.1999 - VI B 116/99
    Zwar habe der Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 10. März 1972 VI R 278/68 (BFHE 105, 348, BStBl II 1972, 596) entschieden, daß die Einräumung eines Aktienoptionsrechts dem Berechtigten lediglich eine Chance zu einem preisgünstigen Vermögenserwerb gebe, der zu einem Zufluß erst führe, wenn der Berechtigte die Option ausgeübt habe.

    Dementsprechend hat die Rechtsprechung für den Fall, daß einem Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses ein Optionsrecht auf den späteren Erwerb von Aktien zu einem bestimmten Übernahmepreis eingeräumt wurde, als Arbeitslohn nicht den Wert des Optionsrechts bei dessen Gewährung, sondern die Differenz zwischen Kurswert und Übernahmepreis bei Ausübung der Option angesehen (BFH-Urteil in BFHE 105, 348, BStBl II 1972, 596; ebenso stillschweigend BFH-Beschluß vom 8. August 1991 VI B 109/90, BFHE 165, 101, BStBl II 1991, 929; gleicher Ansicht FG München, Beschluß vom 11. Januar 1999 8 V 3484/98, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1999, 381; FG Köln, Urteile vom 9. September 1998 11 K 5153/97, EFG 1998, 1634, und vom 21. Oktober 1998 11 K 1662/97, EFG 1999, 116).

  • BFH, 24.07.1996 - X R 139/93

    Veräußerung von Aktien-Optionsrechten

    Auszug aus BFH, 23.07.1999 - VI B 116/99
    Zwischenzeitlich würden jedoch nach der Rechtsprechung des BFH (z.B. Urteil vom 24. Juli 1996 X R 139/93, BFH/NV 1997, 105) entgeltlich erworbene Aktienoptionsrechte als selbständige Wirtschaftsgüter angesehen.

    Auch das BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 105 sowie das vor dem FG vom Antragsteller eingeführte BFH-Urteil vom 28. November 1990 X R 197/87 (BFHE 163, 175, BStBl II 1991, 300) betreffen handelbare Optionen mit Ansprüchen gegen fremde Dritte und nicht gegen den Arbeitgeber.

  • BFH, 17.09.1982 - VI R 75/79

    Die Kostenübernahme des Arbeitgebers für die Vorsorgeuntersuchung eines

    Auszug aus BFH, 23.07.1999 - VI B 116/99
    Die erwähnte Entscheidung aus dem Jahr 1972 basiere somit noch nicht auf dem nunmehr vom BFH vertretenen einheitlichen Wirtschaftsgutbegriff für sämtliche Einkunftsarten und stimme auch nicht mit der Neudefinition des Arbeitslohnbegriffs durch den BFH ab dem Urteil vom 17. September 1982 VI R 75/79 (BFHE 137, 13, BStBl II 1983, 39) überein, nach der eine Einnahme jeder erlangte Vorteil sei, der in Geld oder Geldeswert bestehe.

    Das BFH-Urteil in BFHE 137, 13, BStBl II 1983, 39 ist nicht zur Frage des Zuflusses bzw. des Zuflußzeitpunktes ergangen, sondern dazu, ob Aufwendungen des Arbeitgebers deshalb nicht "für eine Beschäftigung" (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG) getätigt und folglich nicht als Ertrag der Arbeit des Arbeitnehmers anzusehen seien, weil sie im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgt seien.

  • BFH, 17.11.1998 - VIII R 24/98

    Gewinnausschüttungen an beherrschenden Gesellschafter

    Auszug aus BFH, 23.07.1999 - VI B 116/99
    Dementsprechend knüpft der Lohnsteuerabzug nicht an das Innehaben von Ansprüchen des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, sondern an den Zufluß an, der regelmäßig (zu hier nicht interessierenden Ausnahmen vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 17. November 1998 VIII R 24/98, BFHE 187, 292, BStBl II 1999, 223, m.w.N.) mit der Erfüllung des Anspruchs zusammenfällt.
  • BFH, 10.11.1989 - VI R 155/85

    Einnahmen durch den geldwerten Vorteil aus dem verbilligtem Erwerb eines

    Auszug aus BFH, 23.07.1999 - VI B 116/99
    Dementsprechend fließt bei dem Versprechen des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer einen Gegenstand (z.B. ein Grundstück) zuzuwenden, Arbeitslohn nicht bereits mit wirksamer Zusage, sondern erst in dem Zeitpunkt zu, in dem der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das wirtschaftliche Eigentum verschafft (BFH-Urteile vom 26. Juli 1985 VI R 200/81, BFH/NV 1986, 306, und vom 10. November 1989 VI R 155/85, BFH/NV 1990, 290).
  • BFH, 16.04.1999 - VI R 60/96

    Arbeitslohn bei Gruppenunfallversicherung

    Auszug aus BFH, 23.07.1999 - VI B 116/99
    In Übereinstimmung hiermit hat der erkennende Senat erst jüngst (BFH-Urteil vom 16. April 1999 VI R 60/96, DStR 1999, 1149) entschieden, daß ein zum Vermögen des Arbeitnehmers gehörender Anspruch noch nicht zum Zufluß führen müsse.
  • FG München, 11.01.1999 - 8 V 3484/98
    Auszug aus BFH, 23.07.1999 - VI B 116/99
    Dementsprechend hat die Rechtsprechung für den Fall, daß einem Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses ein Optionsrecht auf den späteren Erwerb von Aktien zu einem bestimmten Übernahmepreis eingeräumt wurde, als Arbeitslohn nicht den Wert des Optionsrechts bei dessen Gewährung, sondern die Differenz zwischen Kurswert und Übernahmepreis bei Ausübung der Option angesehen (BFH-Urteil in BFHE 105, 348, BStBl II 1972, 596; ebenso stillschweigend BFH-Beschluß vom 8. August 1991 VI B 109/90, BFHE 165, 101, BStBl II 1991, 929; gleicher Ansicht FG München, Beschluß vom 11. Januar 1999 8 V 3484/98, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1999, 381; FG Köln, Urteile vom 9. September 1998 11 K 5153/97, EFG 1998, 1634, und vom 21. Oktober 1998 11 K 1662/97, EFG 1999, 116).
  • BFH, 27.05.1993 - VI R 19/92

    Lohnsteuer - Beiträge - Versorgungskasse - Arbeitslohn - Verjährung - Zeitpunkt

    Auszug aus BFH, 23.07.1999 - VI B 116/99
    In Übereinstimmung hiermit hat die Rechtsprechung die Zusage des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer künftig Leistungen zu erbringen, noch nicht als Zufluß angesehen (BFH-Urteil vom 3. Juli 1964 VI 262/63 U, BFHE 81, 225, BStBl III 1965, 83), selbst wenn der Arbeitgeber interne Maßnahmen getroffen hat, mittels deren der Anspruch, der dem Arbeitnehmer eingeräumt wurde, finanziell abgesichert wird (BFH-Urteil vom 27. Mai 1993 VI R 19/92, BFHE 172, 46, BStBl II 1994, 246; vgl. auch BFH-Beschluß vom 16. September 1998 VI B 155/98, BFH/NV 1999, 457, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst 1999, 166).
  • BFH, 03.07.1964 - VI 262/63 U

    Verbuchung von Tantiemen als Betriebsausgaben - Gewährung eines Darlehns durch

    Auszug aus BFH, 23.07.1999 - VI B 116/99
    In Übereinstimmung hiermit hat die Rechtsprechung die Zusage des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer künftig Leistungen zu erbringen, noch nicht als Zufluß angesehen (BFH-Urteil vom 3. Juli 1964 VI 262/63 U, BFHE 81, 225, BStBl III 1965, 83), selbst wenn der Arbeitgeber interne Maßnahmen getroffen hat, mittels deren der Anspruch, der dem Arbeitnehmer eingeräumt wurde, finanziell abgesichert wird (BFH-Urteil vom 27. Mai 1993 VI R 19/92, BFHE 172, 46, BStBl II 1994, 246; vgl. auch BFH-Beschluß vom 16. September 1998 VI B 155/98, BFH/NV 1999, 457, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst 1999, 166).
  • BFH, 16.09.1998 - VI B 155/98

    Lohnzufluß bei betrieblicher Altersversorgung

    Auszug aus BFH, 23.07.1999 - VI B 116/99
    In Übereinstimmung hiermit hat die Rechtsprechung die Zusage des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer künftig Leistungen zu erbringen, noch nicht als Zufluß angesehen (BFH-Urteil vom 3. Juli 1964 VI 262/63 U, BFHE 81, 225, BStBl III 1965, 83), selbst wenn der Arbeitgeber interne Maßnahmen getroffen hat, mittels deren der Anspruch, der dem Arbeitnehmer eingeräumt wurde, finanziell abgesichert wird (BFH-Urteil vom 27. Mai 1993 VI R 19/92, BFHE 172, 46, BStBl II 1994, 246; vgl. auch BFH-Beschluß vom 16. September 1998 VI B 155/98, BFH/NV 1999, 457, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst 1999, 166).
  • BFH, 08.08.1991 - VI B 109/90

    Die Bewertung von Aktien (Option) nach den Verhältnissen am Tag der

  • FG Köln, 09.09.1998 - 11 K 5153/97

    Anspruch auf Gewährung einer Tarifvergünstigung; Einräumung von Optionsrechten

  • BFH, 25.11.1993 - VI R 45/93

    Bei einer vom Arbeitgeber betriebsintern veranstalteten Verlosung ist nicht

  • BFH, 28.11.1990 - X R 197/87

    Besteuerung von Wertpapieroptionsgeschäften beim Stillhalter

  • FG Niedersachsen, 13.02.1998 - I 464/96

    Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (VuV); Beweislast

  • BFH, 26.07.1985 - VI R 200/81

    Differenzbetrag zwischen dem Verkehrswert und dem Einheitswert als geldwerter

  • FG Köln, 21.10.1998 - 11 K 1662/97

    Erzielter Gewinn aus erhaltenen Optionsrechten auf den späteren Erwerb von Aktien

  • BFH, 05.11.1998 - VIII B 74/98

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei Übernahmegewinn?

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht