Rechtsprechung
   BFH, 19.12.2000 - IX R 96/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2102
BFH, 19.12.2000 - IX R 96/97 (https://dejure.org/2000,2102)
BFH, Entscheidung vom 19.12.2000 - IX R 96/97 (https://dejure.org/2000,2102)
BFH, Entscheidung vom 19. Dezember 2000 - IX R 96/97 (https://dejure.org/2000,2102)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,2102) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuer - Verzicht auf dingliches Recht - Grundstückseigentümer - Inhaber eines dinglichen Rechts - Nachbargrundstück - Einkünfte

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abstandszahlung; Dienstbarkeiten; entgeltlicher Verzicht auf dingliche Rechte am Nachbargrundstück

  • Judicialis

    EStG § 22 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 22 Nr. 3
    Keine sonstigen Einkünfte bei Aufgabe eines dinglichen Rechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 22 Nr 3
    Bau; Grunddienstbarkeit; Sonstige Leistung; Verzicht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 194, 178
  • NJW 2001, 2656 (Ls.)
  • BB 2001, 873
  • DB 2001, 959
  • BStBl II 2001, 391
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 06.05.2020 - X R 16/18

    Einkommensteuerliche Behandlung pauschaler Bonuszahlungen einer gesetzlichen

    Als Leistung i.S. dieser Vorschrift sieht die Rechtsprechung nach einer Kerndefinition jedes Tun, Dulden oder Unterlassen an, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages sein kann und das eine Gegenleistung auslöst (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 17.08.2005 - IX R 23/03, BFHE 211, 143, BStBl II 2006, 248, unter II.1.) bzw. das um des Entgelts willen erbracht wird (BFH-Urteile vom 19.12.2000 - IX R 96/97, BFHE 194, 178, BStBl II 2001, 391, unter II.1.a, sowie vom 11.07.2017 - IX R 28/16, BFHE 259, 272, BStBl II 2018, 86, Rz 27).
  • BFH, 02.07.2018 - IX R 31/16

    Entschädigung für Überspannung eines Grundstücks mit Stromleitung nicht steuerbar

    Steht --wie hier-- nicht die (zeitlich begrenzte) Nutzungsüberlassung des Grundstücks oder Teile hiervon im Vordergrund, sondern vielmehr die endgültige Aufgabe eines eigenständig zu beurteilenden Vermögenswerts (vgl. dazu z.B. Senatsurteil vom 19. Dezember 2000 IX R 96/97, BFHE 194, 178, BStBl II 2001, 391, zu § 22 Nr. 3 EStG), so ist der Vorgang demnach wie eine (nicht steuerbare) Vermögensumschichtung zu behandeln.
  • BFH, 06.05.2020 - X R 30/18

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06.05.2020 X R 16/18 -

    Als Leistung i.S. dieser Vorschrift sieht die Rechtsprechung nach einer Kerndefinition jedes Tun, Dulden oder Unterlassen an, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages sein kann und das eine Gegenleistung auslöst (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 17.08.2005 - IX R 23/03, BFHE 211, 143, BStBl II 2006, 248, unter II.1.) bzw. das um des Entgelts willen erbracht wird (BFH-Urteile vom 19.12.2000 - IX R 96/97, BFHE 194, 178, BStBl II 2001, 391, unter II.1.a, sowie vom 11.07.2017 - IX R 28/16, BFHE 259, 272, BStBl II 2018, 86, Rz 27).
  • FG Niedersachsen, 14.02.2019 - 10 K 247/17

    Keine Steuerpflicht für Zahlungen im Rahmen eines Stipendiums bei einer

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BFH-Beschluss vom 23. März 2016 IX B 22/16 BFH/NV 2016, 1013 sowie Urteile vom 24. April 2012 IX R 6/10 BStBl II 2012, 581; vom 19. März 2013 IX R 65/10 BFH/NV 2013, 1085, und vom 14. April 2015 IX R 35/13 BStBl II 2015, 795) ist Leistung i.S. des § 22 Nr. 3 EStG jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrags sein kann und eine Gegenleistung auslöst, sofern es sich nicht um eine Veräußerung oder einen veräußerungsähnlichen Vorgang im privaten Bereich handelt, bei denen ein Entgelt dafür erbracht wird, dass ein Vermögenswert in seiner Substanz endgültig aufgegeben wird (vgl. BFH-Urteile vom 18. Mai 2004 IX R 63/02 BStBl II 2004, 874 und vom 19. Dezember 2000 IX R 96/97 BStBl II 2000, 391).
  • BFH, 18.05.2004 - IX R 63/02

    Verzicht auf Nachbarrechte im Rahmen einer Grundstücksveräußerung

    Wird indes --wie hier-- das Entgelt dafür erbracht, dass ein Vermögensgegenstand in seiner Substanz endgültig aufgegeben wird, gehört das Entgelt nicht zu den Einkünften gemäß § 22 Nr. 3 EStG (BFH-Urteil vom 19. Dezember 2000 IX R 96/97, BFHE 194, 178, BStBl II 2001, 391).
  • FG Berlin, 19.03.2002 - 9 K 9102/01

    Sonstige Leistungen im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG

    Entgelte für Vermögensdispositionen würden aber nicht von 22 Nr. 3 EStG erfasst (Hinweise auf Heinicke, in: Schmidt, a. a. O., § 22 Rz. 132, Jansen, in: Herrmann / Heuer / Raupach, a. a. O., Rz. 240, Stuhrmann, in: Blümich, a. a. O., Rz. 152 sowie BFH-Urteil vom 19. Dezember 2000 IX R 96/97, BFHE 194, 178 , BStBl II 2001, 391 ).

    Der Verkauf einer Idee von hoher Werthaltigkeit sei ebenso zu beurteilen wie der Verkauf eines Rechtes oder der entgeltliche Verzicht hierauf: Beides sei steuerfrei (Hinweis auf BFH-Urteil in BFHE 194, 178 , BStBl II 2001, 391 ).

    Eine (sonstige) Leistung i. S. von § 22 Nr. 3 EStG 1996 ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH jedes Tun, Unterlassen oder Dulden, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages sein kann und um des Entgelts willen erbracht wird; ausgenommen sind Veräußerungsvorgänge oder veräußerungsähnliche Vorgänge im privaten Bereich, bei denen ein Entgelt dafür erbracht wird, dass ein Vermögensgegenstand in seiner Substanz endgültig aufgegeben wird (vgl. zuletzt Urteil in BFHE 194, 178 , BStBl II 2001, 391 ).

  • FG Düsseldorf, 19.12.2001 - 2 K 4816/98

    Private Grundstücksveräußerung; Entgeltanteil; Sonstige Leistung;

    Hiervon ausgenommen sind allerdings Veräußerungsvorgänge oder veräußerungsähnliche Vorgänge im privaten Bereich, bei denen ein Entgelt dafür erbracht wird, dass ein Vermögensgegenstand in seiner Substanz endgültig aufgegeben wird ( vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 19.12.2000 - IX R 96/97 - Der Betrieb ( DB ) 2001, 959 m.w.N.; Urteil vom 14.11.1978 - VIII R 72/76 - Bundessteuerblatt ( BStBl ) II 1979, 298 ).

    Zwar ist es zutreffend, dass Grundstücksveräußerungen des Privatvermögens - abgesehen von den Fällen des § 23 EStG in der im Streitjahr geltenden Fassung -, bei denen das Entgelt für die endgültige Aufgabe des Vermögensgegenstandes in seiner Substanz gezahlt wird, nicht steuerbar sind ( vgl. BFH, Urteil vom 19.12.2000 - IX R 96/97 a.a.O. ).

    Entscheidend ist dabei nicht, wie die Parteien diese Leistungen benannt, sondern was sie nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse wirklich gewollt und tatsächlich bewirkt haben (vgl. BFH, Urteil vom 19.12.2000 - IX R 96/97 - a.a.O.; Urteil vom 05.08.1976 - VIII R 97/73 - BStBl II 1977, 26 [27] ).

  • FG Düsseldorf, 17.07.2002 - 2 K 4068/01

    Bonusaktien; Kapitaleinkünfte; sonstige Leistung; Anschaffungskostenminderung -

    Eine sonstige Leistung i. S. v. § 22 Nr. 3 EStG ist jedes Tun, Unterlassen oder Dulden, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages sein kann und um des Entgelts Willen erbracht wird, sofern es sich nicht um Veräußerungsvorgänge und veräußerungsähnliche Vorgänge im privaten Bereich handelt, bei denen ein Entgelt dafür erbracht wird, dass ein Vermögenswert in seiner Substanz endgültig aufgegeben wird (vgl. BFH, Urteil vom 19.12.2000, - IX R 96/97 - BStBl. II 2001, 391 m. w. N.; Urteil vom 28.11.1990 - X R 197/87 - BStBl. II 1991, 300, 301).
  • BFH, 22.08.2003 - IX B 85/03

    Sonstige Leistung i.S.v. § 22 Nr. 3 EStG; Zustimmung zu einer baurechtswidrigen

    Eine (sonstige) Leistung i.S. von § 22 Nr. 3 EStG ist jedes Tun, Unterlassen oder Dulden, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages sein kann und das um des Entgelts willen erbracht wird; ausgenommen sind Veräußerungsvorgänge oder veräußerungsähnliche Vorgänge im privaten Bereich, bei denen ein Entgelt dafür erbracht wird, dass ein Vermögensgegenstand in seiner Substanz endgültig aufgegeben wird (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 19. Dezember 2000 IX R 96/97, BFHE 194, 178, BStBl II 2001, 391).

    Die Vorentscheidung weicht entgegen der Auffassung der Kläger nicht von dem BFH-Urteil in BFHE 194, 178, BStBl II 2001, 391 ab.

  • FG Köln, 20.06.2012 - 4 K 295/10

    Frage der steuerlichen Erfassung einer Ausgleichszahlung aus einem Aktienkauf-

    Diese Vorgänge sollen nur dann der Einkommensteuer unterliegen, wenn die Voraussetzungen des § 23 EStG (ggf. § 22 Nr. 1 oder § 17 EStG) vorliegen (ständige Rechtsprechung, vgl. dazu Urteil des BFH vom 19. Dezember 2000 IX R 96/97, BStBl II 2001, 391, m. w. N.).

    Entscheidend ist dabei nicht, wie die Parteien diese Leistungen benannt, sondern was sie nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse wirklich gewollt und tatsächlich bewirkt haben (BFH-Urteil vom 19. Dezember 2000, a. a. O., m. w. N.).

  • BFH, 04.03.2008 - IX R 36/07

    Entgeltliche Hinnahme von Baumaßnahmen auf dem Nachbargrundstück steuerbar

  • FG Thüringen, 14.03.2018 - 3 K 737/17

    Einkommensteuerliche Behandlung eines Facharztstipendiums

  • BayObLG, 03.03.2004 - 4St RR 8/04

    Zur Frage, ob unter unter welchen Vorausetzungen ein Strafverfahren bis zum

  • FG Niedersachsen, 16.02.2022 - 4 K 89/20

    Einnahmen aus einem Verzicht auf bei dem Erwerb zunächst nicht bekannte

  • FG Münster, 27.10.2008 - 6 K 4721/04

    Ausgleichszahlung für Umwidmung von Grundbesitz in naturschutzrechtliches

  • FG Düsseldorf, 20.11.2013 - 7 K 1301/13

    Steuerbarkeit einer Entschädigungszahlung für Fluglärm: Anspruchsverzicht des

  • BFH, 19.12.2002 - IX B 79/02

    NZB: Sicherung der Einheitlichkeit der Rspr.

  • FG Baden-Württemberg, 06.05.2003 - 4 K 80/00

    Entschädigung für baubedingte Grundstücksnutzung als Einnahmen i.S. des § 22 Nr.

  • FG München, 27.06.2007 - 1 K 4055/04

    Einkommensteuerrechtliche Steuerbarkeit von Entschädigungszahlungen;

  • FG Münster, 10.04.2003 - 8 K 1220/99

    Sonstige Einkünfte: Abfindung für den Verzicht auf Nachbarrechte

  • FG München, 15.03.2021 - 7 K 2118/20

    Keine sonstigen Einkünfte bei Entschädigungszahlungen für Wertminderung eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht