Rechtsprechung
| BFH, 27.11.2001 - VIII R 36/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
EStG §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1, 17 Abs. 2 und Abs. 4; HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4
- Simons & Moll-Simons
EStG §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1, 17 Abs. 2 und Abs. 4; HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Wann entsteht ein Liquidationsverlust i. S. des § 17 Abs. 4 EStG? - Zur Realisierung eines Veräußerungsverlusts vor Abschluss der Liquidation - Keine Rückstellung für Verpflichtung zu künftigen Einlagen - Ermittlung des Auflösungsgewinns nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Auflösungsverlust bei der konkursfreien Liquidation einer Kapitalgesellschaft - Rückstellung für Mehrsteuern frühestens mit Beanstandung einer Sachbehandlung durch den Steuerfahndungsprüfer
- Betriebs-Berater
Zeitliche Voraussetzungen für die Entstehung eines Auflösungsverlustes bei Liquidation einer Kapitalgesellschaft
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 18.04.2000 - 4 K 264/98
- BFH, 27.11.2001 - VIII R 36/00
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 197, 394
- BB 2002, 1359
- BB 2002, 771
- DB 2002, 767
- BStBl II 2002, 731
Wird zitiert von ... (68)
- BFH, 21.01.2004 - VIII R 2/02
Schuldzinsen bei Erwerb einer wesentlichen Beteiligung
Eine Überschuldung auf der Basis der Bewertung zu Verkehrswerten dokumentiert zwar, dass die Gesellschaft per Saldo vermögenslos ist, weil ihr Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt; Vermögenslosigkeit als Auflösungs- und Vollbeendigungsgrund einer Kapitalgesellschaft setzt aber --wenn nicht noch die Löschung der Gesellschaft im Handelsregister hinzutreten muss (s. dazu oben unter aa)-- voraus, dass die Gesellschaft über kein oder nur noch über ein geringfügiges Aktivvermögen verfügt (…Schulze-Osterloh in Baumbach/Hueck, a.a.O., § 60 Rz. 6, 7 und Anhang zu § 77 Rz. 5, m.w.N.; BFH-Urteile in BFHE 148, 158, BStBl II 1987, 310, unter II.B.2. der Gründe; vom 27. November 2001 VIII R 36/00, BFHE 197, 394, BStBl II 2002, 731, unter II.2.b der Gründe).Ohne einen Auflösungsbeschluss, mit dem die Gesellschafter dokumentieren, dass sie die Gesellschaft nicht mehr fortführen wollen, ist regelmäßig davon auszugehen, dass ihre Absicht, über das Unternehmen der Kapitalgesellschaft Einkünfte nach § 17 EStG oder § 20 EStG zu erzielen, fortbesteht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 195, 302, BStBl II 2001, 668, unter 2.a bb der Gründe); die künftige Entwicklung der Gesellschaft ist trotz ihrer Überschuldung noch nicht absehbar (vgl. --zur Auflösung einer GmbH durch Konkurs-- BFH-Urteile vom 25. Januar 2000 VIII R 63/98, BFHE 191, 115, BStBl II 2000, 343, und in BFH/NV 2001, 761, sowie --zur Abgrenzung der Rechtsfolgen bei freiwilliger und bei erzwungener Auflösung-- BFH-Urteil in BFHE 197, 394, BStBl II 2002, 731, und BFH-Beschluss vom 28. Januar 2002 VIII B 63/01, BFH/NV 2002, 646).
Soweit der Senat in seinem Urteil in BFHE 197, 394, BStBl II 2002, 731 darauf hingewiesen hat, dass eine Kapitalgesellschaft ggf. trotz vorhandener Aktivwerte bereits als vermögenslos behandelt werden kann, beruht diese Beurteilung auf der besonderen Zwecksetzung des § 17 EStG.
- BFH, 27.03.2007 - VIII R 25/05
Einschränkende Auslegung hinsichtlich der Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens …
Gegen die Annahme des FG, dass der Auflösungsverlust danach bereits im Zeitpunkt der Auflösung der GmbH am 31. Oktober 2001 --ausnahmsweise-- realisiert worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 27. November 2001 VIII R 36/00, BFHE 197, 394, BStBl II 2002, 731), wendet sich auch das FA als Revisionskläger nicht mehr.Vielmehr setzt die Entstehung des Verlustes des Weiteren voraus, dass mit Zuteilungen und Rückzahlungen gemäß § 17 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht mehr zu rechnen ist und feststeht, ob und in welcher Höhe noch nachträgliche Anschaffungskosten oder sonstige im Rahmen des § 17 Abs. 2 EStG zu berücksichtigende wesentliche Aufwendungen anfallen werden (BFH-Urteile in BFHE 184, 374, BStBl II 1999, 344, m.w.N.; in BFHE 197, 394, BStBl II 2002, 731;… BFH-Beschluss vom 28. Januar 2002 VIII B 63/01, BFH/NV 2002, 646).
Dies ist gleichermaßen unter den oben genannten Voraussetzungen der Fall (BFH-Urteile in BFHE 197, 394, BStBl II 2002, 731;… vom 1. März 2005 VIII R 46/03, BFH/NV 2005, 2171, mit umfangreichen Nachweisen).
- BFH, 25.03.2003 - VIII R 24/02
Auflösungsverlust nach § 17 Abs. 4 EStG; Eröffnung des Konkursverfahrens …
Vermögenslosigkeit in diesem Sinne liegt dann vor, wenn die GmbH über kein oder nur noch über ein geringfügiges Aktivvermögen verfügt (…zur gesellschaftsrechtlichen Vollbeendigung in diesem Fall vgl. den Streitstand bei Schulze-Osterloh in Baumbach/Hueck, GmbH-Gesetz, 17. Aufl., § 60 Rz. 6, 7, und Anhang zu § 77 Rz. 5, m.w.N.; BFH-Urteile vom 29. Oktober 1986 I R 318-319/83, BFHE 148, 158, BStBl II 1987, 310, unter II. B. 2. der Gründe; vom 27. November 2001 VIII R 36/00, BFHE 197, 394, BStBl II 2002, 731, unter II. 2. b der Gründe).bb) Der erkennende Senat hat darüber hinaus in seinem Urteil in BFHE 197, 394, BStBl II 2002, 731 (dort unter II. 2. c der Gründe) ausgeführt, dass unter Berücksichtigung der besonderen Zwecksetzung des § 17 EStG eine Kapitalgesellschaft trotz der vorhandenen Aktivwerte auch dann als vermögenslos behandelt werden könne, wenn der wesentlich beteiligte Gesellschafter mit einer Auskehrung vom Gesellschaftsvermögen im Rahmen der Vermögensverteilung nach § 72 GmbHG nicht mehr rechnen konnte.
- Es muss absehbar sein, ob und in welcher Höhe den Gesellschaftern noch nachträgliche Anschaffungskosten oder sonstige im Rahmen des § 17 Abs. 2 EStG zu berücksichtigende Veräußerungs- oder Aufgabekosten anfallen werden; insofern dürfen keine wesentlichen Änderungen mehr eintreten (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Senatsurteil in BFHE 197, 394, BStBl II 2002, 731, unter II. 2. der Gründe).
Sie setzt voraus, dass der Stichtag, zu dem dieser Verlust realisiert ist, bereits feststeht (vgl. dazu Senatsurteil in BFHE 197, 394, BStBl II 2002, 731, unter II. 2. d bb der Gründe).
- BFH, 22.08.2012 - X R 23/10
Zeitpunkt der Bildung einer Rückstellung für hinterzogene Mehrsteuern - keine …
Eine Rückstellung ist vielmehr erst zu dem Bilanzstichtag zu bilden, zu dem der Steuerpflichtige aufgrund eines hinreichend konkreten Sachverhalts ernsthaft mit einer quantifizierbaren Steuernachforderung rechnen muss, also frühestens dann, wenn der Prüfer eine bestimmte Sachbehandlung beanstandet hat, was in der Rechtsprechung mit dem Begriff der "aufdeckungsorientierten Maßnahme" bezeichnet wird (zum Ganzen BFH-Urteil vom 16. Februar 1996 I R 73/95, BFHE 180, 110, BStBl II 1996, 592, unter II. A. 3., unter Verweis auf die bereits damals herrschende Literaturauffassung zu dieser Frage; ferner BFH-Entscheidungen vom 27. November 2001 VIII R 36/00, BFHE 197, 394, BStBl II 2002, 731, unter II. 2. c bb, und vom 13. Februar 2008 I B 175/07, nicht veröffentlicht, juris).f) Nicht nachvollziehbar ist der Antrag der Kläger, die streitentscheidende Rechtsfrage wegen einer Divergenz zwischen der vom erkennenden Senat vertretenen Auffassung und dem Urteil des VIII. Senats des BFH in BFHE 197, 394, BStBl II 2002, 731 dem Großen Senat des BFH zur Entscheidung vorzulegen.
- BFH, 21.01.2004 - VIII R 8/02
Wesentliche Beteiligung nach § 17 EStG; Haftung für Gesellschaftsschulden
Selbst wenn man mit der Klägerin und dem FG davon ausgehen wollte, dass die Inanspruchnahme des Gesellschafter-Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft als Haftender gemäß § 69 i.V.m. §§ 34, 35 AO 1977 zu Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen führt (…vgl. demgegenüber --zur Inanspruchnahme des Gesellschafters als Haftender für Gesellschaftsschulden-- BFH-Urteil vom 3. Juni 1993 VIII R 81/91, BFHE 172, 407, BStBl II 1994, 162, sowie BFH-Beschluss vom 8. Mai 2000 VIII B 78/99, BFH/NV 2000, 1201, und --zum fehlenden wirtschaftlichen Zusammenhang von Aufwendungen zur Tilgung von Steuerschulden einer GmbH durch ihren Gesellschafter-Geschäftsführer mit den Einkünften aus Kapitalvermögen-- BFH-Urteil vom 9. Februar 1993 VIII R 83/91, BFH/NV 1993, 644, m.w.N.;… ebenso --für die Übernahme von Steuerschulden der Gesellschaft durch Gesellschafter-- BFH-Urteile vom 12. Oktober 1999 VIII R 46/98, BFH/NV 2000, 561, und vom 27. November 2001 VIII R 36/00, BFHE 197, 394, BStBl II 2002, 731, sowie --allgemein für Zahlungen von Gesellschaftsschulden an Gesellschaftsgläubiger-- BFH-Urteile vom 26. Januar 1999 VIII R 32/96, BFH/NV 1999, 922;… in BFHE 194, 108, BStBl II 2001, 385, unter II.3.Der erkennende Senat hat jedoch bereits entschieden, dass im Falle der Auflösung einer Kapitalgesellschaft durch Eröffnung des Konkursverfahrens noch nicht von einem endgültigen Verlust der Einkunftsquelle im Sinne der Rechtsprechungsgrundsätze zur Nichtabziehbarkeit nachträglicher Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen auszugehen ist (zu diesen Grundsätzen vgl. etwa BFH-Beschlüsse vom 27. November 1995 VIII B 16/95, BFH/NV 1996, 406, unter 2.c der Gründe, m.w.N.,
und vom 2. Mai 2001 VIII R 32/00, BFHE 195, 302, BStBl II 2001, 668, unter 2.a bb der Gründe, m.w.N.); vielmehr lässt sich in diesem Zeitpunkt die künftige Entwicklung der Gesellschaft noch nicht zweifelsfrei absehen (BFH-Urteil vom 25. Januar 2000 VIII R 63/98, BFHE 191, 115, BStBl II 2000, 343, und --zur Abgrenzung gegenüber der freiwilligen Auflösung der Gesellschaft durch Gesellschafterbeschluss-- BFH-Urteil in BFHE 197, 394, BStBl II 2002, 731, und BFH-Beschluss vom 28. Januar 2002 VIII B 63/01, BFH/NV 2002, 646).Diesem Ergebnis steht im Streitfall nicht entgegen, dass der erkennende Senat in seinen Urteilen in BFHE 197, 394, BStBl II 2002, 731 (dort unter II.2.c der Gründe zur konkursfreien Liquidation) und in BFH/NV 2001, 761 (unter II.4. der Gründe für die Liquidation durch Konkurs) ausgeführt hat, dass eine Kapitalgesellschaft trotz vorhandener Aktivwerte auch dann als vermögenslos und damit ggf. als aufgelöst angesehen werden kann, wenn der wesentlich beteiligte Gesellschafter mit einer Auskehrung von Gesellschaftsvermögen im Rahmen der Vermögensverteilung nach § 72 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) nicht mehr rechnen konnte (zur Streitfrage, ob Vermögenslosigkeit ohne Löschung im Handelsregister zur Auflösung einer GmbH führen kann, vgl. Schulze-Osterloh in Baumbach/Hueck, GmbH-Gesetz, 17. Aufl., § 60 Rz. 6).
- FG Nürnberg, 16.06.2010 - 5 K 687/09
Bilanzberichtigung bei hinterzogenen Mehr-Betriebssteuern
Da im Streitfall der Steuerfahndung eine Betriebsprüfung vorangegangen sei, die gemäß der Kalkulation des Betriebsprüfers zu denselben Ergebnissen gekommen sei, müsse es bei dem Grundsatz verbleiben, dass die Steuern in den Zeiträumen zu berücksichtigen seien, zu denen sie wirtschaftlich gehörten (Hinweis auf BFH-Urteil vom 27.11.2001 VIII R 36/00, BStBl II 2002, 731).Ab 2002 wurden die EStR zu H 20 wie folgt ergänzt: "Eine Rückstellung für Mehrsteuern aufgrund einer Steuerfahndungsprüfung ist frühestens mit der Beanstandung einer bestimmten Sachverhaltsbehandlung durch den Prüfer zu bilden (BFH-Urteil vom 27.11.2001, BStBl II 2002, 731)".
Der Beschluss verweist allein auf das BFH-Urteil vom 27.11.2001(VIII R 36/00, BStBl II 2002, 731), das die Entstehung eines Gewinns nach § 17 Abs. 4 EStG bei konkursfreier Liquidation einer Kapitalgesellschaft betrifft; streitig war insbesondere der Zeitpunkt, zu dem die Kapitalgesellschaft zur Bildung einer Rückstellung für hinterzogene Steuern verpflichtet gewesen war.
cc) Aus den im BFH-Beschluss vom 27.11.2001 (VIII R 36/00, BStBl II 2002, 731) zitierten Entscheidungen kann der Senat hingegen keine ständige Rechtsprechung erkennen, die die Problematik der Passivierung hinterzogener Betriebssteuern in berichtigten Bilanzen behandelt.
- BFH, 22.07.2008 - IX R 79/06
Realisierung eines Veräußerungsverlustes durch Ausfall eines Darlehens bei …
Ausnahmsweise kann nach der ständigen Rechtsprechung indes der Zeitpunkt, in dem der Verlust realisiert ist, schon vor dem Abschluss der Liquidation liegen, wenn mit einer wesentlichen Änderung des bereits festgestellten Verlusts nicht mehr zu rechnen ist (vgl. dazu BFH-Urteil vom 27. November 2001 VIII R 36/00, BFHE 197, 394, BStBl II 2002, 731, m.w.N.). - FG Düsseldorf, 14.08.2002 - 13 K 5911/99
Auflösungsverlust; Beteiligung an Kapitalgesellschaft; Konkursverfahren; …
Für die Entstehung des Auflösungsverlustes ist außerdem erforderlich, daß der wesentlich beteiligte Gesellschafter nicht mehr mit Zuteilungen und Rückzahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen rechnen konnte und daß feststand, ob und in welcher Höhe noch nachträgliche Anschaffungskosten oder sonstige im Rahmen des § 17 Abs. 2 EStG zu berücksichtigende Kosten anfallen werden (vgl. BFH Urteil vom 27.11.2001 VIII R 36/00, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2002, Seite 706).Ein Ausnahmefall kann auch dann gegeben sein, wenn aufgrund des Inventars und der Konkurseröffnungsbilanz des Konkursverwalters oder einer Zwischenrechnungslegung ohne weitere Ermittlungen mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen ist, daß das Vermögen der Gesellschaft zu Liquidationswerten die Schulden nicht mehr decken wird und ein Zwangsvergleich ausgeschlossen erscheint (vgl. BFH Urteil vom 27.11.2001 aaO.).
Die strenge Beachtung des Realisitionsprinzips ist bei den danach gestellten Anforderungen auch deshalb geboten, weil damit der oft erhebliche Aufwand einer Ermittlung und Bewertung des Gesellschaftsvermögens durch die Beteiligten und Prognosen über den vermutlichen Ausgang des Konkursverfahrens vermieden werden (vgl. BFH Urteil vom 27.11.2001 aaO. und FG Baden-Württemberg Urteil vom 18.6.2001 9K190/98, JURIS mit Vermerk "überlassen von DATEV").
In dieser Betrachtungsweise kommt auch das Realisationsprinzip zum Ausdruck (…vgl. BFH Urteil vom 12.12.2000 VIII R 36/97, BFH/NV 2001, 761; BFH Urteil vom 27.11.2001 VIII R 36/00, BFH/NV 2002, 706: Rückstellungsbildung).
- FG München, 21.04.2009 - 13 K 1756/07
Zurechnung von Gesellschaftsanteilen beim Treugeber - Zeitpunkt der …
Die Rechtsprechung des BFH verfolgt den Zweck, den Zeitpunkt des Entstehens eines Auflösungsverlusts aus Gründen der Rechtssicherheit an objektivierbare Kriterien zu knüpfen, wie sie der Abschluss der Liquidation oder die Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (bzw. Konkurseröffnung) mangels Masse darstellen (BFH-Urteile vom 27. November 2001 VIII R 36/00, BStBl II 2002, 731;… vom 25. März 2003 VIII R 24/02, BFH/NV 2003, 1305;… vom 21. Januar 2004 VIII R 8/02, BFH/NV 2004, 947;… vom 1. März 2005 VIII R 46/03, BFH/NV 2005, 2171;… BFH-Beschlüsse vom 4. Oktober 2007 VIII S 3/07 (PKH), BFH/NV 2008, 209;… vom 29. Dezember 2008 X B 141/08, BFH/NV 2009, 581).Ausnahmsweise kann der Zeitpunkt, in dem der Auflösungsverlust realisiert ist, schon vor Abschluss der Liquidation liegen, wenn mit einer wesentlichen Änderung des Verlustes nicht mehr zu rechnen ist (BFH-Urteile vom 27. November 2001 VIII R 36/00, BStBl II 2002, 731;… vom 28. Oktober 2008 IX R 100/07, BFH/NV 2009, 561, m.w.N.).
Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn (auf Gesellschaftsebene) die Möglichkeit einer Auskehrung von Restvermögen an die Gesellschafter wegen der Vermögenslosigkeit der Gesellschaft ausgeschlossen werden kann (vgl. BFH-Urteile in BStBl II 2002, 731; in BStBl II 1999, 344) und (auf Gesellschafterebene) absehbar ist, ob und in welcher Höhe dem Gesellschafter noch nachträgliche Anschaffungskosten oder sonstige im Rahmen des § 17 Abs. 2 EStG berücksichtigungsfähige Veräußerungs- oder Aufgabekosten anfallen; insofern dürfen keine wesentlichen Änderungen mehr eintreten (…BFH-Urteil vom 25. März 2003 VIII R 24/02, BFH/NV 2003, 1305, m.w.N.).
Vereinzelt wird in der Rechtsprechung des BFH explizit darauf abgestellt, dass die Vermögenslosigkeit der GmbH bereits im Zeitpunkt des Auflösungsverlustes mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehen muss (BFH-Urteile in BStBl II 1999, 344 unter 1.b.bb der Entscheidungsgründe; in BStBl II 2002, 731 unter II.2.b der Entscheidungsgründe;… BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2008, 209 unter 1.a der Gründe;… in BFH/NV 2009, 581).
- FG Hamburg, 29.11.2004 - III 493/01
Einkommensteuergesetz: Gewerblicher Auflösungsverlust aus privater …
d) Wann der Auflösungsverlust soweit feststeht, dass mit einer wesentlichen Änderung nicht mehr zu rechnen ist, hier insbesondere betreffend die Verteilung von Vermögen an die Gesellschafter und betreffend die Auflösungskosten (§ 17 Abs. 2 und 4 EStG ), richtet sich nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung unter Berücksichtigung der Eigenart der Gewinnermittlung nach § 17 EStG und des Realisationsprinzips (§ 4 Abs. 1 , § 5 EStG , § 252 Abs. 1 Nr. 4 Handelsgesetzbuch - HGB - BFH vom 27. November 2001, VIII R 36/00, BFHE 197, 394 , BStBl II 2002, 731 m.w.N.; vom 3. Juni 1993, VIII R 81/91, BFHE 172, 407, BStBl II 1994, 162, 163 m.w.N.).e) Grundsätzlich steht das Verlustergebnis erst mit Abschluss eines Insolvenz- bzw. Konkursverfahrens oder mit Beendigung der freiwilligen Liquidation fest (vgl. BFH vom 27. November 2001, VIII R 36/00, BFHE 197, 394 , BStBl II 2002, 731 ).
- Für weitere werbende Tätigkeiten oder für eine unzutreffende Steuer- oder Rückstellungsbilanzierung im Zwischenstatus der freiwilligen Liquidation (vgl. BFH vom 27. November 2001, VIII R 36/00, BFHE 197, 394 , BStBl II 2002, 731 ) bestehen im Streitfall keine Anhaltspunkte.
- BFH, 04.10.2006 - VIII R 7/03
Die Verletzung der Sperrfrist des § 73 GmbHG kann als Rechtsmissbrauch i.S. …
- FG München, 23.02.2010 - 13 K 4373/07
Entstehung des Auflösungsverlusts - Vermögenslosigkeit - Pensionsrückstellungen …
- BFH, 28.10.2008 - IX R 100/07
Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsverlusts aus einer GmbH-Beteiligung
- FG Nürnberg, 23.11.2011 - 3 K 1176/09
Zeitpunkt der Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes nach § 17 Abs. 4 …
- BFH, 03.02.2010 - I R 21/06
Schlussurteil "Glaxo Wellcome": § 50c EStG a. F. verstößt nicht gegen das …
- BFH, 20.04.2004 - VIII R 52/02
Neue BFH-Rechtsprechung zu § 17 EStG
- BFH, 15.03.2012 - III R 96/07
Bilanzierung von Steuernachforderungen wegen doppelten Ausweises von Umsatzsteuer …
- FG Berlin, 01.07.2004 - 1 K 1192/01
Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsgewinns- oder verlustes
- BFH, 19.08.2003 - VIII R 44/01
Anteilsrotation
- FG München, 26.07.2012 - 10 K 3547/10
- FG Hessen, 10.02.2005 - 11 K 4545/02
Zeitpunkt der Entstehung eines Verlustes nach § 17 EStG bei Ablehnung der …
- FG Hessen, 12.09.2005 - 11 K 3284/04
Auflösung; GmbH; Fortsetzungsbeschluss; Überschuldung - Auflösung einer …
- FG Düsseldorf, 22.02.2006 - 13 K 3600/01
Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes bei der Einkommenssteuer; Maßgeblicher …
- BFH, 04.08.2005 - VIII B 218/04
- BFH, 21.10.2005 - VIII B 295/04
Einheitlichkeit der Rechtsprechung; unrichtige Rechtsanwendung
- BFH, 19.04.2005 - VIII R 45/04
Wesentliche Beteiligung: Werbungskostenabzug für Schuldzinsen
- FG Düsseldorf, 12.03.2009 - 14 K 5123/05
Voraussetzungen für eine Gewerbesteuerbefreiung einer Lotto-Spielgemeinschaft …
- BFH, 22.02.2005 - VIII R 41/03
Auflösungsverlust bei wesentlicher Beteiligung von weniger als fünf Jahren
- BFH, 02.03.2005 - VI R 36/01
Werbungskostenabzug - Zahlungen aufgrund abstrakten Schuldanerkenntnisses
- FG Münster, 25.02.2004 - 1 K 5537/01
Schuldzinsen
- BFH, 01.03.2005 - VIII R 46/03
Auflösungsverlust gemäß § 17 EStG - Realisierung
- BFH, 10.02.2009 - IX B 196/08
Realisierung eines Auflösungsverlustes
- FG Münster, 10.12.2002 - 15 K 5393/99
Auflösungsverlust nach § 17 EStG; Haftungsverbindlichkeiten als …
- FG Münster, 07.10.2003 - 13 K 6898/00
Zeitpunkt der Entstehung des Auflösungsverlustes
- FG Düsseldorf, 04.10.2006 - 13 K 6500/04
Berücksichtigung eines Verlustes gemäß § 17 Einkommensteuergesetz (EStG) …
- BFH, 01.04.2008 - IX B 257/07
Keine Anwendung von § 11 EStG im Rahmen des § 17 EStG; Verlustabzug …
- FG München, 17.07.2008 - 13 V 1130/08
Aussetzung der Vollziehung: Hinzuschätzung aufgrund nicht ausreichender …
- FG Düsseldorf, 12.03.2009 - 14 K 5127/05
Lotto-Servicegesellschaft: Abführung der Spieleinsatzanteile an Treuhänder; …
- BFH, 17.11.2004 - VIII B 129/04
Wesentliche Beteiligung i. S. des § 17 EStG : Wesentlichkeitsgrenze
- BFH, 16.01.2008 - VIII B 209/06
Darlegung einer Divergenz - Ablehnung einer beantragten Terminsverlegung
- FG Hessen, 02.07.2007 - 11 K 283/06
Vorliegen eines Veräußerungsgeschäftes bei Austritt eines Gesellschafters aus …
- FG Düsseldorf, 21.09.2010 - 6 K 2079/08
Nachträgliche Aktivierung von Steuererstattungsansprüchen; Rückstellung wegen …
- FG Nürnberg, 04.12.2003 - V 185/02
Voraussetzungen für die Versagung des Betriebsausgabenabzugs nach § 160 …
- BFH, 10.05.2005 - IV B 114/03
Rückstellung für Mehrsteuern aufgrund einer Betriebsprüfung; Gewinnverteilung bei …
- FG Rheinland-Pfalz, 10.02.2010 - 1 K 2231/06
Zeitpunkt des Zuflusses eines Vermögensvorteils in Gestalt einer verdeckten …
- FG Niedersachsen, 18.05.2011 - 9 K 307/07
Realisierung eines Auflösungsverlusts
- BFH, 20.01.2009 - IX B 179/08
Realisierung eines Auflösungsverlusts
- BFH, 13.02.2008 - I B 175/07
Grundsätzliche Bedeutung - Bilanzberichtigung bei hinterzogenen Steuern
- BFH, 12.04.2007 - IV B 42/06
Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; Anforderungen an die Darlegung einer …
- FG Rheinland-Pfalz, 10.11.2003 - 5 K 1065/02
Ausgleichsanspruch eines Ehegatten erhöht Auflösungsverlust des …
- FG Münster, 30.05.2006 - 11 K 6601/02
Abzugsfähigkeit eines Veräußerungsverlustes
- BFH, 08.06.2011 - IX B 157/10
Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätze zur …
- FG Niedersachsen, 21.01.2005 - 11 K 621/03
Zum Ansatz eigenkapitalersetzender Darlehen als Anschaffungskosten i.R. des § …
- FG Baden-Württemberg, 29.02.2008 - 3 K 92/06
Änderung des Einkommensteuerbescheids wegen Verlustrücktrags oder Erlass eines …
- FG Rheinland-Pfalz, 15.12.2009 - 2 K 1641/08
Zur Berücksichtigung einer Bürgschaft als nachträgliche Anschaffungskosten
- FG Niedersachsen, 06.08.2003 - 7 K 490/97
Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsverlustes einer GmbH - nachträglich …
- FG Rheinland-Pfalz, 10.11.2003 - 5 K 1066/02
Verluste des wesentlich beteiligten Gesellschafters aus der Auflösung der …
- FG Rheinland-Pfalz, 15.03.2005 - 2 K 1437/03
Zum Zeitpunkt der Realisierung eines Auflösungsverlustes nach § 17 Abs. 4 …
- FG Berlin-Brandenburg, 08.07.2009 - 7 K 3183/05
Eigenkapitalersetzendes Gesellschafterdarlehen - Zeitpunkt der Realisierung des …
- FG Niedersachsen, 04.12.2002 - 2 K 442/98
Bildung von Rückstellungen für drohende Rückforderung von EU-Subventionen durch …
- FG München, 10.02.2006 - 8 K 5285/02
Kein Sperrbetrag nach § 50c EStG a.F. beim Erwerb von Anteilen einer …
- FG München, 19.02.2008 - 13 K 2449/05
Zum Zeitpunkt der Entstehung eines Liquidationsverlustes einer Gesellschaft mbH
- FG München, 22.12.2009 - 13 K 3582/06
Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung unter einer aufschiebenden Bedingung - …
- FG München, 19.10.2005 - 1 K 4891/03
Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsverlustes im Rahmen eines …
- FG Hessen, 25.02.2003 - 11 K 1474/02
Rückstellung; öffentlich-rechtliche Verpflichtung; Kassenärztliche Vereinigung; …
- FG München, 29.11.2005 - 6 K 836/04
Zeitpunkt des Verlustes nach § 17 EStG
- FG Rheinland-Pfalz, 13.09.2010 - 5 K 1835/09
Auflösung einer GmbH - Zeitpunkt der Verlustentstehung
- FG Nürnberg, 11.12.2008 - VI 321/06
Feststellungen eines Strafurteils - keine Bildung einer Rückstellung für …
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