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   BFH, 31.07.2001 - IX R 9/99 (Rheinland-Pfalz)   

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BFH, 31.07.2001 - IX R 9/99 (Rheinland-Pfalz) (https://dejure.org/2001,1009)
BFH, Entscheidung vom 31.07.2001 - IX R 9/99 (Rheinland-Pfalz) (https://dejure.org/2001,1009)
BFH, Entscheidung vom 31. Juli 2001 - IX R 9/99 (Rheinland-Pfalz) (https://dejure.org/2001,1009)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Unentgeltliche Wohnungsüberlassung i.S. des EigZulG

  • Wolters Kluwer

    Unentgeltlich - Wohnungsüberlassung - Gegenleistung - Eigenheimzulage

  • Judicialis

    EigZulG § 4 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EigZulG § 4 S. 2
    Eigenheimzulage für unentgeltliche Wohnungsüberlassung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unentgeltliche Wohnungsüberlassung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EigZulG § 4 Satz 2
    Nutzung zu eigenen Wohnzwecken durch Überlassung an Angehörige muss voll unentgeltlich sein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Keine Eigenheimzulage bei zinsverbilligten Darlehen des Nutzenden

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EigZulG § 4
    Unentgeltlichkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 196, 481
  • NJW 2002, 1824 (Ls.)
  • NZM 2002, 185
  • BB 2001, 2519 (Ls.)
  • BB 2002, 663
  • DB 2001, 2530
  • BStBl II 2002, 77
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 13.12.2000 - X R 69/97

    Unentgeltliche Wohnungsüberlassung an Angehörige

    Auszug aus BFH, 31.07.2001 - IX R 9/99
    Ist dementsprechend eine Gegenleistung gleich welcher Art und Höhe förderungsschädlich (vgl. Blümich/Erhard, Eigenheimzulagengesetz, § 4 Rz. 24; Handzik/Meyer, Die Eigenheimzulage, 4. Aufl. 2001, Rz. 189; Wacker, Eigenheimzulagengesetz, 3. Aufl. 2001, § 4 Rz. 27 a.E.; Hausen/Kohlrust-Schulz, Die Eigenheimzulage, Rz. 187; Risthaus, Eigenheimzulagengesetz und Anwendungserlaß, 1998, § 4 EigZulG Tz. 10; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 10. Februar 1998, BStBl I 1998, 190, 194 Rz. 26, sowie zu § 10h des Einkommensteuergesetzes --EStG--: Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Dezember 2000 X R 69/97, BFHE 194, 143, BStBl II 2001, 596; aufhebend Urteil des Hessischen FG in EFG 1997, 800; Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, § 10h Rz. 8; Kleeberg, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, § 10h Rdnr. B12; Stuhrmann in Bordewin/Brandt, Einkommensteuergesetz, § 10h Rz. 15), so kann die Unentgeltlichkeit der Wohnungsüberlassung --entgegen der Ansicht des FG und der Kläger-- nicht allein aus dem Fehlen synallagmatischer Vertragsbeziehungen, also eines Gegenseitigkeitsverhältnisses im zivilrechtlichen Sinne, hergeleitet werden.

    In diesem Sinne versteht der erkennende Senat auch die Ausführungen des X. Senats zur Vorgängerregelung des § 10h EStG (BFH in BFHE 194, 143, BStBl II 2001, 596, unter 2. b bb).

    Für die vorstehende Auffassung spricht auch, dass die bisherige Regelung des § 10h EStG in § 4 Satz 2 EigZulG ohne Änderung der Rechtslage übernommen werden sollte (vgl. Stephan, Die Wohneigentumsförderung, 6. Aufl. 1999, S. 637, unter 5.2.3.; Wacker, a.a.O., § 4 Rz. 27; Wilde, Eigenheimzulagengesetz, 1998, § 4 Rz.18; Hausen/Kohlrust-Schulz, a.a.O., Rz. 189; im Ergebnis auch BMF-Schreiben in BStBl I 1998, 190 Tz. 26; a.A. Urban, Die steuerliche Förderung des Wohnungsbaus, 1998, Rdn. 513; Hildesheim, Eigenheimzulage, 2000, Rn. 78).Damit wollte der Gesetzgeber nur solche Maßnahmen als "unentgeltlich" erbracht begünstigen, zu denen die Angehörigen keinen --wie auch immer gearteten-- finanziellen oder wirtschaftlichen Beitrag für die Wohnungsüberlassung leisten (BFH in BFHE 194, 143, BStBl II 2001, 596).

    Demgemäß kann auch bei Gewährung eines zinsverbilligten Darlehens durch einen Wohnungsnutzer an den Wohnungseigentümer in Höhe einer (möglichen) Zinsermäßigung jedenfalls dann eine --die Förderung nach § 4 Satz 2 EigZulG ausschließende-- Gegenleistung vorliegen, wenn das Darlehen in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Wohnungsüberlassung steht (vgl. zu § 10h EStG: BFH in BFHE 194, 143, BStBl II 2001, 596; Paus, Steuerliche Förderung unentgeltlich überlassener Wohnungen, Die Information über Steuer und Wirtschaft --Inf-- 1992, 196, 199; Schmidt/Drenseck, a.a.O., § 10h Rz. 8; Stephan, a.a.O., S. 375; ders. in Littmann/Bitz/Pust, Einkommensteuergesetz, § 10h Rn. 9; Stuhrmann in Bordewin/Brandt, a.a.O., § 10h Rz. 15; Kleeberg, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, a.a.O., § 10h Rdnr. B 12).

  • BFH, 18.01.2011 - X R 13/10

    Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i. S. des § 10f Abs. 1 EStG

    Von der Vorschrift erfasst wäre damit auch die unentgeltliche Überlassung der gesamten Wohnung an die Tochter als Angehörige i.S. des § 15 Nr. 3 AO (§ 1589 Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) zu Wohnzwecken (Wacker, EigZulG, 3. Aufl., § 4 Rz 22; so auch die Begründung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der steuerrechtlichen Wohneigentumsförderung, BTDrucks 13/2235, S. 15; vgl. BFH-Urteil vom 31. Juli 2001 IX R 9/99, BFHE 196, 481, BStBl II 2002, 77).
  • FG München, 19.04.2011 - 13 K 912/08

    Anspruch auf Eigenheimzulage - Keine unentgeltliche Überlassung einer Wohnung an

    Ist dementsprechend eine Gegenleistung gleich welcher Art und Höhe förderungsschädlich (BFH-Urteil vom 31. Juli 2001 IX R 9/99, BStBl II 2002, 77: zinsgünstiges Darlehen; Erhard in Blümich, EStG/KStG/GewStG/Nebengesetze, § 4 EigZulG, Rz. 24 [Mai 2009]), so kann die Unentgeltlichkeit der Wohnungsüberlassung nicht allein aus dem Fehlen synallagmatischer Vertragsbeziehungen, also eines Gegenseitigkeitsverhältnisses im zivilrechtlichen Sinne, hergeleitet werden.

    Generell hängt die steuerrechtliche Beurteilung eines Vorgangs nicht entscheidend von der Vertragsgestaltung ab und wird nicht allein durch zivilrechtliche Vorgaben bestimmt; maßgeblich ist vielmehr das Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse (BFH-Urteile in BStBl II 2002, 77; vom 10. Mai 2006 IX R 57/04, BFH/NV 2006, 1635; vom 14. November 2007 IX R 32/07, BFH/NV 2008, 531; BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2006 IX B 60/06, BFH/NV 2007, 214).

    Damit sind nach der BFH-Rechtsprechung nur solche Maßnahmen als "unentgeltlich" erbracht mit Eigenheimzulage begünstigt, zu denen die Angehörigen keinen - wie auch immer gearteten - finanziellen oder wirtschaftlichen Beitrag für die Wohnungsüberlassung leisten (BFH-Urteile in BStBl II 2002, 77; in BFH/NV 2006, 1635; in BFH/NV 2008, 531; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. September 2009 12 K 12220/08, EFG 2010, 24).

  • BFH, 14.11.2007 - IX R 32/07

    "Unentgeltlich" i.S. des § 4 Satz 1 EigZulG ist nur eine Wohnungsüberlassung ohne

    Unentgeltlich i.S. des § 4 Satz 2 EigZulG ist eine Wohnungsüberlassung ohne Gegenleistung gleich welcher Art und Höhe (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Juli 2001 IX R 9/99, BFHE 196, 481, BStBl II 2002, 77, m.w.N.).

    Erforderlich ist, dass der als Gegenleistung in Betracht kommende Vorteil im wirtschaftlichen (Veranlassungs-)Zusammenhang (gerade) mit der Wohnungsüberlassung steht (z.B. BFH-Urteile in BFHE 196, 481, BStBl II 2002, 77, und vom 10. Mai 2006 IX R 57/04, BFH/NV 2006, 1635).

  • BFH, 10.05.2006 - IX R 57/04

    EigZulG : unentgeltliche Überlassung an Angehörige

    a) Unentgeltlich i.S. des § 4 Satz 2 EigZulG ist eine Wohnungsüberlassung ohne Gegenleistung gleich welcher Art und Höhe (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Juli 2001 IX R 9/99, BFHE 196, 481, BStBl II 2002, 77, m.w.N.).

    Erforderlich ist, dass der als Gegenleistung in Betracht kommende Vorteil im wirtschaftlichen (Veranlassungs-)Zusammenhang (gerade) mit der Wohnungsüberlassung steht (BFH-Urteil in BFHE 196, 481, BStBl II 2002, 77).

  • BFH, 11.07.2007 - IX B 94/07

    "Unentgeltliche" Wohnungsüberlassung i.S. des § 4 Satz 2 EigZulG; Vorliegen einer

    "Unentgeltlich" i.S. des § 4 Satz 2 des Eigenheimzulagengesetzes ist eine Wohnungsüberlassung ohne Gegenleistung gleich welcher Art und Höhe (vgl. BFH-Urteile vom 31. Juli 2001 IX R 9/99, BFHE 196, 481, BStBl II 2002, 77, und in BFH/NV 2006, 1635).

    Ohne diese Rechtsprechung zu zitieren, aber entsprechend diesen Grundsätzen und auf der Basis des vom erkennenden Senat in BFHE 196, 481, BStBl II 2002, 77, benannten BFH-Urteils vom 13. Dezember 2000 X R 69/97 (BFHE 194, 143, BStBl II 2001, 596) hat das FG die Gegenleistung der Eltern des Klägers (als Eigentümer der Alt- wie der Neubau-Wohnung) für die Nutzung der Neubauwohnung darin gesehen, dass diese die Altbauwohnung dem Kläger (und seiner Familie) zur Nutzung überlassen haben.

  • FG Köln, 14.03.2006 - 9 K 1794/03

    Unentgeltlichkeit der Wohnungsüberlassung????

    Der Gesetzgeber wollte nur solche Maßnahmen als unentgeltlich erbracht begünstigen, zu denen die Angehörigen keinen - wie auch immer gearteten - finanziellen oder wirtschaftlichen Beitrag für die Wohnungsüberlassung leisten (BFH-Urteil IX R 9/99 vom 31. Juli 2001, BStBl II 2002, 77 mit weiteren Nachweisen und Hinweis auf das BFH-Urteil vom 13. Dezember 2000 X R 69/97, BStBl II 2001, 596 ).

    Dass unentgeltlich im Sinne des § 4 Satz 2 EigZulG nur eine Wohnungsüberlassung ist, für die überhaupt kein Entgelt gezahlt wird, und dass eine Gegenleistung gleich welcher Art. förderungsschädlich ist, ist bereits höchstrichterlich geklärt (BFH-Urteil vom 31. Juli 2001 IX R 9/99, BStBl II 2002, 77 ).

  • FG Niedersachsen, 28.12.2006 - 14 K 95/03

    Voraussetzungen der Gewährung und Festsetzung von Eigenheimzulage bei Nutzung des

    Unentgeltlich i.S. des § 4 Satz 2 EigZulG ist eine Wohnungsüberlassung ohne Gegenleistung gleich welcher Art und Höhe (vgl. Urteil des BFH vom 31. Juli 2001 IX R 9/99, BStBl II 2002, 77, m.w.N.).

    Erforderlich ist, dass der als Gegenleistung in Betracht kommende Vorteil im wirtschaftlichen (Veranlassungs)-Zusammenhang (gerade) mit der Wohnungsüberlassung steht (BFH-Urteil in BStBl II 2002, 77).

  • BFH, 17.10.2011 - IX B 108/11

    Anfechtbarkeit des Verzichts auf mündliche Verhandlung - Sachaufklärungsrüge -

    Ob eine Gegenleistung vorliegt, richtet sich nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Gegebenheiten und obliegt im Wege der Würdigung der Umstände des Einzelfalls dem FG als Tatsacheninstanz (BFH-Urteile vom 31. Juli 2001 IX R 9/99, BFHE 196, 481, BStBl II 2002, 77; vom 14. November 2007 IX R 32/07, BFH/NV 2008, 531; BFH-Beschluss vom 11. Juli 2007 IX B 94/07, BFH/NV 2007, 2081).
  • FG Niedersachsen, 17.06.2008 - 12 K 252/05

    Anspruch auf Festsetzung einer Eigenheimzulage und Kinderzulage; Gewährung einer

    Unentgeltlich i.S. des § 4 Satz 2 EigZulG ist eine Wohnungsüberlassung ohne Gegenleistung gleich welcher Art und Höhe (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Juli 2001 IX R 9/99, BStBl II 2002, 77, m.w.N.).

    Erforderlich ist, dass der als Gegenleistung in Betracht kommende Vorteil im wirtschaftlichen (Veranlassungs-)Zusammenhang (gerade) mit der Wohnungsüberlassung steht (z.B. BFH-Urteile in BStBl II 2002, 77 und vom 10. Mai 2006 IX R 57/04, BFH/NV 2006, 1635).

  • FG Nürnberg, 07.10.2014 - 1 K 1589/13

    Eigennutzung nach § 4 EigZulG: Wiederversöhnungsversuch, Keine Unentgeltlichkeit

    49 "Unentgeltlich" i.S. des § 4 Satz 2 EigZulG ist nur eine Wohnungsüberlassung, für die keinerlei Entgelt gezahlt wird; eine Gegenleistung gleich welcher Art und Höhe ist förderungsschädlich (vgl. das BFH-Urteil vom 31.07.2001 IX R 9/99, BStBl II 2002, 77).

    Das Finanzgericht Köln (a.a.O.) verkennt in seiner Entscheidung, dass nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. das BFH-Urteil vom 31.07.2001, a.a.O.) eine Unentgeltlichkeit im Sinne des § 4 Satz 2 EigZulG nur dann vorliegt, wenn der Nutzungsberechtigte für die Überlassung der Wohnung keine Gegenleistung irgendeiner Art erbringt, wobei gerade keine synallagmatische Vertragsbeziehung (z.B. aufgrund eines Mietvertrages) notwendig ist.

  • FG Hamburg, 17.11.2004 - VII 155/04

    Zulagenschädlichkeit der entgeltlichen Wohnungsüberlassung

  • BFH, 12.10.2006 - IX B 60/06

    EigZulG; Entgelt durch gegenseitige Wohnungsüberlassung

  • FG Berlin-Brandenburg, 28.08.2009 - 11 V 11151/09

    Zur Anwendbarkeit der Festsetzungsfrist von 10 Jahren auf den Fall des

  • BFH, 12.11.2007 - IX S 12/07

    Keine Gerichtsgebühren bei Ablehnung der Prozesskostenhilfe

  • BFH, 24.10.2007 - IX B 122/07

    Eigenheimzulage; Unentgeltlichkeit

  • FG Berlin-Brandenburg, 23.09.2009 - 12 K 12220/08

    Eigenheimzulage bei formal unentgeltlicher Wohnungsüberlassung an getrennt

  • BFH, 18.03.2003 - X B 85/02

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

  • FG Niedersachsen, 03.07.2003 - 16 K 444/02

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Fehlen von Auswirkung des

  • FG Schleswig-Holstein, 21.02.2003 - 3 K 163/01

    Zur Unentgeltlichkeit der Überlassung einer Wohnung zu Gunsten einer angehörigen

  • FG Nürnberg, 10.05.2007 - IV 173/05

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Gewährung von Eigenheimzulage mit

  • FG Sachsen, 12.05.2004 - 6 K 2037/03

    Eigenheimzulage des übernehmenden Ehegatten bei Hinzuerwerb des

  • FG Köln, 27.02.2013 - 10 K 41/12

    Unentgeltlichkeit der Wohnungsüberlassung i.S.v. § 4 Abs. 1 Satz 2 EigZulG trotz

  • FG Münster, 12.06.2012 - 1 K 2876/09

    Keine unentgeltliche Miteigentumsanteilsüberlassung, wenn im begünstigten

  • FG Schleswig-Holstein, 18.08.2004 - 3 K 50208/03

    Vorliegen einer Unentgeltlichkeit i.S.v. § 4 Satz 2 Eigenheimzulagegesetz

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