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   BFH, 26.02.2003 - VI R 30/02   

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https://dejure.org/2003,2640
BFH, 26.02.2003 - VI R 30/02 (https://dejure.org/2003,2640)
BFH, Entscheidung vom 26.02.2003 - VI R 30/02 (https://dejure.org/2003,2640)
BFH, Entscheidung vom 26. Februar 2003 - VI R 30/02 (https://dejure.org/2003,2640)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fahrtkosten beim Besuch von Fortbildungsveranstaltungen in den Unterrichtsräumen des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten; Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ; Abzugsbeschränkung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Einkommenssteuergesetz (EStG); Aufsuchen der regelmäßigen Arbeitsstätte ; Zweck eines Arbeitseinsatzes; Freiwilliges Anfahren zur ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Auch für den PKW im Privatvermögen können Chefärzte Betriebsausgaben absetzen

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, LStR Abschn 38 Abs 2
    Dienstreise; Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Fahrtkosten; Fortbildung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 201, 308
  • BB 2003, 944
  • DB 2003, 1152
  • BStBl II 2003, 495
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 18.01.1991 - VI R 132/86

    Eine Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte liegt auch dann vor, wenn der

    Auszug aus BFH, 26.02.2003 - VI R 30/02
    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe in seinem Urteil vom 18. Januar 1991 VI R 132/86 (BFHE 163, 363, BStBl II 1991, 408) klargestellt, dass § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG die Anwendung der gesetzlichen Pauschbeträge für die Fahrten mit dem eigenen Kraftwagen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht von weiteren Voraussetzungen, etwa der Erbringung einer Arbeitsleistung, abhängig mache.

    Hierbei ist nicht erforderlich, dass die regelmäßige Arbeitsstätte zum Zwecke eines Arbeitseinsatzes angefahren wird (vgl. BFH-Urteil in BFHE 163, 363, BStBl II 1991, 408).

  • BFH, 05.08.2004 - VI R 40/03

    Beruflich veranlasste Hotelübernachtungen am Arbeitsort

    Denn dort befanden sich betriebliche Einrichtungen ihres Arbeitgebers, die die Klägerin mit einer gewissen Nachhaltigkeit aufsuchte, um einen Teil ihrer Arbeitsleistung --in Gestalt der Flugvor- und Nachbereitung sowie gelegentlicher Fortbildung-- zu erbringen (ebenso für einen Flugzeugführer BFH-Urteil vom 26. Februar 2003 VI R 30/02, BFHE 201, 308, BStBl II 2003, 495).
  • BFH, 13.09.2007 - VI R 26/04

    Zuschuss des Arbeitgebers zur Risikoübernahme durch Dritte bei ausgelagertem

    Die Klägerin hat damit durch den Zuschuss nicht lediglich eine fremde Dienstleistung im abgekürzten Zahlungsweg finanziert, sondern den Arbeitnehmern selbst über die Bank eine Dienstleistung verschafft (vgl. BFH-Urteil in BFHE 201, 130, BStBl II 2003, 331; MIT, Anm. in DStR 2003, 732).
  • FG Rheinland-Pfalz, 21.09.2012 - 3 K 1740/10

    FG Rheinland-Pfalz wendet neue BFH Rechtsprechung zur Arbeitsstätte eines Piloten

    Aus dem BFH-Urteil vom 26. Februar 2003 (VI R 30/02, BStBl. II 2003, 495) und dem Urteil des Finanzgerichts Hessen vom 23. Juni 1999 (9 K 3435/95) ergebe sich, dass die X für freiwillige Fortbildungsmaßnahmen am Flughafen ... Räumlichkeiten zur Verfügung stelle.
  • BFH, 26.02.2003 - VI R 31/02

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte liegen auch dann vor, wenn die

    Zur Begründung im Einzelnen wird auf das Urteil vom 26. Februar 2003 VI R 30/02 Bezug genommen.
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