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   BFH, 27.08.2002 - VI R 158/98   

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BFH, 27.08.2002 - VI R 158/98 (https://dejure.org/2002,2159)
BFH, Entscheidung vom 27.08.2002 - VI R 158/98 (https://dejure.org/2002,2159)
BFH, Entscheidung vom 27. August 2002 - VI R 158/98 (https://dejure.org/2002,2159)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 8 Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Rabattbesteuerung eines Krankenhauses - Produktpalette eines Arbeitgebers - Warenrabatte - Arbeitslohn - Allgemeiner Geschäftsverkehr - Rabattfreibetrag - Bezug von Medikamenten für Beschäftigte - Krankenhausbedarf

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    EStG § 8 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 8 Abs. 3
    Rabattfreibetrag bei Krankenhäusern

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zum Rabattfreibetrag auf Medikamente, die nicht für den Krankenhausbetrieb bezogen werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 8 Abs 3, EStG § 19 Abs 1, EStG § 42 d
    Arzneimittel; Geldwerter Vorteil; Krankenhaus; Rabattfreibetrag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 200, 247
  • NJW 2003, 920 (Ls.)
  • NZS 2002, 261
  • NZS 2003, 261
  • BB 2003, 36
  • DB 2003, 77
  • BStBl II 2003, 95
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 27.08.2002 - VI R 63/97

    Nutzen Sie den steuerfreien Personalrabatt!

    Auszug aus BFH, 27.08.2002 - VI R 158/98
    Zu den Einzelheiten bei der Weitergabe von Apothekenartikeln durch ein Krankenhaus an seine Arbeitnehmer wird auf das Urteil des Senats vom heutigen Tage VI R 63/97 verwiesen.
  • BFH, 04.11.1994 - VI R 81/93

    Als Dienstleistungen i. S. des § 8 Abs. 3 EStG sind auch Nutzungsüberlassungen

    Auszug aus BFH, 27.08.2002 - VI R 158/98
    aa) Begünstigt sollen nämlich nur Rabatte auf solche Gegenstände sein, die ohnehin zur Liefer- und Leistungspalette des Arbeitgebers gehören (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. November 1994 VI R 81/93, BFHE 175, 567, BStBl II 1995, 338).
  • BFH, 20.08.1997 - VI B 93/97

    Rabattfreibetrag bei Vermittlungsleistungen

    Auszug aus BFH, 27.08.2002 - VI R 158/98
    Dies hat beispielsweise zur Folge, dass der Rabattfreibetrag auch auf Kundenreisen eines Geldinstituts zur Anwendung kommen kann (BFH-Urteil vom 7. Februar 1997 VI R 17/94, BFHE 182, 556, BStBl II 1997, 363), während andererseits bei einem Reisebüro, das solche Reisen nicht selbst veranstaltet, sondern nur vermittelt, der Rabattfreibetrag auch nur auf die Vermittlungsleistung in Betracht kommt (BFH-Beschluss vom 20. August 1997 VI B 93/97, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 1997, 885).
  • BFH, 07.02.1997 - VI R 17/94

    Bei sog. Bankreisen ist § 8 Abs. 3 EStG anwendbar, wenn die Bank zivilrechtlich

    Auszug aus BFH, 27.08.2002 - VI R 158/98
    Dies hat beispielsweise zur Folge, dass der Rabattfreibetrag auch auf Kundenreisen eines Geldinstituts zur Anwendung kommen kann (BFH-Urteil vom 7. Februar 1997 VI R 17/94, BFHE 182, 556, BStBl II 1997, 363), während andererseits bei einem Reisebüro, das solche Reisen nicht selbst veranstaltet, sondern nur vermittelt, der Rabattfreibetrag auch nur auf die Vermittlungsleistung in Betracht kommt (BFH-Beschluss vom 20. August 1997 VI B 93/97, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 1997, 885).
  • FG Niedersachsen, 14.07.1998 - XI 221/95

    Steuerliche Bewertung von Preisvorteilen, die Krankenhausbediensteten durch die

    Auszug aus BFH, 27.08.2002 - VI R 158/98
    Der hiergegen erhobenen Klage gab das Finanzgericht (FG) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1998, 1509 veröffentlichten Gründen statt.
  • FG Hessen, 08.02.2017 - 4 K 1925/15

    § 8 Abs.3 EStG

    Es könne zudem nach dem BFH-Urteil vom 27.10.2002 VI R 158/98 BStBl. II 2003, 95 ein Belegschaftsrabatt an Mitarbeiter eines Krankenhauses nicht gewährt werden, wenn es Medikamente überwiegend an Mitarbeiter abgebe.
  • BFH, 16.02.2005 - VI R 46/03

    Rabattfreibetrag bei Vermietung von Wohnungen

    Der Vorteil muss auf eine solche Leistung gewährt werden, mit der der Arbeitgeber selbst am Markt in Erscheinung tritt (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteile vom 28. August 2002 VI R 88/99, BFHE 200, 254, BStBl II 2003, 154; vom 27. August 2002 VI R 158/98, BFHE 200, 247, BStBl II 2003, 95, und VI R 63/97, BFHE 200, 243, BStBl II 2002, 841).
  • FG Hessen, 13.12.2006 - 10 K 2126/04

    Einkaufsvorteile als Arbeitslohn im Sinne des § 19 EStG - Voraussetzungen für die

    Dies setzt zunächst voraus, dass der Arbeitgeber mit Produkten der zu vergleichenden Art überhaupt am Marktgeschehen teilnimmt, weil nur dann ein "Überwiegen" prüfbar ist (vgl. Urteil des BFH vom 27.8.2002 VI R 158/98, BStBl. II 2003, 95).
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