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   BFH, 17.12.2003 - IX R 60/98   

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https://dejure.org/2003,620
BFH, 17.12.2003 - IX R 60/98 (https://dejure.org/2003,620)
BFH, Entscheidung vom 17.12.2003 - IX R 60/98 (https://dejure.org/2003,620)
BFH, Entscheidung vom 17. Dezember 2003 - IX R 60/98 (https://dejure.org/2003,620)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Verzicht auf unentgeltliches Wohnungsrecht und Abschluss eines Mietvertrages kein Gestaltungsmissbrauch

  • Judicialis

    EStG § 9; ; EStG § 21; ; AO 1977 § 42

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG §§ 9 21; AO (1977) § 42
    Mietvertrag nach Gundstücksübertragung unter Angehörigen

  • datenbank.nwb.de

    Verzicht auf unentgeltliches Wohnungsrecht und Abschluss eines Mietvertrags kein Gestaltungsmissbrauch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gestaltungsmissbrauch bei Mietverträge unter Angehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gestaltungsmissbrauch bei einem Mietvertrag zwischen dem Übertragenden und dem neuen Eigentümer des Grundstücks; Anrechnung des Werbungskostenüberschusses bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung des übertragenen Hauses; Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten ...

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Mietvertrag im Zusammenhang mit Wohnrecht ist grundsätzlich nicht missbräuchlich

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Grundstücksübertragung - Gestaltung von Mietverträgen nach Grundstücksübertragungen

  • mds-moehrle.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Mietverträge nach einer Grundstücksübertragung unter nahen Angehörigen als Gestaltungsmissbrauch? (RA Dr. Ulrich Koops)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 1 Nr 1, EStG § 12 Nr 1
    Mietvertrag; Nutzungsrecht; Wohnungsrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 204, 485
  • NJW 2004, 2116
  • NZM 2004, 432
  • BB 2004, 869
  • DB 2004, 795
  • BStBl II 2004, 646
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 27.07.1999 - IX R 64/96

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 17.12.2003 - IX R 60/98
    Es stellt keinen Gestaltungsmissbrauch i.S. von § 42 AO 1977 dar, wenn auf die Ausübung eines im Zusammenhang mit einer Grundstücksübertragung eingeräumten unentgeltlichen Wohnungsrechts verzichtet und stattdessen zwischen dem Übertragenden und dem neuen Eigentümer des Grundstücks ein Mietvertrag geschlossen wird; der Fortbestand des dinglichen Wohnungsrechts allein hindert die Wirksamkeit des Mietvertrages nicht (Fortentwicklung des BFH-Urteils vom 27. Juli 1999 IX R 64/96, BFHE 190, 125, BStBl II 1999, 826).

    Dementsprechend steht ein Nebeneinander von Mietvertrag und Wohnungsrecht grundsätzlich auch der steuerrechtlichen Berücksichtigung des Mietvertrags nicht entgegen (BFH-Urteil vom 27. Juli 1999 IX R 64/96, BFHE 190, 125, BStBl II 1999, 826).

    Auf den Fortbestand des dinglichen Rechts kommt es dabei entgegen der Auffassung des FA nicht an, weil das Wohnungsrecht einem Mietvertrag über die wohnrechtsbelastete Wohnung nicht entgegensteht (vgl. BFH-Entscheidung in BFHE 190, 125, BStBl II 1999, 826).

  • BFH, 26.11.1996 - IX R 51/94

    Unrechte einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 17.12.2003 - IX R 60/98
    Deshalb ist es nach ständiger Rechtsprechung in der Regel nicht unangemessen, ein Grundstück unter gleichzeitiger Vereinbarung eines Mietvertrages mit dem vormaligen Eigentümer --auch wenn es sich um einen Angehörigen handelt-- zu übertragen (vgl. dazu BFH-Urteile vom 12. September 1995 IX R 54/93, BFHE 178, 542, BStBl II 1996, 158; vom 26. November 1996 IX R 51/94, BFH/NV 1997, 404; BFH-Beschluss vom 29. November 1996 IX B 80/96, BFH/NV 1997, 406, m.w.N.).

    Denn der Annahme eines Gestaltungsmissbrauchs durch Verzicht auf das Wohnungsrecht oder --wie im Streitfall-- auf dessen Unentgeltlichkeit steht regelmäßig entgegen, dass selbst eine umfassendere, vorbehaltlose Schenkung eines Grundstücks mit anschließender (Rück-)Anmietung durch den Schenker nach der ständigen BFH-Rechtsprechung nicht als unübliche Gestaltung anzusehen ist (vgl. BFH-Urteile in BFHE 178, 542, BStBl II 1996, 158; in BFH/NV 1997, 404).

    Ersetzen die Vertragspartner aber tatsächlich --wie im Streitfall-- eine bisher gewährte unentgeltliche Nutzungsüberlassung durch eine entgeltliche (ohne dass für diese Ersetzung eine Gegenleistung erbracht wird), stellen sie eine materiell-rechtliche Lage her, die sie bereits bei Eigentumsübergang rechtskonform hätten herstellen können (vgl. BFH-Urteile in BFHE 178, 542, BStBl II 1996, 158; in BFH/NV 1997, 404) und deren Herstellung zu einem späteren Zeitpunkt als dem des Übergangs keiner anderen rechtlichen Würdigung unterworfen sein kann (ebenso Trzaskalik, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghof, Einkommensteuergesetz, § 21 Rdnr. B 187).

  • BFH, 12.09.1995 - IX R 54/93

    Kein Rechtsmißbrauch i. S. des § 42 AO 1977, wenn Alleineigentümer von zwei

    Auszug aus BFH, 17.12.2003 - IX R 60/98
    Deshalb ist es nach ständiger Rechtsprechung in der Regel nicht unangemessen, ein Grundstück unter gleichzeitiger Vereinbarung eines Mietvertrages mit dem vormaligen Eigentümer --auch wenn es sich um einen Angehörigen handelt-- zu übertragen (vgl. dazu BFH-Urteile vom 12. September 1995 IX R 54/93, BFHE 178, 542, BStBl II 1996, 158; vom 26. November 1996 IX R 51/94, BFH/NV 1997, 404; BFH-Beschluss vom 29. November 1996 IX B 80/96, BFH/NV 1997, 406, m.w.N.).

    Denn der Annahme eines Gestaltungsmissbrauchs durch Verzicht auf das Wohnungsrecht oder --wie im Streitfall-- auf dessen Unentgeltlichkeit steht regelmäßig entgegen, dass selbst eine umfassendere, vorbehaltlose Schenkung eines Grundstücks mit anschließender (Rück-)Anmietung durch den Schenker nach der ständigen BFH-Rechtsprechung nicht als unübliche Gestaltung anzusehen ist (vgl. BFH-Urteile in BFHE 178, 542, BStBl II 1996, 158; in BFH/NV 1997, 404).

    Ersetzen die Vertragspartner aber tatsächlich --wie im Streitfall-- eine bisher gewährte unentgeltliche Nutzungsüberlassung durch eine entgeltliche (ohne dass für diese Ersetzung eine Gegenleistung erbracht wird), stellen sie eine materiell-rechtliche Lage her, die sie bereits bei Eigentumsübergang rechtskonform hätten herstellen können (vgl. BFH-Urteile in BFHE 178, 542, BStBl II 1996, 158; in BFH/NV 1997, 404) und deren Herstellung zu einem späteren Zeitpunkt als dem des Übergangs keiner anderen rechtlichen Würdigung unterworfen sein kann (ebenso Trzaskalik, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghof, Einkommensteuergesetz, § 21 Rdnr. B 187).

  • BFH, 16.01.1996 - IX R 13/92

    Zur Anerkennung eines Mietverhältnisses mit dem geschiedenen Ehemann

    Auszug aus BFH, 17.12.2003 - IX R 60/98
    a) Ein Gestaltungsmissbrauch im Sinne dieser Vorschrift ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die, gemessen an dem erstrebten Ziel, unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (ständige Rechtsprechung: Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Januar 1996 IX R 13/92, BFHE 179, 400, BStBl II 1996, 214; vom 14. Januar 2003 IX R 5/00, BFHE 201, 246, BStBl II 2003, 509, m.w.N.).

    Eine rechtliche Gestaltung ist erst dann unangemessen, wenn der Steuerpflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nicht gebraucht, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel nicht erreichbar sein soll (BFH in BFHE 179, 400, BStBl II 1996, 214).

  • BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen

    Auszug aus BFH, 17.12.2003 - IX R 60/98
    e) Im Übrigen ist der zwischen den Vertragsparteien geschlossene Mietvertrag steuerrechtlich anzuerkennen, wenn er zum einen bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen ist und darüber hinaus sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht; dabei schließt nicht jede Abweichung vom Üblichen notwendigerweise die steuerrechtliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses aus (BFH-Urteile vom 20. Oktober 1997 IX R 38/97, BFHE 184, 463, BStBl II 1998, 106; vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196).
  • BayObLG, 30.10.1992 - 2Z BR 89/92

    Unzulässigkeit der Eintragung eines unentgeltlichen Wohnungsrechts

    Auszug aus BFH, 17.12.2003 - IX R 60/98
    Da die --im Streitfall betroffene-- Vereinbarung über die Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit eines dinglichen Wohnungsrechts nicht Inhalt der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit i.S. des § 1093 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, sondern nur Inhalt der ihr zugrunde liegenden schuldrechtlichen Vereinbarung sein kann (vgl. Palandt/Bassenge, Bürgerliches Gesetzbuch, 63. Aufl., § 1093 Rz. 14, m.w.N.; ebenso Bayrisches Oberlandesgericht vom 30. Oktober 1992 2 Z BR 89/92, Neue Juristische Woche - Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1993, 283; Stein, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1997, 1469, 1471), kann diese mithin auch schuldrechtlich geändert werden.
  • BFH, 20.10.1997 - IX R 38/97

    Steuerliche Behandlung eines entgeltlich bestellten Wohnungsrechts

    Auszug aus BFH, 17.12.2003 - IX R 60/98
    e) Im Übrigen ist der zwischen den Vertragsparteien geschlossene Mietvertrag steuerrechtlich anzuerkennen, wenn er zum einen bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen ist und darüber hinaus sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht; dabei schließt nicht jede Abweichung vom Üblichen notwendigerweise die steuerrechtliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses aus (BFH-Urteile vom 20. Oktober 1997 IX R 38/97, BFHE 184, 463, BStBl II 1998, 106; vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196).
  • BFH, 17.12.2003 - IX R 56/03

    Mietvertrag nach Gundstücksübertragung unter Angehörigen

    Auszug aus BFH, 17.12.2003 - IX R 60/98
    Nach der Rechtsprechung liegt ein Gestaltungsmissbrauch durch Aufgabe des Nutzungsrechts und anschließenden Abschluss eines Mietvertrages deshalb nur vor, wenn der Vermieter den (Nutzungs-)Berechtigten im Zusammenhang mit der Aufgabe des Nutzungsrechts im Ergebnis durch ein Entgelt für diese Aufgabe so stellt, als ob dieser unverändert sein Nutzungsrecht --unentgeltlich-- ausüben würde (Urteil des Senats vom heutigen Tage IX R 56/03).
  • BFH, 21.10.1997 - IX R 57/96

    Mietverhältnis bei bestehendem Wohnrecht

    Auszug aus BFH, 17.12.2003 - IX R 60/98
    bb) Die Aufgabe eines dinglichen Rechts setzt im Übrigen eine entsprechende formelle vertragliche Vereinbarung und deren Eintragung sowie erforderlichenfalls die Löschung des Rechts voraus (vgl. dazu wie auch zu Ausnahmen BFH-Urteil vom 21. Oktober 1997 IX R 57/96, BFHE 184, 470, BStBl II 1998, 108); ist die Unentgeltlichkeit der Nutzungsüberlassung lediglich schuldrechtlich regelbar und tatsächlich vereinbart, so genügt insoweit allerdings eine schuldrechtliche Vereinbarung.
  • BGH, 10.05.1968 - V ZR 221/64

    Anspruch auf Nutzungsentgelt gegenüber Bewohnern eines erworbenen Hauses -

    Auszug aus BFH, 17.12.2003 - IX R 60/98
    Über dieselbe Wohnung kann ein Mietvertrag und gleichzeitig oder auch nachträglich ein dingliches Nutzungsrecht bestellt werden (Entscheidungen des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 25. Januar 1974 V ZR 68/72, Der Deutsche Rechtspfleger, 1974, 187; vom 10. Mai 1968 V ZR 221/64, Betriebs-Berater 1968, 767; vom 13. November 1998 V ZR 29/98, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht --ZIP-- 1999, 404; Schön, Der Nießbrauch an Sachen, S. 372 f.; Rothe in Das Bürgerliche Gesetzbuch, Kommentar, herausgegeben von Mitgliedern des BGH, § 1093 Rdnr. 5).
  • BFH, 19.10.1999 - IX R 39/99

    Mietverträge mit unterhaltsberechtigten Kindern

  • BFH, 29.11.1982 - GrS 1/81

    Pensionsnehmer - Übertragung von Wertpapieren - Pensionsgeschäft - Steuerfreiheit

  • BFH, 14.01.2003 - IX R 5/00

    Wechselseitige Wohnungsüberlassung zwischen Angehörigen

  • BFH, 03.02.1998 - IX R 38/96

    Mietvertrag mit Sicherungsnießbrauch

  • BGH, 25.01.1974 - V ZR 68/72
  • BFH, 11.11.1988 - III R 268/84

    Keine AfA des Eigentümers eines Betriebsgrundstücks neben Mietaufwand bei

  • BFH, 29.11.1996 - IX B 80/96

    VuV: Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen; Gestaltungsmissbrauch

  • BFH, 31.08.2000 - IX B 72/00

    Rechtsgrund eines vereinbarungsgemäß bestellten dinglichen Wohnungsrechts;

  • BGH, 13.11.1998 - V ZR 29/98
  • BFH, 17.12.2003 - IX R 56/03

    Mietvertrag zwischen Angehörigen

    Zur weiteren Begründung nimmt der Senat insoweit auf das Urteil vom heutigen Tage im Verfahren IX R 60/98 Bezug.

    Insoweit nimmt der Senat ebenfalls auf sein Urteil vom heutigen Tage im Verfahren IX R 60/98 Bezug.

  • BFH, 27.07.2004 - IX R 54/02

    Absetzung für Abnutzung-Bemessungsgrundlage: Kaufpreisaufteilung auf

    Insbesondere steht es dem Eigentümer eines Immobilienobjekts --wie hier den Eltern der Klägerin-- frei, dieses ohne jede Auflage oder Einschränkung entgeltlich, teilentgeltlich oder unentgeltlich zu übertragen (vgl. BFH-Urteile vom 10. Dezember 2003 IX R 12/01, BFHE 205, 62; vom 17. Dezember 2003 IX R 60/98, BFHE 204, 485, jeweils m.w.N.) und entsprechend Preise für die Übertragung insgesamt oder für steuerrechtlich eigenständige Gebäudeteile (Wirtschaftsgüter) in Übereinstimmung mit dem Erwerber (hier: der Klägerin) festzulegen.
  • BFH, 27.10.2005 - IX R 76/03

    Anschaffungskosten - Eigenheimzulage - Gestaltungsmissbrauch - Rückschenkung

    Auch wenn die vom Kläger in Bezug genommene Rechtsprechung solche Mietverträge grundsätzlich selbst in Fällen anerkennt, in denen das Vermietungsobjekt zuvor vom Mieter auf den Vermieter entgeltlich oder unentgeltlich übertragen wurde (vgl. BFH-Urteile vom 10. Dezember 2003 IX R 12/01, BFHE 205, 62, BStBl II 2004, 643; vom 17. Dezember 2003 IX R 60/98, BFHE 204, 485, BStBl II 2004, 646), sieht sie dort eine Grenze, wo die belastende Wirkung der (Mietzahlungs-)Vereinbarung von vornherein durch eine gegenläufige Vereinbarung der Vertragsparteien ausgeglichen wird (BFH-Urteil vom 17. Dezember 2003 IX R 56/03, BFHE 205, 70, BStBl II 2004, 648, betr. Vereinbarung eines Entgelts für den Verzicht des Mieters auf ein Wohnungsrecht einerseits und einer Miete in Höhe des Entgelts andererseits).
  • BFH, 06.09.2006 - IX R 13/05

    VuV - Verwirklichung des Tatbestandes; vorab entstandene WK

    Im Übrigen steht ein noch fortbestehendes (dingliches) Wohnungsrecht, das der Sicherung dient (vgl. BFH-Urteil vom 3. Februar 1998 IX R 38/96, BFHE 185, 379, BStBl II 1998, 539; BFH-Beschluss vom 31. August 2000 IX B 72/00, BFH/NV 2001, 309) und tatsächlich nicht ausgeübt wird, einer schuldrechtlichen Nutzungsvereinbarung nicht entgegen (vgl. BFH-Urteile vom 27. Juli 1999 IX R 64/96, BFHE 190, 125, BStBl II 1999, 826; vom 17. Dezember 2003 IX R 60/98, BFHE 204, 485, BStBl II 2004, 646, und IX R 105/00, BFH/NV 2004, 1273).
  • BFH, 20.09.2022 - IX R 9/21

    Zahlungen für den Verzicht auf ein Wohnungsrecht als sofort abziehbare

    In der Gewährung des Wohnungsrechts liegt eine unentgeltliche Nutzungsüberlassung seitens des Klägers (Senatsurteil vom 17.12.2003 - IX R 60/98, BFHE 204, 485, BStBl II 2004, 646, unter II.2.d aa).
  • BFH, 18.01.2006 - IX R 34/05

    Teilentgeltliche Übertragung: Bindungswirkung der Kaufpreisaufteilung für FA

    Insbesondere steht es dem Eigentümer eines Immobilienobjekts --wie hier dem Vater des Klägers-- frei, dieses ohne jede Auflage oder Einschränkung entgeltlich, teilentgeltlich oder unentgeltlich zu übertragen (vgl. BFH-Urteile vom 10. Dezember 2003 IX R 12/01, BFHE 205, 62, BStBl II 2004, 643; vom 17. Dezember 2003 IX R 60/98, BFHE 204, 485, BStBl II 2004, 646, jeweils m.w.N.) und entsprechend Preise für die Übertragung insgesamt oder für steuerrechtlich eigenständige Gebäudeteile (Wirtschaftsgüter) in Übereinstimmung mit dem Erwerber (hier: dem Kläger) festzulegen (BFH-Urteil vom 27. Juli 2004 IX R 54/02, BFHE 210, 233, BStBl II 2006, 9).
  • FG Nürnberg, 06.12.2007 - IV 200/06

    Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten durch Abschluss eines Mietvertrages unter

    Der BFH habe sowohl mit dem genannten Urteil vom 10.12.2003 als auch mit einem weiterenUrteil vom 17.12.2003 (Az. IX R 60/98, BStBl. II 2004, 646) entschieden, dass die Auflösung eines vorbehaltenen Wohnrechts gegen eine dauernde Last in Verbindung mit dem Abschluss eines Mietvertrages nicht als Gestaltungsmissbrauch anzusehen sei.

    Ein Gestaltungsmissbrauch im Sinne dieser Vorschrift ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die, gemessen an dem erstrebten Ziel, unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (vgl. BFH-Urteile vom 16.01.1996 IX R 13/92, BStBl II 1996, 214;vom 14.01.2003 IX R 5/00, BStBl II 2003, 509, vom 17.12.2003 IX R 60/98, BStBl. II 2004, 646 m.w.N.).

    Bei den, den weiteren BFH-Urteilenvom 17.12.2003 (IX R 60/98, BStBl. II 2004, 646; IX R 60/01, BFH/NV 2004, 1276) zugrundeliegenden Sachverhalten wurde im Gegensatz zum Streitfall zwar ein Mietverhältnis, nicht aber eine dauernde Last begründet.

  • FG Sachsen, 13.10.2009 - 5 K 660/05

    Keine "unentgeltliche Überlassung" an Angehörige als Voraussetzung für

    Dagegen erhob S. S. Einspruch und wies auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) mit den Aktenzeichen IX R 60/98 und IX R 12/01 hin.

    Den BFH-Urteilen IX R 37/01, IX R 60/98 und IX R 12/01 liege ein anderer Sachverhalt zugrunde.

    Die vom Kläger im Rechtsbehelfsverfahren zitierte BFH-Rechtsprechung ist nicht einschlägig, denn das Urteil vom 17. Dezember 2003IX R 60/98, BStBl II 2004, 646, entschied über die Abzugsfähigkeit von Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn die Vertragspartner eine bisher gewährte unentgeltliche Nutzungsüberlassung durch eine entgeltliche ersetzen (kein Gestaltungsmissbrauch).

  • FG Hessen, 19.04.2012 - 13 K 698/09

    Zurechnung von Vermietungseinkünften - Für den Verzicht auf ein dingliches

    Insoweit könne über dieselbe Wohnung ein Mietvertrag geschlossen und ein dingliches Nutzungsrecht bestellt werden (vgl. Urteil des BFH vom 17. Dezember 2003 IX R 60/98, BFH/NV 2004, 682).

    Unabhängig von der Erwägung, dass grundsätzlich schuldrechtliche Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien neben dingliche Rechte treten können, sind Verträge zwischen nahen Angehörigen nur dann steuerrechtlich anzuerkennen, wenn der Vertrag zwischen den Vertragsparteien bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen ist und darüber hinaus sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht; dabei schließt nicht jede Abweichung vom Üblichen notwendigerweise die steuerrechtliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses aus (vgl. Urteil des BFH vom 17. Dezember 2003 IX R 60/98, BFH/NV 2004, 682).

  • BFH, 26.04.2023 - X R 4/22

    Spendenabzug bei Gewährung eines Darlehens an den Stifter im zeitlichen

    Demgegenüber ist ein Gestaltungsmissbrauch nicht gegeben, wenn der bisherige Eigentümer einer Immobilie diese --entgeltlich oder unentgeltlich-- auf einen Dritten, der auch eine nahestehende Person sein kann, überträgt und die Immobilie gleichzeitig rückanmietet (BFH-Urteile vom 10.12.2003 - IX R 12/01, BFHE 205, 62, BStBl II 2004, 643, unter II.1.b aa und vom 17.12.2003 - IX R 60/98, BFHE 204, 485, BStBl II 2004, 646, unter II.2.b, beide m.w.N.).
  • BFH, 17.12.2003 - IX R 105/00

    Mietvertrag und unentgeltliches Nutzungsrecht

  • BFH, 03.02.2012 - IX B 126/11

    Nichtzulassungsbeschwerde: Nebeneinander von dinglichem Nutzungsrecht und

  • FG Hessen, 25.10.2011 - 1 K 1507/08

    Steuerfreiheit für Betriebsvermögen nach § 13a ErbStG

  • FG Düsseldorf, 04.05.2005 - 4 K 247/03

    Berliner Testament; Verzicht der Schlusserben auf Pflichtteilsanspruch;

  • FG Hessen, 02.07.2008 - 1 V 1357/08

    Verfahren der Aussetzung der Vollziehung - Betriebsvermögensfreibetrag des § 13a

  • FG Düsseldorf, 05.10.2005 - 4 K 4929/03

    Schenkungsteuer; Familienverein; Umwandlung in GmbH; Auflösungsähnliche

  • BFH, 17.08.2005 - IX R 69/03

    Gesamtplanrechtsprechung - Kaufvertrag zwischen Angehörigen

  • BFH, 07.03.2013 - IX B 96/12

    NZB: Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen; Abschnittsbesteuerung,

  • BFH, 10.05.2006 - IX B 51/05

    Bestehen eines übertragenen Vermögens aus unterschiedlichen Wirtschaftsgütern;

  • FG Niedersachsen, 29.05.2007 - 13 K 269/04

    Anspruch auf Eigenheimzulage bei Vorliegen eines abgeleiteten Nutzungsrechts;

  • FG Düsseldorf, 06.09.2006 - 4 K 6867/04

    Festsetzung einer Erbschaftssteuer; Gewährung eines Freibetrages wegen Vererbung

  • BFH, 24.08.2004 - IX B 146/03

    Abweichung eines FG-Urt. von später veröffentlichten BFH-Urt.

  • FG Düsseldorf, 05.10.2005 - 4 K 4933/03

    Schenkungsteuer; Familienverein; Umwandlung in GmbH; auflösungsähnliche

  • FG Hessen, 30.07.2009 - 13 K 1121/07

    Zurechnung von Vermietungseinkünften bei Überlassung der Dispositionsbefugnis des

  • FG Düsseldorf, 05.10.2005 - 4 K 5249/03

    Schenkungsteuer; Familienverein; Umwandlung in GmbH; auflösungsähnliche

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