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   BFH, 27.10.2004 - VII R 65/03   

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https://dejure.org/2004,3932
BFH, 27.10.2004 - VII R 65/03 (https://dejure.org/2004,3932)
BFH, Entscheidung vom 27.10.2004 - VII R 65/03 (https://dejure.org/2004,3932)
BFH, Entscheidung vom 27. Oktober 2004 - VII R 65/03 (https://dejure.org/2004,3932)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    AO 1977 § 258; ; AO 1977 § 346 Abs. 1; ; FGO § 69 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) § 346 Abs. 1 § 258; FGO § 69 Abs. 3
    Unrichtige Sachbehandlung im Vollstreckungsverfahren wegen Beitreibung bei gestelltem AdV-Antrag, wenn das FG im Hauptsachverfahren die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes festgestellt hatte

  • datenbank.nwb.de

    Keine Vollstreckungskosten bei unrichtiger Sachbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorliegen einer unrichtigen Sachbehandlung bei offensichtlich fehlerhafter Vollstreckungsmaßnahme; Überschreitung des Ermessens durch das Finanzamt durch eine Vollstreckung zur Unzeit; Verpflichtung der Finanzbehörde nach Ablehnung des Antrages auf Aussetzung der ...

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 346 Abs 1, AO 1977 § 249, AO 1977 § 257 Abs 1 Nr 1, AO 1977 § 251
    Ermessen; Kosten; Unrichtige Sachbehandlung; Vollstreckung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2005, 314
  • BStBl II 2005, 198
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 11.08.2000 - I S 5/00

    Aussetzung der Vollziehung

    Auszug aus BFH, 27.10.2004 - VII R 65/03
    Insoweit seien die vom Bundesfinanzhof (BFH) in den Entscheidungen vom 19. Juni 1968 I S 4/68 (BFHE 92, 326, BStBl II 1968, 540), vom 16. Dezember 1999 V S 12/99 (BFH/NV 2000, 996) sowie vom 11. August 2000 I S 5/00 (BFH/NV 2001, 314) entwickelten Grundsätze auf den Streitfall übertragbar.

    Nach Auffassung des erkennenden Senats kann die Rechtsprechung des BFH zur Bemessung der Aussetzungsfrist bei Stattgabe des Aussetzungsantrages und Zurückverweisung der Hauptsache an das FG (vgl. BFH-Entscheidungen in BFHE 92, 326, BStBl II 1968, 540; in BFH/NV 2000, 996, und in BFH/NV 2001, 314) auf den Streitfall nicht übertragen werden.

  • BFH, 16.12.1999 - V S 12/99

    Fußballverein; Gemeinnützigkeit bei sog. inoffiziellen Zahlungen an

    Auszug aus BFH, 27.10.2004 - VII R 65/03
    Insoweit seien die vom Bundesfinanzhof (BFH) in den Entscheidungen vom 19. Juni 1968 I S 4/68 (BFHE 92, 326, BStBl II 1968, 540), vom 16. Dezember 1999 V S 12/99 (BFH/NV 2000, 996) sowie vom 11. August 2000 I S 5/00 (BFH/NV 2001, 314) entwickelten Grundsätze auf den Streitfall übertragbar.

    Nach Auffassung des erkennenden Senats kann die Rechtsprechung des BFH zur Bemessung der Aussetzungsfrist bei Stattgabe des Aussetzungsantrages und Zurückverweisung der Hauptsache an das FG (vgl. BFH-Entscheidungen in BFHE 92, 326, BStBl II 1968, 540; in BFH/NV 2000, 996, und in BFH/NV 2001, 314) auf den Streitfall nicht übertragen werden.

  • BFH, 19.06.1968 - I S 4/68

    Entscheidung des Hauptsacheverfahrens - Begründung ernstlicher Zweifel -

    Auszug aus BFH, 27.10.2004 - VII R 65/03
    Insoweit seien die vom Bundesfinanzhof (BFH) in den Entscheidungen vom 19. Juni 1968 I S 4/68 (BFHE 92, 326, BStBl II 1968, 540), vom 16. Dezember 1999 V S 12/99 (BFH/NV 2000, 996) sowie vom 11. August 2000 I S 5/00 (BFH/NV 2001, 314) entwickelten Grundsätze auf den Streitfall übertragbar.

    Nach Auffassung des erkennenden Senats kann die Rechtsprechung des BFH zur Bemessung der Aussetzungsfrist bei Stattgabe des Aussetzungsantrages und Zurückverweisung der Hauptsache an das FG (vgl. BFH-Entscheidungen in BFHE 92, 326, BStBl II 1968, 540; in BFH/NV 2000, 996, und in BFH/NV 2001, 314) auf den Streitfall nicht übertragen werden.

  • BFH, 12.05.1980 - VII B 9/80

    Durchsuchungsermächtigung - Vollstreckungsvoraussetzung - Befristung einer

    Auszug aus BFH, 27.10.2004 - VII R 65/03
    Dies widerspräche jedoch der gesetzlichen Regelung, nach der die Einlegung von Rechtsbehelfen nicht geeignet ist, die Vollziehung eines Verwaltungsaktes zu hemmen (vgl. Senatsentscheidungen vom 12. Mai 1980 VII B 9/80, BFHE 130, 136, BStBl II 1980, 399, und vom 30. Oktober 1984 VII R 114/83, nicht amtlich veröffentlicht, juris).
  • BFH, 29.08.1991 - V R 78/86

    Erhebung der vollen Säumniszuschläge kann - nach vorher abgelehnter Aussetzung

    Auszug aus BFH, 27.10.2004 - VII R 65/03
    Gleiches muss gelten, wenn dem Antrag auf AdV allein deshalb der Erfolg versagt bleibt, weil das FA rechtsfehlerhaft die Aussetzung nicht gewährt hat, obwohl eine solche an sich möglich und offensichtlich geboten gewesen wäre (vgl. BFH-Entscheidung vom 29. August 1991 V R 78/86, BFHE 165, 178, BStBl II 1991, 906, hinsichtlich der Unbilligkeit der Erhebung von Säumniszuschlägen bei rechtsfehlerhafter Ablehnung eines Aussetzungsantrages).
  • BFH, 12.06.1991 - VII B 66/91

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen der Rechtswidrigkeit einer

    Auszug aus BFH, 27.10.2004 - VII R 65/03
    Nach der Rechtsprechung des BFH kann sich eine Vollstreckung als unbillig erweisen, wenn sich der Steuerschuldner auf die Rechtswidrigkeit des der Vollstreckung zugrunde liegenden Verwaltungsaktes beruft und rechtzeitig einen Antrag auf AdV gestellt hat und dieser zwar noch nicht beschieden ist, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, dass er Erfolg haben wird (Senatsbeschluss vom 12. Juni 1991 VII B 66/91, BFH/NV 1992, 156).
  • BFH, 11.06.1997 - X R 14/95

    Isolierte Verspätungszuschlagsfestsetzung zulässig; mit dem Höchstbetrag von 10

    Auszug aus BFH, 27.10.2004 - VII R 65/03
    Dabei darf das Gericht die maßgeblichen Verwaltungserwägungen nicht durch eigene Erwägungen ersetzen (BFH-Entscheidung vom 11. Juni 1997 X R 14/95, BFHE 183, 21, BStBl II 1997, 642).
  • BFH, 25.06.1985 - VII B 54/84

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BFH, 27.10.2004 - VII R 65/03
    Wenn nach der Rechtsprechung des Senats eine Vollstreckung nicht allein deswegen zu unterlassen oder einzustellen ist, weil das FA über die vom Vollstreckungsschuldner beantragte AdV des der Vollstreckung zugrunde liegenden Bescheides noch nicht endgültig entschieden hat (Senatsbeschluss vom 25. Juni 1985 VII B 54, 62/84, BFH/NV 1986, 138, m.w.N.), kann erst recht die Ablehnung des Antrages auf AdV und die Möglichkeit gegen den ablehnenden Bescheid Einspruch einzulegen, nicht dazu führen, dass Vollstreckungsmaßnahmen bis zur Bestandskraft des Ablehnungsantrages in jedem Fall unterbleiben müssten.
  • BFH, 30.10.1984 - VII R 114/83
    Auszug aus BFH, 27.10.2004 - VII R 65/03
    Dies widerspräche jedoch der gesetzlichen Regelung, nach der die Einlegung von Rechtsbehelfen nicht geeignet ist, die Vollziehung eines Verwaltungsaktes zu hemmen (vgl. Senatsentscheidungen vom 12. Mai 1980 VII B 9/80, BFHE 130, 136, BStBl II 1980, 399, und vom 30. Oktober 1984 VII R 114/83, nicht amtlich veröffentlicht, juris).
  • FG München, 18.12.2017 - 10 K 712/17

    Rechtmäßigkeit von Vollstreckungsmaßnahmen

    Vor allem liegt hinsichtlich der Auslagen - jedenfalls solange die Durchsuchungsanordnung nicht aufgehoben war - ohnehin schon nach § 346 Abs. 1 AO keine unrichtige Sachbehandlung vor (vgl. BFH-Urteil vom 27. Oktober 2004 VII R 65/03, BStBl II 2005, 198).
  • FG Niedersachsen, 25.07.2014 - 15 V 164/14

    Aussetzung der Vollziehung einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung; Heilung von

    (1) Nach der Rechtsprechung des BFH kann sich eine Vollstreckung auch dann als unbillig i.S.d. § 258 AO erweisen, wenn sich der Steuerschuldner auf die Rechtswidrigkeit des der Vollstreckung zugrunde liegenden Verwaltungsaktes beruft und rechtzeitig einen AdV-Antrag gestellt hat und dieser zwar noch nicht beschieden ist, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, dass er Erfolg haben wird (BFH-Beschluss vom 12. Juni 1991 VII B 66/91, BFH/NV 1992, 156, unter II. 2. der Gründe; BFH-Urteil vom 27. Oktober 2004 VII R 65/03, BStBl II 2005, 198, unter 2. c der Gründe).
  • OVG Sachsen, 04.02.2016 - 5 A 602/13

    Gewerbesteuer, einstweiliger Vollstreckungsschutz, Unbilligkeit, maßgeblicher

    8 Darüber hinaus kann die Vollstreckung i. S. v. § 258 AO unbillig sein, wenn sie sich als unzulässige Rechtsausübung darstellt, weil der zu vollstreckende Betrag sogleich zurückgezahlt werden müsste, etwa weil ein Antrag auf Erlass oder Stundung der Steuerschuld gestellt wurde und überwiegend wahrscheinlich Erfolg haben wird (SächsOVG, Beschl. v. 2. September 2010 - 5 B 555/09 -, juris Rn. 10, und v. 21. April 2010 - 5 B 518/09 -, juris Rn. 6; BFH, Beschl. v. 15. Januar 2003 - V S 17/02, juris Rn. 6) oder weil ein rechtzeitig gestellter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung mit hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird bzw., falls er von der Behörde bereits abgelehnt wurde, hätte haben müssen (BFH, Urt. v. 27. Oktober 2004 - VII R 65/03 -, juris Rn. 14, m. w. N.).
  • FG Sachsen, 23.09.2009 - 5 K 398/04

    Zulässigkeit der Erhebung von Vollstreckungskosten, Säumniszuschlägen und

    Von einer unrichtigen Sachbehandlung im Sinne des § 346 Abs. 1 AO ist auszugehen, wenn sich die Vollstreckungsmaßnahme unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalls im Zeitpunkt ihrer Vornahme durch das Finanzamt dadurch als offensichtlich fehlerhaft erweist, dass die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen oder die Grenzen des Ermessens nicht beachtet worden sind (Urteil des BFH vom 27. Oktober 2004, VII R 65/03, BStBl. II 2005, 401 m.w.N.).
  • FG Sachsen, 25.09.2009 - 5 K 1957/07

    Rechtmäßigkeit der Pfändung einer Eigentümergrundschuld aus einer

    Dabei liegt zum einen der Entschluss, Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten, im Ermessen der Finanzbehörde (so genanntes Entschließungsermessen, vgl. Urteil des BFH vom 27. Juni 2006, VII R 34/05, BFH/NV 2006, 2024; Urteil des BFH vom 27. Oktober 2004, VII R 65/03, BStBl. II 2005, 198; noch offen gelassen im Urteil des BFH vom 22. Oktober 2002, VII R 56/00, BStBl. II 2003, 109).
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