Rechtsprechung
   BFH, 25.11.2004 - V R 4/04   

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    UStG 1993 § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c; Richtlinie 77/388/EWG Art. 12 Abs. 3 Buchst. a Unterabs. 3, Anhang H Nr. 8; UrhG § 2, § 69c

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1993 § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c; Richtlinie 77/388/EWG Art. 12 Abs. 3 Buchst. a Unterabs. 3, Anhang H Nr. 8; UrhG § 2, § 69c

  • IWW
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Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 12 Abs 2 Nr 7 Buchst c J: 1993
    Einheitliche Leistung; Ermäßigter Steuersatz; Hauptleistung; Nebenleistung; Software; Urheberrecht

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 208, 470
  • BB 2005, 816
  • BB 2005, 817
  • BStBl II 2005, 415



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Wird zitiert von ... (8)  

  • BFH, 18.08.2005 - V R 42/03  

    Übersetzungen von Nachrichtensendungen in Gebärdensprache als Werke im Sinne des

    Wenn der wirtschaftliche Gehalt des Vorgangs nicht auf die Verwertung des Werkes, sondern nur auf seine Anwendung durch den Leistungsempfänger gerichtet ist, unterliegt der Umsatz dem regelmäßigen Steuersatz (vgl. BFH-Urteil vom 25. November 2004 V R 4/04, BFHE 208, 470, BStBl II 2005, 415, m.w.N.).
  • BFH, 15.02.2012 - XI R 24/09  

    Zur Vorsteuerberichtigung beim letzten Abnehmer einer Lieferkette wegen ihm

    Das für die Klägerin günstigere nationale Recht geht in diesem Fall dem Unionsrecht vor (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 25. November 2004 V R 4/04, BFHE 208, 470, BStBl II 2005, 415, unter II. A. 4. c, m. w. N.).
  • BFH, 21.10.2009 - V R 8/08  

    Umsätze als Trauerredner: Keine Umsatzsteuerermäßigung wegen

    Die Einräumung oder Übertragung der urheberrechtlichen Nutzungsrechte muss Hauptbestandteil der einheitlichen Gesamtleistung sein (BFH-Urteil vom 25. November 2004 V R 4/04, BFHE 208, 470, BStBl II 2005, 415, m.w.N.).
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  • BFH, 12.05.2005 - V B 119/04  

    Grundsätzliche Bedeutung

    c) Soweit die Klägerin rügt, das Urteil weiche vom Urteil des FG Köln vom 26. Juni 2003 10 K 1132/02 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2003, 1507) ab, hat der Senat nach Ergehen des angefochtenen Urteils und dem Ablauf der Begründungsfrist entschieden, dass selbst wenn § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG 1999 nicht gemeinschaftsrechtskonform sei, das für die Steuerpflichtigen günstigere nationale Recht vorgehe, und deshalb von einer Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften abgesehen (BFH-Urteil vom 25. November 2004 V R 4/04, BStBl II 2005, 415, unter II.A.4.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 30.08.2011 - 7 V 7182/11  

    Antragsgegner im AdV-Verfahren nach Änderung der Verwaltungszuständigkeit

    Deshalb reicht es nicht aus, wenn im Rahmen eines Umsatzes auch Rechte nach dem Urheberrechtsgesetz übertragen werden, wenn dies nicht der Schwerpunkt des umsatzsteuerbaren Vorgangs ist (BFH, Urteile vom 27.09.2001 V R 14/01, BFHE 196, 357, BStBl. II 2001, 114; vom 25.11.2004 V R 4/04, BFHE 208, 470, BStBl. II 2005, 415; vom 21.10.2009 V R 8/08, BFH/NV 2010 476).

    Dementsprechend sieht auch der BFH die Einräumung des Verbreitungsrechts als wesentlichen Gegenstand der Leistungsbeziehung an, wenn der Erwerber einer Software diese zwar selbst nutzt, jedoch auch an Dritte weiter vertreibt (BFH, Urteil vom 25.11.2004 V R 4/04, BFHE 208, 470, BStBl. II 2005, 415).

  • FG Schleswig-Holstein, 12.12.2007 - 4 K 103/06  

    Steuersatz für die Tätigkeit eines Trauerredners

    In der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 25. November 2004 (Az. V R 4/04) werde ausgeführt, dass die Überlassung von geschützten Computerprogrammen nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 UStG begünstigt sei, wenn der Urheber dem Leistungsempfänger die in § 69 c Satz 1 Nr. 1-3 Urhebergesetz bezeichneten Rechte auf Vervielfältigung und Verbreitung nicht nur als Nebenfolge einräume.
  • FG Niedersachsen, 09.09.2005 - 5 K 70/02  

    Umsatzsteuer-Freiheit der Aufenthalte Jugendlicher auf einem Ferienbauernhof

    Auch wenn diese Vorschrift nicht gemeinschaftsrechtskonform sein sollte, ginge das für die Klägerin günstigere nationale Recht vor (ständige Rechtsprechung zum Verhältnis der 6. EG-Richtlinie zum nationalen Umsatzsteuergesetz, vgl. zuletzt etwa BFH-Urteile vom 25.11.2004 V R 4/04, V R 25/04 und V R 26/04 BStBl II 2005, 415 und 419 m.w.N.) .
  • FG Schleswig-Holstein, 12.12.2007 - 4 K 103/03  

    Ermäßigter Steuersatz für die Tätigkeit als Trauerredner mit der Befugnis zur

    In der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 25. November 2004 (Az. V R 4/04) werde ausgeführt, dass die Überlassung von geschützten Computerprogrammen nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 UStG begünstigt sei, wenn der Urheber dem Leistungsempfänger die in § 69 c Satz 1 Nr. 1-3 Urhebergesetz bezeichneten Rechte auf Vervielfältigung und Verbreitung nicht nur als Nebenfolge einräume.
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