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   BFH, 14.12.2004 - XI R 66/03   

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https://dejure.org/2004,1349
BFH, 14.12.2004 - XI R 66/03 (https://dejure.org/2004,1349)
BFH, Entscheidung vom 14.12.2004 - XI R 66/03 (https://dejure.org/2004,1349)
BFH, Entscheidung vom 14. Dezember 2004 - XI R 66/03 (https://dejure.org/2004,1349)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    GG Art. 7 Abs. 4; ; EGV Art. 18; ; EGV Art. 39; ; EGV Art. 43; ; EGV Art. 49; ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Schulgeld für ein britisches College

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    An britisches College gezahltes Schulgeld nicht als Sonderausgabe abziehbar; Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH

  • datenbank.nwb.de

    Schulgeldzahlungen für den Besuch einer Schule in Großbritannien

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulgeld für Besuch einer teuren Privatschule in Großbritannien nicht als Sonderausgabe abziehbar ? Kein Verstoß gegen europäisches Recht ? Fortentwicklung der Rechtsprechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Britisches College keine Sonderausgabe!

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewährung von Sonderausgabenabzug für ein an ein britisches College gezahltes Schulgeld; Anerkennung von Ergänzungsschulen bei der Möglichkeit der Aufbringung des Schulgeldes durch jedermann; Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot bei einem überhöhten Schuldgeld an ...

  • steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation)

    Kinder: Ausländische Privatschule absetzbar?

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Aufwendungen für britisches College nicht als Sonderausgabe abziehbar

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Sonderausgabenabzug bei Schulgeldzahlungen im Ausland

  • institut-ifbb.de PDF, S. 10 (Entscheidungsanmerkung)

    Keine steuerliche Absetzbarkeit bei zu hohem Schulgeld?

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 1 Nr 9
    Ausland; EG; Schulgeld

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 209, 48
  • BB 2005, 1043
  • DB 2005, 982
  • BStBl II 2005, 473
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88

    Waldorfschule/Bayern

    Auszug aus BFH, 14.12.2004 - XI R 66/03
    Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) verletze bereits ein verhältnismäßig bescheidenes Schulgeld von 170 DM monatlich das Verbot von Standesschulen (BVerfG-Beschluss des I. Senats vom 9. März 1994 1 BvR 682, 712/88, BVerfGE 90, 107).

    Für 1983 hatte das BVerfG festgestellt, dass schon ein Schulgeld von 170 bis 190 DM monatlich zu einer verfassungsrechtlich untersagten Sonderung nach den Besitzverhältnissen führt (BVerfG in BVerfGE 90, 107).

    Der Gesetzgeber darf sich an den Kosten des öffentlichen Schulwesens und den haushaltsrechtlichen Möglichkeiten orientieren (BVerfGE 90, 107, 116 f.; BVerfG, 1. Senat, 1. Kammer, Kammerbeschluss vom 4. März 1997 1 BvL 26/96 EzB GG Art. 7 Nr. 27a).

  • BFH, 11.06.1997 - X R 74/95

    Kein Sonderausgabenabzug für Schulgeldzahlungen an Auslandsschulen

    Auszug aus BFH, 14.12.2004 - XI R 66/03
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. Juni 1997 X R 74/95 (BFHE 183, 436, BStBl II 1997, 617) ab.

    Der BFH hat die Frage im Urteil in BFHE 183, 436, BStBl II 1997, 617 für den Besuch einer Schule im Ausland bejaht, während sie von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften und teilweise im Schrifttum verneint wird (vgl. z.B. Meilicke/Weyde, Deutsche Steuer-Zeitung --DStZ-- 1996, 97; derselbe in Betriebs-Berater --BB-- 2000, 17, 19 Fn. 29).

  • BFH, 25.10.1995 - II R 90/94

    Abgrenzung zwischen Einfamilienhäusern und Zweifamilienhäusern - Das

    Auszug aus BFH, 14.12.2004 - XI R 66/03
    Der erkennende Senat ist auch insoweit an die Feststellungen des FG zur Auslegung des Baden-Württembergischen Privatschulgesetzes und zum Sonderungsverbot gebunden (Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 118 Rdnr. 14; BFH-Urteil vom 25. Oktober 1995 II R 90/94, BFH/NV 1996, 296).
  • EuGH, 13.11.2003 - C-209/01

    Schilling und Fleck-Schilling

    Auszug aus BFH, 14.12.2004 - XI R 66/03
    Das vom EuGH aus den Grundfreiheiten des EGV abgeleitete Verbot direkter, indirekter, offensichtlicher oder versteckter Diskriminierung grenzüberschreitender Sachverhalte setzt eine irgendwie geartete Benachteiligung desjenigen voraus, der von seinen Freiheiten Gebrauch macht, sei es ein ausländischer Angehöriger eines Mitgliedstaats (vgl. z.B. EuGH-Urteile vom 14. Februar 1995 Rs. C-279/93, EuGHE 1995, I-225; vom 11. Juli 2002 Rs. C-224/98, EuGHE 2002, I-6191 zu Art. 39 und 18 EGV) oder ein Inländer (vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 13. November 2003 Rs. C-209/01, BFH/NV 2004, Beilage 1, Seite 4).
  • EuGH, 28.04.1998 - C-158/96

    Kohll

    Auszug aus BFH, 14.12.2004 - XI R 66/03
    Es ist allein Sache der Mitgliedstaaten, den Umfang der staatlichen Leistungen oder sonstigen Vergünstigungen zu bestimmen (vgl. z.B. zu Leistungen im Bereich der sozialen Sicherheit EuGH-Urteile vom 28. April 1998 Rs. C-158/96, EuGHE 1998, I-1931, I-1934 Rdnr. 42; vom 13. Mai 2003 Rs. C-385/99, EuGHE 2003, I-4509, I-4573 Rdnr. 98).
  • EuGH, 11.07.2002 - C-224/98

    'D''Hoop'

    Auszug aus BFH, 14.12.2004 - XI R 66/03
    Das vom EuGH aus den Grundfreiheiten des EGV abgeleitete Verbot direkter, indirekter, offensichtlicher oder versteckter Diskriminierung grenzüberschreitender Sachverhalte setzt eine irgendwie geartete Benachteiligung desjenigen voraus, der von seinen Freiheiten Gebrauch macht, sei es ein ausländischer Angehöriger eines Mitgliedstaats (vgl. z.B. EuGH-Urteile vom 14. Februar 1995 Rs. C-279/93, EuGHE 1995, I-225; vom 11. Juli 2002 Rs. C-224/98, EuGHE 2002, I-6191 zu Art. 39 und 18 EGV) oder ein Inländer (vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 13. November 2003 Rs. C-209/01, BFH/NV 2004, Beilage 1, Seite 4).
  • BVerfG, 04.03.1997 - 1 BvL 26/96

    Unzulässige gerichtliche Vorlagen zur Verfassungsmäßigkeit einer Vorschrift des

    Auszug aus BFH, 14.12.2004 - XI R 66/03
    Der Gesetzgeber darf sich an den Kosten des öffentlichen Schulwesens und den haushaltsrechtlichen Möglichkeiten orientieren (BVerfGE 90, 107, 116 f.; BVerfG, 1. Senat, 1. Kammer, Kammerbeschluss vom 4. März 1997 1 BvL 26/96 EzB GG Art. 7 Nr. 27a).
  • BFH, 11.06.1997 - X R 242/93

    Bei Aufhebung der Körperschaftsteuerbefreiung des (Letzt-)Empfängers einer sog.

    Auszug aus BFH, 14.12.2004 - XI R 66/03
    a) Schulgelder, die für den Besuch von inländischen Privatschulen gezahlt werden, sind nur unter den in § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG genannten Voraussetzungen abziehbar (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 11. Juni 1997 X R 77/94, BFHE 183, 432, BStBl II 1997, 615; X R 144/95, BFHE 183, 445, BStBl II 1997, 612); die jeweilige Privatschule muss --je nach Schultyp-- staatlich genehmigt, anerkannt oder erlaubt worden sein.
  • EuGH, 13.05.2003 - C-385/99

    DER GRUNDSATZ DES FREIEN DIENSTLEISTUNGSVERKEHRS STEHT DER NIEDERLÄNDISCHEN

    Auszug aus BFH, 14.12.2004 - XI R 66/03
    Es ist allein Sache der Mitgliedstaaten, den Umfang der staatlichen Leistungen oder sonstigen Vergünstigungen zu bestimmen (vgl. z.B. zu Leistungen im Bereich der sozialen Sicherheit EuGH-Urteile vom 28. April 1998 Rs. C-158/96, EuGHE 1998, I-1931, I-1934 Rdnr. 42; vom 13. Mai 2003 Rs. C-385/99, EuGHE 2003, I-4509, I-4573 Rdnr. 98).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84

    Privatschulfinanzierung I

    Auszug aus BFH, 14.12.2004 - XI R 66/03
    Im Grundsatz müssen alle Schüler ohne Rücksicht auf ihre wirtschaftliche Lage die Privatschule besuchen können (BVerfG-Urteil vom 8. April 1987 1 BvL 8, 16/84, BVerfGE 75, 40, 63 f.).
  • BVerfG, 16.04.2004 - 2 BvR 88/03

    Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch Beschränkung der Anerkennung von

  • BFH, 11.06.1997 - X R 144/95

    Schulgeld für den Besuch einer allgemeinbildenden Ergänzungsschule ist als

  • EuGH, 14.02.1995 - C-279/93

    Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht

  • EuGH, 18.11.1999 - C-200/98

    X und Y

  • BFH, 11.06.1997 - X R 77/94

    Schulgeld für den Besuch einer "Ersatzschule" ist als Sonderausgabe (§ 10 Abs. 1

  • FG Rheinland-Pfalz, 11.07.2007 - 2 K 1741/06

    Abzugsfähigkeit von Schulgeldzahlungen an ein Schweizer Lyceum nach § 10 Abs. 1

    Der Beklagte teilte dem Kläger daraufhin mit, dass dem Antrag auf Ruhen des Verfahrens nicht entsprochen werden könne, da nach BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004, Az.: XI R 66/03 die Versagung des Sonderausgabenabzugs nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG für das an ein (im Urteilsfall britisches) College gezahlte Schulgeld jedenfalls dann nicht das gemeinschaftsrechtliche Diskriminierungsverbot verletze, wenn die Höhe des Schulgeldes eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern fördere und deshalb auch beim Besuch einer inländischen Schule steuerlich nicht berücksichtigt werden könne.

    Der BFH habemit Urteil vom 14. Dezember 2004 (XI R 66/03, BStBl II 2005, 473) entschieden, dass der Besuch einer Privatschule im EG-Ausland gemeinschaftsrechtlich nicht diskriminiert werde, wenn auch das für den Besuch einer vergleichbaren inländischen Privatschule gezahlten Schulgeld nicht als Sonderausgaben abgezogen werden könne.

    Zwar ist streitig, ob § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG mit Gemeinschaftsrecht, insbesondere den Bestimmungen des EGV über die Freizügigkeit (Art. 18, 39, 43, 49 EGV) insoweit vereinbar ist, als danach das für den Besuch einer ausländischen Schule gezahlte Schulgeld nicht als Sonderausgaben abziehbar ist (vgl. dazu die Nachweise im BFH-Urteil14. Dezember 2004 XI R 66/03, BStBl. II 2005, 473).

    Im Grundsatz müssen alle Schüler ohne Rücksicht auf ihre wirtschaftliche Lage die Privatschule besuchen können (BVerfG-Urteil vom 8. April 1987 1 BvL 8, 16/84, BVerfGE 75, 40, 63 f.; zum Ganzen auch BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 XI R 66/03, BStBl. II 2005, 473).

    Abgesehen davon, dass eine verschärfte Sonderung von Schülern auch im Hinblick auf die zusätzlich anfallenden Unterbringungskosten eintreten kann, ist nach der zutreffenden Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 14. Dezember 2004 XI R 66/03, BStBl. II 2005, 473) beispielsweise ein allgemeines Recht auf Besuch einer Privatschule, die umgerechnet im dortigen Streitjahr 1998 ein monatliches Schulgeld in Höhe von ca. 3 600 DM erhoben hat, nicht mehr gewährleistet.

    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 14. Dezember 2004 XI R 66/03, BStBl. II 2005, 473) ist überdies zu berücksichtigen, dass eine verschärfte Sonderung von Schülern auch im Hinblick auf die zusätzlich anfallenden Unterbringungskosten eintreten kann.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2013 - 9 S 233/12

    Förderung einer Ersatzschule; Schulgeld-Erhebung; Sonderungswirkung

    Auch die zusätzlich im Gutachten von K... herangezogenen Kontrollüberlegungen dazu, ob und inwieweit Schulgeld von dem nach Abzug wesentlicher Ausgaben (Aufwendungen für den privaten Verbrauch, sonstige Steuern, Versicherungsbeiträge, freiwillige Beiträge zu Renten- und Krankenversicherung, sonstige geleistete Übertragungen, Zinsen für Baudarlehen, Zinsen für Konsumentenkredite) ermittelten freien Einkommen, das von K... auch als "Ersparnis" bezeichnet wurde, gezahlt werden kann, sind grundsätzlich geeignet, indizielle Aussagen zur Sonderung zu treffen (so auch BFH, Urteil vom 14.12.2004 - XI R 66/03 -, Juris Rn. 17).
  • BFH, 17.07.2008 - X R 62/04

    (Begrenzter) Abzug von Schulgeld für den Besuch eines englischen Internats

    Im Grundsatz müssen alle Schüler ohne Rücksicht auf ihre wirtschaftliche Lage die Privatschule besuchen können (BVerfG-Urteil vom 8. April 1987 1 BvL 8, 16/84, BVerfGE 75, 40, 63 f.; zum Ganzen auch BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 XI R 66/03, BFHE 209, 48, BStBl II 2005, 473).
  • BFH, 05.04.2006 - XI R 1/04

    Abzug von an eine Europäische Schule geleistetes Schulgeld

    a) Nach Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG besteht ein Rechtsanspruch auf Genehmigung als Ersatzschule, wenn sie mit öffentlichen Schulen in den Lehrzielen und den Einrichtungen gleichwertig ist, wenn die Gleichwertigkeit der wissenschaftlichen Ausbildung der Lehrkräfte gewährleistet ist und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird (BFH-Urteile vom 14. Dezember 2004 XI R 66/03, BStBl II 2005, 473; in BFH/NV 2005, 946; Schmitt-Kammler, in Sachs, Grundgesetz, 3. Aufl., Art. 7 Rdn. 68; Hemmrich, in: v. Münch/Kunig, GGK, 5. Aufl., 2000, Rn. 41 zu Art. 7; Jarass/Pieroth, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Kommentar, 7. Aufl., Art. 7 Rn. 23).

    c) Bei dieser Auslegung des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob der Unterricht an der Europäischen Schule in Brüssel eine Dienstleistung i.S. des Art. 49 EGV ist und ob das Gemeinschaftsrecht eine (steuerliche) Diskriminierung dieser Schulen verbietet (dazu vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2005, 473, m.w.N.; Beschluss des FG Köln vom 27. Januar 2005 10 K 7404/01, Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 709).

  • BFH, 21.10.2008 - X R 15/08

    Abzug von Schulgeld für den Besuch eines schottischen Internats als Sonderausgabe

    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe mit Urteil vom 14. Dezember 2004 XI R 66/03 (BFHE 209, 48, BStBl II 2005, 473) entschieden, dass dem Abzug der Schulgeldzahlungen das sog. Sonderungsverbot entgegenstehe.

    Im Grundsatz müssen alle Schüler ohne Rücksicht auf ihre wirtschaftliche Lage die Privatschule besuchen können (BVerfG-Urteil vom 8. April 1987 1 BvL 8, 16/84, BVerfGE 75, 40, 63 f.; zum Ganzen auch BFH-Urteil in BFHE 209, 48, BStBl II 2005, 473).

  • FG München, 29.05.2008 - 15 K 3058/05

    Kosten für den Besuch eines ausländischen Internats

    Die Versagung des Sonderausgabenabzugs nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG für Schulgeld verletzt nämlich dann nicht das gemeinschaftsrechtliche Diskriminierungsverbot, wenn die Höhe des Schulgeldes eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern fördert und es deshalb auch beim Besuch einer inländischen Schule steuerlich nicht berücksichtigt werden könnte (BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 IX R 66/03, BStBl II 2005, 473).

    Der BFH hat die allgemeine Zugänglichkeit einer Privatschule in einem Fall, in dem im Streitjahr 1998 ein monatliches Schulgeld in Höhe von etwa 3.600 DM erhoben wurde, verneint (BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 XI R 66/03, BStBl II 2005, 473; vgl. auch BFH-Beschluss vom 18. Juli 2005 XI B 50/04, BFH/NV 2005, 266).

  • FG Köln, 29.11.2007 - 15 K 2532/06

    Schulgeldzahlung an eine englische Schule im Jahr 2003 als Sonderausgabe oder als

    Im Grundsatz müssen alle Schüler ohne Rücksicht auf ihre wirtschaftliche Lage die Privatschule besuchen können (BVerfG-Urteil vom 8. April 1987 1 BvL 8, 16/84, BVerfGE 75, 40, 63 f.; zum Ganzen auch BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 XI R 66/03, BStBl. II 2005, 473).

    Abgesehen davon, dass eine verschärfte Sonderung von Schülern auch im Hinblick auf die zusätzlich anfallenden Unterbringungskosten eintreten kann, ist nach der zutreffenden Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 14. Dezember 2004 XI R 66/03, BStBl. II 2005, 473) beispielsweise ein allgemeines Recht auf Besuch einer Privatschule, die umgerechnet im dortigen Streitjahr 1998 ein monatliches Schulgeld in Höhe von ca. 3 600 DM erhoben hat, nicht mehr gewährleistet.

    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 14. Dezember 2004 XI R 66/03, BStBl. II 2005, 473) ist überdies zu berücksichtigen, dass eine verschärfte Sonderung von Schülern auch im Hinblick auf die zusätzlich anfallenden Unterbringungskosten eintreten kann.

  • FG Baden-Württemberg, 26.11.2010 - 5 K 2852/07

    Berücksichtigung von Schulgeldzahlungen an eine Schweizer Schule als

    Selbst bei einer Anwendbarkeit der von den Klägern angeführten Rechtsprechung des EuGH müsse entsprechend den Ausführungen des BFH in den Urteilen vom 17. Juli 2008 (X R 62/04) und 14. Dezember 2004 (XI R 66/03) noch geprüft werden, ob durch die Höhe des Schulgeldes keine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern gefördert werde.

    Gemessen hieran und selbst unter Berücksichtigung der inzwischen höheren Gehälter und der damit verbundenen Erhöhung der zu akzeptierenden Schulgelder ist das in den Streitjahren erhobene Schulgeld von mindestens 9.300 CHF pro Trimester so hoch, dass von einer allgemeinen Zugänglichkeit der Schule nicht mehr gesprochen werden kann, zumal noch die insoweit ebenfalls zu berücksichtigenden (BFH-Urt. v. 14. Dezember 2004, XI R 66/03, BStBl. II 2005, 473) Unterbringungskosten von mindestens 2.850 CHF pro Trimester hinzukommen.

  • FG Baden-Württemberg, 21.07.2010 - 14 K 1469/10

    Kein Sonderausgabenabzug für Schulgelder an Schweizer Privatschulen -

    Insoweit seien die Entscheidungen des BFH vom 14. Dezember 2004 XI R 66/03 (Bundessteuerblatt (BStBl) II 2005, 473) und vom 18. Juli 2005 XI B 50/04 (BFH/NV 2006, 266) nicht einschlägig.
  • BFH, 18.07.2005 - XI B 50/04

    Schulgeld für britische Privatschule

    Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 14. Dezember 2004 XI R 66/03 (BFH/NV 2005, 970, BStBl II 2005, 473) entschieden, dass der Besuch einer Privatschule im EG-Ausland gemeinschaftsrechtlich nicht diskriminiert wird, wenn auch das für den Besuch einer vergleichbaren inländischen Privatschule gezahlte Schulgeld nicht als Sonderausgaben abgezogen werden kann.
  • BFH, 05.07.2005 - XI B 88/04

    Abzugsfähigkeit von Schulgeld für ausländische Schule

  • FG München, 23.09.2008 - 12 K 718/08

    Schulgeldzahlungen für eine nach Landesrecht angezeigte Ergänzungsschule keine

  • VG Stuttgart, 02.02.2010 - 13 K 3238/09

    Voraussetzungen der Genehmigung einer Ersatzschule

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