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   BFH, 11.05.2005 - VI R 7/02   

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https://dejure.org/2005,473
BFH, 11.05.2005 - VI R 7/02 (https://dejure.org/2005,473)
BFH, Entscheidung vom 11.05.2005 - VI R 7/02 (https://dejure.org/2005,473)
BFH, Entscheidung vom 11. Mai 2005 - VI R 7/02 (https://dejure.org/2005,473)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Sätze 3 und 5, § 9 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nrn. 4 und 5, § 9 Abs. 5

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Sätze 3 und 5, § 9 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nrn. 4 und 5, § 9 Abs. 5

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuer: Keine doppelte Haushaltsführung bei wechselnden Einsatzorten - Höhe des Verpflegungsmehraufwands bei Auswärtstätigkeiten - Bezug einer Unterkunft an einer vorübergehenden beruflichen Tätigkeitsstätte im Sinne einer doppelten Haushaltsführung - Wahlrecht ...

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3; ; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5; ; EStG § 9 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrtkosten und Übernachtungskosten sowie Verpflegungsmehraufwand bei Einsatzwechseltätigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Keine doppelte Haushaltsführung bei Bezug einer Unterkunft an einer vorübergehenden beruflichen Tätigkeitsstätte

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fahrtkosten und Übernachtungskosten sowie Verpflegungsmehraufwand bei Einsatzwechseltätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Abzug von Verpflegungsmehraufwandund Fahrtkosten bei Auswärtstätigkeiten

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand bei Auswärtstätigkeit

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Steuerabzug für Fahrt- und Übernachtungskosten - Bundesfinanzhof ändert Rechtsprechung in Bezug auf ständig wechselnde Auswärtstätigkeit

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswärtstätigkeit

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Einsatzwechseltätigkeit - Finanzverwaltung folgt neuer Rechtsprechung zur Einsatzwechseltätigkeit

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand bei Auswärtstätigkeit

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 5, EStG § 9 Abs 5
    Abwesenheit; Einsatzwechseltätigkeit; Verpflegungsmehraufwand; Wohnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 209, 502
  • NJW 2005, 2941
  • BB 2005, 1826
  • DB 2005, 1831
  • BStBl II 2005, 782
  • NZA-RR 2005, 540
 
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Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 11.05.2005 - VI R 7/02
    Dazu zählen vor allem das Gebot der Ausrichtung der Steuerlast am Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit und das eng damit verbundene Gebot der Folgerichtigkeit (Beschluss des BVerfG vom 4. Dezember 2002 2 BvR 400/98 und 1735/00, BVerfGE 107, 27, 46, BStBl II 2003, 534, 540).

    Indessen muss sich die nähere Ausgestaltung der gesetzgeberischen Grundentscheidung für eine steuerliche Abziehbarkeit der Aufwendungen für die Erwerbstätigkeit in ihrer Umsetzung als hinreichend folgerichtig erweisen; Ausnahmen hiervon bedürfen eines besonderen, sachlich rechtfertigenden Grundes (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 107, 27, 48, BStBl II 2003, 534, 540).

    b) Das deutsche Einkommensteuerrecht geht traditionell davon aus, dass die steuerrechtlich erhebliche Berufssphäre nicht erst am Werkstor beginnt und dass auch im Schnittbereich von beruflicher Sphäre und privater Lebensführung liegende Mobilitätskosten als Werbungskosten anzuerkennen sind (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 107, 27, 50, BStBl II 2003, 534, 541; BFH-Urteil vom 5. August 2004 VI R 40/03, BFHE 207, 225, BStBl II 2004, 1074).

    Da auch die Kosten für beruflich veranlasste auswärtige Übernachtungen zu den im Rahmen des objektiven Nettoprinzips abziehbaren beruflichen Aufwendungen gehören (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 107, 27, 50, BStBl II 2003, 534, 541; BFH-Urteil in BFHE 207, 225, BStBl II 2004, 1074), stellen sowohl die mit einer solchen Auswärtstätigkeit verbundenen Unterkunftskosten als auch die Kosten für die Fahrten zwischen Heimatwohnung und Tätigkeitsort bzw. zwischen auswärtiger Unterkunft und Tätigkeitsstätte grundsätzlich in tatsächlichem Umfang Werbungskosten i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG dar.

  • BFH, 05.08.2004 - VI R 40/03

    Beruflich veranlasste Hotelübernachtungen am Arbeitsort

    Auszug aus BFH, 11.05.2005 - VI R 7/02
    b) Das deutsche Einkommensteuerrecht geht traditionell davon aus, dass die steuerrechtlich erhebliche Berufssphäre nicht erst am Werkstor beginnt und dass auch im Schnittbereich von beruflicher Sphäre und privater Lebensführung liegende Mobilitätskosten als Werbungskosten anzuerkennen sind (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 107, 27, 50, BStBl II 2003, 534, 541; BFH-Urteil vom 5. August 2004 VI R 40/03, BFHE 207, 225, BStBl II 2004, 1074).

    Da auch die Kosten für beruflich veranlasste auswärtige Übernachtungen zu den im Rahmen des objektiven Nettoprinzips abziehbaren beruflichen Aufwendungen gehören (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 107, 27, 50, BStBl II 2003, 534, 541; BFH-Urteil in BFHE 207, 225, BStBl II 2004, 1074), stellen sowohl die mit einer solchen Auswärtstätigkeit verbundenen Unterkunftskosten als auch die Kosten für die Fahrten zwischen Heimatwohnung und Tätigkeitsort bzw. zwischen auswärtiger Unterkunft und Tätigkeitsstätte grundsätzlich in tatsächlichem Umfang Werbungskosten i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG dar.

  • BFH, 10.10.1994 - VI R 2/92

    Zum Werbungskostenabzug der Aufwendungen für Zwischenheimfahrten bei einer

    Auszug aus BFH, 11.05.2005 - VI R 7/02
    Arbeitnehmern, die --wie der Kläger-- ihre individuelle berufliche Tätigkeit nicht an dauerhaft angelegten, regelmäßigen Arbeitsstätten, sondern typischerweise nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ausüben und dabei an einer auswärtigen Einsatzstelle vorübergehend eine Unterkunft beziehen, stand nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats bislang ein Wahlrecht zwischen den Rechtsfolgen der doppelten Haushaltsführung und denen der Einsatzwechseltätigkeit zu (Urteile vom 10. Oktober 1994 VI R 2/92, BFHE 175, 553, BStBl II 1995, 137; vom 10. März 1995 VI R 5/90, BFH/NV 1995, 775, und VI R 79/90, BFH/NV 1995, 776).

    Beschäftigungsort i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG ist somit der Ort der langfristig und dauerhaft angelegten Arbeitsstätte (vgl. hierzu auch Senatsurteil in BFHE 175, 553, 559, BStBl II 1995, 137, 140, unter 2.c der Gründe).

  • BFH, 27.07.2004 - VI R 43/03

    Verpflegung auf Baustellen nach drei Monaten nicht mehr steuerfrei

    Auszug aus BFH, 11.05.2005 - VI R 7/02
    Der Senat verweist insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen auf seine Ausführungen im Urteil vom 27. Juli 2004 VI R 43/03 (BFHE 207, 196, BStBl II 2005, 357; vgl. auch Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 11. April 2005 IV C 5 -S 2353- 77/05, BStBl I 2005, 673).
  • BFH, 10.04.2002 - VI R 154/00

    Ob eine Fahrtätigkeit vorliegt, entscheidet sich nicht nach dem Berufsbild,

    Auszug aus BFH, 11.05.2005 - VI R 7/02
    Demgegenüber kommt es darauf, ob überhaupt ein Verpflegungsmehraufwand eintritt, ebenso wenig an wie auf die konkrete Verpflegungssituation am Einsatzort (BFH-Urteil vom 10. April 2002 VI R 154/00, BFHE 198, 559, BStBl II 2002, 779; Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, § 4 EStG Anm. 1368; von Bornhaupt in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, a.a.O., § 9 EStG Rdnr. B 433a).
  • BFH, 17.12.1976 - VI R 145/74

    Steuerpflichtiger - Wahl der Übernachtungsmöglichkeit - Dienstreise -

    Auszug aus BFH, 11.05.2005 - VI R 7/02
    Dies erscheint angesichts der Nähe der Einsatzwechseltätigkeit zur Dienstreise und der gebotenen einheitlichen Behandlung der verschiedenen Formen der Auswärts- bzw. Reisetätigkeiten folgerichtig (zur Rechtslage bei der Dienstreise vgl. bereits das Senatsurteil vom 17. Dezember 1976 VI R 145/74, BFHE 121, 190, BStBl II 1977, 294).
  • BFH, 10.03.1995 - VI R 5/90

    Wahlrecht bei Einsatzwechseltätigkeit von Arbeitnehmern

    Auszug aus BFH, 11.05.2005 - VI R 7/02
    Arbeitnehmern, die --wie der Kläger-- ihre individuelle berufliche Tätigkeit nicht an dauerhaft angelegten, regelmäßigen Arbeitsstätten, sondern typischerweise nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ausüben und dabei an einer auswärtigen Einsatzstelle vorübergehend eine Unterkunft beziehen, stand nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats bislang ein Wahlrecht zwischen den Rechtsfolgen der doppelten Haushaltsführung und denen der Einsatzwechseltätigkeit zu (Urteile vom 10. Oktober 1994 VI R 2/92, BFHE 175, 553, BStBl II 1995, 137; vom 10. März 1995 VI R 5/90, BFH/NV 1995, 775, und VI R 79/90, BFH/NV 1995, 776).
  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 301/98

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 11.05.2005 - VI R 7/02
    Im Interesse der verfassungsrechtlich gebotenen Lastengleichheit (vgl. Urteile des BVerfG vom 27. Juni 1991 2 BvR 1493/89, BVerfGE 84, 239, 268, BStBl II 1991, 654, 664; vom 7. Dezember 1999 2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297, 309, BStBl II 2000, 162, 166) hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden, die objektive finanzielle Leistungsfähigkeit nach dem Saldo aus den Erwerbseinnahmen einerseits und den beruflichen Erwerbsaufwendungen andererseits zu bemessen (objektives Nettoprinzip; vgl. Beschluss des BVerfG vom 11. November 1998 2 BvL 10/95, BVerfGE 99, 280, 290 f., BStBl II 1999, 502, 505).
  • BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95

    Aufwandsentschädigung Ost

    Auszug aus BFH, 11.05.2005 - VI R 7/02
    Im Interesse der verfassungsrechtlich gebotenen Lastengleichheit (vgl. Urteile des BVerfG vom 27. Juni 1991 2 BvR 1493/89, BVerfGE 84, 239, 268, BStBl II 1991, 654, 664; vom 7. Dezember 1999 2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297, 309, BStBl II 2000, 162, 166) hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden, die objektive finanzielle Leistungsfähigkeit nach dem Saldo aus den Erwerbseinnahmen einerseits und den beruflichen Erwerbsaufwendungen andererseits zu bemessen (objektives Nettoprinzip; vgl. Beschluss des BVerfG vom 11. November 1998 2 BvL 10/95, BVerfGE 99, 280, 290 f., BStBl II 1999, 502, 505).
  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus BFH, 11.05.2005 - VI R 7/02
    Im Interesse der verfassungsrechtlich gebotenen Lastengleichheit (vgl. Urteile des BVerfG vom 27. Juni 1991 2 BvR 1493/89, BVerfGE 84, 239, 268, BStBl II 1991, 654, 664; vom 7. Dezember 1999 2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297, 309, BStBl II 2000, 162, 166) hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden, die objektive finanzielle Leistungsfähigkeit nach dem Saldo aus den Erwerbseinnahmen einerseits und den beruflichen Erwerbsaufwendungen andererseits zu bemessen (objektives Nettoprinzip; vgl. Beschluss des BVerfG vom 11. November 1998 2 BvL 10/95, BVerfGE 99, 280, 290 f., BStBl II 1999, 502, 505).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.02.2003 - 2 K 337/00

    Verpflegungsmehraufwand bei Einsatzwechseltätigkeit; Wohnungsbegriff i. S. des §

  • BFH, 11.05.2005 - VI R 70/03

    Keine Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und ständig wechselnden

  • BFH, 10.03.1995 - VI R 79/90

    Möglichkeit der Geltendmachung einer steuerfreien Erstattung der Aufwendungen für

  • FG Brandenburg, 12.12.2001 - 2 K 1668/00

    Verpflegungsmehraufwand bei Einsatzwechseltätigkeit; Einkommensteuer 1998

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