Weitere Entscheidung unten: BFH, 23.02.2006

Rechtsprechung
   BFH, 25.01.2006 - II R 56/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3114
BFH, 25.01.2006 - II R 56/04 (https://dejure.org/2006,3114)
BFH, Entscheidung vom 25.01.2006 - II R 56/04 (https://dejure.org/2006,3114)
BFH, Entscheidung vom 25. Januar 2006 - II R 56/04 (https://dejure.org/2006,3114)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    ErbStG § 13a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG § 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Verteilung des in § 13a ErbStG vorgesehenen Freibetrags "nach Köpfen" trotz fehlender Auswirkung der Freibetragsanteile auf die Besteuerung einzelner Erwerber

  • rechtsportal.de

    ErbStG § 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Verteilung des in § 13a ErbStG vorgesehenen Freibetrags "nach Köpfen" trotz fehlender Auswirkung der Freibetragsanteile auf die Besteuerung einzelner Erwerber

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verteilung des Freibetrags nach §?13a Abs.?1 Satz?1 Nr.?1 ErbStG ? Freibetrag höher als Steuerwert ? Verteilung des überschießenden Betrags ? Verteilungsmaßstab

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Ein Freibetrag für mehrere Erben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ein Freibetrag für mehrere Erben

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wirksamkeit einer Vermögensaufteilungserklärung und Auswirkungen auf die Berechnung des Steuerfreibetrags; Erwerb der Gesellschaftsanteile nach dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsvermögen - Wohnsitz im Ausland: Verteilung des Freibetrags

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ErbStG § 13a Abs 1 Nr 1, ErbStG § 2 Abs 1 Nr 1 S 2 Buchst a, ErbStG § 2 Abs 1 Nr 1 S 1
    Aufteilung; Betriebsvermögen; Erbschaftsteuer; Freibetrag; Steuerpflicht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 213, 99
  • BB 2006, 1154
  • DB 2006, 1095
  • BStBl II 2006, 465
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 15.12.2004 - II R 75/01

    Erbschaftsteuerrechtliche Aufteilung des Freibetrags für Betriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 25.01.2006 - II R 56/04
    Die Kläger halten mit der Revision an ihrem Begehren fest und verweisen zur Begründung insbesondere auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. Dezember 2004 II R 75/01 (BFHE 208, 42, BStBl II 2005, 295).

    Die Aufteilungserklärung kann vom Erben des Erblassers nicht nachgeholt werden (BFH-Urteil in BFHE 208, 42, BStBl II 2005, 295).

    Führt die nach Maßgabe des § 13a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 3 (2. Alternative) ErbStG erfolgende Verteilung des Freibetrags "nach Köpfen" dazu, dass der danach einzelnen Erwerbern zustehende Freibetrag höher ist als der Steuerwert des von ihnen jeweils erworbenen Anteils an dem nach § 13a Abs. 4 ErbStG begünstigten Vermögen, sind zwar die noch unverbrauchten restlichen Freibeträge in einem (oder weiteren) Rechenschritt(en) auf den oder die Erwerber begünstigten Vermögens zu verteilen, die nach der ersten Aufteilung noch Teile ihres Betriebsvermögens zu versteuern hätten (BFH-Urteil in BFHE 208, 42, BStBl II 2005, 295).

  • FG Münster, 24.06.2004 - 3 K 5581/02

    Aufteilung des Betriebsvermögensfreibetrags nach § 13a ErbStG auf persönlich

    Auszug aus BFH, 25.01.2006 - II R 56/04
    Das FG wies die Klage durch das in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1545 veröffentlichte Urteil mit der Begründung ab, das FA habe den Freibetrag wegen Fehlens einer von V verfügten Aufteilung zu Recht allen Vermächtnisnehmern zu gleichen Anteilen zugeordnet, ohne dass es auf die fehlende inländische Steuerpflicht der übrigen fünf Vermächtnisnehmer ankomme.
  • BFH, 02.03.2011 - II R 5/09

    Einkommensteuerrechtliche Qualifikation der Tätigkeit von Erfindern; keine

    Die Teile des Freibetrags, die den Vermächtnisnehmern zwar bei einer Verteilung zu gleichen Teilen zustehen würden, die diese aber nicht nutzen können, weil der Wert des von ihnen erworbenen begünstigten Vermögens niedriger ist, kann nämlich nach der Rechtsprechung des BFH die Klägerin beanspruchen (BFH-Urteile vom 15. Dezember 2004 II R 75/01, BFHE 208, 42, BStBl II 2005, 295, und vom 25. Januar 2006 II R 56/04, BFHE 213, 99, BStBl II 2006, 465).
  • FG München, 21.09.2016 - 4 K 1086/13

    Aufteilung des erbschaftsteuerrechtlichen Freibetrages für Betriebsvermögen bei

    Nicht zuletzt werde dies auch durch das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Januar 2006 II R 56/04, BFHE 213, 99, BStBl II 2006, 465 gestützt.

    Eine fehlende Aufteilungserklärung kann jedenfalls vom Erben später nicht mehr nachgeholt werden (BFH Urteile vom 15. Dezember 2004 II R 75/01, BFHE 208, 42, BStBl II 2005, 295 und vom 25. Januar 2006 II R 56/04, BFHE 213, 99, BStBl II 2006, 465).

    Der Beklagte kann seine Rechtsauffassung auch nicht auf die zitierte bundesgerichtliche Rechtsprechung (BFH Urteil vom 25. Januar 2006 II R 56/04, BFHE 213, 99, BStBl II 2006, 465) stützen.

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Rechtsprechung
   BFH, 23.02.2006 - III R 67/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4030
BFH, 23.02.2006 - III R 67/98 (https://dejure.org/2006,4030)
BFH, Entscheidung vom 23.02.2006 - III R 67/98 (https://dejure.org/2006,4030)
BFH, Entscheidung vom 23. Februar 2006 - III R 67/98 (https://dejure.org/2006,4030)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beitritt des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) zu einem Revisionsverfahren; Aufforderung zur Stellungnahme hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Kindergeldregelung für Ausländer und zur geplanten Neuregelung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    EStG (i.d.F. des JStG 1996) § 62 Abs. 2 S. 1
    Ausschluss des Kindergelds für Ausländer ohne Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung verfassungsgemäß?

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Ausschluss des Kindergelds für Ausländer ohne Aufenthaltserlaubnis verfassungsgemäß

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 212, 475
  • BB 2006, 874
  • DB 2006, 819
  • BStBl II 2006, 465
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97

    Kindergeld an Ausländer

    Auszug aus BFH, 23.02.2006 - III R 67/98
    Nach dem Beschluss des BVerfG vom 6. Juli 2004 1 BvL 4/97 u.a. (BVerfGE 111, 160, BFH/NV 2005, Beilage 2, 114) ist § 1 Abs. 3 BKGG i.d.F. durch das 1. SKWPG vom 21. Dezember 1993 (BGBl I 1993, 2353) unvereinbar mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, soweit Ausländer nur Anspruch auf Kindergeld haben, wenn sie im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung (§ 27 AuslG 1990) oder einer Aufenthaltserlaubnis (§ 15 AuslG 1990) sind, nicht aber wenn sie nur eine Aufenthaltsbefugnis (§ 30 AuslG 1990) besitzen.
  • FG Münster, 27.04.2007 - 8 K 4071/06

    Anspruch eines Ausländers ohne Aufenthaltsgenehmigung auf die Festsetzung von

    Im Übrigen sind u. a. wegen der auch im vorliegenden Fall zu klärenden Streitfragen viele Revisionsverfahren beim BFH anhängig (vgl. u. a. BFH-Beschluss vom 23.02.2006 III R 67/98, BStBl. II 2006, 465).
  • FG Münster, 17.08.2006 - 14 S 1430/06

    Prozesskostenhilfe wegen ungeklärter und beim BFH anhängiger Fragen der

    Die hinreichende Aussicht auf den Erfolg der Klage ergibt sich bereits im Hinblick auf die verschiedenen beim Bundesfinanzhof zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Kindergeldregelung für Ausländer anhängigen Revisionsverfahren (vgl. hierzu z.B. Beschluss des BFH vom 23. Februar 2006 III R 67/98, BStBl II 2006, 272).
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