Rechtsprechung
| BFH, 26.06.2007 - VII R 35/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- Bundesfinanzhof
Änderung einer fehlerhaften, bestandskräftigen Anrechnung von Einkommensteuervorauszahlungen - Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts
- Simons & Moll-Simons
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Anrechnungsverfügung: Rücknahme und Verhältnis zum Abrechnungsbescheid - Ermessensausübung und Begründung bei intendiertem Ermessen
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Änderung einer fehlerhaften bestandskräftigen Anrechnung von Einkommensteuervorauszahlungen
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Änderung einer fehlerhaften bestandskräftigen Anrechnung von Einkommensteuervorauszahlungen
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Anrechnung von Einkommensteuervorauszahlungen auf die Steuerschuld bei Ehegatten - Rücknahme einer Anrechnungsverfügung nach § 130 Abs. 2 Nr. 4 AO
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Rücknahme des Verwaltungsaktes - Anrechnung der Steuervorauszahlung nach der Trennung der Ehepartner
Sonstiges (2)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
AO 1977 § 218 Abs 2, AO 1977 § 130 Abs 2 Nr 4, AO 1977 § 37 Abs 2, EStG § 36 Abs 2 Nr 1, EStG § 36 Abs 4 S 3, EStG § 26 a
Abrechnungsbescheid; Anrechnungsverfügung; Bestandskraft; Ehegatten; Einkommensteuer-Vorauszahlungen; Ermessen; Getrennte Veranlagung - wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Beraterhinweis zum BFH-Urteil vom 26.06.2007, Az: VII R 35/06 (Abänderbarkeit einer Steueranrechnung durch Abrechnungsbescheid)" von RiFG Dr. Michael Nieland, original erschienen in: AO-StB 2007, 256.
Verfahrensgang
- FG Hessen, 21.06.2006 - 1 K 2763/02
- BFH, 26.06.2007 - VII R 35/06
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 218, 10
- BB 2007, 1886
- DB 2007, 2240
- BStBl II 2007, 742
Wird zitiert von ... (16)
- FG Baden-Württemberg, 29.01.2010 - 10 K 1804/08
Erstattungsanspruch bei Eheleuten, die das dauernde Getrenntleben zunächst nicht …
Dies gilt auch, wenn auf einen Ehegatten keine Steuerschuld entfällt oder wenn später getrennte Veranlagung beantragt wird (vgl. BFH-Urteil vom 26. Juni 2007 VII R 35/06, BStBl. II 2007, 742).Die Anrechnung bzw. Erstattung hat demnach nach Köpfen zu erfolgen (vgl. Urteile des BFH vom 30. September 2008 VII R 18/08, BStBl II 2009, 38; vom 26. Juni 2007 VII R 35/06, BStBl II 2007, 742; vom 15. November 2005 VII R 16/05, BStBl II 2006, 435).
Ob sich die Eheleute später trennen oder einer der Ehegatten nachträglich die getrennte Veranlagung beantragt, ist für die Beurteilung der Tilgungsabsicht nicht maßgeblich, denn es kommt nur darauf an, wie sich die Umstände dem Finanzamt zum Zeitpunkt der Vorauszahlung darstellten (BFH Urteile vom 26. Juni 2007 VII R 35/06 a. a. O.).
Diese Rechtsfolge ist grundsätzlich nicht begründungsbedürftig (vgl. BFH-Urteil vom 26. Juni 2007 VII R 35/06, BStBl. II 2007, 742).
Die Anrechnung bzw. Erstattung hat demnach nach Köpfen zu erfolgen (vgl. Urteile des BFH vom 30. September 2008 VII R 18/08, BStBl II 2009, 38; vom 26. Juni 2007 VII R 35/06, BStBl II 2007, 742; vom 15. November 2005 VII R 16/05, BStBl II 2006, 435).
Ob sich die Eheleute später trennen oder einer der Ehegatten nachträglich die getrennte Veranlagung beantragt, ist für die Beurteilung der Tilgungsabsicht nicht maßgeblich, denn es kommt nur darauf an, wie sich die Umstände dem Finanzamt zum Zeitpunkt der Vorauszahlung darstellten (BFH Urteile vom 26. Juni 2007 VII R 35/06 a. a. O.).
- BFH, 27.10.2009 - VII R 51/08
Ablauf der Zahlungsverjährungsfrist nach Steuerfestsetzung - Ermessen bei der …
Der erkennende Senat hat mehrfach entschieden, dass in einem Abrechnungsbescheid i. S. des § 218 Abs. 2 AO von dem Regelungsgehalt einer zuvor erlassenen Anrechnungsverfügung zu Lasten des Steuerpflichtigen nur dann abgewichen werden darf, wenn die Voraussetzungen des § 130 Abs. 2 AO vorliegen, eine Anrechnungsverfügung also für einen späteren Abrechnungsbescheid Tatbestandswirkung hat (vgl. Urteile des Senats vom 16. Oktober 1986 VII R 159/83, BFHE 148, 4, BStBl II 1987, 405; vom 15. April 1997 VII R 100/96, BFHE 182, 506, BStBl II 1997, 787, und vom 26. Juni 2007 VII R 35/06, BFHE 218, 10, BStBl II 2007, 742).Zwar dürfte die Rücknahme einer rechtswidrigen Anrechnungsverfügung grundsätzlich geboten sein, wenn sie von dem Begünstigten selbst, seinem Vertreter oder Bevollmächtigten in der in § 130 Abs. 2 Nr. 2 AO bezeichneten Weise oder sogar durch falsche Angaben des Begünstigten gemäß § 130 Abs. 2 Nr. 3 AO erwirkt worden ist, weil diese Vorschriften dahin auszulegen sein dürften, dass das Gesetz unbeschadet des der Finanzbehörde eingeräumten Ermessens intendiert, dass in diesen Fällen Rechtsrichtigkeit hergestellt und die Anrechnung rückgängig gemacht wird (intendiertes Ermessen; vgl. Urteil des Senats in BFHE 218, 10, BStBl II 2007, 742, zu § 130 Abs. 2 Nr. 4 AO).
- BFH, 22.03.2011 - VII R 42/10
Anrechnung der Vorauszahlungen eines Ehegatten auf die Steuerschulden beider …
Vielmehr steht der Erstattungsanspruch demjenigen Ehegatten zu, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist (vgl. Senatsurteile in BFHE 157, 326, BStBl II 1990, 41; vom 26. Juni 2007 VII R 35/06, BFHE 218, 10, BStBl II 2007, 742, und in BFHE 222, 235, BStBl II 2009, 38;… Senatsbeschluss vom 10. Februar 2000 VII B 152/99, BFH/ NV 2000, 940).Ob die Eheleute sich später trennen oder einer der Ehegatten nachträglich die getrennte Veranlagung beantragt, ist für die Beurteilung der Tilgungsabsicht nicht maßgeblich, denn es kommt nur darauf an, wie sich die Umstände dem FA zum Zeitpunkt der Vorauszahlung darstellten (Senatsurteil in BFHE 218, 10, BStBl II 2007, 742).
- BFH, 30.08.2012 - III R 40/10
Veranlagungswahlrecht von Ehegatten und Missbrauch von rechtlichen …
Ob die Eheleute sich später trennen oder einer der Ehegatten nachträglich die getrennte Veranlagung beantragt, ist nach dieser Rechtsprechung für die Beurteilung der Tilgungsabsicht nicht maßgeblich, denn es kommt nur darauf an, wie sich die Umstände dem FA zum Zeitpunkt der Vorauszahlung darstellten (BFH-Urteil vom 26. Juni 2007 VII R 35/06, BFHE 218, 10, BStBl II 2007, 742). - FG Berlin-Brandenburg, 31.03.2009 - 5 K 5064/08
Anrechnung von Vorauszahlungen und Abschlusszahlungen bei getrennter Veranlagung …
Die Anrechnung bzw. Erstattung hat demnach nach Köpfen zu erfolgen (vgl. Urteile des BFH vom 30.9.2008 VII R 18/08, BStBl II 2009, 38; vom 26.6.2007 VII 35/06, BStBl II 2007, 742; vom 15.11.2005 VII R 16/05, BStBl II 2006, 435).Ob sich die Eheleute später trennen oder einer der Ehegatten nachträglich die getrennte Veranlagung beantragt, ist für die Beurteilung der Tilgungsabsicht nicht maßgeblich, denn es kommt nur darauf an, wie sich die Umstände dem Finanzamt zum Zeitpunkt der Vorauszahlung darstellten (BFH Urteile vom 26.6.2007 VII R 35/06 a.a.O.).
Nach der Rechtsprechung des für AO-Fragen zuständigen siebten Senats des BFH stellt die Anrechnungsverfügung einen Verwaltungsakt mit Bindungswirkung dar, der als (rechtswidriger) begünstigender Verwaltungsakt durch einen nachfolgenden Abrechnungsbescheid gemäß § 218 Abs. 2 AO nur unter den Voraussetzungen des § 130 Abs. 2 AO geändert werden kann (Urteil vom 26.6.2007 VII R 35/06;… siehe auch Klein/Rüsken a.a.O. § 218 Rz. 27).
- FG Baden-Württemberg, 11.06.2008 - 2 K 73/06
Erstattungsberechtigung von Ehegatten für ESt-Vorauszahlungen bei nachträglicher …
Spätere Ereignisse, wie eine Trennung der Eheleute oder eine später beantragte und durchgeführte getrennte Veranlagung, sind nicht zu berücksichtigen (BFH-Urteile vom 26. Juni 2007 VII R 35/06, BFHE 218, 10; BStBl II 2007, 742 und 18. Februar 1997 VII R 117/95, BFH/NV 1997, 482).Da für die Beurteilung der mit der Zahlung verfolgten Absicht ausschließlich die Umstände maßgeblich sind, wie sie im Zeitpunkt der Zahlung erkennbar sind, eignen sich spätere Ereignisse wie die nach Eröffnung des Nachlasskonkursverfahrens und Aufteilung der Gesamtschuld durch die Klägerin beantragte getrennte Veranlagung nicht dafür, zur Ermittlung einer mutmaßlichen - früheren - Absicht des Zahlenden herangezogen zu werden (BFH-Urteile vom 26. Juni 2007 VII R 35/06 und 18. Februar 1997 VII R 117/95, a.a.O.).
- FG Köln, 27.04.2010 - 1 K 3389/07
Anrechnung von Vorauszahlungen und Erstattung überschüssiger Vorauszahlungen bei …
Er beruft sich zur Stützung seiner in der Einspruchsentscheidung vertretenen Auffassung auf die Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 26.06.2007 VII R 35/06, BStBl. II 2007, 742) und das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 11.06.2008 2 K 73/06, EFG 2008, 1511.Der Senat schließt sich bei dieser Beurteilung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), s. Urteil vom 26.06.2007, VII R 35/06, BStBl. II 2007, 742, an.
- FG Hessen, 05.11.2007 - 6 K 2291/07
Rücknahme der Genehmigung zur Besteuerung der Umsätze nach vereinnahmten …
Eine abwägende Stellungnahme der die Rücknahme rechtfertigenden Gründe konnte im Streitfall unterbleiben, weil sich das Ergebnis der Abwägung von selbst versteht und es keiner das Selbstverständliche darstellenden Begründung bedarf (vgl. BFH-Urteil vom 26.06.2007 VII R 35/06 BFH/NV 2007, 1948). - FG Hamburg, 19.11.2008 - 6 K 167/06
Abgabenordnung: Erwirkung einer Anrechnungsverfügung durch unlautere Mittel
Die im Steuererhebungsverfahren ergehende Anrechungs- oder Abrechnungsverfügung des FA stellt nicht lediglich eine formlose Kassenmitteilung ohne jede Bindungswirkung dar, sondern einen von der Steuerfestsetzung gesonderten Verwaltungsakt (vgl. BFH-Urteile vom 16. Oktober 1986 VII R 159/83 BFHE 148, 4, BStBl II 1987, 405; vom 26. Juni 2007 VII R 35/06, BFHE 218, 10, BStBl II 2007, 742; vom 12. Februar 2008 VII R 33/06, BStBl II 2008, 504). - FG München, 26.05.2009 - 13 K 3451/07
Anrechnung gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG einbehaltener …
Rechtswidrig und daher unter den Voraussetzungen des § 130 AO rücknehmbar ist ein Verwaltungsakt, wenn bei seinem Erlass von einem tatsächlich nicht gegebenen Sachverhalt ausgegangen oder das im Zeitpunkt seines Erlasses geltende Recht unrichtig angewandt worden ist (BFH-Urteile vom 9. Dezember 2008 VII R 43/07, BStBl II 2009, 344; vom 26. Juni 2007 VII R 35/06, BStBl II 2007, 742). - FG Sachsen-Anhalt, 29.03.2012 - 4 K 916/11
Abzweigung von Kindergeld an den Grundsicherungsleistungsträger Ermittlung der …
- FG Sachsen-Anhalt, 22.05.2012 - 4 K 925/11
Abzweigung von Kindergeld an den Grundsicherungsleistungsträger Ermittlung der …
- FG Hamburg, 02.11.2010 - 1 K 82/08
Ermessensunterschreitung bei Haftungsinanspruchnahme
- FG Saarland, 06.08.2010 - 2 K 1207/10
Beginn der Zahlungsverjährung - Änderung einer …
- FG München, 17.03.2009 - 6 K 1272/07
Rücknahme einer fehlerhaften Anrechnungsverfügung - unrichtige Angaben des …
- FG Hessen, 29.11.2011 - 7 K 1881/10
Zeitpunkt der Zollschuldentstehung bei unvollständiger Beförderung von Waren im …
