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   BFH, 22.08.2007 - X R 2/04   

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https://dejure.org/2007,2590
BFH, 22.08.2007 - X R 2/04 (https://dejure.org/2007,2590)
BFH, Entscheidung vom 22.08.2007 - X R 2/04 (https://dejure.org/2007,2590)
BFH, Entscheidung vom 22. August 2007 - X R 2/04 (https://dejure.org/2007,2590)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Zur steuerlichen Aktivierung eines Einstandsbetrages

  • Judicialis

    EStG § 5 Abs. 2; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1; ; HGB § 89b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 5 Abs. 2 § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 1; HGB § 89b
    Sofortige Aktivierung des Vertreterrechts auch bei Verrechnung des Übernahmepreises mit künftigem Ausgleichsanspruch und gleichzeitigem aufschiebend bedingten Erlass der etwaigen Differenz; gesetzlicher Beteiligtenwechsel durch Zuständigkeitswechsel des FA

  • datenbank.nwb.de

    Sofortige Aktivierung des Vertreterrechts auch bei Verrechnung des Übernahmepreises mit künftigem Ausgleichsanspruch und gleichzeitigem (aufschiebend bedingten) Erlass der etwaigen Differenz

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters ? Aktivierung des entgeltlich erworbenen Vertreterrechts als immaterielles Wirtschaftsgut ? Anschaffung auch bei vereinbarter Verrechnung der Einstandszahlung mit dem Ausgleichsanspruch und der Zusage eines späteren teilweisen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    "Vertreterrecht" als Wirtschaftsgut

  • IWW (Kurzinformation)

    Abschreibung - Sofortige Aktivierung des "Vertreterrechts"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vertreterrecht als Wirtschaftsgut

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aktivierung eines "Vertreterrechts" beim Handelsvertreter als entgeltlich erworbenes immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens; Erbringung von Einstandszahlung an den Geschäftsherrn für die Übernahme der Handelsvertretung bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ...

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Sofortige Aktivierung des Vertreterrechts auch bei Verrechnung des Übernahmepreises mit künftigem AA und gleichzeitigem (aufschiebend bedingten) Erlass der etwaigen Differenz, gesetzlicher Beteiligtenwechsel durch Zuständigkeitswechsel des FA

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Aktivierung von käuflich erworbenen Vertreterrechten

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 5, EStG § 6 Abs 1 Nr 1, EStG § 7 Abs 1, HGB § 255 Abs 1
    Aktivierung; Bedingung; Handelsvertreter; Immaterielles Wirtschaftsgut

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 218, 533
  • BB 2007, 2621
  • BB 2008, 38
  • DB 2007, 2568
  • BStBl II 2008, 109
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 20.01.1989 - X R 10/86

    Zur Aktivierung und Abschreibung eines entgeltlich erworbenen

    Auszug aus BFH, 22.08.2007 - X R 2/04
    In seinem Urteil vom 18. Januar 1989 X R 10/86 (BFHE 156, 110, BStBl II 1989, 549) hat der erkennende Senat ausgeführt, dass ein Handelsvertreter, der einen eingeführten und regelmäßig bearbeiteten Vertreterbezirk übernimmt, dadurch einen greifbaren wirtschaftlichen Vorteil erlangt.

    Bei dem neu in die bestehenden Kundenbeziehungen des Geschäftsherrn eintretenden Handelsvertreter wird dadurch ein als "Vertreterrecht" umschriebenes und abgeleitet (derivativ) erworbenes immaterielles Wirtschaftsgut begründet (vgl. Senatsurteile in BFHE 156, 110, BStBl II 1989, 549, unter 1.b; vom 25. Juli 1990 X R 111/88, BFHE 162, 38, BStBl II 1991, 218, unter 3.a; vom 12. Juli 2007 X R 5/05, Der Betrieb --DB-- 2007, 2231, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2007, 1809, zur Veröffentlichung bestimmt; H 5.5 "Vertreterrecht" der Einkommensteuer-Richtlinien).

    In seinen Urteilen in BFHE 156, 110, BStBl II 1989, 549 (unter 1.b, a.E.) und in DB 2007, 2231, DStR 2007, 1809 hat der Senat für den Fall künftiger Provisionsansprüche entschieden, dass das Vertreterrecht auch dann entgeltlich erworben wird, wenn das Entgelt erst zu einem späteren Zeitpunkt durch Verrechnung mit zukünftig zur Entstehung gelangenden Gegenansprüchen des Handelsvertreters gegen den Geschäftsherrn zu erbringen ist.

    Durch Urteil in DB 2007, 2231, DStR 2007, 1809 hat der erkennende Senat indessen in Fortführung seines Urteils in BFHE 156, 110, BStBl II 1989, 549 entschieden, dass auf das von einem Handelsvertreter entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgut "Vertreterrecht" (Ablösung des dem Vorgänger-Vertreter zustehenden Ausgleichsanspruchs durch Vereinbarung mit dem Geschäftsherrn) die zwingende typisierende Regelung des § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Geschäfts- oder Firmenwerts keine Anwendung findet.

    Dies wird im zweiten Rechtsgang im Wege der Schätzung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO i.V.m. § 162 Abs. 1 Satz 1 AO) und unter Berücksichtigung der im Senatsurteil in BFHE 156, 110, BStBl II 1989, 549 (unter 2.) genannten Schätzungsmaßstäbe noch nachzuholen sein.

  • BFH, 12.07.2007 - X R 5/05

    "Vertreterrecht" eines Handelsvertreters ist nach individuellen Verhältnissen

    Auszug aus BFH, 22.08.2007 - X R 2/04
    Bei dem neu in die bestehenden Kundenbeziehungen des Geschäftsherrn eintretenden Handelsvertreter wird dadurch ein als "Vertreterrecht" umschriebenes und abgeleitet (derivativ) erworbenes immaterielles Wirtschaftsgut begründet (vgl. Senatsurteile in BFHE 156, 110, BStBl II 1989, 549, unter 1.b; vom 25. Juli 1990 X R 111/88, BFHE 162, 38, BStBl II 1991, 218, unter 3.a; vom 12. Juli 2007 X R 5/05, Der Betrieb --DB-- 2007, 2231, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2007, 1809, zur Veröffentlichung bestimmt; H 5.5 "Vertreterrecht" der Einkommensteuer-Richtlinien).

    In seinen Urteilen in BFHE 156, 110, BStBl II 1989, 549 (unter 1.b, a.E.) und in DB 2007, 2231, DStR 2007, 1809 hat der Senat für den Fall künftiger Provisionsansprüche entschieden, dass das Vertreterrecht auch dann entgeltlich erworben wird, wenn das Entgelt erst zu einem späteren Zeitpunkt durch Verrechnung mit zukünftig zur Entstehung gelangenden Gegenansprüchen des Handelsvertreters gegen den Geschäftsherrn zu erbringen ist.

    Durch Urteil in DB 2007, 2231, DStR 2007, 1809 hat der erkennende Senat indessen in Fortführung seines Urteils in BFHE 156, 110, BStBl II 1989, 549 entschieden, dass auf das von einem Handelsvertreter entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgut "Vertreterrecht" (Ablösung des dem Vorgänger-Vertreter zustehenden Ausgleichsanspruchs durch Vereinbarung mit dem Geschäftsherrn) die zwingende typisierende Regelung des § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Geschäfts- oder Firmenwerts keine Anwendung findet.

  • BFH, 06.02.1987 - III R 203/83

    Zur Erbauseinandersetzung über ein Grundstück, das vom erwerbenden Miterben

    Auszug aus BFH, 22.08.2007 - X R 2/04
    aa) Wie das FG zutreffend dargelegt hat, sind aufschiebend bedingte Zahlungsverpflichtungen i.S. des § 1 Abs. 1 i.V.m. § 6 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes (BewG) nach der Rechtsprechung des BFH erst nach Eintritt der Bedingung bei den Anschaffungskosten zu berücksichtigen (BFH-Urteile vom 6. Februar 1987 III R 203/83, BFHE 149, 163, BStBl II 1987, 423, unter II.3.; vom 10. April 1991 XI R 7, 8/84, BFHE 164, 343, BStBl II 1991, 791; vom 6. November 1991 XI R 2/90, BFH/NV 1992, 297; vom 15. Juli 1992 X R 165/90, BFHE 168, 561, BStBl II 1992, 1020, unter 3.a; gl.A.: Fischer in Kirchhof, EStG, 7. Aufl., § 6 Rz 37; Schmidt/Glanegger, a.a.O., § 6 Rz 83; Werndl, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 6 Rz B 56).

    Gegenstand der BFH-Entscheidungen in BFHE 149, 163, BStBl II 1987, 423, in BFHE 164, 343, BStBl II 1991, 791 und in BFH/NV 1992, 297 waren Fallgestaltungen, in denen es im Zeitpunkt des Erwerbs selbst dem Grunde nach völlig offen war, ob der zu (weiteren) Anschaffungskosten auf das erworbene Wirtschaftsgut führende Zahlungsanspruch gegen den Erwerber jemals zur Entstehung gelangen würde.

    Es ging dort um in der Zukunft liegende, zunächst völlig ungewisse Ereignisse wie eine künftige Zusatzvereinbarung mit dem Ziel, endgültig alle Ansprüche aus einem mit Anpassungsklauseln versehenen Erbauseinandersetzungsvertrag abzugelten (BFH-Urteil in BFHE 149, 163, BStBl II 1987, 423), den künftigen Übertritt des Zahlungsberechtigten aus dem Ledigen- in den Verheiratetenstand (BFH-Urteil in BFHE 164, 343, BStBl II 1991, 791) oder das künftige Entstehen einer "Kaufpreis"-Zahlungspflicht zwischen nahen Angehörigen nur für den Fall, dass der Erwerber das erworbene Wirtschaftsgut weiterveräußert oder in Vermögensverfall gerät (BFH-Urteil in BFH/NV 1992, 297).

  • BFH, 06.11.1991 - XI R 2/90

    Abzug erhöhter Absetzungen und Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften

    Auszug aus BFH, 22.08.2007 - X R 2/04
    aa) Wie das FG zutreffend dargelegt hat, sind aufschiebend bedingte Zahlungsverpflichtungen i.S. des § 1 Abs. 1 i.V.m. § 6 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes (BewG) nach der Rechtsprechung des BFH erst nach Eintritt der Bedingung bei den Anschaffungskosten zu berücksichtigen (BFH-Urteile vom 6. Februar 1987 III R 203/83, BFHE 149, 163, BStBl II 1987, 423, unter II.3.; vom 10. April 1991 XI R 7, 8/84, BFHE 164, 343, BStBl II 1991, 791; vom 6. November 1991 XI R 2/90, BFH/NV 1992, 297; vom 15. Juli 1992 X R 165/90, BFHE 168, 561, BStBl II 1992, 1020, unter 3.a; gl.A.: Fischer in Kirchhof, EStG, 7. Aufl., § 6 Rz 37; Schmidt/Glanegger, a.a.O., § 6 Rz 83; Werndl, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 6 Rz B 56).

    Gegenstand der BFH-Entscheidungen in BFHE 149, 163, BStBl II 1987, 423, in BFHE 164, 343, BStBl II 1991, 791 und in BFH/NV 1992, 297 waren Fallgestaltungen, in denen es im Zeitpunkt des Erwerbs selbst dem Grunde nach völlig offen war, ob der zu (weiteren) Anschaffungskosten auf das erworbene Wirtschaftsgut führende Zahlungsanspruch gegen den Erwerber jemals zur Entstehung gelangen würde.

    Es ging dort um in der Zukunft liegende, zunächst völlig ungewisse Ereignisse wie eine künftige Zusatzvereinbarung mit dem Ziel, endgültig alle Ansprüche aus einem mit Anpassungsklauseln versehenen Erbauseinandersetzungsvertrag abzugelten (BFH-Urteil in BFHE 149, 163, BStBl II 1987, 423), den künftigen Übertritt des Zahlungsberechtigten aus dem Ledigen- in den Verheiratetenstand (BFH-Urteil in BFHE 164, 343, BStBl II 1991, 791) oder das künftige Entstehen einer "Kaufpreis"-Zahlungspflicht zwischen nahen Angehörigen nur für den Fall, dass der Erwerber das erworbene Wirtschaftsgut weiterveräußert oder in Vermögensverfall gerät (BFH-Urteil in BFH/NV 1992, 297).

  • BFH, 25.07.1990 - X R 111/88

    Zahlungen des nachfolgenden Handelsvertreters an seinen Vorgänger als laufender

    Auszug aus BFH, 22.08.2007 - X R 2/04
    Bei dem neu in die bestehenden Kundenbeziehungen des Geschäftsherrn eintretenden Handelsvertreter wird dadurch ein als "Vertreterrecht" umschriebenes und abgeleitet (derivativ) erworbenes immaterielles Wirtschaftsgut begründet (vgl. Senatsurteile in BFHE 156, 110, BStBl II 1989, 549, unter 1.b; vom 25. Juli 1990 X R 111/88, BFHE 162, 38, BStBl II 1991, 218, unter 3.a; vom 12. Juli 2007 X R 5/05, Der Betrieb --DB-- 2007, 2231, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2007, 1809, zur Veröffentlichung bestimmt; H 5.5 "Vertreterrecht" der Einkommensteuer-Richtlinien).

    Im Gegenzug wird die von der Klägerin realisierte Ausgleichszahlung auch insoweit, als sie zur Tilgung des Darlehens eingesetzt werden muss, im Jahr der Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses als Teil des laufenden Gewinns (vgl. Senatsurteil in BFHE 162, 38, BStBl II 1991, 218, unter 1.) zu erfassen sein.

  • BFH, 15.07.1992 - X R 165/90

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

    Auszug aus BFH, 22.08.2007 - X R 2/04
    aa) Wie das FG zutreffend dargelegt hat, sind aufschiebend bedingte Zahlungsverpflichtungen i.S. des § 1 Abs. 1 i.V.m. § 6 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes (BewG) nach der Rechtsprechung des BFH erst nach Eintritt der Bedingung bei den Anschaffungskosten zu berücksichtigen (BFH-Urteile vom 6. Februar 1987 III R 203/83, BFHE 149, 163, BStBl II 1987, 423, unter II.3.; vom 10. April 1991 XI R 7, 8/84, BFHE 164, 343, BStBl II 1991, 791; vom 6. November 1991 XI R 2/90, BFH/NV 1992, 297; vom 15. Juli 1992 X R 165/90, BFHE 168, 561, BStBl II 1992, 1020, unter 3.a; gl.A.: Fischer in Kirchhof, EStG, 7. Aufl., § 6 Rz 37; Schmidt/Glanegger, a.a.O., § 6 Rz 83; Werndl, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 6 Rz B 56).

    Insoweit liegt die Sache im Übrigen nicht anders als in dem Sachverhalt, über den der Senat bereits in seinem Urteil in BFHE 168, 561, BStBl II 1992, 1020 (unter 3.a, a.E.) zu entscheiden hatte.

  • BFH, 01.08.1979 - VII R 115/76

    Zuständigkeitsänderung des FA - Beteiligte am Verfahren - Anforderungen an

    Auszug aus BFH, 22.08.2007 - X R 2/04
    Dieser während des Revisionsverfahrens eingetretene Zuständigkeitswechsel führt zu einem gesetzlichen Beteiligtenwechsel (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. August 1979 VII R 115/76, BFHE 128, 251, BStBl II 1979, 714, und vom 12. Januar 2001 VI R 102/98, BFHE 194, 372, BStBl II 2003, 151).
  • BGH, 24.02.1983 - I ZR 14/81

    Zustandekommen eines Vertrages durch schlüssiges Verhalten

    Auszug aus BFH, 22.08.2007 - X R 2/04
    Dabei ist in Rechnung zu stellen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) gegen eine Aufrechnungsregelung, wonach ein vereinbarter Übernahmepreis für die Handelsvertretung zunächst bis zur Vertragsbeendigung gestundet und sodann gegen den Ausgleichsanspruch aufgerechnet werden soll, in zivilrechtlicher Hinsicht keine Bedenken bestehen, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren einen so unangemessen hohen Übernahmepreis, dass dies auf eine Umgehung des unabdingbaren gesetzlichen Ausgleichsanspruchs (§ 89b Abs. 4 HGB) hinauslaufen würde (BGH-Urteil vom 24. Februar 1983 I ZR 14/81, Neue Juristische Wochenschrift 1983, 1727, DB 1983, 1590, unter II.2.; a.A.: Küstner, in Graf von Westphalen/Sandrock, Festschrift für Reinhold Trinkner --1995--, 193, 211; kritisch auch Thume in Küstner/Thume, Handbuch des gesamten Außendienstrechts, Band 2, 7. Aufl. 2003, Rz 220 ff.).
  • BFH, 12.01.2001 - VI R 102/98

    Arbeitgeberhaftung bei falschem Lohnsteuerabzug

    Auszug aus BFH, 22.08.2007 - X R 2/04
    Dieser während des Revisionsverfahrens eingetretene Zuständigkeitswechsel führt zu einem gesetzlichen Beteiligtenwechsel (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. August 1979 VII R 115/76, BFHE 128, 251, BStBl II 1979, 714, und vom 12. Januar 2001 VI R 102/98, BFHE 194, 372, BStBl II 2003, 151).
  • BFH, 24.08.1995 - IV R 27/94

    Bei einem beruflich veranlaßten Umzug in ein erworbenes Einfamilienhaus sind die

    Auszug aus BFH, 22.08.2007 - X R 2/04
    Bei Anwendung dieser auf die Steuerrechtspraxis zurückgehenden handelsrechtlichen Begriffsbestimmung (vgl. BFH-Urteil vom 24. August 1995 IV R 27/94, BFHE 178, 359, BStBl II 1995, 895, unter 2.a) sind der Klägerin Aufwendungen für den Erwerb des Vertreterrechts im Umfang der mit der Übernahme des Kundenstammes eingegangenen Darlehensverpflichtung entstanden.
  • BFH, 14.02.1984 - VIII R 41/82

    Zerlegung einer gestundeten Kaufpreisforderung - Zinsanteil - Kapitalanteil -

  • BFH, 16.04.2002 - IX R 53/98

    Zurechnung von Grundstückserträgen bei Zwangsverwaltung; Eintritt in bestehende

  • BFH, 08.05.2014 - III R 21/12

    Kindergeld - Wohnsitz einer natürlichen Person i. S. des § 62 Abs. 1 Nr. 1 EStG

    Die Familienkasse ... der Bundesagentur für Arbeit ist aufgrund eines Organisationsaktes (Beschluss des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit Nr. 21/2013 vom 18. April 2013 gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 11 des Finanzverwaltungsgesetzes, Amtliche Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit, Ausgabe Mai 2013, S. 6 ff.) im Wege des gesetzlichen Parteiwechsels in die Beteiligtenstellung der Agentur für Arbeit ... --Familienkasse-- eingetreten (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. August 2007 X R 2/04, BFHE 218, 533, BStBl II 2008, 109, unter II.1.).
  • BFH, 09.01.2013 - I R 33/11

    Bilanzsteuerrechtliche Behandlung von Pfandgeldern bei einem

    Demgegenüber kann eine aufschiebend bedingte Forderung grundsätzlich nicht aktiviert werden (BFH-Urteile vom 22. August 2007 X R 2/04, BFHE 218, 533, BStBl II 2008, 109; in BFHE 233, 398, BStBl II 2012, 188), weil sie erst mit Eintritt der Bedingung entsteht (§ 158 Abs. 1 BGB).
  • BFH, 26.06.2014 - III R 21/13

    Hemmung der Festsetzungsverjährung bei strafbarem Bezug von Kindergeld -

    Die Familienkasse ... der Bundesagentur für Arbeit ist aufgrund eines Organisationsaktes (Beschluss des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit Nr. 21/2013 vom 18. April 2013 gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 11 des Finanzverwaltungsgesetzes, Amtliche Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit, Ausgabe Mai 2013, Seite 6 ff.) im Wege des gesetzlichen Parteiwechsels in die Beteiligtenstellung der Agentur für Arbeit ... - Familienkasse eingetreten (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22. August 2007 X R 2/04, BFHE 218, 533, BStBl II 2009, 109, unter II.1.).
  • BFH, 18.07.2013 - III R 59/11

    Kindergeldberechtigung bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 3

    Die Familienkasse ... der Bundesagentur für Arbeit ist aufgrund eines Organisationsaktes (Beschluss des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit Nr. 21/2013 vom 18. April 2013 gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 11 des Finanzverwaltungsgesetzes, Amtliche Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit, Ausgabe Mai 2013, S. 6 ff.) im Wege des gesetzlichen Parteiwechsels in die Beteiligtenstellung der Agentur für Arbeit --Familienkasse ...-- eingetreten (s. BFH-Urteil vom 22. August 2007 X R 2/04, BFHE 218, 533, BStBl II 2008, 109, unter II.1.).
  • BFH, 11.09.2008 - VI R 63/04

    Mangels Entscheidungserheblichkeit keine Übertragung der steuerfreien

    Dieser während des Revisionsverfahrens durch einen Organisationsakt der Verwaltung eingetretene Zuständigkeitswechsel führt zu einem gesetzlichen Beteiligtenwechsel (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. August 2007 X R 2/04, BFHE 218, 533, BStBl II 2008, 109, unter II.1. der Gründe; vom 3. April 2008 IV R 54/04, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, BFH/NV 2008, 1263, unter II.1.c der Gründe, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 10.04.2014 - III R 19/12

    Kindergeld - Wegfall der Arbeitsuchendmeldung i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1

    Die Familienkasse ... der Bundesagentur für Arbeit ist aufgrund eines Organisationsaktes (Beschluss des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit Nr. 21/2013 vom 18. April 2013 gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 11 des Finanzverwaltungsgesetzes, Amtliche Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit, Ausgabe Mai 2013, S. 6 ff.) im Wege des gesetzlichen Parteiwechsels in die Beteiligtenstellung der Familienkasse XY eingetreten (vgl. BFH-Urteil vom 22. August 2007 X R 2/04, BFHE 218, 533, BStBl II 2008, 109, unter II.1.).
  • BFH, 03.03.2011 - V B 17/10

    Haftung der GbR-Gesellschafter für Steuerschulden: keine grundsätzliche Bedeutung

    A. Der während des Beschwerdeverfahrens durch die Änderung der Verordnung über die Zuständigkeiten der Finanzämter des Landes Sachsen eingetretene Zuständigkeitswechsel führt zu einem gesetzlichen Beteiligtenwechsel (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. August 2007 X R 2/04, BFHE 218, 533, BStBl II 2008, 109, m.w.N.).
  • BFH, 18.12.2008 - V R 73/07

    Differenzbesteuerung - Leistung eines Gesellschafters an seine Gesellschaft -

    Der während des Revisionsverfahrens durch einen Organisationsakt der Verwaltung eingetretene Zuständigkeitswechsel für die Besteuerung der Klägerin führt zu einem gesetzlichen Beteiligtenwechsel (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. August 2007 X R 2/04, BFHE 218, 533, BStBl II 2008, 109, unter II.1. der Gründe; vom 3. April 2008 IV R 54/04, BFH/NV 2008, 1263, unter II.1.c der Gründe, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 13.06.2013 - III R 63/11

    Pflicht zur Prüfung eines ausländischen Anspruchs auf kindergeldähnliche

    Die Familienkasse ... der Bundesagentur für Arbeit ist aufgrund eines Organisationsaktes (Beschluss des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit Nr. 21/2013 vom 18. April 2013 gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 11 des Finanzverwaltungsgesetzes, Amtliche Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit, Ausgabe Mai 2013, S. 6 ff., Nr. 2.2 der Anlage 2) im Wege des gesetzlichen Parteiwechsels in die Beteiligtenstellung der Agentur für Arbeit ... --Familienkasse-- eingetreten (s. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. August 2007 X R 2/04, BFHE 218, 533, BStBl II 2008, 109, unter II.1.).
  • BFH, 23.03.2011 - X R 42/08

    Keine Aktivierung von aufschiebend bedingten Anwartschaften auf

    Haftungsanspruch einer Bank gegen den Wechseleinreicher nach Art. 15 des Wechselgesetzes; Senatsurteil vom 22. August 2007 X R 2/04, BFHE 218, 533, BStBl II 2008, 109, unter II.3.b aa, mit zahlreichen weiteren Nachweisen, sowie BFH-Beschluss vom 1. September 2010 IV B 132/09, BFH/NV 2011, 27, unter 2.b, beide vorgenannten Entscheidungen betr.
  • BFH, 13.06.2013 - III R 10/11

    Bindung des BFH an die Feststellungen des FG zu Bestehen und Inhalt ausländischen

  • BFH, 14.05.2014 - XI R 56/10

    Zum Kindergeldanspruch eines von seinem polnischen Arbeitgeber nach Deutschland

  • BFH, 10.11.2022 - IV R 8/19

    Zur Einlage i.S. des § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG

  • BFH, 05.09.2013 - XI R 12/12

    Verlängerter Bezug von Kindergeld auch für Dienstmonate der Berufsausbildung

  • BFH, 12.12.2017 - VIII R 9/14

    Zur Anwendung von § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG auf den Erwerb einer

  • BFH, 14.01.2010 - IV R 86/06

    GmbH-Anteile notwendiges Sonderbetriebsvermögen II bei Vermietung von Wohnungen

  • BFH, 26.06.2014 - III R 39/12

    Abzweigung des Kindergelds - Erstattung von Kosten im Vorverfahren

  • BFH, 24.07.2013 - XI R 24/12

    Zeitlicher Prüfungsumfang in Kindergeldsachen - Unzulässigkeit der Klage gegen

  • BFH, 25.09.2014 - III R 5/13

    Zur Ausübung des Veranlagungswahlrechts für Ehegatten als rückwirkendes Ereignis

  • BFH, 28.05.2013 - XI R 38/11

    Kindergeldanspruch bei Erwerbstätigkeit des Kindes mit Zuwarten auf den Beginn

  • BFH, 03.07.2014 - III R 41/12

    Kindergeld: Ermessensausübung bei der Entscheidung über die Abzweigung -

  • BFH, 05.09.2013 - XI R 7/12

    Kindergeld bei Einberufung zum Wehrdienst im Laufe eines Monats

  • BFH, 12.09.2013 - III R 32/11

    Anspruch auf (Differenz-) Kindergeld bei Erwerbstätigkeit in der Schweiz

  • BFH, 01.09.2010 - IV B 132/09

    Entgeltlichkeit des Erwerbs bei Vereinbarung eines gewinnabhängigen Kaufpreises -

  • BFH, 27.02.2014 - V R 15/13

    Nichtberücksichtigung eines Kindes bei fehlendem inländischen Wohnsitz

  • BFH, 11.10.2013 - III R 69/11

    Anforderungen an die Revisionsbegründung - Sachrüge - schlüssige Darlegung einer

  • BFH, 18.12.2013 - III R 52/11

    Kindergeld für einen polnischen selbständig Erwerbstätigen - Voraussetzungen

  • BFH, 19.09.2013 - V R 9/12

    Kindergeld von Ortskräften einer Deutschen Botschaft in der Dominikanischen

  • BFH, 10.04.2014 - III R 37/12

    Kindergeld - Wegfall der Arbeitsuchendmeldung i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1

  • BFH, 15.01.2014 - V B 31/13

    Bedeutung der Berechtigtenbestimmung beim Kindergeld nach Aufnahme des Kindes in

  • BFH, 05.09.2013 - XI R 52/10

    Kein Ausschluss von Kindergeld bei unterbliebener Antragstellung im Mitgliedstaat

  • BFH, 24.07.2013 - XI R 8/12

    Zum Monatsprinzip bei der Kindergeldberechtigung von auf Antrag unbeschränkt

  • BFH, 13.08.2019 - III B 2/19

    Keine Minderung der Kfz-Steuer durch Verhängung von Dieselfahrverboten

  • BFH, 16.05.2013 - III R 58/11

    Kindergeldberechtigung bei unbeschränkter Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG -

  • BFH, 25.10.2012 - X B 99/12

    Bewertung eines Vertreterrechts

  • BFH, 18.12.2013 - III R 20/12

    Kindergeldberechtigung von Ortskräften einer Deutschen Botschaft in einem Staat

  • BFH, 16.05.2013 - III R 63/10

    Kindergeldberechtigung eines ausländischen Saisonarbeiters

  • BFH, 17.04.2014 - III B 9/13

    Darlegung des Klärungsbedarfs bei geltend gemachter grundsätzlicher Bedeutung -

  • BFH, 30.01.2014 - V R 38/11

    Kindergeldanspruch einer Grenzgängerin

  • BFH, 24.07.2013 - XI R 16/12

    Zum Kindergeldanspruch für ein Kind, das mit dem anderen Elternteil seines

  • FG München, 17.03.2011 - 10 K 2394/09

    Nachträgliche Erhöhung des Kaufpreises für eine wesentliche Beteiligung in einem

  • BFH, 11.12.2013 - V B 36/13

    Kindergeld: Geltungsbereich des SozSichAbk HRV

  • FG Schleswig-Holstein, 15.11.2017 - 5 K 181/14

    Einzelbewertung der Leistungen aus einer Gebäudefeuerversicherung -

  • FG München, 13.03.2014 - 5 K 745/12

    Kindergeld, Schulbesuch minderjähriger Kinder im Ausland (Tunesien)

  • BFH, 03.03.2011 - V S 5/10

    Zur Aussetzung der Vollziehung bei eingelegter Nichtzulassungsbeschwerde

  • FG München, 13.03.2014 - 5 K 3450/12

    Kindergeld, Studium im Ausland, Beibehaltung des Wohnsitzes im Inland

  • FG München, 20.03.2014 - 5 K 3011/12

    Kindergeld, Außerstande Sein eines über 18-jährigen Kind sich selbst zu

  • FG Münster, 13.12.2013 - 12 K 502/11

    Qualifikation der österreichischen Familienhilfe und des Kinderabsetzbetrags

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