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   BFH, 29.11.2007 - IV R 73/02   

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https://dejure.org/2007,1698
BFH, 29.11.2007 - IV R 73/02 (https://dejure.org/2007,1698)
BFH, Entscheidung vom 29.11.2007 - IV R 73/02 (https://dejure.org/2007,1698)
BFH, Entscheidung vom 29. November 2007 - IV R 73/02 (https://dejure.org/2007,1698)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Betriebs-Berater

    Aktivierung eines Übernahmeverlustes und Neuschätzung der Restnutzungsdauer von Wirtschaftsgütern beim Formwechsel

  • Judicialis

    EStG § 7 Abs. 1; ; UmwStG 1995 § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7 Abs. 1; UmwStG (1995) § 4
    Aktivierung eines Übernahmeverlustes; Bilanzaufstockung eines nach § 7 Abs. 1 EStG abzuschreibenden Wirtschaftsgutes; Beklagtenwechsel im Revisionsverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Aktivierung eines Übernahmeverlusts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aktivierung eines Übernahmeverlustes

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schätzung der Restnutzungsdauer von Wirtschaftsgütern bei Umwandlung einer GmbH in eine Kommanditgesellschaft (KG); Aufstockung der Wertansätze von abzuschreibenden Wirtschaftsgütern wegen eines Übernahmeverlusts bei der Umwandlung einer Gesellschaft; Bemessung der ...

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    EStG § 7 Abs. 1; UmwStG 1995 § 4
    Aktivierung eines Übernahmeverlusts und Neuschätzung der Restnutzungsdauer von Wirtschaftsgütern bei Formwechsel

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Aufstockung nach Umwandlung - Schätzung der Restnutzungsdauer

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Neuschätzung der Restnutzungsdauer von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Restnutzungsdauer von Wirtschaftsgütern nach einem Formwechsel

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UmwStG 1995 § 4 Abs 6, UmwStG 1995 § 4 Abs 2 S 1, UmwStG 1995 § 14, UmwStG 1995 § 4 Abs 4, UmwStG 1995 § 4 Abs 3, EStG § 7 Abs 4, EStG § 7 Abs 5, EStG § 7 Abs 1
    Absetzung für Abnutzung; Buchwert; Formwechsel; Nutzungsdauer; Personengesellschaft; Umwandlung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 220, 70
  • BB 2008, 657
  • BB 2008, 718
  • BStBl II 2008, 407
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • Drs-Bund, 24.02.1994 - BT-Drs 12/6885
    Auszug aus BFH, 29.11.2007 - IV R 73/02
    Hinzu kommt, dass die Gesetzesbegründung zu § 4 Abs. 3 UmwStG 1995 (BTDrucks 12/6885, S. 17) --nahezu wortgleich-- auf die Anweisungen in H 44 EStH 1996 (= H 7.4 "Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten" EStH 2006) zum Ansatz nachträglicher Anschaffungskosten sowie zu dem hierdurch eröffneten Übergang von den AfA nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG zu denjenigen gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG Bezug nimmt (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 122, 300, BStBl II 1977, 606: gleichmäßige Verteilung des Restbuchwerts zuzüglich der nachträglichen Anschaffungs-/Herstellungskosten auf die tatsächliche Restnutzungsdauer des Gebäudes; vgl. allgemein zur Methode der Lückenfüllung aufgrund der Entstehungsgeschichte eines Gesetzes BFH-Urteil vom 14. Oktober 2003 VIII R 38/02, BFHE 203, 477, BStBl II 2004, 115, 117).

    Soweit hiergegen --im Sinne der erwähnten Meinungen 1 und 2 (vgl. oben unter II.2.b der Urteilsgründe)-- eingewandt wird, der Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge stehe der Annahme nachträglicher Anschaffungskosten entgegen, können sich beide Auffassungen zwar gleichfalls auf die Gesetzesmaterialien berufen (BTDrucks 12/6885, S. 17), nach denen das Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge (§ 4 Abs. 2 UmwStG 1995) auch für die Buchwertaufstockung in der Schlussbilanz der Kapitalgesellschaft (§ 4 Abs. 3 UmwStG 1995) gilt und dieser Grundsatz "einer Fiktion der Anschaffung der übergegangenen Wirtschaftsgüter, wie sie in § 5 Abs. 2 UmwStG 1977 enthalten gewesen ist, widerspricht".

    (1) Zu berücksichtigen ist deshalb, dass ein Übernahmeverlust --soweit er dem Teilwert der übertragenen WG entspricht-- die im Buchwert der Anteile an der Kapitalgesellschaft enthaltenen stillen Reserven abbildet; er ist m.a.W. dem Anteilseigner zugeordnet und --insbesondere in Fällen der formwechselnden Umwandlung der Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft-- personenbezogen zu ermitteln sowie --vorbehaltlich der Kürzung gemäß § 4 Abs. 5 UmwStG 1995-- in Ergänzungsbilanzen auszuweisen (BTDrucks 12/6885, S. 18).

    Dieser Einschätzung entspricht es, dass nach § 4 Abs. 6 Satz 2 UmwStG 1995 ein Übernahmeverlust "als Anschaffungskosten" der übernommenen immateriellen WG zu aktivieren ist und nach der Gesetzesbegründung hierdurch den Ausweisanforderungen des § 5 Abs. 2 EStG genügt wird (BTDrucks 12/6885, S. 18).

    Sie entspricht vielmehr den Rechtsfolgen, die die Vorschrift bei Erhöhung der typisiert abgeschriebenen Gebäude ausdrücklich in Kauf genommen hat, und überdies dem im Gesetzestext (§ 4 Abs. 6 Satz 2 UmwStG 1995) deutlich gewordenen Willen des Gesetzgebers, einen sofortigen Abzug des Übernahmeverlusts im Umfang der stillen Reserven des übergegangenen Vermögens auszuschließen (BTDrucks 12/6885, S. 18; vgl. zum allgemeinen Grundsatz der Aktivierung nachträglicher Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach Ablauf der Nutzungsdauer auch BFH-Urteil in BFHE 122, 300, BStBl II 1977, 606).

  • BFH, 07.06.1977 - VIII R 105/73

    Bemessung der AfA nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG bei nachträglichem

    Auszug aus BFH, 29.11.2007 - IV R 73/02
    Bei WG, die nicht nach typisierten AfA-Sätzen --also beispielsweise nach § 7 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 4 Satz 2 EStG-- abgeschrieben werden, sind hingegen die nachträglichen Herstellungskosten dem Restbuchwert (bzw. Restwert) hinzuzurechnen; der so ermittelte Betrag ist auf die neu zu schätzende Restnutzungsdauer bei gleichzeitiger Anpassung des AfA-Satzes zu verteilen (BFH-Urteile vom 25. November 1970 I R 165/67, BFHE 100, 524, BStBl II 1971, 142; vom 7. Juni 1977 VIII R 105/73, BFHE 122, 300, BStBl II 1977, 606).

    Hinzu kommt, dass die Gesetzesbegründung zu § 4 Abs. 3 UmwStG 1995 (BTDrucks 12/6885, S. 17) --nahezu wortgleich-- auf die Anweisungen in H 44 EStH 1996 (= H 7.4 "Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten" EStH 2006) zum Ansatz nachträglicher Anschaffungskosten sowie zu dem hierdurch eröffneten Übergang von den AfA nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG zu denjenigen gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG Bezug nimmt (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 122, 300, BStBl II 1977, 606: gleichmäßige Verteilung des Restbuchwerts zuzüglich der nachträglichen Anschaffungs-/Herstellungskosten auf die tatsächliche Restnutzungsdauer des Gebäudes; vgl. allgemein zur Methode der Lückenfüllung aufgrund der Entstehungsgeschichte eines Gesetzes BFH-Urteil vom 14. Oktober 2003 VIII R 38/02, BFHE 203, 477, BStBl II 2004, 115, 117).

    Sie entspricht vielmehr den Rechtsfolgen, die die Vorschrift bei Erhöhung der typisiert abgeschriebenen Gebäude ausdrücklich in Kauf genommen hat, und überdies dem im Gesetzestext (§ 4 Abs. 6 Satz 2 UmwStG 1995) deutlich gewordenen Willen des Gesetzgebers, einen sofortigen Abzug des Übernahmeverlusts im Umfang der stillen Reserven des übergegangenen Vermögens auszuschließen (BTDrucks 12/6885, S. 18; vgl. zum allgemeinen Grundsatz der Aktivierung nachträglicher Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach Ablauf der Nutzungsdauer auch BFH-Urteil in BFHE 122, 300, BStBl II 1977, 606).

  • BFH, 20.01.1987 - IX R 103/83

    1. Keine Änderung des AfA-Satzes bei nachträglichen Herstellungskosten im

    Auszug aus BFH, 29.11.2007 - IV R 73/02
    (1) Nach ständiger Rechtsprechung führen nachträgliche Herstellungskosten an Gebäuden, die den typisierten AfA-Sätzen nach § 7 Abs. 4 Satz 1 oder Abs. 5 EStG unterstehen, dazu, dass der bisherige AfA-Satz auf die um die nachträglichen Aufwendungen erhöhte Bemessungsgrundlage angewandt und damit grundsätzlich der bisherige Abschreibungszeitraum verlängert wird (vgl. --einschließlich Ausnahmen-- BFH-Urteile vom 20. Februar 1975 IV R 241/69, BFHE 115, 133, BStBl II 1975, 412; vom 20. Januar 1987 IX R 103/83, BFHE 149, 448, BStBl II 1987, 491).
  • BFH, 17.09.2003 - I R 97/02

    Aktivierung der Grunderwerbsteuer bei Verschmelzung

    Auszug aus BFH, 29.11.2007 - IV R 73/02
    Hiervon abgesehen, bestehen aber vor allem Zweifel, ob das UmwStG 1995 tatsächlich den materiell-rechtlichen Charakter des Vermögensübergangs von der Kapitalgesellschaft auf die Personengesellschaft als tauschähnlichen Vorgang (vgl. zum UmwStG 1977 z.B. BFH-Urteil vom 23. Januar 2002 XI R 48/99, BFHE 198, 124) einem Beurteilungswandel unterzogen hat oder ob nicht --wie vom BFH bereits im Zusammenhang mit einer Verschmelzung gemäß § 20 i.V.m. §§ 22, 12 Abs. 3 UmwStG 1995 entschieden (BFH-Urteil vom 17. September 2003 I R 97/02, BFHE 203, 334, BStBl II 2004, 686; Hahn, Deutsche Steuer-Zeitung --DStZ-- 1998, 561)-- auch im Rahmen von § 4 UmwStG 1995 der an die gesellschaftsrechtliche Gesamtrechtsnachfolge geknüpfte Eintritt des übernehmenden Rechtsträgers in die steuerrechtliche Stellung des übertragenden Rechtsträgers (vgl. § 4 Abs. 2 und 3, § 12 Abs. 3 UmwStG 1995) von der Qualifikation des zugrunde liegenden Umwandlungsvorgangs zu trennen ist und damit das Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge --entgegen der Einschätzung der Gesetzesmaterialien-- lediglich dazu führt, das mit der Umwandlung verwirklichte Anschaffungsgeschäft sondergesetzlichen Rechtsfolgen zu unterstellen (so z.B. Schmitt/Hörtnagl/Stratz, a.a.O., § 4 UmwStG Rz 38 f.).
  • BFH, 25.01.2005 - I R 87/04

    Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts bei Beklagtenwechsel

    Auszug aus BFH, 29.11.2007 - IV R 73/02
    Damit ist ohne Verfahrensunterbrechung ein gesetzlicher Beklagtenwechsel durch Organisationsakt eingetreten; eine --im Revisionsverfahren grundsätzlich nicht zulässige-- Klageänderung (§ 123 Abs. 1 i.V.m. § 122 Abs. 1 FGO) ist hiermit nicht verbunden (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Dezember 1971 I R 5/69, BFHE 104, 524, BStBl II 1972, 438; vom 25. Januar 2005 I R 87/04, BFHE 209, 9, BStBl II 2005, 575; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 122 Rz 3, § 123 Rz 1).
  • BFH, 25.11.1970 - I R 165/67

    Nachträgliche Herstellungskosten - Gebäude - AfA - Bemessungsgrundlage -

    Auszug aus BFH, 29.11.2007 - IV R 73/02
    Bei WG, die nicht nach typisierten AfA-Sätzen --also beispielsweise nach § 7 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 4 Satz 2 EStG-- abgeschrieben werden, sind hingegen die nachträglichen Herstellungskosten dem Restbuchwert (bzw. Restwert) hinzuzurechnen; der so ermittelte Betrag ist auf die neu zu schätzende Restnutzungsdauer bei gleichzeitiger Anpassung des AfA-Satzes zu verteilen (BFH-Urteile vom 25. November 1970 I R 165/67, BFHE 100, 524, BStBl II 1971, 142; vom 7. Juni 1977 VIII R 105/73, BFHE 122, 300, BStBl II 1977, 606).
  • BFH, 24.03.1992 - VIII R 33/90

    Besonderheiten des Zerlegungsverfahrens (§ 173 Abs. 1 AO

    Auszug aus BFH, 29.11.2007 - IV R 73/02
    § 4 Abs. 6 Satz 3 UmwStG 1995 bringt hiermit zum Ausdruck, dass die in Bezug genommene und unmittelbar nicht einschlägige Vorschrift (§ 4 Abs. 3 UmwStG 1995) zweckgerichtet, d.h. unter Beachtung der den Übernahmeverlust kennzeichnenden Besonderheiten anzuwenden ist (vgl. zur Methodik auch BFH-Urteil vom 24. März 1992 VIII R 33/90, BFHE 168, 350, BStBl II 1992, 869, 871).
  • BFH, 15.12.1971 - I R 5/69

    Vorstandsmitglied - Bezüge - Beherrschende Stellung - Verdeckte

    Auszug aus BFH, 29.11.2007 - IV R 73/02
    Damit ist ohne Verfahrensunterbrechung ein gesetzlicher Beklagtenwechsel durch Organisationsakt eingetreten; eine --im Revisionsverfahren grundsätzlich nicht zulässige-- Klageänderung (§ 123 Abs. 1 i.V.m. § 122 Abs. 1 FGO) ist hiermit nicht verbunden (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Dezember 1971 I R 5/69, BFHE 104, 524, BStBl II 1972, 438; vom 25. Januar 2005 I R 87/04, BFHE 209, 9, BStBl II 2005, 575; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 122 Rz 3, § 123 Rz 1).
  • BFH, 23.01.2002 - XI R 48/99

    Übernahmegewinne nach § 5 Abs. 3 und 5 i. V. m. § 18 Abs. 1 und 2 UmwStG 1977

    Auszug aus BFH, 29.11.2007 - IV R 73/02
    Hiervon abgesehen, bestehen aber vor allem Zweifel, ob das UmwStG 1995 tatsächlich den materiell-rechtlichen Charakter des Vermögensübergangs von der Kapitalgesellschaft auf die Personengesellschaft als tauschähnlichen Vorgang (vgl. zum UmwStG 1977 z.B. BFH-Urteil vom 23. Januar 2002 XI R 48/99, BFHE 198, 124) einem Beurteilungswandel unterzogen hat oder ob nicht --wie vom BFH bereits im Zusammenhang mit einer Verschmelzung gemäß § 20 i.V.m. §§ 22, 12 Abs. 3 UmwStG 1995 entschieden (BFH-Urteil vom 17. September 2003 I R 97/02, BFHE 203, 334, BStBl II 2004, 686; Hahn, Deutsche Steuer-Zeitung --DStZ-- 1998, 561)-- auch im Rahmen von § 4 UmwStG 1995 der an die gesellschaftsrechtliche Gesamtrechtsnachfolge geknüpfte Eintritt des übernehmenden Rechtsträgers in die steuerrechtliche Stellung des übertragenden Rechtsträgers (vgl. § 4 Abs. 2 und 3, § 12 Abs. 3 UmwStG 1995) von der Qualifikation des zugrunde liegenden Umwandlungsvorgangs zu trennen ist und damit das Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge --entgegen der Einschätzung der Gesetzesmaterialien-- lediglich dazu führt, das mit der Umwandlung verwirklichte Anschaffungsgeschäft sondergesetzlichen Rechtsfolgen zu unterstellen (so z.B. Schmitt/Hörtnagl/Stratz, a.a.O., § 4 UmwStG Rz 38 f.).
  • BFH, 20.11.2006 - VIII R 45/05

    Formwechselnde Umwandlung einer KapG in PersG

    Auszug aus BFH, 29.11.2007 - IV R 73/02
    Wie der BFH jedoch bereits mehrfach entschieden hat, ist nach den unmissverständlichen Regelungen des § 14 Sätze 2 und 3 UmwStG 1995 der Einkommensbesteuerung --abweichend vom Zivilrecht-- die Fiktion eines Vermögensübergangs zugrunde zu legen (vgl. BFH-Urteil vom 20. November 2006 VIII R 45/05, BFH/NV 2007, 793, m.w.N.; zu § 25 UmwStG 1995 vgl. BFH-Urteil vom 19. Oktober 2005 I R 38/04, BFHE 211, 472, BStBl II 2006, 568).
  • BFH, 19.10.2005 - I R 38/04

    Bewertungswahlrecht bei der formwechselnden Umwandlung nach § 25 UmwStG

  • BFH, 14.10.2003 - VIII R 38/02

    Verrechenbare Verluste bei Umwandlung einer KG in eine oHG

  • BFH, 20.02.1975 - IV R 241/69

    Keine gesonderte AfA für Herstellungskosten an fertiggestelltem Gebäude

  • BFH, 20.11.2014 - IV R 1/11

    Ergänzungsbilanz bei Anteilserwerb: Abschreibung auf Restnutzungsdauer und

    cc) Soweit der erkennende Senat schließlich für den Fall, dass eine GmbH in eine KG umgewandelt wird und dabei die Wertansätze der nach § 7 Abs. 1 EStG abzuschreibenden Wirtschaftsgüter aufgrund eines Übernahmeverlusts nach § 4 Abs. 6 UmwStG 1995 aufgestockt werden, entschieden hat, dass die Restnutzungsdauer dieser Wirtschaftsgüter neu zu schätzen ist (BFH-Urteil vom 29. November 2007 IV R 73/02, BFHE 220, 70, BStBl II 2008, 407), liegt ebenfalls kein dem Streitfall vergleichbarer Sachverhalt vor.
  • BFH, 22.10.2014 - II B 111/13

    Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung von Pickup-Fahrzeugen

    Der während des Beschwerdeverfahrens eingetretene Übergang der Zuständigkeit für die Kraftfahrzeugsteuer auf den Beklagten und Beschwerdegegner (Hauptzollamt) führt ohne Verfahrensunterbrechung zu einem gesetzlichen Beteiligtenwechsel (vgl. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. November 2007 IV R 73/02, BFHE 220, 70, BStBl II 2008, 407; vom 11. September 2008 VI R 63/04, BFH/NV 2008, 2018, sowie vom 15. Januar 2014 V B 31/13, BFH/NV 2014, 522).
  • BFH, 16.07.2014 - II R 39/12

    Kraftfahrzeugsteuerbefreiung von Sonderfahrzeugen der Land- oder Forstwirtschaft

    Der während des Verfahrens durch einen Organisationsakt eingetretene Zuständigkeitswechsel führt ohne Verfahrensunterbrechung zu einem gesetzlichen Beteiligtenwechsel (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. November 2007 IV R 73/02, BFHE 220, 70, BStBl II 2008, 407, und vom 11. September 2008 VI R 63/04, BFH/NV 2008, 2018, sowie BFH-Beschluss vom 15. Januar 2014 V B 31/13, BFH/NV 2014, 522).
  • BFH, 29.11.2007 - IV R 84/05

    Gewerbeertrag: Aktivierung eines Übernahmeverlustes - Bilanzaufstockung eines

    Wie der Senat in der Sache IV R 73/02 (betreffend Gewinnfeststellung 1996) mit Urteil vom heutigen Tage entschieden hat, sind --auch bei formwechselnder Umwandlung-- in Fällen der Aktivierung eines Übernahmeverlusts die linearen Abschreibungen (hier: für Schiffe und Container) auf der Grundlage einer Neuschätzung der Restnutzungsdauern zu bestimmen (§ 4 Abs. 6 i.V.m. § 4 Abs. 3 UmwStG 1995).

    Die Sache ist damit spruchreif und die Revision zurückzuweisen (vgl. auch insoweit Urteil IV R 73/02).

  • BFH, 16.09.2014 - II B 52/14

    Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer im Insolvenzverfahren

    Der während des Beschwerdeverfahrens eingetretene Übergang der Zuständigkeit für die Kraftfahrzeugsteuer auf das Hauptzollamt führt ohne Verfahrensunterbrechung zu einem gesetzlichen Beteiligtenwechsel (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. November 2007 IV R 73/02, BFHE 220, 70, BStBl II 2008, 407, und vom 11. September 2008 VI R 63/04, BFH/NV 2008, 2018, sowie BFH-Beschluss vom 15. Januar 2014 V B 31/13, BFH/NV 2014, 522).
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