Rechtsprechung
   BFH, 17.07.2008 - I R 77/06   

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Betriebs-Berater

    Einbringung aller Anteile an einer Kapitalgesellschaft in eine ausländische KG

  • openjur.de

    Sacheinlage in KG als Veräußerungsgeschäft; Teilbetriebsfiktion im Umwandlungssteuerrecht; Realisierung stiller Reserven bei Überführung von Wirtschaftsgütern in ausländische Betriebsstätte: Aufgabe der sog. Theorie der finalen Entnahme

  • Betriebs-Berater

    Einbringung aller Anteile an einer Kapitalgesellschaft in eine ausländische KG

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  • Bundesfinanzhof

    Sacheinlage in KG als Veräußerungsgeschäft - Teilbetriebsfiktion im Umwandlungssteuerrecht - Realisierung stiller Reserven bei Überführung von Wirtschaftsgütern in ausländische Betriebsstätte: Aufgabe der sog. Theorie der finalen Entnahme

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 4 Abs. 1 Satz 2, § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; EStG 1997 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 § 6 Abs. 5; UmwStG 1995 § 24; DBA-Österreich 1954 Art. 4

  • IWW
  • doppelbesteuerung.eu

    Aufgabe der Theorie der finalen Entnahme | Betriebsstätte. Entnahmegewinn

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Überführung einzelner Wirtschaftsgüter vom inländischen Stammhaus in eine ausländische Betriebsstätte löst keine Gewinnrealisierung aus - BFH gibt die finale Entstrickungstheorie auf - Keine Anwendung von § 24 UmwStG auf die Einbringung sämtlicher Anteile an einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft - Sacheinlage gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten ist steuerlich eine Veräußerung

  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sacheinlage in KG als Veräußerungsgeschäft; Teilbetriebsfiktion im Umwandlungssteuerrecht; Realisierung stiller Reserven bei Überführung von Wirtschaftsgütern in ausländische Betriebsstätte: Aufgabe der sog. Theorie der finalen Entnahme

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Sacheinlage in KG als Veräußerungsgeschäft - Teilbetriebsfiktion im Umwandlungssteuerrecht - Realisierung stiller Reserven bei Überführung von Wirtschaftsgütern in ausländische Betriebsstätte: Aufgabe der sog. Theorie der finalen Entnahme

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Einbringung aller Anteile an einer Kapitalgesellschaft in eine ausländische KG

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Keine "Steuerentstrickung" bei Überführung von Wirtschaftsgütern in eine ausländische Betriebsstätte

  • IWW (Kurzinformation)

    Einbringung von Wirtschaftsgütern - Veräußerungsgeschäft trotz teilweiser Einstellung in Kapitalrücklage

  • IWW (Pressemitteilung)

    Keine "Steuerentstrickung" bei Überführung von Wirtschaftsgütern in eine ausländische Betriebsstätte

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  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überführung von Wirtschaftsgütern in eine ausländische Betriebsstätte

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Keine "Steuerentstrickung" bei Überführung von Wirtschaftsgütern in eine ausländische Betriebsstätte

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überführung von Wirtschaftsgütern in ausländische Betriebsstätten unterliegt keiner Pflicht zur "Steuerentstrickung"

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Überführung von Wirtschaftsgütern in ausländische Betriebsstätten

  • deubner-steuern.de (Pressemitteilung)

    Keine "Steuerentstrickung" bei Überführung von Wirtschaftsgütern in eine ausländische Betriebsstätte

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    In ausländische Betriebsstätte überführte Wirtschaftsgüter mussten bis 2005 nicht steuerpflichtig entnommen werden

Besprechungen u.ä. (5)

  • Betriebs-Berater (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Einbringung einer 100%igen Beteiligung in eine ausländische Betriebsstätte - Anwendung der Grundsätze des BFH-Urteils vom 17.7.2008 - I R 77/06, BB 2008, 2452

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Betriebsstättengewinnermittlung nach DBA - Aufgabe der Theorie der finalen Entnahme

  • haufe.de (Entscheidungsanmerkung)

    Aufgabe der "Theorie der finalen Entnahme" - Änderung der Rechtsprechung

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  • heuking.de , S. 9 (Entscheidungsbesprechung)

    Verlagerung einer 100-prozentigen Beteiligung an US-Inc. aus inländischer Betriebsstätte in eine österreichische KG (Jochen Jungbluth)

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Steuerentstrickung bei Überführung von Wirtschaftsgütern in ausländische Betriebsstätte - Aufgabe der Theorie der finalen Entnahme

Sonstiges (11)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UmwStG 1995 § 24 Abs 2, EStG § 6 Abs 1 Nr 1 S 3, EStG § 16 Abs 1 Nr 1
    Einbringung; Entgeltlichkeit; Europarecht; Kapitalerhöhung; Tausch

  • ftd.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung)

    Flut an Neuerungen: Was sich für Firmen im Steuerrecht ändert

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Entstrickung über die Grenze aus der Sicht des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG anhand von Fallbeispielen" von RA/Dipl.-Kfm. Dr. Jens Schönfeld, FAStR, original erschienen in: IStR 2010, 133 - 138.

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  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BFH vom 17.07.2008, Az.: I R 77/06 (Aufgabe der "Theorie der finalen Entnahme")" von RA/StB Dr. Jürgen Schimmele, FASteuerR, original erschienen in: GmbH-StB 2008, 322 - 323.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zur Entscheidung des BFH vom 17.07.2008, Az.: I R 77/06 (Aufgabe der "Theorie der finalen Entnahme")" von RA/StB Dr. Jürgen Schimmele, original erschienen in: EStB 2008, 384 - 385.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Aufgabe der finalen Entnahmetheorie - Analyse des BFH-Urteils vom 17.7.2008 und seiner Konsequenzen" von Dipl.-Kfm./StB Dr. Xaver Ditz, original erschienen in: IStR 2009, 115 - 121.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Entstrickung und Verstrickung - BFH I R 77/06 und § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG" von RegDir Wolfgang Mitschke, original erschienen in: IStR 2010, 211 - 213.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kurznachricht zu "Neue Erkenntnisse zu Ent- und Verstrickung" von RA/StB Dr. Andreas Körner, original erschienen in: IStR 2010, 208 - 210.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BFH vom 17.07.2008, Az.: I R 77/06 (Aufgabe der sog. finalen Entnahmetheorie durch den BFH)" von der Stbg-Redaktion, original erschienen in: Stbg 2008 Heft 11.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BFH vom 17.07.2008, Az.: I R 77/06 (Doppelbesteuerung: Keine "Steuerentstrickung" bei Überführung von Wirtschaftsgütern in eine ausländische Betriebsstätte)" von RA Dr. Wienand Meilicke, LL.M., FA SteuerR, original erschienen in: GmbHR 2009, 55 - 56.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Überführung von Wirtschaftsgütern ins Ausland - eine Grundsatzentscheidungen mit vielen Fragen" von RA/WP/StB Dr. Frank Roser, original erschienen in: DStR 2008, 2389 - 2397.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 222, 402
  • EuZW 2008, 735
  • BB 2008, 2452
  • DB 2008, 2281
  • BStBl II 2009, 464



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Wird zitiert von ... (12)  

  • BFH, 28.10.2009 - I R 99/08  

    Keine "finale Betriebsaufgabe" durch Betriebsverlegung ins Ausland

    Das entsprach der mit Senatsurteil vom 17. Juli 2008 I R 77/06 (BFHE 222, 402, BStBl II 2009, 464) aufgegebenen sog. Theorie der finalen Entnahme, nach der die Überführung eines Einzelwirtschaftsguts in eine ausländische Betriebsstätte zur sofortigen Gewinnrealisation führen sollte, wenn die ausländischen Betriebsstättengewinne aufgrund eines DBA von der Besteuerung im Inland freigestellt waren (Senatsurteile vom 16. Juli 1969 I 266/65, BFHE 97, 342, BStBl II 1970, 175; vom 24. November 1982 I R 123/78, BFHE 137, 59, BStBl II 1983, 113).

    Der Senat hält indes an der Rechtsprechung zur finalen Betriebsaufgabe aus den gleichen Gründen nicht fest, die ihn zur Aufgabe der sog. Theorie der finalen Entnahme bei der Überführung von Einzelwirtschaftsgütern in eine ausländische Betriebsstätte des gleichen Unternehmens bewogen haben (Senatsurteil in BFHE 222, 402, BStBl II 2009, 464; dazu Nichtanwendungsschreiben des BMF vom 20. Mai 2009, BStBl I 2009, 671).

    Der Veräußerungsgewinn ist in diesem Fall nicht gemäß Art. 13 Abs. 2 oder Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Art. 23 Abs. 1 Nr. 1 DBA-Belgien von der Besteuerung in Deutschland freigestellt; denn er ist nach den im Senatsurteil in BFHE 222, 402, BStBl II 2009, 464 dargelegten Grundsätzen, an denen der Senat festhält, im Hinblick auf die im Inland entstandenen stillen Reserven nicht der nach der Betriebsaufgabe im Ausland belegenen festen Einrichtung des Steuerpflichtigen zuzuordnen.

    bbb) Nach diesen Grundsätzen kommt es für die abkommensrechtliche Abgrenzung der Betriebsstätteneinkünfte auf das der jeweiligen Betriebsstätte tatsächlich zuzuordnende Vermögen und das in der Betriebsstätte erwirtschaftete Ergebnis an (sog. Veranlassungsprinzip, vgl. Senatsurteil in BFHE 222, 402, BStBl II 2009, 464; BMF-Schreiben in BStBl I 1999, 1076, Tz. 2.2).

  • BFH, 28.10.2009 - I R 28/08  

    Voraussetzungen von Duldungs- und Anscheinsvollmacht - Verletzung der

    Das entsprach der mit Senatsurteil vom 17. Juli 2008 I R 77/06 (BFHE 222, 402, BStBl II 2009, 464) aufgegebenen sog. Theorie der finalen Entnahme, nach der die Überführung eines Einzelwirtschaftsguts in eine ausländische Betriebsstätte zur sofortigen Gewinnrealisation führen sollte, wenn die ausländischen Betriebsstättengewinne aufgrund eines DBA von der Besteuerung im Inland freigestellt waren (Senatsurteile vom 16. Juli 1969 I 266/65, BFHE 97, 342, BStBl II 1970, 175; vom 24. November 1982 I R 123/78, BFHE 137, 59, BStBl II 1983, 113).

    Der Senat hält indes an der Rechtsprechung zur finalen Betriebsaufgabe aus den gleichen Gründen nicht fest, die ihn zur Aufgabe der Theorie der finalen Entnahme bei der Überführung von Einzelwirtschaftsgütern in eine ausländische Betriebsstätte des gleichen Unternehmens bewogen haben (Senatsurteil in BFHE 222, 402, BStBl II 2009, 464; dazu Nichtanwendungsschreiben des BMF vom 20. Mai 2009, BStBl I 2009, 671).

    Da der Veräußerungsgewinn nach der maßgeblichen wirtschaftlichen Veranlassung (vgl. Senatsurteil in BFHE 222, 402, BStBl II 2009, 464) insoweit nicht "durch" die in dem anderen Staat fortgeführte Betriebsstätte erzielt worden ist, ist er gemäß Art. 5 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 Satz 1 DBA-Luxemburg nicht von der Besteuerung in Deutschland freigestellt.

    Nach diesen Kriterien kommt es auch für die abkommensrechtliche Abgrenzung der Betriebsstätteneinkünfte auf das der jeweiligen Betriebsstätte tatsächlich zuzuordnende Vermögen und das in der Betriebsstätte erwirtschaftete Ergebnis an (sog. Veranlassungsprinzip, vgl. Senatsurteil in BFHE 222, 402, BStBl II 2009, 464; BMF-Schreiben in BStBl I 1999, 1076, Tz. 2.2).

  • BFH, 25.11.2009 - I R 72/08  

    Erfolgsneutrale Einbringung von Anteilen an einer GmbH & Co. KG; keine

    Dies entspricht der Rechtsprechung, nach der die Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Betriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft kein steuerlich neutraler Austausch innerhalb zweier Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen ist (so aber Kirchhof/ Reiß, Einkommensteuergesetz, 8. Aufl., § 15 Rz 461; Kloster/ Kloster, GmbH-Rundschau 2002, 717, 725), sondern als Veräußerung zu behandeln ist (Senatsurteil vom 17. Juli 2008 I R 77/06, BFHE 222, 402, 405, BStBl II 2009, 464, m. w. N.).
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  • BFH, 19.09.2012 - IV R 11/12  

    Keine Gewinnrealisierung bei Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem

    Wird der betriebliche Funktionszusammenhang nicht gelöst, fehlt es an einer Entnahme (BFH-Urteil vom 17. Juli 2008 I R 77/06, BFHE 222, 402, BStBl II 2009, 464, unter B. III. 3. b bb).
  • BFH, 07.04.2010 - I R 55/09  

    Sacheinlage durch Aufgeld bei Bargründung - Umwandlungssteuerrechtlicher Begriff

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine Überpari-Emission, bei der der Einbringungswert der Einlagegegenstände den Nominalbetrag der hierfür übernommenen Stammeinlage übersteigt und in Höhe der Differenz in eine Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 des Handelsgesetzbuchs einzustellen ist, ertragsteuerlich in vollem Umfang als Veräußerung und nicht teilweise als verdeckte Einlage anzusehen (Senatsurteile vom 24. April 2007 I R 35/05, BFHE 218, 97, BStBl II 2008, 253; vom 27. Mai 2009 I R 53/08, BFHE 226, 500; zu Einlagen in Personengesellschaften: Senatsurteil vom 17. Juli 2008 I R 77/06, BFHE 222, 402, BStBl II 2009, 464, das mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. Mai 2009, BStBl I 2009, 671 insoweit für allgemein anwendbar erklärt worden ist; vgl. auch Widmann in Widmann/ Mayer, Umwandlungsrecht, § 20 UmwStG [SEStEG] Rz R 163; Menner in Haritz/ Menner, Umwandlungssteuergesetz, 3. Aufl., § 20 Rz 188; Herlinghaus in Rödder/ Herlinghaus/ van Lishaut, Umwandlungssteuergesetz, 2008, § 20 Rz 133).
  • BFH, 02.03.2011 - II R 5/09  

    Einkommensteuerrechtliche Qualifikation der Tätigkeit von Erfindern; keine

    Dem Vorliegen eines tauschähnlichen Einbringungsgeschäfts steht es ferner nicht entgegen, wenn die Sacheinlage in eine KG den Nominalbetrag des übernommenen Kommanditanteils wertmäßig übersteigt (BFH-Urteil vom 17. Juli 2008 I R 77/06, BFHE 222, 402, BStBl II 2009, 464, unter B. I. 1., 3., m. w. N.).
  • FG Köln, 16.11.2011 - 10 V 2336/11  

    Überführung eines Wirtschaftsguts in eine ausländische Betriebsstätte,

    Soweit aus dem Urteil des BFH vom 17.07.2008 (I R 77/06) folge, dass die Überführung von Wirtschaftsgütern von einer inländischen in eine ausländische Betriebsstätte nicht zu einer sofortigen Gewinnrealisation führe, habe dies im Änderungsbescheid nicht berücksichtigt werden können, da das Urteil noch nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht worden sei.

    Mit Urteil vom 17. Juli 2008 (I R 77/06, BStBl 11, 646) hat der BFH seine Rechtsprechung zur finalen Entnahme ausdrücklich aufgegeben und dargelegt, dass allein die Überführung eines Wirtschaftsgutes in eine ausländische Betriebsstätte mangels Rechtsgrundlage und einer fehlerhaften abkommensrechtlichen Beurteilung nicht zu einer Besteuerung der stillen Reserven führe.

  • FG Münster, 02.04.2009 - 8 K 2403/05  

    Einbringung eines Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft als Agio im

    Es handelt sich um eine sog. "Überpari-Emmission", die dadurch gekennzeichnet ist, dass nicht verdeckt, sondern offen eine zusätzliche Einlage getätigt wird als Gegenleistung in einem einheitlichen tauschähnlichen Vorgang (vgl. BFH-Urteile vom 24. April 2007 I R 35/05, BFHE 218, 97, BStBl. II 2003, 253 und BFH-Urteil vom 17.07.2008 I R 77/06 in BFHE 222, 402, BFH/NV 2008, 1941 - jeweils zu § 24 UmwStG 1995 -).

    Die Überpari-Emmission durch Verpflichtung zur Erbringung eines Aufgeldes oder Agios als geschuldete Leistung im Austausch gegen die Verschaffung bzw. Erhöhung der Beteiligungsrechte stellt keine freiwillige Zuzahlung in das Eigenkapital dar, sondern ist auch Gegenstand des tauschähnlichen Einbringungsgeschäfts (vgl. BFH in BFHE 222, 402, BFH/NV 2008, 1941).

  • FG Niedersachsen, 31.05.2012 - 1 K 271/10  

    Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Personengesellschaften

    Dies entspreche der Rechtsprechung, nach der die Übertragung eines Wirtschaftsgutes aus dem Betriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft keinen steuerlich neutralen Austausch innerhalb zweier Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen darstelle, sondern als Veräußerung zu behandeln sei (BFH-Urteil vom 17. Juli 2008 I R 77/06, BFHE 222, 402, BStBl II 2009, 464).

    Diese Einordnung entspricht auch der Rechtsprechung, nach der die Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Betriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft kein steuerlich neutraler Austausch innerhalb zweier Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen ist, sondern als Veräußerung zu behandeln ist (vgl. BFH-Urteil vom 17. Juli 2008 I R 77/06, BFHE 222, 402, BStBl II 2009, 464, m.w.N.).

  • FG Niedersachsen, 01.12.2011 - 6 K 435/09  
    Denn der BFH hat unter Aufgabe der Theorie der finalen Entnahme im Rahmen der Überführung eines Einzelwirtschaftsguts (BFH-Urteil vom 17. Juli 2008 I R 77/08, BStBl II 2009, 464) und zur Frage der Sofortbesteuerung stiller Reserven bei der Betriebsverlegung ins Ausland (BFH-Urteil vom 28. Oktober 2009 I R 99/08, BFH/NV 2010, 346) entschieden, dass soweit der künftige Gewinn aus der Realisierung der vor der Überführung bzw. Betriebsverlegung entstandenen stillen Reserven einer vormaligen, in Deutschland belegenen festen Einrichtung zugerechnet werden kann, das Besteuerungsrecht abkommensrechtlich weiterhin der Bundesrepublik Deutschland zustehe.
  • FG Niedersachsen, 15.12.2009 - 15 K 156/06  

    Einbringung von Grundstücken in eine Personengesellschaft

  • FG Hessen, 12.12.2011 - 8 K 574/08  

    Höhe der Anschaffungskosten bei Einbringung eines Grundstücks in das

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