Rechtsprechung
BFH, 20.09.2012 - IV R 29/10 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
Keine Unbilligkeit der Mindestbesteuerung, wenn Gewerbesteuermessbetrag auf vom Steuerpflichtigen veranlasstem Forderungsverzicht beruht - Billigkeitsmaßnahme als flankierende Maßnahme zur Typisierung
- openjur.de
Keine Unbilligkeit der Mindestbesteuerung, wenn Gewerbesteuermessbetrag auf vom Steuerpflichtigen veranlasstem Forderungsverzicht beruht; Billigkeitsmaßnahme als flankierende Maßnahme zur Typisierung
- Bundesfinanzhof
AO § 163 S 1, AO § 227, GewStG § 10a S 1, GewStG § 10a S 2, GG Art 3 Abs 1, GG Art 2 Abs 1
Keine Unbilligkeit der Mindestbesteuerung, wenn Gewerbesteuermessbetrag auf vom Steuerpflichtigen veranlasstem Forderungsverzicht beruht - Billigkeitsmaßnahme als flankierende Maßnahme zur Typisierung
- Bundesfinanzhof
Keine Unbilligkeit der Mindestbesteuerung, wenn Gewerbesteuermessbetrag auf vom Steuerpflichtigen veranlasstem Forderungsverzicht beruht - Billigkeitsmaßnahme als flankierende Maßnahme zur Typisierung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 163 S 1 AO, § 227 AO, § 10a S 1 GewStG 2002 vom 23.12.2003, § 10a S 2 GewStG 2002 vom 23.12.2003, Art 3 Abs 1 GG
Keine Unbilligkeit der Mindestbesteuerung, wenn Gewerbesteuermessbetrag auf vom Steuerpflichtigen veranlasstem Forderungsverzicht beruht - Billigkeitsmaßnahme als flankierende Maßnahme zur Typisierung - IWW
- cpm-steuerberater.de
Keine Unbilligkeit der Mindestbesteuerung, wenn Gewerbesteuermessbetrag auf vom Steuerpflichtigen veranlasstem Forderungsverzicht beruht – Billigkeitsmaßnahme als flankierende Maßnahme zur Typisierung
- Betriebs-Berater
Keine Unbilligkeit der Mindestbesteuerung, wenn Gewerbesteuermessbetrag auf vom Steuerpflichtigen veranlasstem Forderungsverzicht beruht
- rewis.io
Keine Unbilligkeit der Mindestbesteuerung, wenn Gewerbesteuermessbetrag auf vom Steuerpflichtigen veranlasstem Forderungsverzicht beruht - Billigkeitsmaßnahme als flankierende Maßnahme zur Typisierung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen abweichender Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen; Unbilligkeit der Mindestbesteuerung bei Forderungserlass zur Vermeidung der Insolvenz
- datenbank.nwb.de
Keine Unbilligkeit der Mindestbesteuerung, wenn Gewerbesteuermessbetrag auf vom Steuerpflichtigen veranlasstem Forderungsverzicht beruht
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Keine Unbilligkeit der Mindestbesteuerung, wenn GewSt-Messbetrag auf vom Stpfl. veranlasstem Forderungsverzicht beruht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Begrenzung der Verlustverrechnung bei der Gewerbesteuer ist verfassungsgemäß
- heise.de (Pressemeldung, 21.12.2012)
Mindestbesteuerung ist erlaubt - Begrenzung der Verlustverrechnung verfassungsgemäß
- lto.de (Kurzinformation)
Gewerbesteuer - Begrenzung der Verlustverrechnung ist verfassungsgemäß
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Voraussetzungen abweichender Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen; Billigkeit der Mindestbesteuerung bei Forderungserlass zur Vermeidung der Insolvenz
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Begrenzung der Verlustverrechnung bei der Gewerbesteuer ist verfassungsgemäß
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Begrenzung der Verlustverrechnung bei der Gewerbesteuer ist verfassungsgemäß
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Keine Unbilligkeit der Mindestbesteuerung, wenn Gewerbesteuermessbetrag auf vom Steuerpflichtigen veranlasstem Forderungsverzicht beruht
- DER BETRIEB (Kurzinformation)
Begrenzung der Verlustverrechnung bei der GewSt ist verfassungsgemäß
- cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)
Mindestbesteuerung ist verfassungsgemäß
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Gewerbesteuerliche Mindestbesteuerung nicht unbillig bei von Steuerpflichtigem veranlasstem Forderungsverzicht
- pwc.de (Kurzinformation)
Gewerbesteuerliche Mindestbesteuerung (Verlustverrechnungsbegrenzung) verfassungsgemäß
Besprechungen u.ä. (2)
- handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)
Mindestbesteuerung: recht und billig
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Gewerbesteuerliche Mindestbesteuerung nicht unbillig bei von Steuerpflichtigem veranlasstem Forderungsverzicht
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Gewerbeverlust
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 15.06.2010 - 6 K 6216/06
- BFH, 20.09.2012 - IV R 29/10
Papierfundstellen
- BFHE 238, 518
- BB 2012, 3105
- DB 2012, 2789
- BStBl II 2013, 505
- NZG 2013, 318
Wird zitiert von ... (61) Neu Zitiert selbst (25)
- BFH, 26.10.1994 - X R 104/92
Einkommensteueranspruch - Billigkeitserlaß
Auszug aus BFH, 20.09.2012 - IV R 29/10
der Gründe, m.w.N.; vom 26. Oktober 1994 X R 104/92, BFHE 176, 3, BStBl II 1995, 297, unter II.2.d) Die Billigkeitsprüfung muss sich je nach Fallgestaltung nicht nur auf allgemeine Rechtsgrundsätze und verfassungsmäßige Wertungen erstrecken; sie verlangt vielmehr eine Gesamtbeurteilung aller Normen, die für die Verwirklichung des in Frage stehenden Steueranspruchs im konkreten Fall maßgeblich sind (BFH-Urteil in BFHE 176, 3, BStBl II 1995, 297, unter II.4. der Gründe, m.w.N.).
Nur auf diese Weise lassen sich Wertungswidersprüche aufdecken und im Billigkeitswege beseitigen, die bei isolierter Betrachtungsweise als typischer Nebeneffekt der Anwendung einzelner steuerrechtlicher Normen hinnehmbar erscheinen, insgesamt aber in ihrem Zusammenwirken in einem atypischen Einzelfall eine Rechtslage herbeiführen, welche die Durchsetzung des Steueranspruchs als sachlich unbillig erscheinen lässt (BFH-Urteil in BFHE 176, 3, BStBl II 1995, 297, unter II.4. der Gründe).
- BFH, 31.10.1990 - I R 3/86
Keine sachliche Unbilligkeit wegen Änderung der Rechtsauffassung bei fehlendem …
Auszug aus BFH, 20.09.2012 - IV R 29/10
Eine Ausnahme hat die Rechtsprechung für die Einwendungen zugelassen, die sich im konkreten Steuerrechtsverhältnis aus den Grundsätzen von Treu und Glauben ergeben (BFH-Urteile vom 31. Oktober 1990 I R 3/86, BFHE 163, 478, BStBl II 1991, 610, unter II.B.3.Die Verdrängung gesetzten Rechts durch den Grundsatz von Treu und Glauben kann jedoch nur in Betracht kommen, wenn das Vertrauen des Steuerpflichtigen in ein bestimmtes Verhalten der Verwaltung nach allgemeinem Rechtsgefühl in einem so hohen Maß schutzwürdig ist, dass demgegenüber die Grundsätze der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zurücktreten (BFH-Urteile in BFHE 163, 478, BStBl II 1991, 610, unter II.B.3.a der Gründe; vom 5. Februar 1980 VII R 101/77, BFHE 130, 90, unter 2. der Gründe).
- BFH, 26.05.1994 - IV R 51/93
Sachliche Billigkeitsmaßnahme bei versäumter Antragstellung (Ausschlußfrist) nach …
Auszug aus BFH, 20.09.2012 - IV R 29/10
a) Der Zweck der §§ 163, 227 AO liegt darin, sachlichen und persönlichen Besonderheiten des Einzelfalles, die der Gesetzgeber in der Besteuerungsnorm nicht berücksichtigt hat, durch eine nicht den Steuerbescheid selbst ändernde Korrektur des Steuerbetrags insoweit Rechnung zu tragen, als sie die steuerliche Belastung als unbillig erscheinen lassen (BFH-Urteile vom 26. Mai 1994 IV R 51/93, BFHE 174, 482, BStBl II 1994, 833, unter 1. der Gründe; vom 4. Juli 1972 VII R 103/69, BFHE 106, 268, BStBl II 1972, 806).So verhält es sich, wenn nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers angenommen werden kann, dass der Gesetzgeber die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage --wenn er sie als regelungsbedürftig erkannt hätte-- im Sinne der beabsichtigten Billigkeitsmaßnahme entschieden hätte (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 174, 482, BStBl II 1994, 833, unter 2. der Gründe, m.w.N.;… BFH-Beschluss vom 12. September 2007 X B 18/03, BFH/NV 2008, 102, unter II.5.b der Gründe, m.w.N.).
- BFH, 23.03.1998 - II R 41/96
Steuerklasse für Verlobte
Auszug aus BFH, 20.09.2012 - IV R 29/10
Ein Erlass wegen sachlicher Unbilligkeit sei nur insoweit durch die Vorschrift gedeckt, wie angenommen werden könne, der Gesetzgeber würde die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage --hätte er sie geregelt-- im Sinne des vorgesehenen Erlasses entscheiden (vgl. BFH-Urteil vom 23. März 1998 II R 41/96, BFHE 185, 270, BStBl II 1998, 396).Bei der Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit von generalisierenden und typisierenden Normen des Steuerrechts fällt allerdings die Möglichkeit des Steuererlasses zur Milderung unbilliger Härten besonders ins Gewicht (BVerfG-Beschluss vom 5. April 1978 1 BvR 117/73, BVerfGE 48, 102; BFH-Urteile vom 6. Februar 1976 III R 24/71, BFHE 118, 151; in BFHE 185, 270, BStBl II 1998, 396;… vom 27. Mai 2004 IV R 55/02, BFH/NV 2004, 1555).
- BFH, 31.03.2004 - X R 25/03
Erlass; sachliche Unbilligkeit: Veräußerungsgewinn, obwohl früher entstandene …
Auszug aus BFH, 20.09.2012 - IV R 29/10
Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 31. März 2004 X R 25/03 (BFH/NV 2004, 1212), das die Nichtberücksichtigung von Verlusten nach § 10d des Einkommensteuergesetzes (EStG) betreffe, sei die Erhebung einer Steuer unbillig, wenn sie im Einzelfall nach dem Zweck des zugrunde liegenden Gesetzes nicht zu rechtfertigen sei und dessen Wertungen zuwiderlaufe.Die Grundsätze des BFH-Urteils in BFH/NV 2004, 1212 ließen sich auf die Neuregelung des § 10a GewStG zum 1. Januar 2004 und die damit verbundene Einführung der Mindestbesteuerung übertragen.
- BVerfG, 22.07.1991 - 1 BvR 313/88
Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des steuerrechtlichen Verlustvortrags auf …
Auszug aus BFH, 20.09.2012 - IV R 29/10
Der Gesetzgeber sei jedoch nicht verpflichtet, einseitig zu Gunsten des Nettoprinzips den Wertungswiderspruch zwischen dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung und dem Grundsatz des Nettoprinzips zu lösen (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 22. Juli 1991 1 BvR 313/88, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1992, 423).Der Gesetzgeber sei nicht verpflichtet, den Wertungswiderspruch zwischen dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung und dem Nettoprinzip einseitig zu Gunsten des Nettoprinzips zu lösen (BVerfG-Beschluss in HFR 1992, 423).
- BFH, 10.06.1975 - VIII R 50/72
Billigkeitsverfahren - Erheben von Einwendungen - Rechtsmittelverfahren - Treu …
Auszug aus BFH, 20.09.2012 - IV R 29/10
der Gründe; vom 10. Juni 1975 VIII R 50/72, BFHE 116, 103, BStBl II 1975, 789). - BFH, 06.02.1976 - III R 24/71
Auszug aus BFH, 20.09.2012 - IV R 29/10
Bei der Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit von generalisierenden und typisierenden Normen des Steuerrechts fällt allerdings die Möglichkeit des Steuererlasses zur Milderung unbilliger Härten besonders ins Gewicht (BVerfG-Beschluss vom 5. April 1978 1 BvR 117/73, BVerfGE 48, 102; BFH-Urteile vom 6. Februar 1976 III R 24/71, BFHE 118, 151; in BFHE 185, 270, BStBl II 1998, 396;… vom 27. Mai 2004 IV R 55/02, BFH/NV 2004, 1555). - BFH, 05.02.1980 - VII R 101/77
Auszug aus BFH, 20.09.2012 - IV R 29/10
Die Verdrängung gesetzten Rechts durch den Grundsatz von Treu und Glauben kann jedoch nur in Betracht kommen, wenn das Vertrauen des Steuerpflichtigen in ein bestimmtes Verhalten der Verwaltung nach allgemeinem Rechtsgefühl in einem so hohen Maß schutzwürdig ist, dass demgegenüber die Grundsätze der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zurücktreten (BFH-Urteile in BFHE 163, 478, BStBl II 1991, 610, unter II.B.3.a der Gründe; vom 5. Februar 1980 VII R 101/77, BFHE 130, 90, unter 2. der Gründe). - BFH, 30.04.1981 - VI R 169/78
Billigkeitsverfahren - Überprüfung der Steuerfestsetzung - Fehlerhafte …
Auszug aus BFH, 20.09.2012 - IV R 29/10
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH können bestandskräftig festgesetzte Steuern im Billigkeitsverfahren u.a. nur dann sachlich überprüft werden, wenn es dem Steuerpflichtigen nicht möglich oder nicht zumutbar war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit der Festsetzung rechtzeitig zu wehren (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 30. April 1981 VI R 169/78, BFHE 133, 255, BStB1 II 1981, 611; vom 11. August 1987 VII R 121/84, BFHE 150, 502, BStB1 II 1988, 512;… vom 29. Mai 2008 V R 45/06, BFH/NV 2008, 1889). - BFH, 11.08.1987 - VII R 121/84
Erlaß von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis: Zu den Voraussetzungen, die …
- BFH, 27.05.2004 - IV R 55/02
Begrenzung der Steuerbegünstigung nach § 24 Abs. 3 UmwStG - fehlende …
- BFH, 12.09.2007 - X B 18/03
Rüge von Verfahrensmängeln: Ausschließungsgründe nach § 41 ZPO; Vorliegen einer …
- BFH, 04.02.2010 - II R 25/08
Kein Erlass der Erbschaftsteuer wegen insolvenzbedingter Veräußerung des …
- BFH, 07.10.2010 - V R 17/09
Keine Steuerfreiheit von Schönheitsoperationen - Verdrängung gesetzten Rechts …
- BFH, 20.09.2012 - IV R 36/10
Gewerbesteuerliche Mindestbesteuerung verfassungsgemäß - Zuordnung des Gewinns …
- BVerfG, 05.04.1978 - 1 BvR 117/73
Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung eines Steuererlasses aus …
- BFH, 07.07.2011 - V R 36/10
Vorsteueraufteilung in einer Spielhalle - Anwendung eines Flächenschlüssels zur …
- BFH, 29.05.2008 - V R 45/06
Durchbrechung der Bestandskraft wegen nachträglich ergangener EuGH-Rechtsprechung …
- BFH, 04.07.1972 - VII R 103/69
Erstattung von Eingangsabgaben - Berichtigung des Steuerbescheids - Erstattung …
- BFH, 26.08.2010 - I B 49/10
Sog. Mindestbesteuerung bei endgültigem Ausschluss der Verlustverrechnung …
- BFH, 06.09.2011 - VIII R 55/10
Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen - Zeitliche …
- FG Hessen, 26.07.2010 - 8 V 938/10
Gewerbesteuerrechtlicher Verlustvortrag: Ernstliche Zweifel an der …
- GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70
Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters …
- FG Berlin-Brandenburg, 15.06.2010 - 6 K 6216/06
Gewerbesteuerrechtlicher Verlustvortag: Sachliche Unbilligkeit, wenn im …
- BFH, 28.11.2016 - GrS 1/15
Steuererlass aus Billigkeitsgründen nach dem sog. Sanierungserlass des BMF - …
Damit blieben zum einen die übrigen Motive des Gesetzgebers und infolgedessen zum anderen die ständige Rechtsprechung des BFH sowie des BVerwG unbeachtet, der zufolge eine steuerliche Belastung, die der Wertentscheidung des Gesetzgebers entspricht, weil er sie auch in Anbetracht der Umstände des betreffenden Einzelfalls in Kauf genommen hat, grundsätzlich hinzunehmen ist und nicht durch eine Billigkeitsmaßnahme beseitigt werden kann (BFH-Urteile vom 5. Oktober 1966 II 111/64, BFHE 88, 382, BStBl III 1967, 415; vom 26. April 1979 V R 67/74, BFHE 127, 556, BStBl II 1979, 539; vom 4. Februar 2010 II R 25/08, BFHE 228, 130, BStBl II 2010, 663, und vom 20. September 2012 IV R 29/10, BFHE 238, 518, BStBl II 2013, 505, jeweils m.w.N.; BVerwG-Urteile in HFR 1984, 595, und in HFR 1985, 481). - BFH, 26.02.2014 - I R 59/12
Verfassungsmäßigkeit der sog. Mindestbesteuerung bei Definitiveffekten - …
Das gelte auch, soweit es im Einzelfall wegen der Begrenzung zu einem endgültig nicht mehr verrechenbaren Verlust komme (s. insoweit auch BFH-Urteile vom 20. September 2012 IV R 29/10, BFHE 238, 518, BStBl II 2013, 505;… vom 20. September 2012 IV R 43/10, BFH/NV 2013, 408;… vom 20. September 2012 IV R 60/11, BFH/NV 2013, 410).Es könnte in Betracht kommen, in Fällen, in denen der endgültige Wegfall der gestreckten Verlustvorträge vom Steuerpflichtigen (anders als im Streitfall, einem Insolvenzfall) durch eigenen Willensentschluss veranlasst ist (z.B. bei Kapitalgesellschaften in Liquidationsfällen), eine "schützenswerte" Definitivsituation abzulehnen (s.a. BFH-Urteil in BFHE 238, 518, BStBl II 2013, 505; Gosch, BFH/PR 2011, 10, 11; Roser, GmbH-StB 2013, 53, 55 f.; z.T. abweichend wohl BMF-Schreiben in BStBl I 2011, 974, Tz. 1; s.a. Farle/Schmitt, DB 2013, 1746, 1749; Braun/Geist, BB 2013, 351, 354): Es hätte sich dann eventuell (nur) das steuerrechtliche Risiko einer Grenze der Verlustnutzung realisiert, das im systemtragenden Subjektsteuerprinzip angelegt ist.
- BFH, 08.08.2013 - V R 18/13
Organschaft und Vorsteuerberichtigung bei Bestellung eines vorläufigen …
Eine Abweichung liegt nach ständiger BFH-Rechtsprechung nur bei einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage (…vgl. z.B. zuletzt BFH-Urteil vom 21. Februar 2013 V R 27/11, BFH/NV 2013, 1138, unter II.4.d) und daher nur dann vor, wenn eine "Rechtsfrage unter dieselbe Rechtsvorschrift zu subsumieren ist" (BFH-Urteil vom 12. September 2001 IX R 39/97, BFHE 198, 74, BStBl II 2003, 569, unter II.6.a), so dass in dem den Streitfall betreffenden Festsetzungsverfahren nicht von einer Entscheidung zum Billigkeitsverfahren nach § 163 AO abgewichen werden kann, zumal in diesem Billigkeitsverfahren gemäß § 102 FGO eine nur eingeschränkte Überprüfung einer vom FA getroffenen Ermessensentscheidung erfolgt (BFH-Urteil vom 20. September 2012 IV R 29/10, BFHE 238, 518, BFH/NV 2013, 103, unter II.1.b).
- BFH, 18.09.2018 - XI R 36/16
Zum Erlass von Säumniszuschlägen im Billigkeitsverfahren
a) So verhält es sich, wenn nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers angenommen werden kann, dass er die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage --wenn er sie als regelungsbedürftig erkannt hätte-- i.S. der begehrten Billigkeitsmaßnahme entschieden hätte (BFH-Urteile vom 20. September 2012 IV R 29/10, BFHE 238, 518, BStBl II 2013, 505; vom 24. April 2014 V R 52/13, BFHE 245, 105, BStBl II 2015, 106, Rz 10; in BFHE 253, 12, BStBl II 2016, 508, Rz 28; jeweils m.w.N.). - BFH, 22.11.2018 - VI R 50/16
Keine Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG ohne Abzug von den Anschaffungs- …
Sachlich unbillig ist die Festsetzung einer Steuer, wenn sie zwar äußerlich dem Gesetz entspricht, aber den Wertungen des Gesetzgebers im konkreten Fall derart zuwiderläuft, dass die Erhebung der Steuer als unbillig erscheint (BFH-Urteil vom 20. September 2012 IV R 29/10, BFHE 238, 518, BStBl II 2013, 505). - BFH, 11.07.2018 - XI R 33/16
Keine Billigkeitsmaßnahme wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit der …
a) Der erkennende Senat geht davon aus, dass --anders als das FA möglicherweise meint-- auf besondere Gründe des Einzelfalls gestützte Billigkeitsmaßnahmen (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 255, 482, BStBl II 2017, 393, Rz 145) auch in Fällen der Mindestbesteuerung durchaus zulässig sind (für die Zulässigkeit von Billigkeitsmaßnahmen auch BFH-Urteile vom 20. September 2012 IV R 36/10, BFHE 238, 429, BStBl II 2013, 498, Rz 57; IV R 29/10, BFHE 238, 518, BStBl II 2013, 505, Rz 21).b) Eine für den Steuerpflichtigen ungünstige Rechtsfolge, die der Gesetzgeber bewusst angeordnet oder in Kauf genommen hat, rechtfertigt hingegen keine Billigkeitsmaßnahme (BFH-Urteile in BFHE 238, 518, BStBl II 2013, 505, Rz 21; vom 23. Juli 2013 VIII R 17/10, BFHE 242, 134, BStBl II 2013, 820, Rz 12;… vom 17. Dezember 2013 VII R 8/12, BFHE 244, 184, BFH/NV 2014, 748, Rz 10, 29 f.).
Soweit die Klägerin geltend macht, dies widerspreche der Auffassung des IV. Senats des BFH, geht auch der IV. Senat des BFH (Urteil in BFHE 238, 518, BStBl II 2013, 505, Rz 21) davon aus, dass eine für den Steuerpflichtigen ungünstige Rechtsfolge, die der Gesetzgeber bewusst angeordnet oder in Kauf genommen hat, keine Billigkeitsmaßnahme rechtfertigt.
Der IV. Senat des BFH hat im Urteil in BFHE 238, 518, BStBl II 2013, 505 ebenfalls einen Anspruch auf eine Billigkeitsmaßnahme verneint, obwohl der dortige Gewinn auf einem Forderungsverzicht beruhte, durch den der dortigen Klägerin keine Liquidität zugeflossen war.
- BVerwG, 19.02.2015 - 9 C 10.14
Sprungrevision; Zustimmungserklärung; Telefax; Übermittlung; Einlegung; …
Dies ist der Fall, wenn ein Gesetz, das in seinen generalisierenden Wirkungen verfassungsgemäß ist, bei der Steuerfestsetzung im Einzelfall zu Grundrechtsverstößen führt (…stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 8. Juli 1987 - 1 BvR 623/86 - juris Rn. 5 und vom 3. September 2009 - 1 BvR 2539/07 - NVwZ 2010, 902 ;… BFH, Urteile vom 27. Mai 2004 - IV R 55/02 - juris Rn. 16, vom 20. September 2012 - IV R 29/10 - BFHE 238, 518 Rn. 21 …und vom 17. April 2013 - II R 13/11 - juris Rn. 17).Des Weiteren wäre zu entscheiden, ob sämtliche Fälle einer - noch näher zu definierenden - Definitivbelastung von den Wirkungen der Regelung ausgenommen werden sollen (…so etwa Desens, a.a.O.) oder ob Differenzierungen sinnvoll sind, etwa danach, ob der endgültige Wegfall der Verlustvorträge durch den eigenen Willensentschluss des Steuerpflichtigen veranlasst worden und daher weniger schützenswert ist (vgl. zu dieser Unterscheidung etwa BFH, Urteil vom 20. September 2012 - IV R 29/10 - BFHE 238, 518 Rn. 28).
Eine Abweichung von zwei weiteren unter demselben Datum ergangenen Urteilen des Bundesfinanzhofs, die sich gleichfalls zu Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Mindestbesteuerung äußern (Urteile vom 20. September 2012 - IV R 29/10 - BFHE 238, 518 Rn. 27 f. sowie - IV R 60/11 - juris Rn. 22 f.), scheidet ebenso mangels Entscheidungserheblichkeit aus; dort war die Unbilligkeit schon aus anderen Gründen verneint worden.
- FG München, 13.08.2018 - 14 V 736/18
Aussetzung der Vollziehung eines Haftungsbescheides für Umsatzsteuer und …
Daher kommt ein Erlass in Betracht, wenn der Steuerpflichtige von einer solchen Norm unverhältnismäßig nachteilig betroffen ist (vgl. BFH-Urteile vom 20. September 2012 IV R 29/10, BStBl II 2013, 505, Rz 19, 21, 26; vom 4. Juni 2014 I R 21/13, BStBl II 2015, 293, Rz 10, 18; vom 23. Februar 2017 III R 35/14, BStBl II 2017, 757, Rz 16, 18f.). - BFH, 10.03.2016 - III R 2/15
Verbösernde Einspruchsentscheidung nach Ergehen eines Teilerlasses - Erlass von …
So verhält es sich, wenn nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers angenommen werden kann, dass er die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage --wenn er sie als regelungsbedürftig erkannt hätte-- i.S. der begehrten Billigkeitsmaßnahme entschieden hätte (BFH-Urteil vom 20. September 2012 IV R 29/10, BFHE 238, 518, BStBl II 2013, 505, m.w.N.). - FG Köln, 16.06.2016 - 13 K 984/11
Ablehnung der abweichenden Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages aus …
Die Klägerin hat im Weiteren zu den Entscheidungen des BFH vom 28. Februar 2012 (…VIII R 2/08, BFH/NV 2012, 1135), vom 26. August 2010 (I B 49/10, BStBl II 2011, 826), vom 22. August 2012 (I R 9/11, BStBl II 2013, 512) und vom 20. September 2012 (IV R 29/10 und 36/10, BStBl II 2013, 505 und 498) und der zu Grunde liegenden Rechtsprechung des BVerfG unter Berücksichtigung der Abweichungen in den jeweiligen Sachverhalten Stellung genommen.Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die rechtliche Aussage des Steuergesetzes über den mit ihm verfolgten Zweck hinausgeht (vgl. BFH-Urteil vom 20. April 1988 I R 197/84, BStBl II 1988, 983 m.w.N.), wenn nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers angenommen werden kann, dass dieser die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage, wenn er sie als regelungsbedürftig erkannt hätte, im Sinne der beabsichtigten Billigkeitsmaßnahme entschieden hätte (vgl. BFH-Urteil vom 20. September 2012 IV R 29/10, BStBl II 2013, 505).
Demgegenüber können Umstände, die dem Besteuerungszweck entsprechen oder die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung eines Tatbestandes bewusst in Kauf genommen hat, einen Erlass aus Billigkeitsgründen nicht rechtfertigen (vgl. BFH-Urteil vom 5. Juni 1996 X R 234/93, BStBl II 1996, 503 m.w.N.; BFH, BStBl II 2013, 505; ebenso zu § 131 RAO BFH-Urteil vom 15. Februar 1973 V R 152/69, BStBl II 1973, 466).
Da sich der Beklagte insoweit in Übereinstimmung mit mehreren obergerichtlichen Entscheidungen befindet, kann ungeachtet in der obergerichtlichen Rechtsprechung ebenfalls vertretener anderer Auffassungen (vgl. z.B. BFH, BStBl II 2013, 505) jedenfalls nicht von einer fehlerhaften Ermessensausübung oder gar einer Ermessensreduzierung auf null ausgegangen werden.
- BFH, 26.09.2019 - V R 13/18
Billigkeitserlass bei Rechtsirrtum über die Person des Steuerschuldners
- BGH, 13.03.2014 - IX ZR 23/10
Sanierungserlass - Steuerberaterhaftungsprozess: Notwendige Feststellung einer …
- FG Köln, 05.09.2018 - 5 K 3009/15
Abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen: Keine Billigkeitsmaßnahme …
- FG Münster, 12.01.2023 - 8 K 2365/22
Erlass der festgesetzten Steuern aus persönlichen Billigkeitsgründen i.R.d. …
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Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Mindestbesteuerung des …
- FG Schleswig-Holstein, 04.07.2017 - 1 K 34/16
Billigkeitserlass für Rückforderung von Kindergeld - Ermessensabwägung bei …
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Keine Verteilung eines Übergangsverlusts aus Billigkeitsgründen - Entscheidung …
- BFH, 12.12.2013 - X R 39/10
Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen wegen eines …
- BFH, 17.04.2013 - II R 13/11
Erlass von Erbschaftsteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen (Rechtslage vor dem …
- BVerfG, 11.05.2015 - 1 BvR 741/14
Keine Grundrechtsverletzung durch Versagung eines Billigkeitserlasses (§§ 163, …
- VG München, 30.01.2014 - M 10 K 13.3380
Gewerbesteuer; Anspruch auf Billigkeitserlass (bejaht); Definitivbelastung; …
- BFH, 27.02.2019 - VII R 34/17
Keine Erstattung der Branntweinsteuer wegen sachlicher Unbilligkeit
- BFH, 17.12.2013 - VII R 8/12
Keine Erstattung der Stromsteuer wegen sachlicher Unbilligkeit aufgrund …
- FG Hamburg, 17.05.2013 - 6 K 199/12
Abgabenordnung: Keine abweichende Steuerfestsetzung wegen sachlicher Unbilligkeit …
- FG Münster, 13.09.2018 - 10 K 504/15
Rangrücktritt führt nicht zwingend zum Passivierungsverbot
- FG Thüringen, 09.10.2013 - 3 K 1059/11
Abzugsfähigkeit des Verlustes aus Optionsscheinverfall - Abgeltungsteuer: …
- FG Thüringen, 09.10.2013 - 3 K 1035/11
Abgeltungsteuer: Abschaffung des tatsächlichen Werbungskostenabzug
- FG Münster, 12.12.2016 - 13 K 91/16
Erlass einer Rückzahlung von Kindergeld in Höhe zuzüglich Säumniszuschlägen …
- FG Köln, 01.02.2018 - 11 V 3169/17
Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis bei sachlicher Unbilligkeit …
- FG Hamburg, 07.12.2016 - 6 K 66/16
Keine Verfassungswidrigkeit des § 8 Nr. 1a GewStG - Keine sachliche Unbilligkeit …
- FG Hamburg, 07.11.2013 - 2 V 188/13
Einstweilige Anordnung: keine sachliche Unbilligkeit
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2018 - 4 A 2426/15
- FG Baden-Württemberg, 12.11.2021 - 2 K 2982/19
Keine sachliche Unbilligkeit und kein Verstoß gegen Art. 3 Abs 1 GG bei …
- BFH, 17.04.2013 - X R 6/11
Keine Billigkeitsmaßnahme bei einer auf einem Kirchensteuer-Erstattungsüberhang …
- VG Düsseldorf, 12.01.2016 - 20 K 8226/14
IHK-Beitrag ; Erlass; Gewerbeertrag; unbillige Härte; Leistungsfähigkeit; …
- FG Hamburg, 23.05.2013 - 2 K 192/12
Erlass des Umsatzsteuererhöhungsbetrags bei Preisbindung
- FG Köln, 26.04.2023 - 5 K 1403/21
Einkommensteuern sind zu erlassen, wenn die Steuerschuld unter Einbezug von …
- FG Berlin-Brandenburg, 26.08.2014 - 8 K 8322/11
Abtrennung mehrerer entscheidungsreifer Veranlagungszeiträume, für die …
- VG Würzburg, 20.04.2016 - W 2 K 14.652
Erlass von Säumniszuschlägen und Vollstreckungsgebühren
- FG Hamburg, 05.06.2015 - 6 K 32/15
Einkommensteuer: Zahlungen aufgrund schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs an …
- BFH, 23.02.2023 - V R 30/20
Billigkeitserlass von Nachforderungszinsen bei unzutreffender zeitlicher …
- FG Baden-Württemberg, 26.04.2017 - 4 K 202/16
Kein Erlass der Einkommensteuer auf Unterhaltszahlungen (§ 22 Nr. 1a EStG 2011) …
- FG Hamburg, 30.07.2020 - 2 K 192/18
Vollständiger Erlass von Säumniszuschlägen wegen verfassungsrechtlicher Zweifel …
- FG Baden-Württemberg, 21.04.2015 - 6 K 1284/14
Verschulden des Registergerichts an der verzögerten Eintragung eines …
- FG Münster, 19.03.2015 - 3 K 735/14
Wertfeststellung eines bereits von der Erblasserin gekündigten Kommanditanteils, …
- FG Köln, 11.04.2013 - 13 K 889/12
Mindestbesteuerung, Definitivbelastung, Ermessensentscheidung
- FG Münster, 15.10.2019 - 12 K 2532/16
Verfahrensrecht - Zur Frage, ob Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer aufgrund …
- FG Berlin-Brandenburg, 24.01.2019 - 4 K 9126/16
Erlass einer Kindergeldrückforderung aus sachlichen Billigkeitsgründen
- OVG Sachsen, 05.11.2018 - 5 A 99/16
Gewerbesteuer; persönliche und sachliche Unbilligkeit; Sanierungsgewinn; …
- FG Münster, 15.09.2015 - 5 K 257/15
Vergleichbarer Abzug als Sonderausgabe bei konfessionslosen Steuerpflichtigen
- FG Münster, 10.10.2019 - 5 K 1382/16
Ablehnung des Erlasses von Säumniszuschlägen bei fehlenden Voraussetzung für …
- FG Hamburg, 27.05.2015 - 3 K 297/14
Erlass von Säumniszuschlägen zur Grunderwerbsteuer wegen sachlicher Unbilligkeit
- FG Thüringen, 15.12.2022 - 4 K 78/21
Ein für den Vorsteuerabzug nicht berechtigter Unternehmer wurde Schuldner der …
- FG Hamburg, 06.04.2017 - 2 K 77/16
Erlass von Einkommensteuer - Prozessuales Verhältnis der Billigkeitsmaßnahmen …
- VG Köln, 27.08.2014 - 24 K 2780/13
Gewerbesteuerliche Auswirkungen von Sanierungsbemühungen bzgl. einer betriebenen …
- FG Münster, 21.05.2019 - 15 K 1914/18
Kindergeld - Ist eine Kindergeldrückforderung für ein behindertes Kind zu …
- FG Sachsen, 09.12.2020 - 4 K 198/18
Steuerbarkeit von erlangten Renovierungs- und Umbaumaßnahmen im Rahmen eines …
- FG München, 04.02.2014 - 5 V 3586/13
Antragsbefugnis, tarifbegünstigter Aufgabegewinn
- FG Berlin-Brandenburg, 04.06.2013 - 5 V 5022/13
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) Umsatzsteuer 2005 bis …
- FG Düsseldorf, 07.11.2013 - 11 K 83/12
Berücksichtigung einer Rückstellungsauflösung bei der Festsetzung des …