Rechtsprechung
   BFH, 02.06.2015 - VI R 30/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,17503
BFH, 02.06.2015 - VI R 30/14 (https://dejure.org/2015,17503)
BFH, Entscheidung vom 02.06.2015 - VI R 30/14 (https://dejure.org/2015,17503)
BFH, Entscheidung vom 02. Juni 2015 - VI R 30/14 (https://dejure.org/2015,17503)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,17503) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Behinderungsbedingte Umbaukosten einer Motoryacht sind keine außergewöhnlichen Belastungen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 33, EStG § 12 Nr 1, EStG VZ 2011
    Behinderungsbedingte Umbaukosten einer Motoryacht sind keine außergewöhnlichen Belastungen

  • Bundesfinanzhof

    Behinderungsbedingte Umbaukosten einer Motoryacht sind keine außergewöhnlichen Belastungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 33 EStG 2009, § 12 Nr 1 EStG 2009, EStG VZ 2011
    Behinderungsbedingte Umbaukosten einer Motoryacht sind keine außergewöhnlichen Belastungen

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Behinderungsbedingte Umbaukosten einer Motoryacht sind keine außergewöhnlichen Belastungen

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau einer Motoryacht als außergewöhnliche Belastung

  • rewis.io

    Behinderungsbedingte Umbaukosten einer Motoryacht sind keine außergewöhnlichen Belastungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33
    Berücksichtigung von Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau einer Motoryacht als außergewöhnliche Belastung

  • datenbank.nwb.de

    Behinderungsbedingte Umbaukosten einer Motoryacht sind keine außergewöhnlichen Belastungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Behinderungsbedingte Umbaukosten einer Motoryacht sind keine außergewöhnlichen Belastungen

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Aussergewöhnliche Belastungen und die behinderungsbedingten Umbaukosten einer Motoryacht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Behinderungsbedingte Umbaukosten einer Motoryacht

  • lto.de (Kurzinformation)

    Außergewöhnlichen Belastungen: Motoryacht ist kein existenznotwendiger Grundbedarf

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Behinderungsbedingte Umbaukosten einer Motoryacht stellen keine außergewöhnlichen Belastungen dar

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Behinderungsbedingte Umbaukosten einer Motoryacht sind keine außergewöhnlichen Belastungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen für behindertengerechten Umbau einer Motoryacht keine außergewöhnliche Belastung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Behinderungsbedingte Umbaukosten einer Motoryacht sind keine außergewöhnlichen Belastungen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kosten für behinderungsgerechten Umbau einer Motorjacht steuerlich nicht absetzbar

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Behinderungsbedingte Umbaukosten einer Motoryacht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Motoryacht behindertengerecht umgebaut - Diese Ausgabe kann der gelähmte Yachtbesitzer nicht von der Steuer absetzen

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Behinderungsbedingte Umbaukosten einer Motoryacht sind keine außergewöhnlichen Belastungen

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 249, 552
  • BStBl II 2015, 775
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • FG Niedersachsen, 02.12.2013 - 2 K 176/13

    Aufwendungen eines Behinderten für die Nutzung einer Motorjacht als

    Auszug aus BFH, 02.06.2015 - VI R 30/14
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 2. Dezember 2013  2 K 176/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 1484 veröffentlicht.

    Er beantragt, das angefochtene Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) vom 2. Dezember 2013  2 K 176/13 und die Einspruchsentscheidung vom 5. Juli 2013 aufzuheben sowie den Einkommensteuerbescheid für 2011 vom 22. März 2013 dahingehend abzuändern, dass Kosten in Höhe von 37.142,23 EUR als weitere außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.

  • BFH, 29.03.2012 - VI R 70/10

    Aufwendungen für die Sanierung eines mit Echtem Hausschwamm befallenen Gebäudes

    Auszug aus BFH, 02.06.2015 - VI R 30/14
    b) Anders als beispielsweise Aufwendungen, die geleistet werden, um den existentiellen Wohnbedarf zu befriedigen (Senatsurteil vom 21. April 2010 VI R 62/08, BFHE 230, 1, BStBl II 2010, 965, m.w.N.), existenznotwendige Gegenstände wieder zu beschaffen (z.B. Senatsurteil vom 29. März 2012 VI R 21/11, BFHE 237, 93, BStBl II 2012, 574, m.w.N.) oder gesundheitsgefährdende Gegenstände des existenznotwendigen Bedarfs auszutauschen (z.B. Senatsurteil vom 29. März 2012 VI R 70/10, BFHE 237, 90, BStBl II 2012, 572, m.w.N.) bzw. von diesen ausgehende Gesundheitsgefahren zu beseitigen (Senatsurteil vom 29. März 2012 VI R 47/10, BFHE 237, 85, BStBl II 2012, 570, m.w.N.), gehören Aufwendungen für eine Motoryacht hierzu nicht.

    Diese Aufwendungen sind nicht vornehmlich der Krankheit oder Behinderung geschuldet, sondern --anders als die krankheits- oder behindertengerechte Ausgestaltung des individuellen (existenziell wichtigen) Wohnumfelds (vgl. Senatsurteil in BFHE 237, 90, BStBl II 2012, 572, sowie Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. Mai 1994 III R 27/92, BFHE 175, 332, BStBl II 1995, 104)-- in erster Linie Folge eines frei gewählten Konsumverhaltens.

  • BFH, 26.06.2014 - VI R 51/13

    Außergewöhnliche Belastungen im Falle wissenschaftlich nicht anerkannter

    Auszug aus BFH, 02.06.2015 - VI R 30/14
    Aus dem Anwendungsbereich der außergewöhnlichen Belastungen ausgeschlossen sind daher die üblichen Aufwendungen der Lebensführung, die in Höhe des Existenzminimums durch den Grundfreibetrag abgegolten sind (z.B. Senatsurteil vom 26. Juni 2014 VI R 51/13, BFHE 246, 326, BStBl II 2015, 9, m.w.N.), sowie private Aufwendungen, die über die Schaffung der Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein hinausgehen.
  • BFH, 21.04.2010 - VI R 62/08

    Mietzahlungen als außergewöhnliche Belastungen

    Auszug aus BFH, 02.06.2015 - VI R 30/14
    b) Anders als beispielsweise Aufwendungen, die geleistet werden, um den existentiellen Wohnbedarf zu befriedigen (Senatsurteil vom 21. April 2010 VI R 62/08, BFHE 230, 1, BStBl II 2010, 965, m.w.N.), existenznotwendige Gegenstände wieder zu beschaffen (z.B. Senatsurteil vom 29. März 2012 VI R 21/11, BFHE 237, 93, BStBl II 2012, 574, m.w.N.) oder gesundheitsgefährdende Gegenstände des existenznotwendigen Bedarfs auszutauschen (z.B. Senatsurteil vom 29. März 2012 VI R 70/10, BFHE 237, 90, BStBl II 2012, 572, m.w.N.) bzw. von diesen ausgehende Gesundheitsgefahren zu beseitigen (Senatsurteil vom 29. März 2012 VI R 47/10, BFHE 237, 85, BStBl II 2012, 570, m.w.N.), gehören Aufwendungen für eine Motoryacht hierzu nicht.
  • BFH, 06.05.1994 - III R 27/92

    Finden Schäden am selbstgenutzten Haus steuerliche Berücksichtigung?

    Auszug aus BFH, 02.06.2015 - VI R 30/14
    Diese Aufwendungen sind nicht vornehmlich der Krankheit oder Behinderung geschuldet, sondern --anders als die krankheits- oder behindertengerechte Ausgestaltung des individuellen (existenziell wichtigen) Wohnumfelds (vgl. Senatsurteil in BFHE 237, 90, BStBl II 2012, 572, sowie Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. Mai 1994 III R 27/92, BFHE 175, 332, BStBl II 1995, 104)-- in erster Linie Folge eines frei gewählten Konsumverhaltens.
  • BFH, 29.03.2012 - VI R 21/11

    Aufwendungen für die Sanierung eines Gebäudes als außergewöhnliche Belastung -

    Auszug aus BFH, 02.06.2015 - VI R 30/14
    b) Anders als beispielsweise Aufwendungen, die geleistet werden, um den existentiellen Wohnbedarf zu befriedigen (Senatsurteil vom 21. April 2010 VI R 62/08, BFHE 230, 1, BStBl II 2010, 965, m.w.N.), existenznotwendige Gegenstände wieder zu beschaffen (z.B. Senatsurteil vom 29. März 2012 VI R 21/11, BFHE 237, 93, BStBl II 2012, 574, m.w.N.) oder gesundheitsgefährdende Gegenstände des existenznotwendigen Bedarfs auszutauschen (z.B. Senatsurteil vom 29. März 2012 VI R 70/10, BFHE 237, 90, BStBl II 2012, 572, m.w.N.) bzw. von diesen ausgehende Gesundheitsgefahren zu beseitigen (Senatsurteil vom 29. März 2012 VI R 47/10, BFHE 237, 85, BStBl II 2012, 570, m.w.N.), gehören Aufwendungen für eine Motoryacht hierzu nicht.
  • BFH, 29.03.2012 - VI R 47/10

    Aufwendungen für die Asbestsanierung des Daches eines Wohnhauses als

    Auszug aus BFH, 02.06.2015 - VI R 30/14
    b) Anders als beispielsweise Aufwendungen, die geleistet werden, um den existentiellen Wohnbedarf zu befriedigen (Senatsurteil vom 21. April 2010 VI R 62/08, BFHE 230, 1, BStBl II 2010, 965, m.w.N.), existenznotwendige Gegenstände wieder zu beschaffen (z.B. Senatsurteil vom 29. März 2012 VI R 21/11, BFHE 237, 93, BStBl II 2012, 574, m.w.N.) oder gesundheitsgefährdende Gegenstände des existenznotwendigen Bedarfs auszutauschen (z.B. Senatsurteil vom 29. März 2012 VI R 70/10, BFHE 237, 90, BStBl II 2012, 572, m.w.N.) bzw. von diesen ausgehende Gesundheitsgefahren zu beseitigen (Senatsurteil vom 29. März 2012 VI R 47/10, BFHE 237, 85, BStBl II 2012, 570, m.w.N.), gehören Aufwendungen für eine Motoryacht hierzu nicht.
  • FG Berlin, 01.11.1994 - VII 369/91
    Auszug aus BFH, 02.06.2015 - VI R 30/14
    Ob es sich dabei um ein "sozial gebilligtes Verhalten" handelt, ist für den Abzug von Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung unerheblich (a.A. FG Berlin, Urteil vom 1. November 1994 VII 369/91, EFG 1995, 264).
  • BFH, 17.07.2014 - VI R 42/13

    Anschaffungskosten für ein Grundstück sind keine außergewöhnlichen Belastungen

    Auszug aus BFH, 02.06.2015 - VI R 30/14
    Vielmehr liegt eine maßgeblich vom menschlichen Willen beeinflusste Situation vor, die eine nach § 33 EStG erforderliche Zwangslage nicht begründen kann (vgl. Senatsurteil vom 17. Juli 2014 VI R 42/13, BFHE 246, 360, BStBl II 2014, 931).
  • BFH, 26.10.2022 - VI R 25/20

    Behindertengerechter Gartenumbau keine außergewöhnliche Belastung

    Deshalb stellen die §§ 33, 33a und 33b EStG auch nur außergewöhnliche --insbesondere existentiell notwendige oder der Sicherung der Existenz dienende-- atypische Aufwendungen steuerfrei (Senatsbeschluss vom 02.06.2015 - VI R 30/14, BFHE 249, 552, BStBl II 2015, 775).

    Diese Voraussetzung ist nur erfüllt, wenn die aufgeführten Gründe der Zwangsläufigkeit von außen auf die Entschließung des Steuerpflichtigen in einer Weise einwirken, dass er ihnen nicht ausweichen kann (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss in BFHE 249, 552, BStBl II 2015, 775, Rz 15, und Senatsurteil vom 17.07.2014 - VI R 42/13, BFHE 246, 360, BStBl II 2014, 931, Rz 13), der Steuerpflichtige also keine tatsächliche Entschließungsfreiheit hat, bestimmte Aufwendungen vorzunehmen oder zu unterlassen.

    Demgegenüber hat der erkennende Senat Aufwendungen für die Anschaffung eines größeren Grundstücks zum Bau eines behindertengerechten Bungalows (Senatsurteil in BFHE 246, 360, BStBl II 2014, 931) und für den behinderungsbedingten Umbau einer Motoryacht (Senatsbeschluss in BFHE 249, 552, BStBl II 2015, 775) nicht als zwangsläufigen Mehraufwand für den existenznotwendigen Wohn- bzw. Grundbedarf anerkannt, da diese Aufwendungen in erster Linie Folge eines freien Konsumverhaltens waren.

  • FG Münster, 15.01.2020 - 7 K 2740/18

    Außergewöhnliche Belastungen: Rollstuhlgerechte Umbaumaßnahmen im Garten

    Auch Aufwendungen, die geleistet werden, um den existentiellen Wohnbedarf zu befriedigen, existenznotwendige Gegenstände wieder zu beschaffen oder gesundheitsgefährdende Gegenstände des existenznotwendigen Bedarfs auszutauschen bzw. von diesen ausgehende Gesundheitsgefahren zu beseitigen, können abzugsfähig sein (BFH-Beschluss vom 02.06.2015 VI R 30/14, BStBl. II 2015, 775).

    Aufwendungen für den behinderungsgerechten Umbau einer Motoryacht gehören daher nicht zu den außergewöhnlichen Belastungen (BFH-Beschluss vom 02.06.2015 VI R 30/14, BStBl. II 2015, 775).

  • FG Nürnberg, 06.09.2023 - 3 K 988/21

    Ablehnung des Antrags auf abweichende Steuerfestsetzung

    Demgegenüber hat der Bundesfinanzhof Aufwendungen für die Anschaffung eines größeren Grundstücks zum Bau eines behindertengerechten Bungalows (BFH-Urteil in BStBl. II 2014, 931), für den behinderungsbedingten Umbau einer Motoryacht (BFH-Beschluss in BStBl. II 2015, 775) und für eine behindertengerechte Gartenumgestaltung (BFH-Urteil vom 26.10.2022 VI R 25/20, BStBl. II 2023, 372) nicht als zwangsläufigen Mehraufwand für den existenznotwendigen Wohn- bzw. Grundbedarf anerkannt, da diese Aufwendungen in erster Linie Folge eines freien Konsumverhaltens waren.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht