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   BFH, 03.09.2015 - VI R 27/14   

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https://dejure.org/2015,33863
BFH, 03.09.2015 - VI R 27/14 (https://dejure.org/2015,33863)
BFH, Entscheidung vom 03.09.2015 - VI R 27/14 (https://dejure.org/2015,33863)
BFH, Entscheidung vom 03. September 2015 - VI R 27/14 (https://dejure.org/2015,33863)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Fahrtenbuchmethode; Leasingsonderzahlung - Bloß zeitanteilige Berücksichtigung einer Leasingsonderzahlung bei den "gesamten Kfz-Aufwendungen" i. S. des § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG - Kein allgemeines Korrespondenzprinzip beim Ansatz auf Arbeitgeberseite und auf ...

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 8 Abs 2 S 2, EStG § ... 8 Abs 2 S 3, EStG § 8 Abs 2 S 4, EStG § 5 Abs 5 S 1 Nr 1, EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 7 Abs 1, EStG § 2 Abs 2 Nr 1, EStG § 2 Abs 2 Nr 2, EStG VZ 2005, EStG VZ 2006, EStG VZ 2007, EStG VZ 2008
    Fahrtenbuchmethode; Leasingsonderzahlung - Bloß zeitanteilige Berücksichtigung einer Leasingsonderzahlung bei den "gesamten Kfz-Aufwendungen" i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG - Kein allgemeines Korrespondenzprinzip beim Ansatz auf Arbeitgeberseite und auf Arbeitnehmerseite

  • Bundesfinanzhof

    Fahrtenbuchmethode; Leasingsonderzahlung - Bloß zeitanteilige Berücksichtigung einer Leasingsonderzahlung bei den "gesamten Kfz-Aufwendungen" i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG - Kein allgemeines Korrespondenzprinzip beim Ansatz auf Arbeitgeberseite und auf Arbeitnehmerseite

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 S 2 EStG 2002, § 8 Abs 2 S 3 EStG 2002, § 8 Abs 2 S 4 EStG 2002, § 5 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002
    Fahrtenbuchmethode; Leasingsonderzahlung - Bloß zeitanteilige Berücksichtigung einer Leasingsonderzahlung bei den "gesamten Kfz-Aufwendungen" i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG - Kein allgemeines Korrespondenzprinzip beim Ansatz auf Arbeitgeberseite und auf Arbeitnehmerseite

  • IWW

    § 42d des Einkommensteuerge... setzes (EStG), § 8 Abs. 2 EStG, § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 126 Abs. 2 FGO, § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a FGO, § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, R 8.1 Abs. 9 Nr. 2 Satz 9 LStR 2015, § 7 Abs. 1 EStG, § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7, § 11 Abs. 2 EStG, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des geldwerten Vorteils aus einer Pkw-Überlassung mittels Fahrtenbuchmethode bei Erbringung einer Leasingsonderzahlung durch den Arbeitgeber

  • rewis.io

    Fahrtenbuchmethode; Leasingsonderzahlung - Bloß zeitanteilige Berücksichtigung einer Leasingsonderzahlung bei den "gesamten Kfz-Aufwendungen" i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG - Kein allgemeines Korrespondenzprinzip beim Ansatz auf Arbeitgeberseite und auf Arbeitnehmerseite

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung des geldwerten Vorteils aus einer Pkw-Überlassung mittels Fahrtenbuchmethode bei Erbringung einer Leasingsonderzahlung durch den Arbeitgeber

  • datenbank.nwb.de

    Fahrtenbuchmethode; Leasingsonderzahlung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fahrtenbuchmethode: Leasingsonderzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fahrtenbuchmethode für den Dienstwagen - und die Leasingsonderzahlung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Wie wird der geldwerte Vorteil aus einer PKW-Überlassung bei Anwendung der Fahrtenbuchmethode und Leasingsonderzahlung ermittelt?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Periodengerecht anzusetzende Gesamtkosten eines dem Arbeitnehmer überlassenen Pkw bei Fahrtenbuchmethode

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Leasing-Sonderzahlung bei der Fahrtenbuchmethode

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Zeitanteilige Berücksichtigung einer Leasingsonderzahlung bei Fahrtenbuchmethode

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchmethode: Bloß zeitanteilige Berücksichtigung einer Leasingsonderzahlung bei den gesamten Kfz-Aufwendungen

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Was kostet mich ein Firmenwagen?

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Firmenwagenüberlassung an Arbeitnehmer
    Besonderheiten bei Leasingfahrzeugen
    Leasingsonderzahlungen

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 251, 5
  • NJW 2015, 3743
  • NZA 2015, 1440
  • DB 2015, 2730
  • BStBl II 2016, 174
  • NZA-RR 2016, 27
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • FG Berlin-Brandenburg, 11.12.2013 - 9 K 9224/10

    Haftung für Lohnsteuer Januar 2005 bis Dezember 2008

    Auszug aus BFH, 03.09.2015 - VI R 27/14
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin Brandenburg vom 11. Dezember 2013  9 K 9224/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) hob mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 1467 veröffentlichten Gründen den Haftungsbescheid auf, weil das FA zu Unrecht die Leasingsonderzahlung im Jahr 2005 vollständig berücksichtigt habe.

    Das FA beantragt, das Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 11. Dezember 2013  9 K 9224/10 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BFH, 05.05.1994 - VI R 100/93

    Ist ein Arbeitnehmer nicht wirtschaftlicher Eigentümer eines geleasten PKW und

    Auszug aus BFH, 03.09.2015 - VI R 27/14
    cc) Die Revision kann sich schließlich auch nicht mit Erfolg auf das Senatsurteil vom 5. Mai 1994 VI R 100/93 (BFHE 174, 359, BStBl II 1994, 643) zur Behandlung von Leasingsonderzahlungen als sofort abziehbare Werbungskosten berufen.
  • BFH, 18.12.2014 - VI R 75/13

    Zurechnung eines von einem Arbeitgeber geleasten PKW beim Arbeitnehmer

    Auszug aus BFH, 03.09.2015 - VI R 27/14
    Nach § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG kann der Wert nach den Sätzen 2 und 3, nämlich der Wert der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz zu privaten Fahrten, statt mit der 1 %-Regelung auch mit dem auf die private Nutzung und die Nutzung zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entfallenden Teil der "gesamten Kraftfahrzeugaufwendungen" angesetzt werden, wenn die durch das Kfz "insgesamt entstehenden Aufwendungen" durch Belege und das Verhältnis der privaten Fahrten und der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden (Fahrtenbuchmethode, zuletzt Senatsurteile vom 18. Dezember 2014 VI R 75/13, BFHE 248, 336, BStBl II 2015, 670; vom 20. März 2014 VI R 35/12, BFHE 245, 192, BStBl II 2014, 643; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 20.03.2014 - VI R 35/12

    Wechsel zur Fahrtenbuchmethode

    Auszug aus BFH, 03.09.2015 - VI R 27/14
    Nach § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG kann der Wert nach den Sätzen 2 und 3, nämlich der Wert der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz zu privaten Fahrten, statt mit der 1 %-Regelung auch mit dem auf die private Nutzung und die Nutzung zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entfallenden Teil der "gesamten Kraftfahrzeugaufwendungen" angesetzt werden, wenn die durch das Kfz "insgesamt entstehenden Aufwendungen" durch Belege und das Verhältnis der privaten Fahrten und der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden (Fahrtenbuchmethode, zuletzt Senatsurteile vom 18. Dezember 2014 VI R 75/13, BFHE 248, 336, BStBl II 2015, 670; vom 20. März 2014 VI R 35/12, BFHE 245, 192, BStBl II 2014, 643; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 13.10.2010 - VI R 12/09

    Private Nutzung von betrieblichen Kraftfahrzeugen - Kein Einbezug von Kosten für

    Auszug aus BFH, 03.09.2015 - VI R 27/14
    So führen etwa Kosten für Nachrüstungen des Dienstwagens (Senatsurteil vom 13. Oktober 2010 VI R 12/09, BFHE 231, 540, BStBl II 2011, 361) oder auch umfangreiche Reparaturen weder zu einer Erhöhung der Bemessungsgrundlage, des Bruttolistenneupreises, noch führen Erwerb und Überlassung gebrauchter Dienstwagen mit deutlich unter den Bruttolistenneupreisen liegenden Anschaffungskosten zu einer Verringerung dieser Bemessungsgrundlage.
  • BFH, 18.03.2010 - X R 20/09

    Ansatz eines Rechnungsabgrenzungspostens in Fällen geringer Bedeutung

    Auszug aus BFH, 03.09.2015 - VI R 27/14
    Dies schließt nicht aus, entsprechend den allgemeinen Grundsätzen der Gewinnermittlung, bei nur geringfügigen Beträgen auf den Ansatz eines Rechnungsabgrenzungspostens zu verzichten, wie z.B. bei Steuern und Versicherungen für einen nur aus wenigen Fahrzeugen bestehenden Fuhrpark (BFH-Beschluss vom 18. März 2010 X R 20/09, BFH/NV 2010, 1796, m.w.N.; Förster, BFH/PR 2010, 417).
  • BFH, 20.04.2010 - VI R 44/09

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Auszug aus BFH, 03.09.2015 - VI R 27/14
    Demgemäß muss sich der Revisionskläger mit den tragenden Gründen des finanzgerichtlichen Urteils auseinandersetzen und darlegen, weshalb er diese für unrichtig hält (Senatsbeschluss vom 20. April 2010 VI R 44/09, BFHE 228, 407, BStBl II 2010, 691, m.w.N.).
  • BFH, 29.03.2005 - IX B 174/03

    AfA-Ansatz bei Arbeitnehmer im Fall der Überlassung eines betrieblichen PKW

    Auszug aus BFH, 03.09.2015 - VI R 27/14
    Denn ein allgemeines Korrespondenzprinzip besteht nicht; es gibt keine Rechtsgrundlage dafür, dass auf der Arbeitgeberseite einerseits und auf der Arbeitnehmerseite andererseits stets korrespondierende Ansätze vorzunehmen wären (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. März 2005 IX B 174/03, BFHE 212, 561, BStBl II 2006, 368, mit Hinweis auf die im Schrifttum dazu nahezu einhellig vertretene Auffassung).
  • BFH, 14.09.2005 - VI R 37/03

    Keine Abgeltungswirkung der 1 v.H.-Regelung für Straßenbenutzungsgebühren und

    Auszug aus BFH, 03.09.2015 - VI R 27/14
    b) Zu diesen insgesamt entstehenden Kfz-Aufwendungen (Gesamtkosten) gehören die Kosten, die unmittelbar dem Halten und dem Betrieb des Kfz dienen und in Zusammenhang mit dessen Nutzung typischerweise entstehen; dazu rechnen insbesondere die Kosten für Betriebsstoffe, Wartung und Reparaturen sowie die regelmäßig wiederkehrenden festen Kosten, etwa für die Haftpflichtversicherung, die Kfz-Steuer, AfA oder Leasing- und Leasingsonderzahlungen und Garagenmiete (Senatsurteil vom 14. September 2005 VI R 37/03, BFHE 211, 215, BStBl II 2006, 72, m.w.N.; Blümich/Glenk, § 8 EStG Rz 122; Pust in Littmann/ Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 8 Rz 435; Kister in Herrmann/Heuer/Raupach, § 8 EStG Rz 101; für den gesamten Nutzungszeitraum Schmidt/Krüger, EStG, 34. Aufl., § 8 Rz 52; Steiner in Lademann, EStG, § 8 EStG Rz 117); das entsprach auch der Auffassung der Finanzverwaltung im Streitjahr wie auch noch gegenwärtig (vgl. R 31.(9) Nr. 2 Satz 8 der Lohnsteuer-Richtlinien --LStR-- 2005; R 8.1 Abs. 9 Nr. 2 Satz 9 LStR 2015, H 8.1 (9-10) "Gesamtkosten" des Lohnsteuer-Handbuchs 2015).
  • BFH, 30.11.2016 - VI R 49/14

    Steuerliche Berücksichtigung eines vom Arbeitnehmer selbst getragenen

    Zu den insgesamt entstandenen Kfz-Aufwendungen (Gesamtkosten) gehören die Kosten, die unmittelbar dem Halten und dem Betrieb des Kfz dienen und in Zusammenhang mit dessen Nutzung typischerweise entstehen (Senatsurteil vom 3. September 2015 VI R 27/14, BFHE 251, 5, BStBl II 2016, 174).
  • BFH, 16.03.2021 - X R 34/19

    Bildung von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten auch in Fällen geringer Bedeutung

    Soweit der VI. Senat in seinem Urteil vom 03.09.2015 - VI R 27/14 (BFHE 251, 5, BStBl II 2016, 174) unter Bezugnahme auf den Senatsbeschluss in BFH/NV 2010, 1796 ausgeführt hat, es sei entsprechend den allgemeinen Grundsätzen der Gewinnermittlung nicht ausgeschlossen, bei nur geringfügigen Beträgen auf den Ansatz eines Rechnungsabgrenzungspostens zu verzichten, wie z.B. bei Steuern und Versicherungen für einen nur aus wenigen Fahrzeugen bestehenden Fuhrpark, ist auch diesbezüglich eine Vorlage an den Großen Senat des BFH entbehrlich, denn die Ausführungen waren im dortigen Streitfall nicht entscheidungserheblich (zur Entscheidungserheblichkeit vgl. Gräber/Teller, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 11 Rz 4).
  • FG Rheinland-Pfalz, 10.12.2019 - 3 K 1681/19

    Ermittlung des Entnahmewerts für die private Nutzung eines betrieblichen Pkw bei

    Dies entspreche auch den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 3. September 2015, Az. VI R 27/14.

    Das BFH-Urteil vom 3. September 2015, Az. VI R 27/14 sei nicht anzuwenden, da es nur zu einem bilanzierenden Arbeitgeber ergangen sei.

    32 Dies entspricht überdies den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 3. September 2015 (Az. VI R 27/14), in dem der BFH zwar nur eine Entscheidung zur Entnahme aus dem Betriebsvermögen eines bilanzierenden Steuerpflichtigen getroffen hatte.

    Die Revision war gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zuzulassen, weil die Entscheidung grundsätzliche Bedeutung hat, dies insbesondere im Hinblick auf die Anwendbarkeit der Grundsätze des BFH-Beschlusses vom 28. November 2016 (Az. GrS 1/15) auf die vorliegende Billigkeitsregelung im BMF-Schreiben vom 18. November 2009 sowie im Hinblick auf die Anwendung der Grundsätze des BFH-Urteils vom 3. September 2015 (Az. VI R 27/14) auf nichtbilanzierende Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln.

  • BFH, 17.05.2022 - VIII R 11/20

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17.05.2022 VIII R 26/20 -

    Dazu zählen neben den Kosten aufgrund regelmäßig anfallender Aufwendungen (z.B. für die Haftpflichtversicherung, die Kraftfahrzeugsteuer oder die Absetzung für Abnutzung) auch Leasingsonderzahlungen (BFH-Urteile vom 14.09.2005 - VI R 37/03, BFHE 211, 215, BStBl II 2006, 72, und vom 03.09.2015 - VI R 27/14, BFHE 251, 5, BStBl II 2016, 174; vgl. BMF-Schreiben vom in BStBl I 2009, 1326, Rz 32; vgl. auch Brandis/Heuermann/Ettlich, § 8 EStG Rz 105).

    Denn im Falle einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG wären die Gesamtkosten periodengerecht den jeweiligen Nutzungszeiträumen zuzuordnen, da für die getätigte Leasingsonderzahlung gemäß § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG ein Rechnungsabgrenzungsposten gebildet und diese daher über die Nutzungsdauer verteilt in die Gesamtkosten einbezogen werden muss (vgl. BFH-Urteil in BFHE 251, 5, BStBl II 2016, 174).

  • BFH, 30.11.2016 - VI R 24/14

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 30. November 2016 VI R 49/14 -

    Zu den insgesamt entstehenden Kfz-Aufwendungen (Gesamtkosten) gehören die Kosten, die unmittelbar dem Halten und dem Betrieb des Kfz dienen und in Zusammenhang mit dessen Nutzung typischerweise entstehen (Senatsurteil vom 3. September 2015 VI R 27/14, BFHE 251, 5, BStBl II 2016, 174).
  • BFH, 17.05.2022 - VIII R 26/20

    Berücksichtigung einer Leasingsonderzahlung bei Anwendung der sog.

    Dazu zählen neben den Kosten aufgrund regelmäßig anfallender Aufwendungen (z.B. für die Haftpflichtversicherung, die Kraftfahrzeugsteuer oder die Absetzung für Abnutzung) auch Leasingsonderzahlungen (BFH-Urteile vom 14.09.2005 - VI R 37/03, BFHE 211, 215, BStBl II 2006, 72, und vom 03.09.2015 - VI R 27/14, BFHE 251, 5, BStBl II 2016, 174; vgl. BMF-Schreiben in BStBl I 2009, 1326, Rz 32; vgl. auch Brandis/Heuermann/Ettlich, § 8 EStG Rz 105).

    Denn im Falle einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG wären die Gesamtkosten periodengerecht den jeweiligen Nutzungszeiträumen zuzuordnen, da für die getätigte Leasingsonderzahlung gemäß § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG ein Rechnungsabgrenzungsposten gebildet und diese daher über die Nutzungsdauer verteilt in die Gesamtkosten einbezogen werden muss (vgl. BFH-Urteil in BFHE 251, 5, BStBl II 2016, 174).

  • FG Schleswig-Holstein, 26.08.2020 - 5 K 194/18

    Private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeuges: Berücksichtigung eines

    Zudem hat der BFH mit Urteil vom 03.09.2015 (VI R 27/14, BStBl. II 2016, 174) entschieden, dass im Rahmen der Fahrtenbuchmethode die Gesamtkosten jedenfalls dann periodengerecht anzusetzen sind, wenn der Arbeitgeber die Kosten des von ihm überlassenen Kfz in seiner Gewinnermittlung dementsprechend erfassen muss.

    Die Revision war gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO wegen grundsätzlicher Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf die Anwendung der Grundsätze des BFH-Urteils vom 03. September 2015 (VI R 27/14) auf nichtbilanzierende Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, zuzulassen.

  • BFH, 17.05.2022 - VIII R 21/20

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17.05.2022 VIII R 26/20 -

    Dazu zählen neben den Kosten aufgrund regelmäßig anfallender Aufwendungen (z.B. für die Haftpflichtversicherung, die Kraftfahrzeugsteuer oder die Absetzung für Abnutzung) auch Leasingsonderzahlungen (BFH-Urteile vom 14.09.2005 - VI R 37/03, BFHE 211, 215, BStBl II 2006, 72, und vom 03.09.2015 - VI R 27/14, BFHE 251, 5, BStBl II 2016, 174; vgl. BMF-Schreiben in BStBl I 2009, 1386, Rz 32; vgl. auch Brandis/Heuermann/Ettlich, § 8 EStG Rz 105).

    Denn im Falle einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG wären die Gesamtkosten periodengerecht den jeweiligen Nutzungszeiträumen zuzuordnen, da für die getätigte Leasingsonderzahlung gemäß § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG ein Rechnungsabgrenzungsposten gebildet und diese daher über die Nutzungsdauer verteilt in die Gesamtkosten einbezogen werden muss (vgl. BFH-Urteil in BFHE 251, 5, BStBl II 2016, 174).

  • FG München, 29.01.2018 - 7 K 3118/16

    Fahrtenbuch, geldwerter Vorteil, Bundesfinanzhof, BFH-Urteil, Vorbehalt der

    Die Gesamtkosten müssen insgesamt durch Belege nachgewiesen sein (vgl. BFH-Urteil vom 3. September 2016 VI R 27/14, BStBl II 2016, 174), sie sind lückenlos im Einzelnen zu belegen (Kister in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, 281. Lieferung 09.2017, § 8 EStG Rz. 102).

    Im Streitfall kommt die Anwendung der Fahrtkostenmethode schon deswegen nicht in Betracht, weil die durch die Fahrzeuge insgesamt entstandenen Aufwendungen nicht im Einzelnen durch Belege nachgewiesen worden sind (vgl. BFH-Urteil vom 3. September 2016 VI R 27/14, BStBl II 2016, 174).

  • FG München, 16.10.2020 - 8 K 611/19

    Der für die Anwendung der Fahrtenbuchmethode geforderte Belegnachweis kann

    Zu den durch das Kfz insgesamt entstehenden Aufwendungen (Gesamtkosten) gehören die Kosten, die unmittelbar dem Halten und dem Betrieb des Kfz dienen und in Zusammenhang mit dessen Nutzung typischerweise entstehen; dazu rechnen insbesondere die Kosten für Betriebsstoffe, Wartung und Reparaturen sowie die regelmäßig wiederkehrenden festen Kosten, etwa für die Haftpflichtversicherung, die Kfz-Steuer, AfA oder Leasing- und Leasingsonderzahlungen und Garagenmiete (BFH-Urt. vom 3. September 2015 VI R 27/14, BStBl II 2016, 174).
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