Rechtsprechung
BFH, 04.04.1995 - VII R 82/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
AO 1977 § 268, § 276 Abs. 6, § 37 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Einkommensteuer - Vollstreckung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Erstattungsanspruch
- Einkommensteuererstattungen an zusammenveranlagte Ehegatten
- Ermittlung der auf die Ehegatten entfallenden Erstattungsbeträge
Papierfundstellen
- BFHE 177, 224
- NJW 1996, 742 (Ls.)
- BB 1995, 1396
- DB 1995, 1648
- BStBl II 1995, 492
Wird zitiert von ... (34) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 25.07.1989 - VII R 118/87
Zur Person des Erstattungsberechtigten im Falle der Überzahlung von …
Auszug aus BFH, 04.04.1995 - VII R 82/94
Das ist - wie der Senat zu § 37 Abs. 2 AO 1977 entschieden hat (Urteil vom 25. Juli 1989 VII R 118/87, BFHE 157, 326, BStBl II 1990, 41) - nicht derjenige, auf dessen Kosten die Zahlung erfolgt ist.Den Finanzbehörden wird damit nicht zugemutet, im Einzelfall die zivilrechtlichen Beziehungen zwischen dem Steuerschuldner und einem zahlenden Dritten daraufhin zu überprüfen, wer von ihnen - im Innenverhältnis - auf die zu erstattenden Beträge materiell-rechtlich einen Anspruch hat (BFHE 157, 326, BStBl II 1990, 41 m. w. N.).
Hat dagegen der Gesamtschuldner (oder ein Dritter) nach dem erkennbar gewordenen Willen für Rechnung aller Gesamtschuldner gezahlt, so sind die Gesamtschuldner nach Köpfen erstattungsberechtigt (Senatsurteil in BFHE 157, 326, BStBl II 1990, 41 mit Hinweisen auf die vorangegangene Rechtsprechung und auf das Schrifttum).
Dafür kann - wie der Senat in BFHE 157, 326, BStBl II 1990, 41, 42 ausgeführt hat - nicht allein entscheidend sein, welcher Ehegatte den Zahlungsvorgang tatsächlich bewirkt hat, d. h. als Barzahler oder als Auftraggeber gegenüber der bezogenen Bank in Erscheinung getreten ist.
Der Erstattungsbetrag ist dann zwischen ihnen - wie oben ausgeführt - nach Köpfen aufzuteilen (Senatsurteil in BFHE 157, 326, BStBl II 1990, 41, 42 m. w. N.).
Auch im Schrifttum wird hinsichtlich der Anrechnung von Zahlungen nach § 276 Abs. 6 AO 1977 auf die für die Erstattung nach § 37 Abs. 2 AO 1977 bei Eheleuten als Gesamtschuldnern geltenden Grundsätze und damit auch auf das Senatsurteil in BFHE 157, 326, BStBl II 1990, 41 Bezug genommen (…Schwarz, a. a. O., § 276 Anm. 18 mit Verweis auf § 37 Anm. 12 bis 15, hier insbesondere Anm. 13 a).
Daraus konnte aber - auch schon vor der Geltung des § 37 Abs. 2 AO 1977 - nicht hergeleitet werden, daß für die Erstattungsberechtigung allein der tatsächliche Zahlungsvorgang und die Person des Zahlenden maßgeblich ist, sondern zu wessen Gunsten bzw. auf wessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist (vgl. Senatsurteil in BFHE 157, 326, BStBl II 1990, 41, 43 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
Auch die Art des Bankkontos (geschäftlich oder privat) oder die Verfügungsbefugnis über das Konto, über das die Zahlung erfolgt ist, ist für die Anrechnung der Zahlung nach § 276 Abs. 6 AO 1977 grundsätzlich ohne Bedeutung (vgl. Senatsurteil in BFHE 157, 326, BStBl II 1990, 41, 43).
Zwar hat der Senat entschieden, daß die Erstattungsberechtigung (hier Anrechnungsbefugnis) in den Fällen der Gesamtschuldnerschaft nicht davon abhängt, wer den tatsächlichen Zahlungsvorgang bewirkt hat, sondern davon, auf wessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist (BFHE 157, 326, BStBl II 1990, 41, 43 m. w. N.).
Der Grundsatz, daß der die Zahlung auf die gemeinsame Steuerschuld bewirkende Ehegatte nicht nur sich selbst, sondern auch den anderen Ehegatten von seiner Schuld befreien will, gilt nach dem Urteil des Senats in BFHE 157, 326, BStBl II 1990, 41, 42 nur für Steuerzahlungen innerhalb einer bestehenden und intakten Ehe.
Der Senat hat im übrigen im Urteil in BFHE 157, 326, BStBl II 1990, 41, 43 ausgeführt, daß auch bei einer nicht intakten - dort seit längerer Zeit geschiedenen - Ehe nicht generell davon ausgegangen werden kann, daß der Zahlende nur auf eigene Rechnung leisten will.
Da auf den Willen des bzw. der Zahlenden abzustellen ist, wie er im Zeitpunkt der Zahlung dem FA gegenüber erkennbar hervorgetreten ist, kann die spätere Interpretation dieses Willens durch die Klägerin, bei der Scheckausstellung nur für ihre eigene Rechnung handeln zu wollen, keine Berücksichtigung finden (BFHE 157, 326, BStBl II 1990, 41, 43).
- BFH, 19.10.1982 - VII R 55/80
Zusammenveranlagung - Ehegatten - Aufrechnung - Erstattung
Auszug aus BFH, 04.04.1995 - VII R 82/94
Der Wortlaut des § 276 Abs. 6 AO 1977 entspricht Formulierungen, wie sie auch in der älteren Rechtsprechung des Senats zur Bestimmung des Erstattungsgläubigers verwendet worden sind (vgl. Urteile vom 11. Oktober 1961 VII 157/60, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1962, 235; vom 9. Dezember 1969 VII R 83/67, BFHE 98, 9, BStBl II 1970, 351, und vom 19. Oktober 1982 VII R 55/80, BFHE 137, 146, BStBl II 1983, 162, 163).Der Senat hat im Urteil in BFHE 137, 146, BStBl II 1983, 162, 164 entschieden, daß sich ein Erstattungsanspruch zugunsten des einen Ehegatten nicht daraus ergibt, daß die Erstattungen auf gewerblichen Verlusten beruhen, die ihm zuzurechnen sind.
- BFH, 09.12.1969 - VII R 83/67
Ehegatten - Gemeinsames Steuerkonto - Einkommensteuervorauszahlungen - Getrennte …
Auszug aus BFH, 04.04.1995 - VII R 82/94
Der Wortlaut des § 276 Abs. 6 AO 1977 entspricht Formulierungen, wie sie auch in der älteren Rechtsprechung des Senats zur Bestimmung des Erstattungsgläubigers verwendet worden sind (vgl. Urteile vom 11. Oktober 1961 VII 157/60, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1962, 235; vom 9. Dezember 1969 VII R 83/67, BFHE 98, 9, BStBl II 1970, 351, und vom 19. Oktober 1982 VII R 55/80, BFHE 137, 146, BStBl II 1983, 162, 163).
- BFH, 15.11.2005 - VII R 16/05
Erstattungsanspruch bei zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Eheleuten
In Ermangelung entgegenstehender ausdrücklicher Absichtsbekundungen kann allerdings das FA als Zahlungsempfänger, solange die Ehe besteht und die Eheleute nicht dauernd getrennt leben, was nach § 26 Abs. 1 EStG Voraussetzung für die Zusammenveranlagung ist, davon ausgehen, dass derjenige Ehegatte, der die Zahlung auf die gemeinsame Steuerschuld bewirkt, mit seiner Zahlung auch die Steuerschuld des anderen mit ihm zusammen veranlagten Ehegatten begleichen will (ständige Rechtsprechung, Senatsurteile vom 25. Juli 1989 VII R 118/87, BFHE 157, 326, BStBl II 1990, 41; vom 4. April 1995 VII R 82/94, BFHE 177, 224, BStBl II 1995, 492;… vom 18. Februar 1997 VII R 117/95, BFH/NV 1997, 482).Anders als in sonstigen Fällen der Gesamtschuldnerschaft ist daher bei gemeinsam veranlagten Eheleuten in bestehender ehelicher Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft nicht ohne weiteres der Schluss gerechtfertigt, dass der jeweils zahlende Gesamtschuldner nur seine eigene Steuerschuld tilgen will (Senatsurteile in BFHE 157, 326, BStBl II 1990, 41; in BFHE 177, 224, BStBl II 1995, 492;… Senatsbeschluss in BFH/NV 2005, 830).
- BFH, 20.02.2017 - VII R 22/15
Aufteilung eines Erstattungsbetrages auf zusammenveranlagte Ehegatten - …
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. Senatsurteile in BFHE 211, 396, BStBl II 2006, 453; vom 30. September 2008 VII R 18/08, BFHE 222, 235, BStBl II 2009, 38; vom 22. März 2011 VII R 42/10, BFHE 233, 10, BStBl II 2011, 607; in BFHE 157, 326, BStBl II 1990, 41; vom 4. April 1995 VII R 82/94, BFHE 177, 224, BStBl II 1995, 492;… vom 18. Februar 1997 VII R 117/95, BFH/NV 1997, 482) kann das FA als Zahlungsempfänger in Ermangelung entgegenstehender ausdrücklicher Absichtsbekundungen, solange die Ehe besteht und die Eheleute nicht dauernd getrennt leben, davon ausgehen, dass derjenige Ehegatte, der die Zahlung auf die gemeinsame Steuerschuld bewirkt, mit seiner Zahlung auch die Steuerschuld des mit ihm zusammen veranlagten Ehegatten begleichen will und dass die Zahlung der Einkommensteuer auf Rechnung beider Ehegatten als Gesamtschuldner bewirkt worden ist. - BFH, 18.02.1997 - VII R 117/95
Aufteilung des Erstattungsbetrages nach Köpfen - Zusammen zur Einkommensteuer …
Rechtsfehlerfrei hat die Vorinstanz in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (BFH-Urteile vom 25. Juli 1989 VII R 118/87, BFHE 157, 326, BStBl II 1990, 41, und vom 4. April 1995 VII R 82/94, BFHE 177, 224 [BFH 04.04.1995 - VII R 82/94], BStBl II 1995, 492) ausgeführt, daß nach § 37 Abs. 2 AO 1977 nur derjenige erstattungsberechtigt ist, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, und daß dies auch für den Fall gilt, daß einer von mehreren Gesamtschuldnern gezahlt hat.Anders ist dies jedoch nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile in BFHE 177, 224 [BFH 04.04.1995 - VII R 82/94], BStBl II 1995, 492, 494, und in BFHE 157, 326, BStBl II 1990, 41), wenn ein Ehegatte die Zahlung auf die Gesamtschuld zusammenveranlagter Eheleute bewirkt.
Der Erstattungsbetrag ist dann zwischen ihnen nach Köpfen aufzuteilen (Urteile in BFHE 157, 326, BStBl II 1990, 41, und in BFHE 177, 224 [BFH 04.04.1995 - VII R 82/94], BStBl II 1995, 492;… Boeker, a.a.O., § 37 AO 1977 Rz. 44;… Hoffmann in Koch/Scholz, Abgabenordnung, 5. Aufl., § 37 Rz. 13;… Tipke/Kruse, a.a.O., § 37 AO 1977 Rz. 20 b).
- BFH, 23.08.2001 - VII R 94/99
Umsatzsteuer-Erstattung bei Organschaft
Eine von einem --wirklichen oder vermeintlichen-- Steuerschuldner geleistete Zahlung kann auch grundsätzlich nicht auf die Steuerschuld eines anderen Steuerschuldners angerechnet werden (vgl. Senatsurteil vom 4. April 1995 VII R 82/94, BFHE 177, 224, BStBl II 1995, 492), sondern ist ggf. demjenigen zu erstatten, der im Sinne der vorstehenden Ausführungen als Leistender aufgetreten ist. - FG Hessen, 21.06.2006 - 1 K 2763/02
Änderung einer fehlerhaften, bestandskräftigen Anrechnung von …
Denn zum einen kommt es für die Bestimmung des Erstattungs- bzw. Anrechnungsberechtigten nach § 37 Abs. 2 AO auf die dem Finanzamt im Zeitpunkt der Zahlung erkennbaren Umstände an, und zwar auch, was eine etwaige Zerrüttung der Ehe oder ein Getrenntleben der Ehegatten anbelangt (Urteil des BFH vom 04.04.1995 VII R 82/94, BStBl II 1995, 492, vgl. S. 495 mit 496, jeweils li. Sp., Beschluss des BFH vom 04.11.2003 VII B 382/02, BFH/NV 2004, 314).Zum anderen kann auch bei einer nicht intakten Ehe nicht generell davon ausgegangen werden, dass der Zahlende nur auf eigene Rechnung leisten will (BFH-Urteil in BStBl II 1995, 492, 496).
- BFH, 30.03.2010 - VII R 17/09
Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheids über einen aufgrund Bescheidaufhebung …
Insoweit ist das FG --wiederum in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats-- davon ausgegangen, dass eine Zahlung auf Rechnung desjenigen bewirkt worden ist, dessen Steuerschuld nach dem Willen des Zahlenden, wie er im Zeitpunkt der Zahlung dem FA gegenüber erkennbar hervorgetreten ist, getilgt werden sollte (Senatsurteile vom 4. April 1995 VII R 82/94, BFHE 177, 224, BStBl II 1995, 492; in BFHE 196, 18, BStBl II 2002, 330; vom 30. September 2008 VII R 18/08, BFHE 222, 235, BStBl II 2009, 38), und hat für den Streitfall angenommen, dass in Anbetracht der unter der Firma und der Steuernummer der Klägerin abgegebenen Steuer-Voranmeldungen bzw. Jahres-Steuererklärung sowie des dementsprechend gegenüber der Klägerin ergangenen Umsatzsteuerbescheids 1993 die darauf geleisteten Zahlungen als auf Rechnung der Klägerin bewirkt anzusehen seien. - VG Köln, 17.12.2002 - 14 K 4326/01
Verpflichtung zum Erlass von Säumniszuschlägen im Zusammenhang mit einer nicht …
BFH, Urteile vom 07.10.1970 - I R 145/68 -, NJW 1971, 1287; vom 03.06.1976 - III R 40/75 -, NJW 1976, 2040; vom 04.04.1995 - VII R 82/94 -, BFHE 177, 224 und vom 13.03.1997 - VII R 39/96 -, BFHE 182, 489; Finanzgericht (FG) Münster, Urteil vom 10.05.1977 - VII 3397/76 E - FG Bremen, Urteil vom 19.09.1995 - 2 93 276 K 2 -, EFG 1996, 42; FG München, Urteil vom 21.07.1998 - 13 K 3907/93 -, EFG 1999, 198; FG Berlin, Urteil vom 11.04.1980 - II 31/79 -.vgl. BFH, Urteile vom 07.10.1970 - I R 145/68 -, NJW 1971, 1287 und vom 04.04.1995 - VII R 82/94 -, BFHE 177, 224.
- FG Hessen, 05.12.2017 - 1 K 1239/15
§ 37 Abs.2 AO, § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG
Nach denselben Grundsätzen, nach denen der Erstattungsgläubiger bestimmt wird, ist schließlich auch die - wie im Streitfall der Erstattung regelmäßig vorausgehende - Frage zu entscheiden, bei welchem von mehreren in Betracht kommenden Schuldnern eine geleistete Zahlung auf die Steuerschuld anzurechnen ist (vgl. BFH-Urteil vom 4. April 1995 VII R 82/94, BFHE 177, 224, BStBl II 1995, 492 - dort zur Frage der Anrechnung nach § 276 Abs. 6 AO auf die aufgeteilte Steuerschuld -). - FG Hessen, 21.06.2006 - 1 K 2763/03
Anrechnung von entrichteten Vorauszahlungen oder einbehaltenen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Baden-Württemberg, 29.01.2010 - 10 K 1804/08
Erstattungsanspruch bei Eheleuten, die das dauernde Getrenntleben zunächst nicht …
Die Frage, bei welchen Steuerpflichtigen Einkommensteuervorauszahlungen i.S. des § 36 Abs. 2 Nr. 1 EStG anzurechnen sind, ist nach den gleichen Grundsätzen zu beurteilen, wie die Frage, welcher Steuerpflichtige eine Steuererstattung beanspruchen kann (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. Dezember 1969 VII R 83/67, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1970, 351, 352; vom 25. Juli 1989 VII R 118/87, BStBl II 1990, 41 und vom 4. April 1995 VII R 82/94, BStBl II 1995, 492).Anders ist dies jedoch nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteil vom 4. April 1995 VII R 82/94, a.a.O.), wenn ein Ehegatte die Zahlung auf die Gesamtschuld zusammenveranlagter Eheleute bewirkt.
- OLG Oldenburg, 27.11.2007 - 9 U 43/07
Herausgabepflicht bezüglich der nach ehelicher Zusammenveranlagung hälftig …
- FG Niedersachsen, 17.06.2015 - 4 K 50/13
Anrechnung von Einkommensteuervorauszahlungen auf die Einkommensteuerschuld eines …
- VG Cottbus, 25.03.2021 - 6 K 1112/18
Schmutzwasserbeitrag
- VG Cottbus, 25.03.2021 - 6 K 1511/18
- VG Schwerin, 07.03.2016 - 4 A 152/15
Anspruch auf Erstattung überzahlter Schmutzwasserbeiträge
- FG München, 06.02.2003 - 6 V 5552/02
Aussetzung der Vollziehung eines Abrechnungsbescheides; Erstattungsberechtigung …
- BFH, 26.11.1996 - VII R 49/96
Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer - Zahlung auf die eigene Steuerschuld - …
- FG Hamburg, 18.11.1999 - VI 299/96
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Erstattungsfähigkeit; …
- FG München, 18.02.1998 - 9 K 1605/97
Anforderungen an die Anrechnung von Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer; …
- VG Cottbus, 11.03.2021 - 6 K 1105/18
Schmutzwasserbeitrag
- FG München, 21.07.1998 - 13 K 3907/93
- VG Cottbus, 11.03.2021 - 6 K 1103/18
Schmutzwasserbeitrag
- FG Niedersachsen, 12.02.2014 - 4 K 261/13
Tilgung der Steuerschuld des anderen Ehegatten durch Zahlungen eines Ehegatten …
- BFH, 14.10.2002 - VII B 86/01
Anforderungen der Behauptung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
- FG Niedersachsen, 28.08.2014 - 5 K 193/12
Anrechnung von Einkommensteuervorauszahlungen unter Ehegatten nach dem …
- VG Cottbus, 31.03.2022 - 6 K 341/19
- FG Niedersachsen, 08.01.2003 - 3 K 309/98
Aufteilung von Vorauszahlungen bei Eheleuten bei denen die Voraussetzungen zur …
- FG Berlin-Brandenburg, 25.03.2009 - 11 K 2484/04
In Abrechnungsbescheid vorgenommene Umbuchung des durch Aufhebung des …
- FG München, 25.03.2003 - 6 K 3617/01
Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheides bei Ehegatten
- FG München, 11.12.2006 - 13 S 2142/06
Aufteilung eines Einkommensteuer-Erstattungsanspruchs zwischen …
- FG Hamburg, 08.10.2001 - III 164/01
Zur Zulässigkeit einer Abrechnung nach § 130 Abs. 2 Nr. 4 AO
- FG Köln, 28.08.2000 - 6 V 3866/00
Erstattungsberechtigung bei Gesamtschuldnerschaft
- FG Sachsen, 08.07.2005 - 5 K 618/05
Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Erledigung der Hauptsache; …
- FG München, 31.01.2003 - 13 K 1264/02
Erstattungsberechtigung bei Überzahlung von ESt für zusammen veranlagte Eheleute; …