Rechtsprechung
BFH, 07.10.1998 - II R 64/96 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Simons & Moll-Simons
ErbStG 1974 § 10 Abs. 3, § 14 Abs. 1 Satz 1
- Wolters Kluwer
Berechnung der Erbschaftsteuer - Ansetzung von Vermögensvorteilen - Unentgeltliche Nutzung eines Gegenstandes - Erwerb des Gegenstandes
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ErbStG 1974 § 10 Abs. 3, § 14 Abs. 1 S. 1
Berücksichtigung früherer Erwerbe - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
ErbStG 1974 § 10 Abs. 3, § 14 Abs. 1 Satz 1
Zinsloses Darlehen durch Erblasser an Erben fünfâEUR...Jahre vor Tod des Erblassers - Vereinigung von Forderung und Schuld (Konfusion) durch Erbfall erbschaftsteuerrechtlich ohne Bedeutung - Bewertung der Darlehensforderung mit abgezinstem Gegenwartswert - Zinsloses ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Hessen, 25.04.1996 - 1 K 3079/93
- BFH, 07.10.1998 - II R 64/96
Papierfundstellen
- BFHE 187, 53
- BB 1999, 301
- DB 1999, 128
- BStBl II 1999, 25
- BStBl II 1999, 5
Wird zitiert von ... (41) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 12.07.1979 - II R 41/77
Zehnjahreszeitraum - Nutzungsrecht - Substanzschenkung
Auszug aus BFH, 07.10.1998 - II R 64/96
Das FG ging bei seiner Entscheidung davon aus, der Besteuerung desjenigen, der zunächst das Nutzungsrecht an einem Vermögensgegenstand (z.B. einer Geldsumme) unentgeltlich erwerbe und dem anschließend innerhalb der Frist des § 14 ErbStG 1974 die Vermögenssubstanz selbst zugewandt werde, sei nach dem auf den Streitfall anwendbaren Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. Juli 1979 II R 41/77 (BFHE 128, 401, BStBl II 1979, 740) kein höherer Wert zugrunde zu legen als bei sofortiger Zuwendung der Substanz.Der Senat folgt nicht mehr der im Senatsurteil in BFHE 128, 401, BStBl II 1979, 740 vertretenen Auffassung, nach Sinn und Zweck des § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG 1974 sei beim Erwerb eines Gegenstandes, dessen unentgeltliche Nutzung dem Zuwendungsempfänger bereits vorher zugewendet wurde, die Besteuerungsgrundlage für die Berechnung des zeitlich nachfolgenden Erwerbs des Gegenstandes in der Weise zu kappen, daß die Zusammenrechnung beider Erwerbe zu keinem höheren Betrag führe als demjenigen, der für die Zuwendung des Gegenstandes selbst der Steuerberechnung zugrunde zu legen wäre.
- BFH, 12.07.1979 - II R 26/78
Schenkungssteuerpflicht für unentgeltliches Darlehen
Auszug aus BFH, 07.10.1998 - II R 64/96
Die Einräumung eines zinslosen Darlehens ist nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteile vom 12. Juli 1979 II R 26/78, BFHE 128, 266, BStBl II 1979, 631, …und vom 30. März 1994 II R 105/93, BFH/NV 1995, 70) als unentgeltliche Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG 1974 anzusehen.Hierzu ist der Jahreswert des Nutzungsvorteils (§ 15 Abs. 1 BewG i.d.F. der Bekanntmachung vom 30. Mai 1985, BGBl I 1985, 845, BStBl I 1985, 346, Zinssatz 5, 5 v.H.) --bezogen auf den Zeitpunkt der Überlassung des Kapitals (§ 11 i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG 1974)-- entsprechend der vereinbarten Zeitdauer nach § 13 Abs. 1 BewG zu kapitalisieren (vgl. BFH-Urteil in BFHE 128, 266, BStBl II 1979, 631).
- BFH, 03.08.1988 - II B 17/88
Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus BFH, 07.10.1998 - II R 64/96
Durch diese Regelung soll lediglich verhindert werden, daß mehrere Teilerwerbe gegenüber einem einheitlichen Erwerb steuerlich begünstigt werden (vgl. Senatsbeschluß vom 3. August 1988 II B 17/88, BFH/NV 1990, 53).
- BFH, 17.04.1991 - II R 121/88
Fehlerhafte Wertermittlung bei der Veranlagung einer Vorschenkung ist nicht …
Auszug aus BFH, 07.10.1998 - II R 64/96
Die Vorschrift trifft lediglich eine besondere Anordnung für die Berechnung der Steuer, die für den jeweils letzten Erwerb innerhalb des Zehnjahreszeitraums festzusetzen ist (vgl. BFH-Urteile vom 31. Mai 1989 II R 110/87, BFHE 156, 566, BStBl II 1989, 733, und vom 17. April 1991 II R 121/88, BFHE 164, 107, BStBl II 1991, 522). - BFH, 30.03.1994 - II R 105/93
Vorliegen einer unbenannten ehebedingten Zuwendung - Gewährung eines …
Auszug aus BFH, 07.10.1998 - II R 64/96
Die Einräumung eines zinslosen Darlehens ist nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteile vom 12. Juli 1979 II R 26/78, BFHE 128, 266, BStBl II 1979, 631, und vom 30. März 1994 II R 105/93, BFH/NV 1995, 70) als unentgeltliche Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG 1974 anzusehen. - FG Hessen, 25.04.1996 - 1 K 3079/93
Bewertung eines zinslos an den Erben gewährten Darlehens bei der Berechnung des …
Auszug aus BFH, 07.10.1998 - II R 64/96
Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 1997, 244 veröffentlicht. - BFH, 31.05.1989 - II R 110/87
Anzuwendendes Recht - Erbfälle - Reform des Erbschaftsteuerrechts - …
Auszug aus BFH, 07.10.1998 - II R 64/96
Die Vorschrift trifft lediglich eine besondere Anordnung für die Berechnung der Steuer, die für den jeweils letzten Erwerb innerhalb des Zehnjahreszeitraums festzusetzen ist (vgl. BFH-Urteile vom 31. Mai 1989 II R 110/87, BFHE 156, 566, BStBl II 1989, 733, und vom 17. April 1991 II R 121/88, BFHE 164, 107, BStBl II 1991, 522).
- BFH, 22.08.2018 - II R 51/15
Kein Ausschluss der Berichtigung des Kapitalwerts eines Vorerwerbs nach § 14 Abs. …
Hierzu ist der Jahreswert des Nutzungsvorteils (§ 15 Abs. 1 BewG, Zinssatz 5, 5 %) --bezogen auf den Zeitpunkt der Überlassung des Kapitals (§ 11 ErbStG i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG)-- entsprechend zu kapitalisieren (BFH-Urteile vom 12. Juli 1979 II R 26/78, BFHE 128, 266, BStBl II 1979, 631, und vom 7. Oktober 1998 II R 64/96, BFHE 187, 53, BStBl II 1999, 25, unter II.2.).c) Bei der Berechnung der Erbschaftsteuer gemäß § 14 ErbStG sind mehrere Vermögensvorteile, die innerhalb von zehn Jahren von derselben Person dadurch anfallen, dass jemand zunächst das Recht auf unentgeltliche Nutzung eines Gegenstands und danach den der Nutzung unterliegenden Gegenstand selbst erwirbt, bei der Zusammenrechnung der Erwerbe mit den ihnen jeweils zukommenden Werten anzusetzen (BFH-Urteil in BFHE 187, 53, BStBl II 1999, 25, unter II.2.).
Durch diese Vorschrift wird nicht nur der Fortbestand der Gläubigerstellung, sondern auch der Fortbestand der Schuldnerstellung fingiert, so dass dem zivilrechtlich eintretenden Wegfall von Forderung und Schuld bei der Berechnung der Erbschaft- und Schenkungsteuer keine Bedeutung zukommt (BFH-Urteil in BFHE 187, 53, BStBl II 1999, 25).
cc) Diesem Verständnis des § 10 Abs. 3 ErbStG steht das BFH-Urteil in BFHE 187, 53, BStBl II 1999, 25 nicht entgegen.
Sollte sich wegen der Ausführungen am Ende des BFH-Urteils in BFHE 187, 53, BStBl II 1999, 25 eine Nichtanwendung des § 14 Abs. 2 BewG auf Vorerwerbe im Fall des § 10 Abs. 3 ErbStG ableiten lassen, so hält der Senat hieran nicht mehr fest.
- BFH, 31.03.2010 - II R 22/09
Kein Anfall von Schenkungsteuer bei zinsloser Stundung eines nicht geltend …
Die Rechtsprechung des BFH, nach der die unentgeltliche Überlassung einer Kapitalsumme auf Zeit, durch die sich der Darlehensgeber einer Einnahmemöglichkeit begibt, die verkehrsüblicherweise regelmäßig genutzt wird, der Schenkungsteuer unterliegt, wobei Gegenstand der Schenkung die dem Zuwendungsempfänger (Darlehensnehmer) gewährte Nutzungsmöglichkeit ist (BFH-Urteile vom 12. Juli 1979 II R 26/78, BFHE 128, 266, BStBl II 1979, 631;… vom 30. März 1994 II R 105/93, BFH/NV 1995, 70; vom 7. Oktober 1998 II R 64/96, BFHE 187, 53, BStBl II 1999, 25; vom 4. Dezember 2002 II R 75/00, BFHE 200, 406, BStBl II 2003, 273, und vom 29. Juni 2005 II R 52/03, BFHE 210, 459, BStBl II 2005, 800), betrifft einen anderen Sachverhalt und lässt sich daher nicht auf den Fall übertragen, dass das vorläufige Nichtgeltendmachen des Pflichtteils nicht von einer Verzinsung abhängig gemacht wird (Ebeling, NJW 1998, 358). - FG Münster, 10.09.2015 - 3 K 1870/13
Abzinsung einer geerbten Zugewinnausgleichforderung und einer Zins-Vorschenkung
Die Auffassung werde durch das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 07.10.1998 II R 64/96 (BStBl. II 1999, 25) bestätigt.In Bezug auf die Zinsschenkung meint der Beklagte nunmehr, dass eine Abzinsung nicht zulässig sei, und verweist dazu auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 07.10.1998 II R 64/96 (BStBl. II 1999, 25).
Die Zugewinnausgleichsforderung ist, wie mittlerweile zwischen den Beteiligten im Grundsatz unstreitig, in Anwendung der Grundsätze des BFH-Urteils vom 07.10.1998 II R 64/96 (BStBl. II 1999, 25) mit dem gemäß § 12 Abs. 3 BewG abgezinsten Kapitalbetrag anzusetzen.
In seinem Urteil vom 07.10.1998 II R 64/96 (BStBl. II 1999, 25) hat der BFH unter II 2. der Entscheidungsgründe zwar ausgeführt, dass im Erbfall § 10 Abs. 3 ErbStG die Anwendung der §§ 13 Abs. 3 und 14 Abs. 2 BewG sperre mit der Folge, dass im vorliegenden Fall die Zinsschenkung, die gemäß § 14 Abs. 1 ErbStG als Vorschenkung zu erfassen ist, nicht, wie vom Kläger beantragt, mit einem gemäß § 14 Abs. 2 BewG korrigierten Wert anzusetzen wäre.
- BFH, 02.03.2005 - II R 43/03
Ansatz des persönlichen Freibetrags bei der Berücksichtigung früherer Erwerbe …
An dieser seit jeher bestehenden Bedeutung des § 14 ErbStG (vgl. BFH-Urteile vom 28. November 1967 II 72/63, BFHE 91, 104, BStBl II 1968, 239; vom 30. März 1977 II R 98/76, BFHE 122, 330, BStBl II 1977, 664; vom 17. November 1977 II R 66/68, BFHE 124, 216, BStBl II 1978, 220; vom 17. April 1991 II R 121/88, BFHE 164, 107, BStBl II 1991, 522, und vom 7. Oktober 1998 II R 64/96, BFHE 187, 53, BStBl II 1999, 25) hat die Regelung in § 14 Abs. 1 Satz 3 ErbStG nichts geändert. - FG Köln, 19.07.2005 - 9 K 1884/05
Strafbefreiend erklärte Vorschenkung
Die Vorschrift ändert jedoch nichts daran, dass die einzelnen Erwerbe als selbständige steuerpflichtige Vorgänge jeweils für sich der mit Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestands (§§ 3, 7, 9 ErbStG i.V.m. § 38 AO) entstehenden Steuer unterliegen (BFH-Urteile vom 17. April 1991 II R 121/88, BStBl. II 1991, 522, und vom 7. Oktober 1998 II R 64/96, BStBl. II 1999, 25, jeweils m.w.N., und BFH in BStBl. II 2002, 316, sowie Meincke, a.a.O., § 14 Rz. 3 und 9).Die Vorschrift trifft lediglich eine besondere Anordnung für die Berechnung der Steuer, die für den letzten Erwerb innerhalb des Zehnjahreszeitraums - hier den Erbschaftserwerb der Klägerin vom 21. Mai 2003 - festzusetzen ist (BFH in BStBl. II 1999, 25, und in BStBl. II 2002, 316).
Die Tarifvorschrift des § 14 ErbStG enthält - wie bereits dargelegt - eine besondere Anordnung für die Berechnung der Steuer, die für den letzten Erwerb innerhalb eines Zehnjahreszeitraums festzusetzen ist (BFH in BStBl. II 1999, 25 und in BStBl. II 2002, 316).
- FG Rheinland-Pfalz, 18.12.2008 - 4 K 1859/06
Zur Frage, ob ein niedrigverzinsliches Darlehen schenkungsteuerpflichtig ist, ob …
Bei der Zuwendung eines unentgeltlichen Darlehens und dem späteren Erlass der Darlehensforderung handele es sich um zwei rechtlich selbstständige Erwerbe, die entsprechend des § 14 ErbStG mit dem ihnen jeweils zukommenden Wert zusammenzurechnen seien (mit Hinweis auf BFH vom 7. Oktober 1998 II R 64/96, BStBl II 1999 Seite 25 ). - FG Köln, 05.04.2005 - 9 K 6814/01
Stundung der ErbSt für einen Nacherwerb wegen nießbrauchsbelasteten Vorerwerbs
Hintergrund hierfür war das Urteil des BFH vom 07. Oktober 1998 II R 64/96 (BFHE 187, 53, BStBl II 1999, 25).b) In der Literatur vertritt Moench (…ErbStG, § 25 Rz. 39) - ebenfalls unter Hinweis auf das Urteil des BFH vom 07. Oktober 1998 II R 64/96 (…a.a.O.) - die Ansicht, dass die sofort fällige Steuer für den Nacherwerb allein unter Berücksichtigung der Belastung für den Nacherwerb zu berechnen ist.
Dem hat das Finanzgericht München - unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 07. Oktober 1998 (a.a.O.) - in einem Streitfall widersprochen, in dem nur der Vorerwerb, nicht aber der Nacherwerb mit einem Nießbrauchsrecht zugunsten des Schenkers belastet war.
- FG Düsseldorf, 20.03.2013 - 4 K 3143/12
Schenkungsteuer: Gewährung eines zinslosen Darlehens - Freigebige Zuwendung trotz …
Gegenstand der Zuwendung ist die unentgeltliche Gewährung des Rechts, das als Darlehen überlassene Kapital zu nutzen (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 7. Oktober 1998 II R 64/96, BFHE 187, 53, BStBl II 1999, 25).Die Steuer entsteht gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG mit der zinslosen Überlassung des Kapitals (BFH-Urteil in BFHE 187, 53, BStBl II 1999, 25).
- FG Köln, 23.04.2009 - 9 K 47/07
Anrechnung von Schenkungsteuer im Rahmen der Berücksichtigung früherer Erwerbe
Die Vorschrift trifft lediglich eine besondere Anordnung für die Berechnung der Steuer, die für den jeweils letzten Erwerb innerhalb des Zehnjahreszeitraums festzusetzen ist (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, vgl. Urteile vom 7. Oktober 1998 II R 64/96, BStBl II 1999, 25; vom 17. Oktober 2001 II R 17/00, BStBl II 2002, 52; vom 2. März 2005 II R 43/03, BStBl II 2005, 728).Die Vorschrift bezweckt also gerade nicht, sicherzustellen, dass der Erwerber im Rahmen der einzelnen Erwerbsvorgänge insgesamt nicht mehr Steuern zu zahlen hat, als er hätte bezahlen müssen, wenn es sich um einen einheitlichen Erwerbsvorgang in gleichem Umfang wie die Summe der Einzelzuwendungen gehandelt hätte (vgl. BFH-Urteil vom 7. Oktober 1998 II R 64/96, a.a.O.).
- BFH, 17.10.2001 - II R 17/00
Berücksichtigung früherer Erwerbe
Die Vorschrift trifft lediglich eine besondere Anordnung für die Berechnung der Steuer, die für den jeweils letzten Erwerb innerhalb des Zehnjahreszeitraums festzusetzen ist (vgl. BFH-Urteil vom 7. Oktober 1998 II R 64/96, BFHE 187, 53, BStBl II 1999, 25). - BFH, 30.01.2002 - II R 78/99
Zusammenrechnung - Korrektur der Überprogression
- BFH, 21.05.2001 - II R 48/99
Geschäftsanteil - GmbH - Nießbrauch - Gesamtrechtsnachfolge - Übergabevertrag - …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.04.2022 - 3 K 273/20
Gemischte Schenkung bei teilentgeltlicher Darlehensgewährung - Bemessung des …
- FG Münster, 08.12.2008 - 3 K 2849/06
Zinslose Stundung eines Pflichtteilsanspruchs als freigebige Zuwendung i.S.v. § 7 …
- FG Köln, 16.08.2005 - 9 K 1704/02
Schenkung: unter Auflage
- FG Nürnberg, 10.07.2003 - IV 449/00
Abgrenzung der mittebaren Grundstücksschenkung von der zinslosen …
- FG Köln, 14.03.2006 - 9 K 4735/05
Vorerwerb trotz entgeltlicher Nießbrauchsablösung
- BFH, 15.03.2001 - II B 171/99
ErbSt; niedrig verzinsliches Darlehen als freigebige Zuwendung
- FG München, 27.10.2004 - 4 K 1798/02
Einbeziehung eines Vorerwerbs nach § 14 ErbStG , bei dem der Schenker sich den …
- FG Schleswig-Holstein, 20.12.2004 - 3 K 218/02
Berechnung der für den Nacherwerb zu stundenden Steuer bei Belastung des …
- FG Düsseldorf, 30.10.2002 - 4 K 5526/01
Schenkungsteuer; Zinsloses Darlehen; Gegenleistung; Ankaufsrecht; Vorkaufsrecht; …
- FG Nürnberg, 09.11.2000 - IV 84/00
Unentgeltlicher Verzicht auf Nießbrauchsrecht
- FG Köln, 30.09.2009 - 9 K 2697/08
Schenkungsteuerliche Erfassung eines ersparten Zinsaufwands sowie …
- FG Köln, 11.03.1999 - 9 K 2277/98
Beginn und Lauf der Festsetzungsfrist bei der Schenkungssteuer; Ausführung einer …
- FG Hamburg, 30.04.2008 - 3 K 17/07
Erbschaftsteuerrecht: Erlass bzw. niedrigere Festsetzung von Erbschaftsteuer im …
- FG Nürnberg, 28.10.2004 - IV 440/03
Berücksichtigung der Nießbrauchsbelastung von früher erworbenem Vermögen im …
- FG Niedersachsen, 22.06.2000 - 3 K 114/98
Anspruch auf nachträgliche Herabsetzung der für den früheren Erwerb festgesetzten …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 08.06.2022 - 3 K 273/20
Festsetzung der Schenkungsteuer für eine gemischte freigebige Zuwendung unter …
- FG Nürnberg, 17.08.2006 - IV 323/02
Keine wirksame Festsetzung von Schenkungsteuer in einem nur mit …
- FG Niedersachsen, 10.11.2004 - 3 K 355/01
Berechtigung eines Finanzamts zum Erlass eines angefochtenen …
- FG Rheinland-Pfalz, 17.04.2003 - 4 K 1172/03
Eigenleistungen bei der Errichtung eines Gebäudes als bereicherungsmindernde …
- FG Köln, 11.03.1999 - 9 K 2280/98
Beginn und Lauf der Festsetzungsfrist bei der Schenkungssteuer; Ausführung einer …
- FG Düsseldorf, 30.10.2002 - 4 K 5527/01
Schenkungsteuer; Zinsloses Darlehen; Gegenleistung; Ankaufsrecht; Vorkaufsrecht; …
- FG Nürnberg, 17.10.2002 - IV 476/00
Zeitpunkt der Mindestbeteiligung nach § 13a Abs. 4 Nr. 3 ErbStG
- FG Nürnberg, 31.01.2002 - IV 186/99
Zeitpunkt der Ausführung einer Schenkung bei einer unentgeltlichen …
- FG München, 15.11.2000 - 4 K 2501/98
Zur Zusammenrechnung von Vorerwerben nach altem Recht im Rahmen des § 14 ErbStG …
- FG München, 03.11.2000 - 4 V 2977/00
Nießbrauchverzicht nach vorhergehender Schenkung
- FG München, 03.08.2000 - 4 K 3721/97
Berücksichtigung eines aufgrund der niedrigeren Freibeträge des ErbStG 1974 höher …
- FG München, 15.11.1999 - 4 K 2474/96
- FG München, 03.11.2000 - 4 V 2734/00
Schenkungsteuerpflicht bei Verzicht auf ein Nießbrauchsrecht an einem Grundstück …
- FG München, 15.11.1999 - 4 K 2476/96
Anfall von Schenkungssteuer für die Schenkung eines Betriebsgrundstücks; …