Rechtsprechung
   BFH, 14.09.1965 - I 64/63 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,508
BFH, 14.09.1965 - I 64/63 U (https://dejure.org/1965,508)
BFH, Entscheidung vom 14.09.1965 - I 64/63 U (https://dejure.org/1965,508)
BFH, Entscheidung vom 14. September 1965 - I 64/63 U (https://dejure.org/1965,508)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,508) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines einheitlichen Gewerbetriebs bei meheren in einer Hand befindlichen Unternehmen

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines einheitlichen Gewerbebetriebes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 83, 438
  • BStBl III 1965, 656
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 01.12.1960 - IV 353/60 U

    Voraussetzung für die Geltendmachung des Gewerbeverlustes - Vorliegen einer

    Auszug aus BFH, 14.09.1965 - I 64/63 U
    Aus dem Wortlaut des Gesetzes und aus der Natur der Gewerbesteuer als einer Objektsteuer ergibt sich, daß von mehreren stehenden Gewerbebetrieben jeder gesondert zur Gewerbesteuer heranzuziehen ist, auch dann, wenn sich die mehreren Gewerbebetriebe in der Hand eines Unternehmers befinden und in demselben Gemeindebezirk liegen (Urteil des Bundesfinanzhofs IV 353/60 U vom 1. Dezember 1960, BStBl 1961 III S. 65, Slg. Bd. 72 S. 173).

    Ob dies zutrifft, kann nur danach beurteilt werden, wie eng die organisatorischen, finanziellen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den mehreren Unternehmen sind (Urteil des Bundesfinanzhofs IV 353/60 U a.a.O.).

  • BFH, 16.12.1964 - I 375/62
    Auszug aus BFH, 14.09.1965 - I 64/63 U
    Es begegnet keinen Bedenken, wenn das Finanzgericht entscheidend darauf abgestellt hat, welche Maßnahmen der Bf. selbst getroffen oder beibehalten hat, um die Selbständigkeit beider Betriebe nach innen und außen hervorzuheben (vgl. hierzu Urteil des Bundesfinanzhofs I 375/62 vom 16. Dezember 1964, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1965 Nr. 183 S. 224).
  • BFH, 17.06.2020 - X R 15/18

    Einheitlicher Steuergegenstand der Gewerbesteuer bei mehreren Betätigungen

    Grundsätzlich indiziert die Ungleichartigkeit der Betätigungen ihre gewerbesteuerrechtliche Selbständigkeit (BFH-Urteil vom 14.09.1965 - I 64/63 U, BFHE 83, 438, BStBl III 1965, 656).

    Kriterien für einen organisatorischen Zusammenhang sind etwa die Benutzung derselben Räume und Einrichtungen, die Tätigkeit derselben Mitarbeiter in beiden Bereichen sowie ein (teilweise) gemeinsamer Einkauf (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 83, 438, BStBl III 1965, 656; in BFHE 137, 200, BStBl II 1983, 278, unter 1.; in BFH/NV 1990, 261, unter 2.b, und in BFHE 182, 369, BStBl II 1997, 573, unter II.1.).

    Für einen finanziellen Zusammenhang spricht die Führung gemeinsamer Kassen, Aufzeichnungen oder Bankkonten sowie eine einheitliche Gewinnermittlung (BFH-Urteil in BFHE 182, 369, BStBl II 1997, 573, unter II.1.), ferner die einheitliche Kostentragung für beide Bereiche sowie der Ausgleich von Verlusten der einen Betätigung durch Gewinne der anderen Betätigung (BFH-Urteil in BFHE 83, 438, BStBl III 1965, 656).

  • BFH, 24.10.2012 - X R 36/10

    Zwei Gewerbebetriebe i. S. d. § 2 GewStG bei Betrieb einer Photovoltaikanlage und

    Bestehen in einem solchen Fall gewisse finanzielle oder organisatorische Zusammenhänge, werden diese weniger auf objektiven sachlichen Notwendigkeiten als auf der Identität des Unternehmers beruhen, die bei der gebotenen objektsteuerlichen Betrachtung außer Betracht bleiben muss (BFH-Urteil vom 14. September 1965 I 64/63 U, BFHE 83, 438, BStBl III 1965, 656).
  • BGH, 20.11.1997 - IX ZR 62/97

    Beratungspflichten des mit einem umfassenden Dauermandat betrauten steuerlichen

    Bei ungleichartigen Tätigkeiten folgt die Selbständigkeit jeder einzelnen von ihnen in der Regel schon aus der Ungleichartigkeit als solcher (BFHE 83, 438, 440).

    Entscheidend ist das Gesamtbild der Verhältnisse im Einzelfall unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung; richtungweisende Kriterien sind unter anderem der Kunden- und Lieferantenkreis, die Geschäftsleitung, die Arbeitnehmerschaft, die Betriebsstätte und die Zusammensetzung und Finanzierung des Aktivvermögens (BFHE 83, 438, 440; BFHE 138, 90, 92).

  • BFH, 09.08.1989 - X R 130/87

    1. Mehrheit von Gewerbebetrieben bei einer natürlichen Person - 2. Kriterien für

    Diese erstmals vom RFH in RStBl 1939, 372 verwandte Formel sollte ursprünglich die "Gleichartigkeit" erläutern, ist dann jedoch in der späteren Rechtsprechung als das Merkmal herausgestellt worden, nach dem letztlich die Einheit oder Vielheit von Gewerbebetrieben zu beurteilen ist (BFH-Urteile vom 1. Dezember 1960 IV 353/60 U, BFHE 72, 173, BStBl III 1961, 65; vom 16. Dezember 1964 I 375/62, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1965, 224; vom 14. September 1965 I 64/63 U, BFHE 83, 438, BStBl III 1965, 656).
  • FG Münster, 10.10.2017 - 7 K 3662/14

    Eiscafé und Imbiss gelten nicht als einheitlicher Gewerbebetrieb

    Andernfalls würde bestimmten Betrieben lediglich im Hinblick auf die Eigentumsverhältnisse der Vorteil einer Saldierung von Verlusten und Gewinnen eingeräumt (BFH-Urteile vom 14. September 1965 I 64/63 U, BFHE 83, 438; vom 24. Oktober 2012 X R 36/10, BFH/NV 2013, 252).
  • FG Düsseldorf, 23.06.2020 - 10 K 197/17

    Zwei Tankstellen = ein Gewerbebetrieb

    Der BFH ist zwar im Urteil vom 30. Juni 1961 IV 426/60 (Steuerrechtsprechung in Karteiform § 2 Abs. 1 GewStG bis 1977 Rechtsspruch 142) von einer dahingehenden Vermutung ausgegangen, hat diese jedoch für widerleglich gehalten, falls besondere Umstände dafür sprechen, dass es sich tatsächlich um verschiedene, selbständige Gewerbebetriebe handelt, d. h. wenn kein sachlicher, namentlich finanzieller, organisatorischer oder wirtschaftlicher Zusammenhang gegeben sei (vgl. auch vorsichtiger BFH-Urteil vom 14. September 1965 I 64/63 U, BStBl III 1965, 656, wonach eine Einheit, d. h. ein Gewerbebetrieb, bei gleichartigen Betrieben eher gegeben sein werde als bei ungleichartigen, wo die Selbständigkeit in der Regel schon aus der Ungleichartigkeit der Betriebe folge).
  • BFH, 19.11.1985 - VIII R 310/83

    Toto- und Lotto-Annahmestelle kann mit Tabakwareneinzelhandel einen einheitlichen

    Sind nicht alle Merkmale der Selbständigkeit gegeben, dann ist das Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse maßgebend (BFH-Urteil vom 14. September 1965 I 64/63 U, BFHE 83, 438, BStBl III 1965, 656).
  • BFH, 13.10.1988 - IV R 136/85

    Buchführungspflicht - Grenzwerte für den Beginn - Einzelner Betrieb

    Für die Frage, ob ein "einzelner Betrieb" im Sinne von § 141 Abs. 1 AO 1977 vorliegt, kommt es auf das Gesamtbild der Verhältnisse im Einzelfall unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung an (vgl. Senatsurteil vom 12. Januar 1983 IV R 177/80, BFHE 138, 90, BStBl II 1983, 425; Lenski/Steinberg, Kommentar zum Gewerbesteuergesetz, 6. Aufl., § 2 Anm. 9, jeweils zum Gewerbesteuerrecht), z.B., ob ein wirtschaftlicher, finanzieller und organisatorischer Zusammenhang gegeben ist, ob es sich um gleichartige oder ungleichartige Betätigungen handelt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14. September 1965 I 64/63 U, BFHE 83, 438, BStBl III 1965, 656; Schmidt, a.a.O., § 15 Anm. 27), bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben insbesondere, ob mit jeweils für einen selbständig existenzfähigen Betrieb ausreichenden Betriebsflächen von einer oder mehrerer Hofstellen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 9. Dezember 1960 IV 67/58 U, BFHE 72, 331, BStBl III 1961, 124) aus mit jeweils den gleichen oder jeweils anderen Sachmitteln und Arbeitskräften gewirtschaftet wird oder nicht usw.
  • FG Hessen, 06.11.2000 - 4 K 1984/00

    Zusammenfassung mehrerer Betriebe gewerblicher Art einer Stadt zu einem

    Maßgebend sind seit jeher das Gesamtbild der Verhältnisse im Einzelfall (z. B. bereits: BFH-Urteil vom 14. September 1965 I 64/63 U, BStBl III 1965, 656) unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1996 XI R 63/96, BStBl II 1997, 573).

    Allerdings ist ein gewisser finanzieller (und wohl auch organisatorischer) Zusammenhang in dem einheitlichen Jahresabschluß zu sehen, wobei ein solcher Zusammenhang indes stets äußerst schwach ist (vgl. BFH, BStBl III 1965, 656), weil er ohne realwirtschaftlichen Hintergrund mehr oder weniger willkürlich vom Betriebsinhaber herbeigeführt werden kann.

  • FG Nürnberg, 01.07.2015 - 5 K 842/14

    Keine Gewährung eines Investitionsabzugsbetrages für die Anschaffung einer

    Bestehen in einem solchen Fall gewisse finanzielle oder organisatorische Zusammenhänge, werden diese weniger auf objektiven sachlichen Notwendigkeiten als auf der Identität des Unternehmers beruhen, die bei der gebotenen objektsteuerlichen Betrachtung außer Betracht bleiben muss (vgl. BFH, Urteile vom 14.09.1965 I 64/63 U, BStBl. III 1965, 656 und vom 24.10.2012 X R 36/10, a.a.O.).
  • BFH, 24.11.1978 - III R 121/76

    Gesellschaft des bürgerlichen Rechts - Grundstücksverpachtung -

  • FG Münster, 25.09.2009 - 4 K 2374/07

    Unternehmensidentität

  • FG Nürnberg, 20.12.2005 - IV 246/03

    Vermietung mehrerer Grundstücke im Rahmen einer Betriebsaufspaltung einheitlicher

  • FG Hamburg, 11.11.1997 - V 163/94

    Verfassungsmäßigkeit des Gewerbesteuergesetzes; Unterhaltung mehrerer

  • FG München, 29.08.2001 - 1 K 3343/99

    Einheitswertfeststellung für ein Besitzunternehmen; Einheitsbewertung des

  • FG Thüringen, 19.08.1998 - III 93/98

    "Zweitapotheke" als selbständiger Gewerbebestrieb; Organisatorische

  • FG München, 13.03.1996 - 9 K 2498/92

    Identität eines Gaststättenbetriebs nach einer Neufirmierung; Nachträgliche

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht