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   BFH, 28.06.1966 - VII 88/65   

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https://dejure.org/1966,1543
BFH, 28.06.1966 - VII 88/65 (https://dejure.org/1966,1543)
BFH, Entscheidung vom 28.06.1966 - VII 88/65 (https://dejure.org/1966,1543)
BFH, Entscheidung vom 28. Juni 1966 - VII 88/65 (https://dejure.org/1966,1543)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 86, 414
  • BStBl III 1966, 524
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 31.03.2009 - VII R 29/08

    Befreiung von der Steuerberaterprüfung - verbindliche Auskunft - maßgebliche

    Eine Tätigkeit als Sachbearbeiter oder in vergleichbarer Stellung verlangt nach dem Urteil des Senats vom 28. Juni 1966 VII 88/65 (BFHE 86, 414, BStBl III 1966, 524) eine Tätigkeit, die von dem Betreffenden "selbständig" ausgeübt wird, sich also darin von der Tätigkeit eines "Mitarbeiters" unterscheidet, der dem Sachbearbeiter bei der Erledigung seiner Aufgaben "hilft", und für welche Tätigkeit der Betreffende, wenn auch unter der Leitung des Sachgebietsleiters, die Verantwortung trägt; das Maß der Selbständigkeit und Verantwortlichkeit sei dabei entscheidend.

    Sie stellt zutreffend entscheidend auf den Gesichtspunkt der (fehlenden) Selbständigkeit und Verantwortlichkeit der Klägerin ab, die auch der erkennende Senat in seinem Urteil in BFHE 86, 414, BStBl III 1966, 524 als für die Unterscheidung zwischen der Funktion eines Sachbearbeiters und eines "Mitarbeiters" i.S. des § 8 der Geschäftsordnung für die Finanzämter (FAGO a.F.) (heute Nr. 2.5 FAGO) wesentlich behandelt hat.

  • FG Berlin-Brandenburg, 11.06.2008 - 12 K 12217/07

    Befreiung von der Steuerberaterprüfung - qualifizierte Vortätigkeit nach § 38

    Maßgeblich ist mithin, ob der (ehemalige) Beamte des gehobenen Dienstes oder vergleichbare Angestellte im Sinne des § 38 Abs. 1 Nr. 4 StBerG hinsichtlich der Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit, die eine Sachbearbeiterposition mit sich bringt, in vergleichbarer Weise tätig gewesen ist (in diesem Sinne: Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 28.06.1966 - VII 88/65, Bundessteuerblatt [BStBl.] III 1966, 524 [525]; Finanzgericht Stuttgart, Urteil vom 16.03.1965 - IV 941/63, Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG] 1965, 301).

    Zwar hat der Bundesfinanzhof in der Entscheidung vom 28.06.1966 (VII 88/65, BStBl. III 1966, 524 [525] betont, dass das Gesetz nicht ausdrücklich auf das Merkmal des "Zeichnungsrechts" abstelle.

  • BFH, 18.06.1975 - VII R 58/74

    Prüfungsbefreite Bestellung zum Steuerberater - Voraussetzungen - Steuerberater -

    Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 28. Juni 1966 VII 88/65, BFHE 86, 414 BStBl III 1966, 524), verwendete das StBerG a. F. in § 8 Abs. 2 den Begriff "Sachbearbeiter" inhaltlich übereinstimmend mit derselben Bezeichnung in der Geschäftsordnung für die Finanzämter.
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