Rechtsprechung
BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 246/93 und 1 BvR 2298/94 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
Zur Berücksichtigung steuerlicher Vorteile aus einer neuen Ehe eines Unterhaltspflichtigen bei der Bemessung der Unterhaltsleistung an den ehemaligen Ehegatten: Gleichrangigkeit und Gleichwertigkeit einer geschiedenen Ehe mit einer erneut geschlossenen Ehe - ein der ...
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1578 BGB
Steuervorteil aus neuer Ehe des unterhaltspflichtigen - Wolters Kluwer
Festsetzung der Höhe von Unterhaltszahlungen; Berechnung des Unterhalts; Wegfall der Unterhaltsverpflichtung; Berücksichtigung des Splittingvorteils bei der Unterhaltsberechnung; Geschiedene Ehe; Unterhaltsansprüche nach der Scheidung; Unterschiedliche ...
- Väteraufbruch für Kinder e.V.
GG 6 I
Zur Berücksichtigung steuerlicher Vorteile aus dem Ehegattensplitting bei der Bemessung des an den ehemaligen Ehegatten zu leistenden Unterhalts. - Judicialis
GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 2; ; GG Art. 33 Abs. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung des Ehegattensplittings bei der Bemessung nachehelichen Unterhalts
- rechtsportal.de
Berücksichtigung des Ehegattensplittings bei der Bemessung nachehelichen Unterhalts
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Steuerliche Vorteile aus Ehegattensplitting und Unterhaltsleistungen an den ehemaligen Ehegatten
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Steuerliche Vorteile aus Ehegattensplitting und Unterhaltsleistungen an den ehemaligen Ehegatten
- IWW (Kurzinformation)
Unterhalt - "Ex" darf nicht an Steuer-Vorteil verdienen
- IWW (Kurzinformation)
"Ex" darf nicht an Steuer-Vorteil verdienen
- IWW (Kurzinformation)
"Ex" darf nicht an Steuer-Vorteil verdienen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Steuerliche Vorteile aus Ehegattensplitting und Unterhaltsleistungen an den ehemaligen Ehegatten
- RA Kotz (Leitsatz)
Steuervorteile aus Ehegattensplitting dürfen nicht dem Ex-Ehegatten zugute kommen
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Unterhaltsrecht: Die steuerliche Privilegierung der Ehe dient nur der aktuellen Ehe!
Besprechungen u.ä. (2)
Verfahrensgang
- OLG Braunschweig, 13.01.1993 - 1 UF 78/92
- AG Waiblingen, 21.04.1994 - 11 F 72/94
- OLG Stuttgart, 27.10.1994 - 16 UF 181/94
- BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 246/93 und 1 BvR 2298/94
- BVerfG, 17.10.2003 - 1 BvR 246/93
- BVerfG, 14.04.2004 - 1 BvR 2298/94
Papierfundstellen
- BVerfGE 108, 351
- NJW 2003, 3466
- MDR 2004, 36
- FamRZ 2003, 1821 (Ls.)
- FamRZ 2003, 1913
- FamRZ 2004, 353 (Ls.)
Wird zitiert von ... (74) Neu Zitiert selbst (32)
- BVerfG, 10.01.1984 - 1 BvL 5/83
Unterhalt III
Auszug aus BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 246/93
Wegen der Gleichrangigkeit und Gleichwertigkeit einer geschiedenen mit einer erneut geschlossenen Ehe bei jeweils unterschiedlichen, auch widerstreitenden Interessenlagen, die aus ihrer Aufeinanderfolge herrühren und die es gleichermaßen zu schützen gilt, lassen sich aus Art. 6 Abs. 1 GG für die Ausgestaltung der jeweiligen Rechtspositionen durch den Gesetzgeber keine besonderen Anforderungen herleiten (vgl. BVerfGE 66, 84 ).a) Da Art. 6 Abs. 1 GG auch der geschiedenen Ehe Schutz zukommen lässt, der sich auf Unterhaltsansprüche nach der Scheidung als Folgewirkung der personalen Verantwortung der Ehegatten füreinander erstreckt, ist es, wie das Bundesverfassungsgericht schon entschieden hat (vgl. BVerfGE 66, 84), verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber beim Aufeinandertreffen von Unterhaltsansprüchen aus der geschiedenen und aus der neuen Ehe eines Unterhaltspflichtigen dem geschiedenen Unterhaltsberechtigten mit § 1582 BGB einen Vorrang eingeräumt hat.
- BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54
Steuersplitting
Auszug aus BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 246/93
b) Die Ehegattenbesteuerung war 1958 neu geregelt worden, nachdem das Bundesverfassungsgericht die ausnahmslose steuerliche Zusammenveranlagung von Ehegatten nach demselben Tarif wie für Alleinstehende für verfassungswidrig erklärt hatte (BVerfGE 6, 55).Art. 6 Abs. 1 GG begründet als wertentscheidende Grundsatznorm für den gesamten Bereich des die Ehe betreffenden privaten und öffentlichen Rechts die Pflicht des Staates, die Ehe zu schützen und zu fördern (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 28, 104 ; 82, 60 ; 87, 1 ; 105, 313 ).
- BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
Trümmerfrauen
Auszug aus BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 246/93
Art. 6 Abs. 1 GG begründet als wertentscheidende Grundsatznorm für den gesamten Bereich des die Ehe betreffenden privaten und öffentlichen Rechts die Pflicht des Staates, die Ehe zu schützen und zu fördern (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 28, 104 ; 82, 60 ; 87, 1 ; 105, 313 ).Der Gesetzgeber kann grundsätzlich selbst bestimmen, auf welche Weise er den ihm aufgetragenen Schutz der Ehe unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Ehekonstellationen verwirklichen will (vgl. BVerfGE 87, 1 ).
- OLG Stuttgart, 27.10.1994 - 16 UF 181/94
Bestimmung des Maßes des nachehelichen Unterhalts nach den ehelichen …
Auszug aus BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 246/93
a) das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 27. Oktober 1994 - 16 UF 181/94 -,.1. Im Verfahren 1 BvR 2298/94 verletzen das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 27. Oktober 1994 - 16 UF 181/94 - und das Urteil des Amtsgerichts Waiblingen vom 21. April 1994 - 11 F 72/94 - den Beschwerdeführer zu 1 in seinem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes.
- BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01
Lebenspartnerschaftsgesetz
Auszug aus BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 246/93
Art. 6 Abs. 1 GG begründet als wertentscheidende Grundsatznorm für den gesamten Bereich des die Ehe betreffenden privaten und öffentlichen Rechts die Pflicht des Staates, die Ehe zu schützen und zu fördern (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 28, 104 ; 82, 60 ; 87, 1 ; 105, 313 ). - BVerfG, 16.11.1993 - 1 BvR 258/86
§ 611a BGB
Auszug aus BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 246/93
Bei Vorschriften, die grundrechtliche Schutzpflichten erfüllen sollen, ist das maßgebende Grundrecht dann verletzt, wenn ihre Auslegung und Anwendung den vom Grundrecht vorgezeichneten Schutzzweck grundlegend verfehlen (vgl. BVerfGE 89, 276 ). - BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92
Maastricht
Auszug aus BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 246/93
Insoweit genügt der Vortrag nicht den an die Substantiierung zu stellenden Anforderungen (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 52, 303 ; 65, 227 ; 89, 155 ). - BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90
Ärztliches Werbeverbot
Auszug aus BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 246/93
Das Bundesverfassungsgericht kontrolliert insoweit nur, ob - von Verstößen gegen das Willkürverbot abgesehen - bei Auslegung und Anwendung einfachen Rechts der Einfluss der Grundrechte grundlegend verkannt ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ). - BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen …
Auszug aus BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 246/93
Insoweit genügt der Vortrag nicht den an die Substantiierung zu stellenden Anforderungen (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 52, 303 ; 65, 227 ; 89, 155 ). - BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78
Ehegattensplitting
Auszug aus BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 246/93
Nur bei zusammenlebenden Ehegatten kann er davon ausgehen, dass sie grundsätzlich zusammen eine Gemeinschaft des Erwerbs und Verbrauchs bilden, in der die Ehegatten jeweils an den Einkünften wie Lasten des anderen teilhaben (vgl. BVerfGE 61, 319 ). - BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77
Versorgungsausgleich I
- BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77
Mülheim-Kärlich
- BVerfG, 07.11.1979 - 2 BvR 513/74
Verfassungsrechtliche Prüfung des Liquidationsrechts von Chefärzten
- BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvL 51/79
Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers im Jugendschutzrecht
- BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77
Ausweisung II
- BVerfG, 18.03.1970 - 1 BvR 498/66
Formerfordernisse der Verfassungsbeschwerde - Ruhen des Rentenanspruchs eines in …
- BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69
Substantiierungspflicht
- BVerfG, 06.11.1968 - 1 BvR 727/65
Hessisches Schulgebet
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
- BGH, 05.09.2001 - XII ZR 108/00
Abänderung von Prozeßvergleichen bei Änderung der Rechtsprechung zum …
- BGH, 22.01.2003 - XII ZR 186/01
Einbeziehung über obligationsmäßig erzielte Einkommensanteile bei der Berechnung …
- BGH, 27.10.1999 - XII ZR 239/97
Zuvielzahlung von Unterhalt aufgrund einer einstweiligen Anordnung zur …
- BGH, 22.04.1998 - XII ZR 221/96
Rückforderung zuviel gezahlten Unterhalts
- BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
- BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 179/78
Auslegung - Heiratsabfindung - Dritte Eheschließung - Verfassungsmäßigkeit von …
- BGH, 25.11.1998 - XII ZR 98/97
Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse durch die Unterhaltspflicht eines …
- BGH, 14.02.1990 - XII ZR 51/89
Klage auf Abänderung des Unterhalts für geschiedene Ehefrau - Bemessung des …
- BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 20/86
Berücksichtigung späterer Einkommenssteigerungen bei Bemessung des nachehelichen …
- BGH, 31.01.1990 - XII ZR 35/89
Bestimmung der die ehelichen Lebensverhältnisse bestimmenden Einkünfte
- BGH, 03.07.1985 - IVb ZR 16/84
Kürzung des Unterhalts im Hinblick auf Splittingvorteil
- BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 530/80
Berücksichtigung von Überstundenvergütungen bei der Unterhaltsbemessung; …
- BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 661/80
Begriff der ehelichen Lebensverhältnisse
- BVerfG, 22.10.2014 - 2 BvR 661/12
Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen …
Aus diesem Grund kann eine nach einer vorherigen Scheidung geschlossene Ehe verfassungsrechtlich nicht geringer bewertet werden als die Erstehe (vgl. BVerfGE 55, 114 ; 66, 84 ; 68, 256 ; 108, 351 ). - BGH, 16.07.2008 - XII ZR 109/05
Zum Bedarf und zur Dauer des Betreuungsunterhalts
Denn diese steuerlichen Vorteile, die in Konkretisierung des Schutzauftrags aus Art. 6 Abs. 1 GG durch das Gesetz allein der bestehenden Ehe eingeräumt sind, dürfen ihr durch die Gerichte nicht wieder entzogen und der geschiedenen Ehe zugeordnet werden (BVerfGE 108, 351 = FamRZ 2003, 1821, 1823). - BGH, 11.05.2005 - XII ZR 211/02
Voraussetzungen des Aufstockungsunterhalts; Berechnung des unterhaltsrelevanten …
Eine andere Interpretation von § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB würde der neuen Ehe den Schutz nach Art. 6 Abs. 1 GG entziehen, der auch ihr in Ausformung des grundgesetzlichen Auftrags durch den Gesetzgeber zukomme, und sei deshalb mit dem Grundgesetz nicht vereinbar (BVerfGE 108, 351, 363 ff.).Nicht nur die bestehende Ehe, sondern auch die Folgewirkungen einer geschiedenen Ehe werden durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützt (vgl. BVerfGE 53, 257, 296; 108, 351, 364).
- BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 918/10
Dreiteilungsmethode
Bei der gesetzlichen Ausgestaltung des nachehelichen Unterhaltsrechts ist zudem zu berücksichtigen, dass einander nachfolgende Ehen durch Art. 6 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG gleichrangig und gleichwertig geschützt werden (vgl. BVerfGE 66, 84 ; 108, 351 ).Dass der Gesetzgeber bei Inkrafttreten der Reform des Ehe- und Familienrechts 1977 der geschiedenen Ehefrau unterhaltsrechtlich den Vorrang vor einer nachfolgenden Ehefrau eingeräumt hat, war gerechtfertigt durch den Umstand, dass damals Ehen noch überwiegend als sogenannte Hausfrauenehen geführt wurden und Ehefrauen nach einer Scheidung deshalb oftmals nicht (mehr) in der Lage waren, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen (vgl. BVerfGE 57, 361 ), während sich eine nachfolgende Ehefrau auf die wirtschaftliche Last aus der ersten Ehe einrichten konnte (vgl. BVerfGE 66, 84 ; 108, 351 ).
Für deren Beurteilung bieten sich - wie vom Gesetzgeber vorgesehen (…BRDrucks 266/71, S. 79) - deshalb zunächst grundsätzlich die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung an, also zu dem Zeitpunkt, zu dem die Ehe endgültig aufgelöst ist (vgl. BVerfGE 108, 351 ).
Das Nettoeinkommen des Klägers wäre zunächst auf das Einkommen umzurechnen gewesen, welches er ohne erneute Eheschließung bei Veranlagung nach Steuerklasse I erzielen würde (vgl. BVerfGE 108, 351 ).
- BGH, 07.12.2011 - XII ZR 151/09
Nachehelicher Unterhalt: Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse; Bemessung …
a) Danach werden die ehelichen Lebensverhältnisse im Sinne von § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB grundsätzlich jedenfalls durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechtskraft der Ehescheidung eintreten (vgl. BT-Drucks. 7/650 S. 136; BVerfGE 108, 351, 366 = FamRZ 2003, 1821, 1823 f.;… BVerfG FamRZ 2011, 437 Rn. 69; Senatsurteile BGHZ 148, 105 = FamRZ 2001, 986, 989 ff.; vom 19. Juli 2000 - XII ZR 161/98 - FamRZ 2000, 1492, 1493; vom 25. November 1998 - XII ZR 98/97 - FamRZ 1999, 367, 368 f.; vom 20. Oktober 1993 - XII ZR 89/92 - FamRZ 1994, 87, 88 f.; vom 18. März 1992 - XII ZR 23/91 - FamRZ 1992, 1045, 1056; vom 13. Juli 1988 - IV b ZR 39/87 - FamRZ 1988, 1031, 1032; vom 11. Mai 1988 - IV b ZR 42/87 - FamRZ 1988, 817, 818 und vom 25. Februar 1987 - IV b ZR 36/86 - FamRZ 1987, 456, 458 f.;… vgl. auch Wendl/Gerhardt Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 8. Aufl. § 8 Rn. 426 ff.).Gleiches gilt für die aus der neuen Ehe hervorgehenden finanziellen Vorteile, wie den Splittingvorteil (BVerfGE 108, 351 = FamRZ 2003, 1821, 823 f. und Senatsurteile BGHZ 163, 84 = FamRZ 2005, 1817, 1819 …und vom 23. Mai 2007 - XII ZR 245/04 - FamRZ 2007, 1232 Rn. 15 ff.) oder sonstige, von der neuen Ehe abhängige Einkommenszuschläge (…Senatsurteil BGHZ 171, 206 = FamRZ 2007, 793 Rn. 44 ff.).
Der Splittingvorteil des geschiedenen Ehegatten aus seiner neuen Ehe muss bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs der geschiedenen Unterhaltsberechtigten unberücksichtigt bleiben, weil dieser auf seiner neuen Ehe beruht und nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dieser neuen Ehe verbleiben muss (BVerfGE 108, 351 = FamRZ 2003, 1821, 1823 f.; Senatsbeschluss BGHZ 163, 84 = FamRZ 2005, 1817, 1819).
Ergänzend hat das Bundesverfassungsgericht aber auch darauf hingewiesen, dass einander nachfolgende Ehen durch Art. 6 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG gleichrangig und gleichwertig geschützt werden (…BVerfG FamRZ 2011, 437 Rn. 46; BVerfGE 108, 351, 364 und 66, 84, 94 f.).
- BGH, 28.02.2007 - XII ZR 37/05
Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts
Denn diese steuerlichen Vorteile, die in Konkretisierung des Schutzauftrags aus Art. 6 Abs. 1 GG durch das Gesetz allein der bestehenden Ehe eingeräumt sind, dürfen ihr durch die Gerichte nicht wieder entzogen und an die geschiedene Ehe weitergegeben werden (BVerfGE 108, 351 = FamRZ 2003, 1821, 1823).Auf diese Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zur Berücksichtigung des Splittingvorteils aus zweiter Ehe für weitere Verfahren, die nicht Gegenstand der Verfassungsbeschwerde waren, ausdrücklich hingewiesen (BVerfGE 108, 351 = FamRZ 2003, 1821, 1825).
Hier ist eine solche Änderung erst durch die Änderung der Rechtsprechung zum Splittingvorteil mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Oktober 2003 eingetreten (BVerfGE 108, 351 = FamRZ 2003, 1821, 1823); früher konnte und kann auch der Beklagte diese nicht für sich in Anspruch nehmen.
Hinsichtlich des Familienzuschlags der Stufe 1 (Verheiratetenzuschlag) ergibt sich eine solche Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung - entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts - allerdings noch nicht aus dem Inhalt des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zum Splittingvorteil aus zweiter Ehe (BVerfGE 108, 351 = FamRZ 2003, 1821, 1823).
- BGH, 06.02.2008 - XII ZR 14/06
Berücksichtigung späterer Änderungen des verfügbaren Einkommens bei der Bemessung …
Denn diese steuerlichen Vorteile, die in Konkretisierung des Schutzauftrags aus Art. 6 Abs. 1 GG durch das Gesetz allein der bestehenden Ehe eingeräumt sind, dürfen ihr von Verfassungs wegen durch die Gerichte nicht wieder entzogen und an die geschiedene Ehe weitergeleitet werden (BVerfGE 108, 351 = FamRZ 2003, 1821, 1823). - BGH, 30.07.2008 - XII ZR 177/06
Zum Unterhaltsbedarf und zum Rang der Ansprüche, wenn der Unterhaltspflichtige …
Die Berücksichtigung des Splittingvorteils der neuen Ehe im Rahmen des Unterhaltsanspruchs eines geschiedenen Ehegatten führt auf dieser Grundlage nicht mehr zu verfassungsrechtlich unzulässigen Ergebnissen (vgl. dazu BVerfG FamRZ 2003, 1821, 1823 f.).Soweit dem geschiedenen Ehegatten nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kein höherer Unterhaltsanspruch zustehen darf, als er ohne die neue Ehe des Unterhaltspflichtigen hätte (BVerfG FamRZ 2003, 1821, 1823 f.), ist dies in besonders gelagerten Fällen, in denen der neue Ehegatte wegen eigener Einkünfte keinen oder nur einen sehr geringen Unterhaltsbedarf hat, durch eine Kontrollberechnung sicherzustellen (vgl. auch OLG Düsseldorf FamRZ 2008, 1254, 1256).
- BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 9/04
Unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und …
aa) Art. 6 Abs. 1 GG begründet als wertentscheidende Grundsatznorm die Pflicht des Staates, die Ehe zu schützen und zu fördern (vgl. BVerfGE 108, 351 ). - BGH, 07.05.2014 - XII ZB 258/13
Abänderungsverfahren für nachehelichen Unterhalt für die Zeit ab …
Gleiches gilt umgekehrt für die aus der neuen Ehe hervorgehenden finanziellen Vorteile wie den Splittingvorteil (vgl. BVerfG FamRZ 2003, 1821, 1823 f.; Senatsurteile BGHZ 163, 84, 90 f. = FamRZ 2005, 1817, 1819 …und vom 14. März 2007- XII ZR 158/04 - FamRZ 2007, 882 Rn. 24) oder sonstige, von der neuen Ehe abhängige Einkommenszuschläge (…Senatsurteile BGHZ 192, 45 = FamRZ 2012, 281 Rn. 26 und BGHZ 171, 206 = FamRZ 2007, 793 Rn. 44 ff.). - BGH, 14.03.2007 - XII ZR 158/04
Mehrbedarf eines Kindes bei Kindergartenbesuch aus pädagogischen Gründen; …
- BGH, 17.09.2008 - XII ZR 72/06
Splittingvorteil aus neuer Ehe beim Unterhalt für Kinder aus erster Ehe
- BVerfG, 24.01.2023 - 2 BvF 2/18
Anhebung der absoluten Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung ist …
- BGH, 20.03.2013 - XII ZR 72/11
Nachehelicher Unterhalt: Anfechtbarkeit bzw. Anpassung einer auf der für …
- BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3588/08
Kürzung der Erwerbsminderungsrenten auch bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr …
- BFH, 26.01.2006 - III R 51/05
Keine Zusammenveranlagung und Splittingtarif für eingetragene Lebenspartner
- BGH, 13.04.2005 - XII ZR 273/02
Berechnung des Unterhalts im Mangelfall; Vorrang von minderjährigen und …
- BGH, 18.11.2009 - XII ZR 65/09
Gleichbehandlung von Unterhaltsansprüchen aus erster und zweiter Ehe im Hinblick …
- BGH, 01.07.2010 - IX ZR 58/09
Insolvenzanfechtung: Widerlegliche Vermutung eines …
- OLG Oldenburg, 26.09.2006 - 12 UF 74/06
Art der Auslegung von § 1582 Absatz 1 BGB unter dem Aspekt der "langen Dauer …
- BGH, 28.03.2007 - XII ZR 163/04
Rechtsfolgen der Befristung eines durch Prozessvergleich titulierten …
- BVerfG, 25.11.2003 - 1 BvR 1858/95
Verletzung von GG Art 6 Abs 1 durch Berücksichtigung des sog Splittingvorteils …
- OLG Celle, 19.01.2005 - 15 UF 139/04
Übertragung der Rechtsprechung zur Berücksichtigung steuerlicher Vorteile aus dem …
- BGH, 23.05.2007 - XII ZR 245/04
Berechnung des nachehelichen Unterhalts gegen einen wieder verheirateten …
- BFH, 14.11.2023 - IX R 10/22
Privates Veräußerungsgeschäft nach trennungsbedingtem Auszug eines Ehepartners
- BGH, 25.04.2007 - XII ZR 189/04
Berücksichtigung des Anspruchs der neuen Ehefrau auf Familienunterhalt im Rahmen …
- BVerfG, 20.05.2021 - 2 BvR 2595/16
Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Mitgliedschaft in der Jüdischen …
- BFH, 28.07.2005 - III R 30/03
Kein Abzug von Aufwendungen für künstliche Befruchtungen einer unverheirateten …
- BFH, 19.10.2006 - III R 29/06
Eingetragene Lebenspartner - kein Splitting
- OLG Düsseldorf, 05.05.2008 - 2 UF 135/06
Neue Berechnungsmethoden im Unterhaltsrecht: Unterhalt bei berufstätigen …
- OLG Hamm, 14.01.2005 - 11 UF 59/04
Zur Frage der Einbeziehung der vom Gesetzgeber der neuen Ehe eingeräumten …
- OLG Celle, 11.04.2007 - 15 UF 221/06
Streit um nachehelichen Unterhalt; Beeinflussung der Unterhaltspflicht durch eine …
- OLG Koblenz, 03.08.2004 - 11 UF 809/03
Berücksichtigung von Steuervorteilen aus der bestehenden Ehe im Rahmen der …
- FG Köln, 13.06.2005 - 15 K 284/04
Keine Zusammenveranlagung für Mitglieder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
- OLG Hamm, 12.03.2009 - 2 UF 179/08
Erwerbsobliegenheit des neuen Ehegatten des Unterhaltsverpflichteten im …
- BVerfG, 17.11.2010 - 1 BvR 1883/10
Keine Witwenrente (§ 46 SGB 6) für überlebende Partnerin einer nichtehelichen …
- OLG Oldenburg, 07.03.2006 - 12 UF 154/05
Nichtberücksichtigung des Splittingvorteils eines wiederverheirateten …
- OLG Brandenburg, 08.12.2009 - 10 UF 17/05
Kindesunterhalt: Dauer und Höhe eines Ausbildungsunterhaltsanspruchs
- OLG Oldenburg, 31.01.2006 - 12 UF 91/05
Nichtberücksichtigung des Splittingvorteils eines wiederverheirateten …
- OLG Celle, 04.01.2006 - 15 UF 128/05
Berechnung nachehelichen Unterhalts; Feststellung der unterhaltsrechtlichen …
- OLG Hamm, 06.03.2008 - 2 UF 117/07
Nachehelicher Unterhalt wegen Kindesbetreuung - Gesetzesänderung zum 1. 1. 2008 - …
- BFH, 22.03.2011 - III B 114/09
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei Vorliegen spezieller …
- OLG Karlsruhe, 22.12.2005 - 16 UF 104/05
- OLG Karlsruhe, 20.08.2004 - 2 UF 39/04
Kindesunterhalt: Berücksichtigung des Splittingvorteils aus einer neuen Ehe des …
- OLG Hamm, 14.03.2008 - 13 UF 148/07
Zu den für eine Abänderungsklage maßgeblichen Umständen für eine Änderung - …
- OLG Celle, 18.07.2007 - 15 UF 236/06
Prägung der ehelichen Lebensverhältnisse durch Unterhaltsverpflichtungen aus …
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 30.06.2008 - 142 F 2233/08
Nachehelichenunterhalt: Anspruch auf Aufstockungs- und Altersvorsorgeunterhalt …
- OLG Hamm, 12.03.2008 - 8 UF 148/07
Positive Einkommensentwicklung infolge Karrieresprung nach Ehescheidung weiterhin …
- OLG Hamm, 05.03.2009 - 27 U 45/07
Anfechtbarkeit der Übertragung von Vermögensgegenständen im Zuge der …
- OLG Bremen, 08.10.2008 - 4 WF 74/08
Unterhalt wegen Krankheit, zeitliche Begrenzung, Bedarfsermittlung und Rangfolge
- OLG Hamm, 13.08.2004 - 5 UF 565/03
Abänderung eines Unterhaltstitels auf Zahlung von Unterhalt; Wegfall eines …
- OLG Hamm, 02.02.2005 - 11 UF 136/04
Nachscheidungsunterhalt - Kindesunterhalt - Änderungsklage
- OLG Bremen, 15.05.2009 - 4 WF 50/09
Zurechnung fiktiven Einkommens des neu verheirateten, gegenüber der geschiedenen …
- OLG Zweibrücken, 12.05.2006 - 2 WF 103/06
Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Nachscheidungsunterhalt: Beschränkung der …
- OLG Saarbrücken, 17.08.2005 - 9 UF 187/04
Nachehelicher Unterhalt: Kriterien zur Ermittlung des unterhaltsrelevanten Teils …
- BFH, 31.05.2011 - III B 96/10
Kein Splittingtarif aus Billigkeitsgründen - Richterliche Unabhängigkeit von …
- OLG Köln, 20.03.2007 - 4 UF 123/06
Anwendung deutschen Unterhaltsrechts bei nach jordanischem Recht geschlossener …
- OLG Düsseldorf, 19.03.2008 - 4 WF 41/08
Betreuungsunterhalt nur bei konkreter Darlegung der fehlenden Möglichkeiten der …
- OLG Hamm, 22.06.2006 - 4 UF 272/05
Zur Abänderung eines Unterhaltstitels wegen nachehelichem Unterhalt
- OLG Brandenburg, 18.12.2006 - 9 UF 153/06
Sorgerecht: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil …
- OLG Frankfurt, 06.10.2005 - 5 WF 146/05
Prozesskostenhilfeverfahren: Erfolgsaussicht einer Abänderungsklage; …
- OLG Düsseldorf, 02.06.2008 - 4 WF 41/08
Zum Unterhaltsanspruch nach in Kraft treten des Unterhaltsrechtsänderungsgesetzes
- OLG Hamm, 05.02.2004 - 1 UF 158/03
Anspruch aus übergegangenem Recht gem. §§ 91 Bundessozialhilfegesetz ( BSHG ), 7 …
- KG, 05.07.2005 - 13 UF 9/05
Nachehelicher Unterhalt: Bemessung des Betreuungsbonus bei Ausweitung einer …
- OLG Koblenz, 12.12.2003 - 13 WF 971/03
Ausgleich steuerlicher Vorteile aus der bestehenden Ehe im Rahmen des …
- BFH, 26.11.2004 - III B 42/04
Versagung des Splitting-Tarifs für Geschiedene verstößt nicht gegen die …
- FG München, 22.02.2008 - 8 K 975/06
Kein Gewährung eines zweifachen Grundfreibetrags bei nichtehelicher …
- OLG Köln, 30.09.2004 - 10 UF 81/04
Berücksichtigung des Splittingvorteils aus einer neuen Ehe für Unterhalt von …
- AG Hamm, 18.02.2004 - 3 F 150/02
Begründetheit einer Abänderungsklage wegen nachträglich eingetretener Änderungen …
- OLG München, 19.04.2004 - 4 WF 137/04
Begründetheit einer Beschwerde; Kindesunterhalt bei Kindern aus zwei …
- VG Schleswig, 23.05.2007 - 15 A 240/06
Kostenbeitrag bei Jugendhilfeleistungen
- OLG Brandenburg, 01.08.2006 - 10 UF 14/06
Nachehelicher Unterhalt: Verwirkung bei verfestigter sozialer Beziehung - Wahrung …
- AG Vechta, 03.06.2008 - 12 F 231/08
Erfolgsaussicht; Kindesunterhalt; Leistungsfähigkeit; Leistungsunfähigkeit; …
- AG Vechta, 03.06.2008 - 12 F 231/08 PKH2
Betreuungsunterhalt: Berücksichtigung des vorrangigen Unterhaltsanspruchs …