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   BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51   

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https://dejure.org/1952,1
BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51 (https://dejure.org/1952,1)
BVerfG, Entscheidung vom 23.10.1952 - 1 BvB 1/51 (https://dejure.org/1952,1)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Oktober 1952 - 1 BvB 1/51 (https://dejure.org/1952,1)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • spiegel.de (Pressebericht, 05.11.1952)

    Mandats-Aufhebung - Griff in die Sterne

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    1952: 1. Parteienverbot des Bundesverfassungsgerichts / BVerfG verbietet Sozialistische Reichspartei (SRP) wegen Verstoßes gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung - Partei im Sinne des Art. 21 Abs. 2 GG verfassungswidrig / Parteiverbotsverfahren beim ...

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

    BVerfG, 15.07.1952 - 1 BvB 1/51

    Einstweiligen Anordnung gegen Sozialistische Reichspartei und ihren

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Sozialistische Reichspartei

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 2, 1
  • NJW 1952, 1407
  • DVBl 1952, 774
  • DÖV 1953, 83
 
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Wird zitiert von ... (341)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 15.07.1952 - 1 BvB 1/51

    Einstweiligen Anordnung gegen Sozialistische Reichspartei und ihren

    Auszug aus BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51
    Nach Abschluß der mündlichen Verhandlung erließ das Bundesverfassungsgericht auf Antrag der Bundesregierung durch Urteil vom 15. Juli 1952 (BVerfGE 1, 349) eine einstweilige Anordnung, die der SRP bis zur Verkündung des Urteils in der Hauptsache die öffentliche Propaganda und Werbung in näher bezeichnetem Umfang untersagte.
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Sie konnte weiter für sich geltend machen, daß eines der drei "klassischen" Elemente des Staates, die Staatsgewalt, jedenfalls zunächst nicht mehr vorhanden gewesen sei, da die Regierung Dönitz, schon in ihrer formalen Legalität höchst zweifelhaft (siehe dazu BVerfGE 2, 1 [56 f.]), niemals tatsächliche Staatsgewalt hatte; endlich konnte darauf hingewiesen werden, daß die Siegermächte das Verschwinden der deutschen Staatsgewalt als so vollständig angesehen hätten, daß sie (in der "Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands ..." vom 5. Juni 1945 - ABl. KR, ErgBl. Nr. 1 S. 7 ff. -) auch die Befugnisse der Regierungen, Verwaltungen und Behörden der Länder, Städte und Gemeinden glaubten übernehmen zu müssen.
  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    Diese Ordnung ist rechtsstaatliche Herrschaft auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit in Freiheit und Gleichheit (vgl. BVerfGE 2, 1 ).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Ebenso richtig ist aber, daß das Grundgesetz, das keine wertneutrale Ordnung sein will (BVerfGE 2, 1 [12] ; 5, 85 [ 134 ff., 197 ff. ] ; 6, 32 [40 f.]), in seinem Grundrechtsabschnitt auch eine objektive Wertordnung aufgerichtet hat und daß gerade hierin eine prinzipielle Verstärkung der Geltungskraft der Grundrechte zum Ausdruck kommt (Klein-v. Mangoldt, Das Bonner Grundgesetz, Vorbem. B III 4 vor Art. 1 S. 93).
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