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BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvR 975/58 |
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Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Papierfundstellen
- BVerfGE 23, 153
- NJW 1968, 1371
- MDR 1968, 642
- DÖV 1968, 665
Wird zitiert von ... (69) Neu Zitiert selbst (17)
- BVerfG, 14.11.1962 - 1 BvR 987/58
Staatsbankrott
Auszug aus BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvR 975/58
Nach der Grundvorschrift des § 1 Abs. 1 AKG erlöschen alle Ansprüche gegen das Deutsche Reich, d. h. die Bundesrepublik Deutschland erfüllt diese Ansprüche grundsätzlich nicht, soweit die weiteren Vorschriften des Gesetzes keine Ausnahmen vorsehen (vgl. dazu BVerfGE 15, 126 [133 ff., 147 ff.]).Die Reichstitel gehören zu den Passiva des Reiches, die nach der Entscheidung vom 14. November 1962 (BVerfGE 15, 126) in den Regelungskomplex des Art. 134 Abs. 4 GG fallen.
Nach den für die Erfüllung dieser Verbindlichkeiten geltenden Grundsätzen (vgl. BVerfGE 15, 126 [140 ff.]; 19, 150 [159, 163]) durfte der Gesetzgeber des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes zur Bereinigung des Staatsbankrotts des Reiches ohne Verstoß gegen Art. 14 GG die Erfüllung solcher Verbindlichkeiten ganz oder teilweise verweigern.
Im übrigen ist der Maßstab für die gesetzliche Ausgestaltung nach Art und Höhe nicht dem Art. 14 GG, sondern dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) zu entnehmen (vgl. BVerfGE 15, 126 [145]; 7, 305 [315]).
Es blieb der späteren Gesetzgebung vorbehalten, über das Ob und Wie einer Erfüllung zu entscheiden (vgl. BVerfGE 15, 126 [127, 137, 140]); hierauf weist die Formulierung von § 30 Abs. 2 UG ("gegebenenfalls im Rahmen des Lastenausgleichs erwachsenden Entschädigungsansprüche") bezüglich der Reichstitel noch besonders hin.
Dabei ergab sich aus der Konkurssituation des Reiches, daß die Chance einer späteren Erfüllung oder Entschädigung dieser Ansprüche äußerst gering zu veranschlagen war (vgl. BVerfGE 15, 126 [144, 146]).
Zum Allgemeinen Kriegsfolgengesetz hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, daß die Konzeption des Gesetzes, wonach die Reichsverbindlichkeiten grundsätzlich "erlöschen" und nur in Ausnahmefällen erfüllt oder abgelöst werden, nicht willkürlich ist, und daß auch die Differenzierung im einzelnen nach der Art der Verbindlichkeit, besonders die Begünstigung einer Reihe von Ansprüchen, darunter der Ansprüche aus Kapitalanlagen, nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt (BVerfGE 15, 126 [150 ff.]).
Insoweit lassen sich die Währungs- und Umstellungsgesetzgebung einerseits, das Allgemeine Kriegsfolgengesetz andererseits als Teile einer einheitlichen Gesamtregelung betrachten: Die Regelung der Reichsverbindlichkeiten im Allgemeinen Kriegsfolgengesetz enthält - wenn man von den Vorbehalten in § 3 Abs. 1 dieses Gesetzes absieht -, die abschließende Regelung dieses Komplexes, die nach § 14 UG offen gelassen und bei Verabschiedung des Grundgesetzes noch völlig ungeklärt war (vgl. BVerfGE 15, 126 [136 ff.]).
Die Verschuldung des Reiches, die 1933 12, 3 Milliarden RM betrug (…vgl. Pfleiderer a.a.O. S. 1635), hatte bei Kriegsende ein ungeheures Ausmaß erreicht: Die Schätzungen schwanken zwischen 440 Milliarden RM und 800 Milliarden RM (…vgl. Pfleiderer a.a.O. S. 1636 unter Berufung auf Eduard Wolf [Geld- und Finanzprobleme der deutschen Nachkriegswirtschaft 1947 S. 201]; Feaux de la Croix, Die Problematik der Reichsverbindlichkeiten, 1955 S. 13; s.a. BVerfGE 15, 126 [127]).
Abgesehen von diesen finanziellen Erwägungen, deren Berücksichtigung bei der rechtlichen Beurteilung von Regelungen zur Bereinigung des Staatsbankrotts des Reiches durchaus legitim ist (vgl. BVerfGE 15, 126 [140 ff.]), kommt es für die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Ausschlusses der Banken von der Ablösung der Reichstitel nicht darauf an, ob die Auswahl der ablösbaren Reichstitel in § 30 Nr. 1 AKG dem Prüfungsmaßstab des Art. 3 Abs. 1 GG standhält.
- BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvF 5/56
Kriegsfolgelasten I
Auszug aus BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvR 975/58
Solche Ausgleichsforderungen standen allen Geldinstituten mit passiver Bilanz zu; sie richteten sich gegen die öffentliche Hand, in der Regel gegen das Land, in dem das Geldinstitut seinen Sitz hatte, und bemaßen sich nach dem Überschuß der Passiva über die Aktiva (§ 11 Abs. 1 UG, § 8 Satz 1 der 2. DVO zum UG [BankenVO], s. dazu auch BVerfGE 9, 305 [307]).Die Zuteilung der Ausgleichsforderungen habe daher eine Art "Vorhonorierung" der Reichstitel dargestellt, zu der die öffentliche Hand unter den gegebenen Umständen verpflichtet gewesen sei (vgl. BVerfGE 9, 305 [327]).
Zur Deckung dieser Bilanzlücke und zugleich zur Ausstattung mit einem angemessenen Eigenkapital erhielten die Banken ebenso wie andere Geldinstitute, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand, in der Regel gegen das Land, in dem die Bank ihren Sitz hatte (§ 11 Satz 1 und 2 UG, § 8 Satz 1 BankenVO; s. dazu auch BVerfGE 9, 305 [307]).
Gewiß dienten die Sonderregelungen zugunsten der Banken dem öffentlichen Interesse, weil die wirtschaftliche Neuordnung einen funktionierenden Kreditapparat voraussetzte; in diesem Sinne war die öffentliche Hand verpflichtet, "für ein geordnetes Währungs- und Geldwesen zu sorgen, also auch dafür, daß die Geldinstitute ... ihre Aufgaben weiterhin erfüllen können" (BVerfGE 9, 305 [327]).
Dazu war es notwendig, die Reichsschulden nach Betrag und Zinslast auf ein tragbares Maß zurückzuführen und an die Stelle des handlungs- und zahlungsunfähigen Reiches andere zahlungsfähige Schuldner treten zu lassen (vgl. BVerfGE 9, 305 [306 f.]).
Die Beschwerdeführerin hat sich für ihre entgegenstehende Auffassung auf die Entscheidung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juni 1959 (BVerfGE 9, 305) berufen.
Die darin enthaltenen Ausführungen über die Beziehung zwischen den Ausgleichsforderungen und dem Ausschluß der Geldinstitute von der Ablösung (…a.a.O. S. 307 f., 322, 327) betreffen jedoch nicht den Gegenstand der hier vorliegenden Verfassungsbeschwerde, sondern beziehen sich auf die dort allein zur Entscheidung stehende Frage, ob die Ausgleichsforderungen zu den Kriegsfolgelasten i. S. des Art. 120 Abs. 1 GG gehören und welche Befugnisse dem Bundesgesetzgeber insoweit zustehen (vgl. Leitsätze BVerfGE 9, 305).
- BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 26/58
Verfassungsmäßigkeit des § 37 Abs. 1 BEG
Auszug aus BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvR 975/58
Die hierin hervorgehobene Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers geht besonders weit, wenn es sich um Regelungen zur Beseitigung der Folgen des Krieges und des Zusammenbruchs des nationalsozialistischen Regimes handelt (vgl. BVerfGE 13, 39 [42 f.]; 15, 167 [201]).
- BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59
Finanzvertrag
- BVerfG, 21.10.1954 - 1 BvL 52/52
Intendanturweinauflagen
Auszug aus BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvR 975/58
Der deutsche Gesetzgeber, der die von den Besatzungsmächten begonnene wirtschaftliche und finanzielle Neuordnung fortsetzte, konnte und mußte das wirtschaftliche Ergebnis der früheren Regelungen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 4, 60 [73]). - BVerfG, 17.05.1961 - 1 BvR 561/60
Volkswagenprivatisierung
Auszug aus BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvR 975/58
Bei der Prüfung am Maßstab dieser Verfassungsvorschrift sind die allgemeinen Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zugrunde zu legen (vgl. u.a. BVerfGE 9, 334 [337]; 12, 354 [367]; 14, 221 [237]). - BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvL 15/61
Fremdrenten
Auszug aus BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvR 975/58
Bei der Prüfung am Maßstab dieser Verfassungsvorschrift sind die allgemeinen Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zugrunde zu legen (vgl. u.a. BVerfGE 9, 334 [337]; 12, 354 [367]; 14, 221 [237]). - BVerfG, 11.12.1962 - 2 BvL 2/60
Ruhegehalt nach Entnazifizierung
Auszug aus BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvR 975/58
Die hierin hervorgehobene Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers geht besonders weit, wenn es sich um Regelungen zur Beseitigung der Folgen des Krieges und des Zusammenbruchs des nationalsozialistischen Regimes handelt (vgl. BVerfGE 13, 39 [42 f.]; 15, 167 [201]). - BVerfG, 03.11.1965 - 1 BvR 62/61
Allgemeines Kriegsfolgengesetz
Auszug aus BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvR 975/58
Nach den für die Erfüllung dieser Verbindlichkeiten geltenden Grundsätzen (vgl. BVerfGE 15, 126 [140 ff.]; 19, 150 [159, 163]) durfte der Gesetzgeber des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes zur Bereinigung des Staatsbankrotts des Reiches ohne Verstoß gegen Art. 14 GG die Erfüllung solcher Verbindlichkeiten ganz oder teilweise verweigern. - BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52
Investitionshilfe
Auszug aus BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvR 975/58
Die behauptete Rechtsverletzung betrifft das Geschäftsvermögen einer Bank, besonders ihre vermögensrechtlichen Ansprüche gegen das Deutsche Reich, d. h. eine Rechtsbeziehung, die juristischen Personen des Privatrechts in gleicher Weise zugänglich ist wie natürlichen Personen und daher eine sinngemäße Anwendung der Grundrechte aus Art. 3 Abs. 1 und 14 GG zuläßt (vgl. BVerfGE 4, 7 [12]; 21, 261 [266]). - BVerfG, 05.03.1958 - 2 BvF 4/56
Rechtsverhältnisse der Flüchtlinge
- BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 84/65
Arbeitsvermittlungsmonopol
- BVerfG, 05.07.1960 - 1 BvR 232/58
Frist zur Erhebung der Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen eine unverändert …
- BVerfG, 25.02.1964 - 2 BvR 411/61
Verfassungswidrigkeit gerichtlicher Geschäftsverteilungspläne
- BVerfG, 07.05.1957 - 2 BvR 2/56
Wahlrechtsbeschwerde
- BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 320/57
Wettbewerbsbenachteiligung durch Umsatzbesteuerung
- BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 425/58
Ende der Jahresfrist bei der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Regelung der …
- BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09
Anwendungserweiterung
- StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13
Spielhallen
Allerdings kommt es für den Beginn der Beschwerdefrist nicht darauf an, wann ein Beschwerdeführer durch eine Norm erstmalig beschwert wird (vgl. BVerfGE 23, 153 - Juris Rn. 41), weil die Ausschlussfrist des § 56 Abs. 4 StGHG sonst ihren Zweck, Rechtssicherheit zu schaffen, verfehlen würde. - BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94
Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos
Dementsprechend hat er bei diesem Regelungsgegenstand wie allgemein bei der Bewältigung der Folgen des Kriegs und des Zusammenbruchs des nationalsozialistischen Regimes den Gleichheitssatz nur in seiner Bedeutung als Willkürverbot zu beachten (vgl. BVerfGE 15, 126 ; 15, 167 ; 23, 153 ).
- BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93
Zwangsarbeit
Eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG ist allerdings nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit des § 1 AKG bereits mehrfach bejaht hat (vgl. BVerfGE 15, 126 [149 f.]; 19, 150 [165]; 23, 153 [166]; 24, 203 [214 f.]).Eine vertiefte Auseinandersetzung liegt nahe, wenn das Bundesverfassungsgericht sich -- wie hier (vgl. BVerfGE 15, 126 [149 f.]; 19, 150 [165]; 23, 153 [166]; 24, 203 [214]) -- bereits mit der Norm befaßt hat (vgl. BVerfGE 79, 240 [245]).
Das Gericht hätte sich deshalb mit dem Sinn des Art. 5 Abs. 2 LondSchAbk sowie dem weiten Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers bei der Regelung der Folgen von Krieg und Zusammenbruch des nationalsozialistischen Systems (vgl. BVerfGE 23, 153 [168]; 24, 203 [215]) und bei der Zustimmung zu völkerrechtlichen Verträgen (vgl. BVerfGE 36, 1 [14 f.]; 55, 349 [365]; BVerfGE 94, 12 [35]) auseinandersetzen müssen.
- BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95
Rentenüberleitung I
Grundsätzlich sind bestehende Forderungen, wie das Bundesverfassungsgericht bereits zu Art. 135 a GG a.F. im Zusammenhang mit der Hinterlassenschaft des nationalsozialistischen Regimes festgestellt hat (vgl. BVerfGE 15, 126 ; 19, 150 ; 23, 153 ; 24, 203 ; 29, 413 ; 41, 126 ), nach Maßgabe des Möglichen zu berücksichtigen. - BVerfG, 13.01.1976 - 1 BvR 631/69
Reparationsschäden
Den Schutz dieser Grundrechte können im vorliegenden Zusammenhang gemäß Art. 19 Abs. 3 GG auch die Beschwerdeführerinnen als juristische Personen des Privatrechts in Anspruch nehmen (vgl. BVerfGE 23, 153 (163) m. weit.Diese aus der Ausnahmesituation des Staatsbankrotts entwickelten Grundsätze rechtfertigen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Kürzung oder Erfüllungsverweigerung ohne Verstoß gegen Art. 14 GG nicht nur bei den eigentlichen Reichsverbindlichkeiten, die schon vor dem Zusammenbruch rechtlich begründet waren, einschließlich der in Reichstiteln verbrieften Ansprüche (s. BVerfGE 23, 153 (166 ff.)).
Die aufgezeigten Grenzen der Haftung der Bundesrepublik für die aus dem Zusammenbruch des Reiches herrührenden Verbindlichkeiten gelten grundsätzlich nicht für Verpflichtungen, die erst die Bundesrepublik selbst eingegangen ist: Auch Ansprüche aus bundesgesetzlichen Regelungen zur Entschädigung von Kriegs- und Kriegsfolgeschäden können bei Erfüllung der übrigen Voraussetzungen in den Schutzbereich des Art. 14 GG fallen (vgl. BVerfGE 23, 153 (166)).
"Ergibt sich aus der dargestellten katastrophalen Situation nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches schon allgemein, dass dem Gesetzgeber für die Regelung der Kriegs- und Kriegsfolgelasten ein sehr weites Gestaltungsermessen zugestanden werden muß (vgl. BVerfGE 15, 167 (201); 23, 153 (168)), so gilt dies auch für die Ausgestaltung der in den Teilregelungen gewährten Ausgleichs- oder Entschädigungsansprüche nach ihrer Art und Höhe.
1,7 Milliarden DM im Bereich des Reparationsschädengesetzes, also insgesamt 2, 9 Milliarden DM erfordert hätte (vgl. BVerfGE 15, 126 (140 ff.); 23, 153 (190); 27, 253 (288)).
- BVerfG, 03.12.1969 - 1 BvR 624/56
Kriegsfolgeschäden
Sie sollte als Mittel staatlicher Geldpolitik wieder ein sinnvolles Verhältnis zwischen Geldmenge und Geldumlauf einerseits, dem Güterangebot andererseits herstellen und diente damit dem Ziel, die Grundlagen für einen wirtschaftlichen Wiederaufbau und gesunde staatliche Finanzen zu schaffen (vgl. BVerfGE 23, 153 [176 ff.]).Die Rechtsgrundsätze, die das Bundesverfassungsgericht für die Erfüllung bereits rechtlich begründeter Verbindlichkeiten, nämlich der Schulden des Deutschen Reiches, durch die Bundesrepublik entwickelt hat (vgl. BVerfGE 15, 126 [140 ff.]; 19, 150 [163 ff.]; 23, 153 [166, 188]), müssen sinngemäß erst recht für den hier in Frage stehenden innerstaatlichen Lastenausgleich gelten.
Es bleibt lediglich zu prüfen, ob die getroffene Auswahl und Differenzierung vor dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) Bestand haben kann (vgl. BVerfGE 15, 126 [145]; 23, 153 [166]).
Ergibt sich aus der dargestellten katastrophalen Situation nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches schon allgemein, daß dem Gesetzgeber für die Regelung der Kriegs- und Kriegsfolgelasten ein sehr weites Gestaltungsermessen zugestanden werden muß (vgl. BVerfGE 15, 167 [201]; 23, 153 [168]), so gilt dies auch für die Ausgestaltung der in den Teilregelungen gewährten Ausgleichs- oder Entschädigungsansprüche nach ihrer Art und Höhe.
Er mußte jedoch, ebenso wie auf anderen Gebieten, zwangsläufig von den Maßnahmen der Besatzungsmächte und derem wirtschaftlichen Ergebnis ausgehen (vgl. BVerfGE 23, 153 [177]) und war auch durch die Vereinbarung im Überleitungsvertrag gehalten, die durch Besatzungsrecht geschaffene und viele Jahre praktizierte Entschädigungsregelung zu berücksichtigen.
- LG Bonn, 05.11.1997 - 1 O 134/92
Vergütung für geleistete Zwangsarbeit aus dem Gesichtspunkt der Amtshaftung ; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 20.07.2010 - 1 BvR 748/06
Hamburgisches Hochschulgesetz
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Geltendmachung von Rechtsverletzungen nach Ablauf der Frist grundsätzlich nicht zugelassen; die Ausschlussfrist soll den zu einer prozessualen Handlung Berechtigten veranlassen, diese Handlung nicht beliebig lange hinauszuschieben, sondern innerhalb einer bestimmten Frist vorzunehmen, nach deren Ablauf er mit der Handlung ausgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 4, 309 ; 11, 255 ; 18, 1 ; 18, 85 ; 23, 153 ; BVerfGK 1, 306 ). - BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79
Bekenntnis zum deutschen Volkstum
- BVerfG, 30.06.2022 - 2 BvR 737/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Verzinsung zu Unrecht …
- BVerfG, 08.11.1977 - 1 BvL 6/75
Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im Entschädigungsrecht für …
- BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 118/62
Verfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Auslegung des § 12 AKG
- BVerfG, 22.02.2017 - 1 BvR 2875/16
Unzulässige Verfassungsbeschwerde aufgrund der Nichteinhaltung der …
- BGH, 03.07.1998 - V ZR 34/97
Ungleichbehandlung von West- und Osteigentümern nach dem Allgemeinen …
- BVerfG, 15.12.1970 - 1 BvR 208/65
Reichsnährstand
- BVerfG, 16.09.2009 - 1 BvR 2275/07
Verfassungsbeschwerde zum Restitutionsverfahren Sommerfeld-Siedlung in …
- OVG Schleswig-Holstein, 24.04.2020 - 3 MR 9/20
SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung: Schließung von Outlet-Center gleichheitswidrig
- BVerfG, 07.10.2009 - 1 BvR 3479/08
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen § 53 UrhG
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.06.2006 - LVG 7/05
Nivellierungsverbot beim interkommunalen Finanzausgleich
- BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 153/69
Armenrecht juristischer Personen
- BVerfG, 10.05.2016 - 1 BvR 2871/13
Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Grundrechtsfähigkeit bzw. aufgrund …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.07.1999 - LVG 20/97
Verstoß des Art. 1 § 1 Nr. 4 Haushaltsbegleitgesetz (HBeglG) 1997 gegen Art. 87 …
- BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvL 4/75
Verfassungsmäßigkeit des deutsch-niederländischen Finanzvertrags vom 8. April …
- BVerfG, 09.12.1970 - 1 BvL 7/66
Deutsch-Niederländischer Finanzvertrag
- BGH, 19.06.1973 - VI ZR 74/70
Entschädigung in Geld für während des zweiten Weltkrieges geleistete Zwangsarbeit …
- BVerfG, 13.01.1971 - 1 BvR 671/65
Unterricht in Biblischer Geschichte
- BVerfG, 12.11.2009 - 2 BvR 2034/04
Verletzung der gemeindlichen Selbstverwaltungsgarantie durch eine …
- BVerwG, 03.05.1996 - 4 B 46.96
Bergrecht: Bergfreiheit für Sand- und Kiesvorkommen in der ehemaligen DDR
- BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65
Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen …
- BVerfG, 03.01.2002 - 2 BvR 1828/01
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Vergütungspflicht der Energieunternehmen …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.06.2006 - LVG 21/05
Schutz der Gemeinde vor der Wegnahme von der Gemeinde verfassungsmäßig …
- VerfGH Berlin, 25.01.2001 - VerfGH 89/00
Wegen Fristversäumung unzulässige Verfassungsbeschwerde der FU Berlin gegen …
- BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 2/67
Anforderungen an die Antragsbegründung im Organstreitverfahren
- BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 44.03
Lastenausgleich; Rückforderung von Hauptentschädigung; Anrechnung einer …
- BVerfG, 21.07.1970 - 2 BvR 255/69
Steinkohle-Anpassungsgesetz
- BVerfG, 18.10.2011 - 2 BvC 11/10
Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde sowie einer hilfsweise erhobenen …
- BVerfG, 04.06.2014 - 1 BvR 1443/08
Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen § 32 Abs 5 SOG ND 2005 …
- BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 12.98
Besatzungszone, sowjetische; Uraltguthaben; Reichsmarkforderung; Währungsreform; …
- OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 3 MR 15/20
SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung: Schließung von Möbelhäusern
- BVerwG, 21.05.1974 - I C 19.67
Bestandskraft einer Altbankrechnung und der daraus errechneten …
- OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2020 - 3 MR 10/20
SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung: Schließung von Spielhallen
- BVerfG, 30.07.2003 - 1 BvR 646/02
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde eines Konkurrenten gegen die sog. …
- BVerfG, 21.11.1996 - 1 BvR 1862/96
Frist zur Erhebnung der Rechtssatzverfassungsbeschwerde
- StGH Hessen, 07.01.1970 - P.St. 539
Hessen - Grundrechtsklage gegen verkündetes, aber noch nicht in Kraft getretenes …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.07.2005 - LVG 4/04
§§ 3 Abs. 3 und 11 des Kinderförderungsgesetzes vom 5. März 2003 verfassungsgemäß
- StGH Hessen, 20.12.1971 - P.St. 608
Elternrecht; Förderstufe; Gleichheitssatz; Grundrechtsklage; Jahresfrist; …
- StGH Hessen, 11.12.2006 - P.St. 2097
1. Nach § 45 Abs. 2 StGHG kann eine Grundrechtsklage gegen eine Rechtsvorschrift …
- BSG, 07.12.1983 - 9a RVg 2/83
Gleichbehandlungsgebot - Entschädigung - Gewalttat - Opferentschädigung
- BGH, 21.05.1992 - IX ZB 87/91
Verfassungsmäßige Ausschlußfrist nach Bundesrückerstattungsgesetz
- BVerwG, 18.12.1979 - 3 C 8.77
Entziehungsschaden an Grundvermögen in Galizien/Ostpolen - Verstaatlichung durch …
- OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 3 MR 12/20
SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung: Beschränkter Außerhausverkauf
- BVerwG, 18.12.1979 - 3 C 76.78
Entziehungsschaden hinsichtlich zuvor nationalisierter oder sozialisierter …
- VerfG Brandenburg, 20.01.2012 - VfGBbg 57/11
Jahresfrist; Rechtssatzverfassungsbeschwerde
- BGH, 29.10.1987 - IX ZB 45/87
Beschränkung des erhöhten Mindestbetrages der Rente auf Verfolgte, die vor einem …
- OVG Brandenburg, 31.05.2000 - 4 A 119/98
Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem Häftlingshilfegesetz ; Ansprüche von …
- VerfGH Berlin, 29.08.1995 - VerfGH 34/95
Wegen Versäumung der Jahresfrist unzulässige gesetzesunmittelbare …
- BVerfG, 18.01.1994 - 1 BvR 2077/93
Voraussetzungen für die Annahme einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde - …
- BGH, 01.03.1973 - III ZR 176/69
Enteignende Wirkung eines Zustimmungsgesetzes zum österreichischen …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 21.12.2015 - LVG 5/15
KVG LSA: Ortschaftsverfassung
- BVerwG, 16.09.1975 - I C 26.68
Revisibilität von Besatzungsrecht - Neufestsetzung des Nennkapitals von …
- BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 60/71
Anforderungen an eine direkt gegen Verwaltungsmaßnahmen gerichtete …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 07.12.1999 - LVG 7/99
- BVerfG, 24.06.1983 - 1 BvR 1014/81
Verfassungsbeschwerde von Rechtsbeiständen gegen die Schließung ihres …
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