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   BVerfG, 22.02.1983 - 1 BvR 537/82   

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https://dejure.org/1983,943
BVerfG, 22.02.1983 - 1 BvR 537/82 (https://dejure.org/1983,943)
BVerfG, Entscheidung vom 22.02.1983 - 1 BvR 537/82 (https://dejure.org/1983,943)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Februar 1983 - 1 BvR 537/82 (https://dejure.org/1983,943)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Anwendung zivilprozessualer Präklusionsvorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsbeschwerde - Versäumung einer Sachentscheidung - Fehlens eines schweren Nachteils

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 63, 177
  • NJW 1983, 2187
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus BVerfG, 22.02.1983 - 1 BvR 537/82
    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß Art. 103 Abs. 1 GG die Gerichte verpflichtet, Anträge und Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 60, 1 [5] m. w. N.).

    Auch ist entschieden, daß Präklusionsvorschriften das rechtliche Gehör in verfassungsmäßiger Weise einschränken können und daß sie strengen Ausnahmecharakter haben, weil sie einschneidende Folgen für die säumige Partei nach sich ziehen (vgl. BVerfGE 59, 330 [334]; 60, 1 [6]).

  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvR 713/77

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde mangels eines schweren Nachteils für den

    Auszug aus BVerfG, 22.02.1983 - 1 BvR 537/82
    c) Dem Beschwerdeführer entsteht nach den Umständen des Falles durch die Versagung einer Sachentscheidung kein schwerer Nachteil im Sinne von § 93 a Abs. 4 BVerfGG (vgl. BVerfGE 47, 102 [105]).
  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvR 1077/77

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Zurückweisung von Beweismitteln im Zivilprozeß

    Auszug aus BVerfG, 22.02.1983 - 1 BvR 537/82
    Entschieden ist auch, daß Art. 103 Abs. 1 GG verletzt wird, wenn eine Zurückweisung neuen Vorbringens erfolgt, das nicht zu einer Verzögerung der Prozeßerledigung geführt haben würde (BVerfGE 51, 188 [191 ff.]).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus BVerfG, 22.02.1983 - 1 BvR 537/82
    Auch ist entschieden, daß Präklusionsvorschriften das rechtliche Gehör in verfassungsmäßiger Weise einschränken können und daß sie strengen Ausnahmecharakter haben, weil sie einschneidende Folgen für die säumige Partei nach sich ziehen (vgl. BVerfGE 59, 330 [334]; 60, 1 [6]).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Es hat jedoch wiederholt betont, daß diese Vorschriften strengen Ausnahmecharakter haben, weil sie sich zwangsläufig nachteilig auf das Bemühen um eine materiell richtige Entscheidung auswirken (BVerfGE 55, 72 [94]) und einschneidende Folgen für die säumige Partei nach sich ziehen (BVerfGE 59, 330 [334]; 60, 1 [6]; 62, 249 [254]; 63, 177 [180]; 67, 39 [41]; 69, 145 [149]).
  • BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 2333/09

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilverfahren bei

    Präklusionsvorschriften schränken die Möglichkeit zur Wahrnehmung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Prozess ein und bewegen sich damit regelmäßig im grundrechtsrelevanten Bereich (vgl. BVerfGE 59, 330 ; 60, 1 ; 62, 249 ; 63, 177 ; 67, 39 ; 69, 145 ).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Allerdings müssen solche Vorschriften wegen der einschneidenden Folgen, die sie für die säumige Prozeßpartei nach sich ziehen, strengen Ausnahmecharakter haben (vgl. BVerfGE 59, 330 (334); 60, 1 (6); 62, 249 (254); 63, 177 (180); 66, 260 (264); st. Rspr.).
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