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   BVerfG, 29.07.1952 - 2 BvE 3/51   

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https://dejure.org/1952,58
BVerfG, 29.07.1952 - 2 BvE 3/51 (https://dejure.org/1952,58)
BVerfG, Entscheidung vom 29.07.1952 - 2 BvE 3/51 (https://dejure.org/1952,58)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Juli 1952 - 2 BvE 3/51 (https://dejure.org/1952,58)
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Volltextveröffentlichungen (5)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Petersberger Abkommen

Sonstiges

  • bundesarchiv.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Akte des Bundeskanzleramts zum Verfahren

Papierfundstellen

  • BVerfGE 1, 351
  • NJW 1952, 969
  • DVBl 1952, 774
  • DÖV 1952, 700
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 06.03.1952 - 2 BvE 1/51

    Geschäftsordnungsautonomie

    Auszug aus BVerfG, 29.07.1952 - 2 BvE 3/51
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Entscheidungen vom 6. März 1952 - 2 BvE 1/51 - und vom 29.Juli 1952 - 2 BvE 2/51 - diese Praxis fortgesetzt.
  • BVerfG, 29.07.1952 - 2 BvE 2/51

    Deutsch-Französisches Wirtschaftsabkommen

    Auszug aus BVerfG, 29.07.1952 - 2 BvE 3/51
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Entscheidungen vom 6. März 1952 - 2 BvE 1/51 - und vom 29.Juli 1952 - 2 BvE 2/51 - diese Praxis fortgesetzt.
  • BVerfG, 31.07.1973 - 2 BvF 1/73

    Grundlagenvertrag

    Verantwortung für "Deutschland als Ganzes" tragen - auch - die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]).
  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    Sie kann als eine nach der Geschäftsordnung des Bundestages ständig vorhandene Gliederung im eigenen Namen Rechte geltend machen, die dem Bundestag zustehen (vgl. BVerfGE 1, 351 ; 2, 143 ; 104, 151 ; 118, 244 ).

    Sinn und Zweck der Prozessstandschaft liegen deshalb darin, der Parlamentsopposition und -minderheit die Befugnis zur Geltendmachung der Rechte des Bundestages nicht nur dann zu erhalten, wenn dieser seine Rechte, insbesondere im Verhältnis zu der von ihm getragenen Bundesregierung, nicht wahrnehmen will (vgl. BVerfGE 1, 351 ; 45, 1 ; 121, 135 ), sondern auch dann, wenn die Parlamentsminderheit Rechte des Bundestages gegen die die Bundesregierung politisch stützende Parlamentsmehrheit geltend machen will (vgl. Lorenz, in: Festgabe aus Anlass des 25jährigen Bestehens des Bundesverfassungsgerichts, Bd. 1, 1976, S. 225 ).

  • BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92

    AWACS - Auslandseinsätze der Bundeswehr

    Damit wird, abweichend vom Grundsatz der Gewaltengliederung, nach dem die Außenpolitik eine Funktion der Regierung ist (vgl. BVerfGE 68, 1 [85 f.]), den Gesetzgebungsorganen ein Mitwirkungsrecht im Bereich der Exekutive eingeräumt (vgl. BVerfGE 1, 351 [369]; 1, 372 [394]).
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