Rechtsprechung
   BVerfG, 27.11.1951 - 1 BvF 2/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,95
BVerfG, 27.11.1951 - 1 BvF 2/51 (https://dejure.org/1951,95)
BVerfG, Entscheidung vom 27.11.1951 - 1 BvF 2/51 (https://dejure.org/1951,95)
BVerfG, Entscheidung vom 27. November 1951 - 1 BvF 2/51 (https://dejure.org/1951,95)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1951,95) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit des Erlasses einer einstweiligen Anordnung im Normenkontrollverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 1, 85
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)

  • BVerfG, 27.05.1958 - 2 BvQ 1/58

    Volksbefragung

    Auch im Zusammenhang mit einem Normenkontrollverfahren nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG ist ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung zulässig (BVerfGE 1, 85 [86]; 1, 281 [282]; 2, 103).
  • BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 190/56

    Keine einstweilige Anordnung gegen das Sonntagsfahrverbot von LKWs

    Das Bundesverfassungsgericht macht daher von seiner Befugnis zum Erlaß einer einstweiligen Anordnung nur mit der größten Zurückhaltung Gebrauch (BVerfGE 3, 52 [;55];; 3, 267 [;285];; vgl. auch BVerfGE 1, 85 f.; 2, 103 f.).
  • BVerfG, 01.08.1953 - 1 BvR 459/52

    Aussetzung des Gesetzesvollzugs

    Ob diese Voraussetzung vorliegt, kann nur auf Grund gerechter Abwägung der widerstreitenden Interessen entschieden werden (BVerfGE 1, 85 [86]).
  • BVerfG, 13.11.1957 - 1 BvR 78/56

    Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen ein in Kraft

    Soll eine Rechtsnorm vorläufig außer Vollzug gesetzt werden, so zwingen die meist weittragenden Folgen einer solchen Maßnahme das Bundesverfassungsgericht zur größten Zurückhaltung (BVerfGE 3, 41 (44); 3, 52 (55); 3, 267 (285); 6, 1 (3 f.); vgl. auch BVerfGE 1, 85 f.; 2,103 f.).
  • BVerfG, 15.03.1961 - 2 BvQ 3/60

    Keine einstweilige Anordnung zur vorläufigen Änderung der Parteienfinanzierung

    Bei der Prüfung des Antrags auf den Erlaß einer einstweiligen Anordnung sind nicht nur das Interesse des Antragstellers, sondern "alle in Frage kommenden Belange" und "widerstreitenden Interessen" zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen (BVerfGE 1, 85 [86]; 3, 34 [37]).
  • VerfG Brandenburg, 15.12.1994 - VfGBbg 14/94

    Beistand

    Unbeschadet dessen sind in die Abwägung alle in Betracht kommenden relevanten Belange und widerstreitenden Interessen einzustellen (vgl. BVerfGE 1, 85, 86; 3, 34, 37; 12, 276, 280).
  • LSG Berlin, 30.01.2002 - L 9 KR 982/01

    Pharma-Unternehmen scheitert mit Eil-Antrag gegen Arzneimittel-Festbeträge

    Müssen die für eine vorläufige Regelung im Sinne des § 86b Abs. 2 SGG sprechenden Gründe schon im Regelfall so schwerwiegend sein, dass sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung unabweisbar machen, so darf der Senat von seiner Befugnis, gemäß § 35a Abs. 7 SGB V den Vollzug einer Rechtsverordnung nach § 35a Abs. 1 SGB V auszusetzen, in Anlehnung an die Rechtsprechung des BVerfG nur dann Gebrauch machen, wenn die einstweilige Anordnung zum gemeinen Wohl dringend geboten wäre (vgl. BVerfGE 85, 167, 171; 94, 334, 347; 1, 85, 86).
  • BVerfG, 10.12.1953 - 2 BvQ 1/53

    Weihnachtsgeld

    Aus diesem Grund darf das Gericht von seiner Befugnis nach § 32 BVerfGG nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen (vgl. auch Beschluß vom 27. November 1951 -- 1 BvF 2/51 -- BVerfGE 1, 85, und Urteil vom 14. Januar 1953 -- 1 BvQ 11/52 -- BVerfGE 2, 103).
  • BVerfG, 15.05.1952 - 1 BvQ 6/52

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Unterzeichnung des Generalvertrags

    Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 27. November 1951 - 1 BvF 2/51 - entschieden hat, können einstweilige Anordnungen auch in einem solchen Verfahren erlassen werden, da § 32 BVerfGG als allgemeine Verfahrensnorm für alle in diesem Gesetz vorgesehenen Verfahren gilt.
  • BVerfG, 17.12.1960 - 2 BvQ 4/60

    Einstweilige Anordnung gegen die Ausstrahlung von Fernsehsendungen durch eine

    Auch im Zusammenhang mit einem Bund/Länder- Streit (Art. 93 Abs. 1 Nr. 3 GG ) und mit einem Normenkontrollverfahren (Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG ) sind Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung zulässig (vgl. BVerfGE 3, 52 (55) und 8, 42 (44) sowie BVerfGE 1, 85 (86); 1, 281 (282); 2, 103; 7, 367 (370)).Der Umstand, daß noch nicht feststeht, ob der Antrag Hamburgs im Normenkontrollverfahren zulässig ist, steht der Zulässigkeit des Antrags auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung nicht entgegen (vgl. BVerfGE 1, 281 (282); 8, 42 (44)).
  • BDH, 29.01.1957 - I DB 35/56

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 29.03.1977 - 2 BvE 1/77

    Keine einstweilige Anordnung gegen das Abgeordnetengesetz wegen seiner

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.08.1986 - 12 A 126/85

    Berechnung der Jagdsteuer bei Übernahme der für die Nettoflächenpacht ermittelten

  • BVerfG, 14.01.1953 - 1 BvQ 11/52

    Keine einstweilige Anordnung zur Außervollzugsetzung des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht