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   BVerfG, 20.10.1959 - 1 BvR 125/59   

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https://dejure.org/1959,146
BVerfG, 20.10.1959 - 1 BvR 125/59 (https://dejure.org/1959,146)
BVerfG, Entscheidung vom 20.10.1959 - 1 BvR 125/59 (https://dejure.org/1959,146)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Oktober 1959 - 1 BvR 125/59 (https://dejure.org/1959,146)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • hjil.de PDF, S. 88 (Entscheidungsbesprechung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 10, 136
  • NJW 1959, 2155
  • DVBl 1960, 60
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.01.1959 - 4 ARs 45/58

    Rücklieferung

    Auszug aus BVerfG, 20.10.1959 - 1 BvR 125/59
    Dieser Beschluß sowie der ihm zugrunde liegende Beschluß des Bundesgerichtshofes - 4. Strafsenat - vom 7. Januar 1959 - 4 ARs 45/58 - werden aufgehoben.

    Der Bundesgerichtshof stellte durch Beschluß vom 7. Januar 1959 - BGHSt 12, 262 - fest:.

    Auch der Bundesgerichtshof geht davon aus, die Bundesregierung dürfe "nicht dazu beitragen, daß ein deutscher Staatsangehöriger der Gerichtsbarkeit eines fremden Staates unterworfen" werde (BGHSt 12, 262 [264]).

    Der Bundesgerichtshof schränkt das Verbot, zur Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen durch einen dritten Staat beizutragen, dahin ein, daß es nur dann Platz greife, wenn dieser Staat durch die Beitragsleistung der Bundesregierung einen Zuwachs seiner Machtbefugnisse erhalte (BGHSt 12, 262 [267]).

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

    Die Auslieferung als traditionelles Institut der internationalen strafrechtlichen Zusammenarbeit von Staaten ist als Grundrechtseingriff dadurch gekennzeichnet, dass eine Person auf Ersuchen zwangsweise aus dem Bereich der inländischen Hoheitsgewalt entfernt und einer ausländischen Hoheitsgewalt überstellt wird (vgl. BVerfGE 10, 136 ), damit ein dort betriebenes Strafverfahren abgeschlossen oder eine dort verhängte Strafe vollstreckt werden kann (vgl. BVerfGE 29, 183 ).
  • BVerfG, 19.12.2006 - 1 BvR 2723/06

    Keine Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens (§ 580 Nr 6

    Denn der Beschluss des Bundesgerichtshofs im Erbscheinsverfahren stand mit dieser Klageabweisung weder in untrennbarem Zusammenhang (vgl. dazu BVerfGE 1, 322 ; 17, 224 ) noch entfaltete er eine Bindungswirkung (vgl. dazu BVerfGE 10, 136 ).
  • BVerfG, 13.10.1970 - 1 BvR 226/70

    Rücklieferung

    Das verstoße nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 10, 136 ff.) gegen Art. 16 Abs. 2 Satz 1 GG.

    Dieses Ergebnis steht auch in Einklang mit der vom Beschwerdeführer angeführten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 10, 136 ff.).

  • BGH, 07.02.1968 - 4 ARs 48/67

    Rücklieferung eines Deutschen II

    Das Oberlandesgericht München bezweifelt, ob die Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Fall Walter vom 3. März 1954 (BGHSt 5, 396 = NJW 1954, 1050), wonach die Bundesregierung durch Artikel 16 Abs. 2 Satz 1 GG nicht gehindert ist, in dem die Förderung eines inländischen Verfahrens bezweckenden Ersuchen um vorläufige Auslieferung eines Deutschen der ausländischen Regierung gegenüber die Verpflichtung zur Rücklieferung zu übernehmen und diese Verpflichtung zu erfüllen, mit dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Oktober 1959 in der Sache Baer (BVerfGE 10, 136 = NJW 1959, 2155) vereinbar ist.

    Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts im Fall Baer (BVerfGE 10, 136) steht nicht entgegen.

  • BGH, 12.01.1965 - VI ZR 228/63

    Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls - Anspruch auf Schmerzensgeld

    Sie beruft sich auf den in BVerfGE 10, 139 [BVerfG 20.10.1959 - 1 BvR 125/59] (= NJW 1960, 31) abgedruckten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts und meint, das Berufungsgericht habe dem Kläger das rechtliche Gehör versagt, weil es den von ihm angenommenen Erfahrungssatz nicht mit den Parteien erörtert habe.
  • BVerfG, 10.10.1995 - 2 BvR 982/95

    Rechtsnatur der Herausgabe eines Kindes an den sorgeberechtigten Elternteil

    Die Herausgabe eines Kindes an einen sorgeberechtigten Elternteil auf der Grundlage familiärer Rechtsbeziehungen ist weder selbst eine Auslieferung noch kommt sie einer solchen gleich; sie stellt nicht, was für die Auslieferung kennzeichnend ist, eine Verbringung in die "Hoheitsgewalt" eines anderen Staates auf dessen Ersuchen dar (vgl. dazu BVerfGE 10, 136 [BVerfG 20.10.1959 - 1 BvR 125/59]; 29, 183 <192 f. [BVerfG 07.10.1970 - 1 BvR 622/70]>; 50, 244 ).
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