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   BVerfG, 03.11.1959 - 1 BvR 13/59   

Volltextveröffentlichungen

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    Anspruch auf rechtliches Gehör bei gerichtskundigen Tatsachen

Verfahrensgang

  • OLG Frankfurt, 04.07.1958 - 2 U 66/58
  • BVerfG, 03.11.1959 - 1 BvR 13/59

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 10, 177
  • NJW 1960, 31
  • MDR 1960, 24
  • DVBl 1960, 97
  • BB 1960, 111
  • DÖV 1963, 628



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Wird zitiert von ... (111)  

  • BVerfG, 13.03.1993 - 2 BvR 1988/92  

    Maßstäbe für die Beurteilung der Beachtlichkeit eines Asylfolgeantrags sowie die

    Inwieweit allgemeinkundige Tatsachen ausdrücklich zum Gegenstand der Verhandlung gemacht werden müssen, kann dahingestellt bleiben (vgl. BVerfGE 10, 177 [183] einerseits; BVerfGE 48, 206 [209] andererseits).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90  

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    An einer solchen Gelegenheit fehlt es nicht erst dann, wenn ein Beteiligter gar nicht zu Wort gekommen ist oder wenn das Gericht seiner Entscheidung Tatsachen zugrunde legt, zu denen die Beteiligten nicht Stellung nehmen konnten (vgl. BVerfGE 10, 177 (182 f.); 19, 32 (36); st. Rspr.).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84  

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auch im Asylverfahren gilt, daß die Gerichte nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse - einschließlich Presseberichten und Behördenauskünften - verwerten dürfen, die von einem Verfahrensbeteiligten oder dem Gericht im einzelnen bezeichnet zum Gegenstand des Verfahrens gemacht wurden und zu denen die Parteien sich äußern konnten (vgl. BVerfGE 10, 177 (182 f.); 20, 347 (349)).
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