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   BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvL 8/55   

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https://dejure.org/1960,145
BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvL 8/55 (https://dejure.org/1960,145)
BVerfG, Entscheidung vom 25.02.1960 - 1 BvL 8/55 (https://dejure.org/1960,145)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Februar 1960 - 1 BvL 8/55 (https://dejure.org/1960,145)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff "selbständige Handlungen" in § 11 StFG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Straffreiheitsgesetz 1954 - Grundgesetz - Vereinbarkeit von GG und StraffreihG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 10, 340
  • NJW 1960, 667 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 18.03.1953 - 1 BvL 11/51

    Besatzungsanordnungen

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvL 8/55
    Das Bundesverfassungsgericht muß vielmehr bei seiner Entscheidung den Sinngehalt der zur Nachprüfung gestellten Norm selbständig ermitteln; denn ob eine Vorschrift mit dem Grundgesetz in Einklang steht, kann nur dann sachlich zutreffend beurteilt werden, wenn sie in ihrer richtigen Bedeutung am Grundgesetz gemessen wird (BVerfGE 8, 210 [217]; 7, 45 [50]; 2, 181 [193]; 2, 105 [110]).
  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvL 45/56

    Vaterschaft

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvL 8/55
    Das Bundesverfassungsgericht muß vielmehr bei seiner Entscheidung den Sinngehalt der zur Nachprüfung gestellten Norm selbständig ermitteln; denn ob eine Vorschrift mit dem Grundgesetz in Einklang steht, kann nur dann sachlich zutreffend beurteilt werden, wenn sie in ihrer richtigen Bedeutung am Grundgesetz gemessen wird (BVerfGE 8, 210 [217]; 7, 45 [50]; 2, 181 [193]; 2, 105 [110]).
  • BVerfG, 21.01.1953 - 1 BvR 520/52

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Rechtsstellung nach G131

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvL 8/55
    Das Bundesverfassungsgericht muß vielmehr bei seiner Entscheidung den Sinngehalt der zur Nachprüfung gestellten Norm selbständig ermitteln; denn ob eine Vorschrift mit dem Grundgesetz in Einklang steht, kann nur dann sachlich zutreffend beurteilt werden, wenn sie in ihrer richtigen Bedeutung am Grundgesetz gemessen wird (BVerfGE 8, 210 [217]; 7, 45 [50]; 2, 181 [193]; 2, 105 [110]).
  • BVerfG, 18.06.1957 - 1 BvL 12/55

    Verfassungsmäßigkeit des § 18 Abs. 1 ErrichtungsG

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvL 8/55
    Das Bundesverfassungsgericht muß vielmehr bei seiner Entscheidung den Sinngehalt der zur Nachprüfung gestellten Norm selbständig ermitteln; denn ob eine Vorschrift mit dem Grundgesetz in Einklang steht, kann nur dann sachlich zutreffend beurteilt werden, wenn sie in ihrer richtigen Bedeutung am Grundgesetz gemessen wird (BVerfGE 8, 210 [217]; 7, 45 [50]; 2, 181 [193]; 2, 105 [110]).
  • BGH, 19.04.1951 - 4 StR 63/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvL 8/55
    Jene Bestimmung hat in der Rechtsprechung eine gefestigte Auslegung dahin erfahren, daß aus allen Straftaten, die vor dem Stichtag begangen waren, eine Gesamtstrafe zu bilden war, deren Höhe über die Gewährung von Straffreiheit entschied (BGH, NJW 1951, 533; 728).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvL 8/55
    Die mit der Vorlage gestellte Rechtsfrage (§ 81 BVerfGG ) muß entsprechend eingeschränkt werden (vgl. BVerfGE 8, 274 [291]).
  • BVerfG, 20.04.2016 - 2 BvR 1488/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Auslegung und Anwendung des § 35

    Fordert die Europäische Menschenrechtskonvention eine Restitution aber nicht, könnte der Gesetzgeber auf sie also auch vollständig verzichten, dann kann es ihm nicht verwehrt sein, den Restitutionsgrund des § 580 Nr. 8 ZPO nur für solche Verfahren zu eröffnen, die nach dem 31. Dezember 2006 formell rechtskräftig abgeschlossen worden sind (vgl. auch BVerfGE 10, 340 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Mai 2015 - 2 BvR 1170/14 -, FamRZ 2015, S. 1263 ).
  • BVerfG, 19.05.2015 - 2 BvR 1170/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Anwendung der Stichtagsregelung des §

    Fordert die Europäische Menschenrechtskonvention eine Restitution aber nicht, könnte der Gesetzgeber auf sie also auch vollständig verzichten, dann kann es ihm nicht verwehrt sein, den Restitutionsgrund des § 580 Nr. 8 ZPO nur für solche Verfahren zu eröffnen, die nach dem 31. Dezember 2006 rechtskräftig abgeschlossen worden sind (vgl. auch BVerfGE 10, 340 ).
  • BVerfG, 07.04.1964 - 1 BvL 12/63

    Mitfahrzentrale

    Die Auslegung des Personenbeförderungsgesetzes muß vom Bundesverfassungsgericht selbständig geprüft werden; denn ob Vorschriften einfachen Rechts mit dem Grundgesetz vereinbar sind, läßt sich nur entscheiden, wenn ihr Inhalt klargestellt ist (BVerfGE 2, 181 [193]; 7, 45 [50]; 8, 210 [217]; 10, 340 [345]; Beschluß vom 30. Oktober 1963 - 2 BvL 7/61, 2, 9/63).
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