Rechtsprechung
   BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • DFR

    Bayerische Ärzteversorgung

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    Verfassungsmäßigkeit der Bayerischen Ärzteversorgung

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 10, 354
  • NJW 1960, 619
  • MDR 1960, 304
  • VersR 1960, 937
  • DVBl 1960, 357
  • BB 1960, 303
  • DÖV 1960, 264



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Wird zitiert von ... (283)  

  • BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94  

     

    Abgabelasten stehen zwar oft nur in einem losen Zusammenhang mit der Berufstätigkeit, so dass sie die eigentliche Berufsausübung nicht beeinflussen und der Schutzbereich von Art. 12 Abs. 1 GG nicht berührt ist (vgl. für die Abgabepflicht an Sozialkassen: BVerfGE 34, 62 ; 55, 7 ; 75, 108 ; für die Ärzteversorgung: BVerfGE 10, 354 ).

    Auch können die von diesen Mitgliedern aufzubringenden Mittel in einer öffentlichrechtlichen Anstalt zusammengeführt werden, die die Aufbringung und Verwendung dieser Abgaben regelt und verwaltet; in dieser Weise sind häufig die Versorgungswerke organisiert (vgl. BVerfGE 10, 354 ).

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01  

    Regelungen des Risikostrukturausgleichs verfassungsgemäß

    Da die zur Finanzierung eines solchen sozialen Ausgleichs erforderlichen Mittel ersichtlich nicht allein von den typischerweise Begünstigten des Ausgleichs aufgebracht werden können, kann der Gesetzgeber den Mitgliederkreis von Pflichtversicherungen so abgrenzen, wie es für die Begründung und den Erhalt einer leistungsfähigen Solidargemeinschaft erforderlich ist (vgl. BVerfGE 10, 354 [363 ff.]; - 12, 319 [323 ff.]; - 29, 221 [235 ff.]; - 44, 70 [90]; - 48, 227 [234]; - 103, 197 [221 ff.]; - 103, 271 [288]; vgl. auch BVerfGK 2, 283 [287 f.]).
  • BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvF 1/01  

    Altenpflege

    Das Grundgesetz lässt unterschiedliche rechtliche Ordnungen in den Gliedstaaten zu und begrenzt insoweit auch eine Berufung auf Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 10, 354 ; 12, 139 ).
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