Rechtsprechung
   BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 118/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,22
BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 118/53 (https://dejure.org/1959,22)
BVerfG, Entscheidung vom 06.10.1959 - 1 BvL 118/53 (https://dejure.org/1959,22)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Oktober 1959 - 1 BvL 118/53 (https://dejure.org/1959,22)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,22) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Nordrhein-westfälisches Verlegergesetz

Art. 18 GG, Unzulässigkeit einer einfachgesetzlichen (hier: landesrechtlichen) Regelung, die einer Verwirkung des Grundrechts der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) gleichkommt

Volltextveröffentlichungen (6)

  • opinioiuris.de

    Nordrhein-westfälisches Verlegergesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit des § 4 Verlegergesetz Nordrhein-Westfalen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 10, 118
  • NJW 1960, 29
  • DVBl 1960, 217
  • DÖV 1959, 905
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (99)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 118/53
    Der Kläger des Ausgangsverfahrens ist in den Jahren 1952 und 1953 verantwortlicher Redakteur der damals in Düsseldorf erscheinenden Zeitung "Freies Volk" gewesen, des Zentralorgans der durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 1956 - 1 BvB 2/51 (s. BVerfGE 5, 85 ff.) - für verfassungswidrig erklärten und aufgelösten KPD.

    Wenn das Grundrecht der freien Meinungsäußerung für die freiheitliche Demokratie "schlechthin konstituierend" ist (BVerfGE 5, 85 [134, 199, 206 f.]; BVerfGE 7, 198 [208, 212]), dann muß das ebenso für das Grundrecht der Pressefreiheit gelten, weil die Presse zur politischen Meinungsbildung entscheidend beiträgt.

    b) Art. 18 GG ist ebenso wie Art. 21 GG "Ausdruck des bewußten verfassungspolitischen Willens zur Lösung des Grenzproblems der freiheitlichen demokratischen Staatsordnung" (BVerfGE 5, 85 [139]).

    Daß diese verfassungsrechtliche Regelung sinnvoll und bindend ist, hat das Bundesverfassungsgericht für Art. 21 GG bereits dargetan (BVerfGE 5, 85 [134 ff.]).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 118/53
    Wenn das Grundrecht der freien Meinungsäußerung für die freiheitliche Demokratie "schlechthin konstituierend" ist (BVerfGE 5, 85 [134, 199, 206 f.]; BVerfGE 7, 198 [208, 212]), dann muß das ebenso für das Grundrecht der Pressefreiheit gelten, weil die Presse zur politischen Meinungsbildung entscheidend beiträgt.
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 118/53
    Nur insoweit kommt es für die Entscheidung des anhängigen Verwaltungsstreitverfahrens auf die Gültigkeit an (BVerfGE 8, 274 [291]).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Die Beschwerdeführerin als Verleger des Romans kann sich deshalb auf das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG berufen (vgl. auch BVerfGE 10, 118 [121]; 12, 205 [260] zur Pressefreiheit).

    Für die Ausnutzung dieses Spielraums muß es unter anderem darauf ankommen, wieweit das betreffende Grundrecht wesentliche Voraussetzungen der freiheitlichen Existenz und Betätigung des Einzelnen schützt, die das Essentiale des Menschenbildes der Verfassung und ihrer darauf ausgerichteten Staatsordnung ausmachen (vgl. BVerfGE 7, 198 [208]; 10, 118 [121]; 10, 302 [322]; 20, 162 [174 f.]; 27, 71 [81 f.]).

  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13

    Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte

    Sie reicht dabei von der Beschaffung der Informationen bis zu deren Verbreitung (vgl. BVerfGE 10, 118 ; 62, 230 ; stRspr).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Die Freiheit der Berichterstattung durch den Rundfunk gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG (Rundfunkfreiheit) ist ebenso wie die Pressefreiheit, die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit schlechthin konstituierend für die freiheitlich-demokratische Grundordnung (vgl. BVerfGE 7, 198 [208]; 10, 118 [121]; 12, 205 [259 ff.] - Deutschland-Fernsehen - 20, 56 [97 f.]; 20, 162 [174 ff.] - Spiegel - 27, 71 [81 f.] - Zeitungen aus der DDR -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht