Rechtsprechung
| BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96 |
Caroline von Monaco III
Art. 1, 2 GG, Allgemeines Persönlichkeitsrecht,Verstärkung durch Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 GG;
Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG;
(Hinweis: vorliegende Entscheidung vom EGMR, Nr. 59320/00 vom 24.6.04, als menschenrechtswidrig beanstandet)
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
- DFR
Caroline von Monaco II
- Telemedicus
Caroline von Monaco II - Bildberichterstattung
- Bundesverfassungsgericht
- Alpmann Schmidt
- aufrecht.de
Caroline von Monaco
- Prof. Dr. Lorenz
Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts versus Pressefreiheit: Caroline v. Monaco
- rechtambild.de
Persönlichkeitsschutz von Minderjährigen gegenüber der Bildberichterstattung der Presse
- jurawelt.com
Caroline von Monaco
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (6)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Verfassungsbeschwerde von Prinzessin Caroline von Monaco nur teilweise erfolgreich
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Verfassungsbeschwerde von Prinzessin Caroline von Monaco nur teilweise erfolgreich
- Kanzlei Prof. Schweizer (Leitsatz und Pressemitteilung)
Verfassungsbeschwerde von Prinzessin Caroline von Monaco nur teilweise erfolgreich [Urheberrecht]
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
- IRIS Merlin (Kurzinformation)
Allgemeines Persönlichkeitsrecht für Abbildungen von Eltern mit ihren Kindern gestärkt
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Berechtigte Privatheitserwartung als maßgebliches Kriterium bei Bildnisveröffentlichungen
Besprechungen u.ä. (3)
- Telemedicus (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Das "berechtigte Interesse" im Sinne des § 23 Abs. 2 KUG
- unibas.ch
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Die Causa Carolina: Kampf der Gerichte? (Dr. Anne Peters; Betrifft Justiz 2005, 160)
- zaoerv.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Das Recht auf Privatleben und die Pressefreiheit - Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in der Sache Hannover ./. Deutschland (Wiss. Mit. Alexander Behnsen; ZaöRV 65 (2005), 239-255)
Sonstiges (4)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Der EGMR und Caroline von Hannover: Mehr Schutz vor der Veröffentlichung von Fotoaufnahmen aus dem Privatleben Prominenter?" von RA Dr. Daniel Kaboth, original erschienen in: ZUM 2004, 818 - 824.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Persönlichkeitsschutz und Pressefreiheit nach der Europäischen Menschenrechtskonvention" von Prof. Dr. Andreas Heldrich, original erschienen in: NJW 2004, 2634 - 2636.
- urheberrecht.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Caroline von Hannover klagt wegen mangelnden Schutzes des Privat- und Familienlebens in Deutschland
- wikipedia.org (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)
Caroline-Urteile
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 04.02.1994 - 324 O 537/93
- OLG Hamburg, 08.12.1994 - 3 U 64/94
- BGH, 19.12.1995 - VI ZR 15/95
- LG Hamburg, 26.09.1997 - 324 O 348/97
- OLG Hamburg, 10.03.1998 - 7 U 206/97
- LG Hamburg, 24.04.1998 - 324 O 794/97
- OLG Hamburg, 13.10.1998 - 7 U 63/98
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96
- BVerfG, 04.04.2000 - 1 BvR 768/98
- BVerfG, 13.04.2000 - 1 BvR 2080/98
- BVerfG, 17.01.2001 - 1 BvR 653/96
- EGMR, 08.07.2003 - 59320/00
- EGMR, 24.06.2004 - 59320/00
- EGMR, 28.07.2005 - 59320/00
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 101, 361
- NJW 2000, 1021
- MDR 2000, 211
- GRUR 2000, 446
- FamRZ 2000, 409
- VersR 2000, 773
- DVBl 2000, 353
- ZUM 2000, 149
- afp 2000, 76
Wird zitiert von ... (303)
- BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07
Caroline von Monaco III
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte dieser Verfassungsbeschwerde mit Urteil vom 15. Dezember 1999 (BVerfGE 101, 361) nur in einem für die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht mehr bedeutsam gewordenen Teil stattgegeben.Zwar habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 15. Dezember 1999 (BVerfGE 101, 361) den verfassungsrechtlich verbürgten Privatsphärenschutz bislang enger gezogen, als dies der Auffassung des Gerichtshofs entspreche.
Das Berufungsgericht sei nach § 31 Abs. 1 BVerfGG an die tragenden Erwägungen des Urteils des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1999 (BVerfGE 101, 361) gebunden.
Ihr stehe entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts auch eine Bindungswirkung nach § 31 Abs. 1 BVerfGG des Urteils des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1999 (BVerfGE 101, 361) nicht entgegen.
Dies lasse die Bedürfnisse der Presse nach Weckung publizistischer Aufmerksamkeit durch personalisierende Darstellung ebenso unbeachtet wie die in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1999 (BVerfGE 101, 361) betonte Leitbild- und Kontrastfunktion prominenter Personen.
Zudem habe der Bundesgerichtshof seine Bindung nach § 31 Abs. 1 BVerfGG an die tragenden Erwägungen des Urteils des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999 (BVerfGE 101, 361) verkannt.
Der Schutz der Pressefreiheit umfasst dabei auch die Abbildung von Personen (vgl. BVerfGE 101, 361 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. April 2001 - 1 BvR 758/97 u.a. -, NJW 2001, S. 1921 ).
Die Presse darf nach eigenen publizistischen Kriterien entscheiden, was sie des öffentlichen Interesses für wert hält und was nicht (vgl. BVerfGE 97, 228 ; 101, 361 ).
Auch unterhaltende Beiträge, etwa über prominente Personen, nehmen am Schutz der Pressefreiheit teil (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Erst bei der Abwägung mit kollidierenden Persönlichkeitsrechten durch die Gerichte kommt es auf das Gewicht des Informationsinteresses und auf die Weise an, in der die Berichterstattung einen Bezug zu Fragen aufweist, welche die Öffentlichkeit wesentlich angehen (vgl. BVerfGE 34, 269 ; 101, 361 ).
Maßgebend sind die Umstände des Anlassfalls und hieraus zu erwartende grundrechtserhebliche Auswirkungen insbesondere für die Persönlichkeitsentfaltung und das private Leben des Betroffenen (vgl. BVerfGE 101, 361 ; 106, 28 ; 118, 168 ).
Gerichtliche Entscheidungen über die Befugnis zur Veröffentlichung von Fotografien, die den Abgebildeten in privaten oder alltäglichen Zusammenhängen zeigen, können unterschiedliche Aspekte des Persönlichkeitsschutzes, insbesondere die Gewährleistung des Rechts am eigenen Bild und die Garantie der Privatsphäre, berühren (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
a) Ein allgemeines oder gar umfassendes Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen Person enthält Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG allerdings nicht (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Das Schutzbedürfnis ergibt sich vor allem aus der Möglichkeit, das auf eine bestimmte Situation bezogene Erscheinungsbild eines Menschen von ihr zu lösen und das Abbild jederzeit unter für den Betroffenen nicht überschaubaren Voraussetzungen vor Dritten zu reproduzieren (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
So sind mit dem Fortschritt der Aufnahmetechniken wachsende Möglichkeiten der Gefährdung von Persönlichkeitsrechten verbunden (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Ein besonderer Schutzbedarf kann sich ferner aus einem heimlichen oder überrumpelnden Vorgehen ergeben (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
b) Vom Grundrecht auf Schutz der Persönlichkeit ist neben dem Recht am Bild auch der Schutz der Privatsphäre umfasst (vgl. dazu BVerfGE 101, 361 ).
In räumlicher Hinsicht gehört zur Privatsphäre ein Rückzugsbereich des Einzelnen, der ihm insbesondere im häuslichen, aber auch im außerhäuslichen Bereich die Möglichkeit des Zu-Sich-Selbst-Kommens und der Entspannung sichert (vgl. BVerfGE 101, 361 ) und der das Bedürfnis verwirklichen hilft, "in Ruhe gelassen zu werden" (vgl. BVerfGE 27, 1 ; vgl. ferner BVerfGE 32, 54 ; 51, 97 ).
Die Grenzen der geschützten Privatsphäre lassen sich nicht generell und abstrakt festlegen (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Ein weitergehender Schutz kann sich aus der von Art. 6 Abs. 1 und 2 GG gebotenen Verstärkung des Persönlichkeitsschutzes in Situationen des Beisammenseins von Eltern mit ihren minderjährigen Kindern im öffentlichen Raum ergeben (vgl. BVerfGE 101, 361 ;… Beschluss des Ersten Senats vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1783/05 -, NJW 2008, S. 39 ).
a) Zur Schranke der verfassungsmäßigen Ordnung zählen neben den Grundrechten wie Art. 5 Abs. 1 GG insbesondere die Vorschriften über die Veröffentlichung fotografischer Abbildungen von Personen in §§ 22 ff. KUG (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Sie enthalten mit dem in § 22 Satz 1 KUG geregelten Einwilligungsvorbehalt für die Verbreitung von Personenbildnissen, seiner Durchbrechung insbesondere für die in § 23 Abs. 1 Ziffer 1 KUG genannten Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte und der in § 23 Abs. 2 KUG geregelten Rückausnahme für den Fall einer Verletzung berechtigter Interessen des Abgebildeten ein abgestuftes Schutzkonzept, das sowohl dem Schutzbedürfnis der abgebildeten Person wie den von den Medien wahrgenommenen Informationsinteressen der Allgemeinheit Rechnung trägt (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 101, 361 ).
Prominente Personen können auch Orientierung bei eigenen Lebensentwürfen bieten sowie Leitbild- oder Kontrastfunktionen erfüllen (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Auch die Normalität des Alltagslebens oder in keiner Weise anstößige Handlungsweisen prominenter Personen dürfen der Öffentlichkeit vor Augen geführt werden, wenn dies der Meinungsbildung zu Fragen von allgemeinem Interesse dienen kann (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Unterhaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Medienbetätigung, der am Schutz der Pressefreiheit in seiner subjektivrechtlichen wie objektivrechtlichen Dimension teilhat (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 101, 361 ).
Die Bedeutung visueller Darstellungen für die Berichterstattung der Presse hat in jüngerer Zeit sogar zugenommen (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Unterhaltung in der Presse ist aus diesem Grund gemessen an dem Schutzziel der Pressefreiheit nicht unbeachtlich oder gar wertlos (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Bei der Gewichtung des Informationsinteresses im Verhältnis zu dem kollidierenden Persönlichkeitsschutz kommt dem Gegenstand der Berichterstattung maßgebliche Bedeutung zu, etwa der Frage, ob private Angelegenheiten ausgebreitet werden, die lediglich die Neugier befriedigen (vgl. BVerfGE 34, 269 ; 101, 361 ).
(1) Die Abwägung hat zwar das vom Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG umfasste Recht der Presse zu berücksichtigen, nach ihren publizistischen Kriterien zu entscheiden, was öffentliches Interesse beansprucht (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Gleiches gilt, wenn der Betroffene nach den Umständen, unter denen die Aufnahme gefertigt wurde, typischerweise die berechtigte Erwartung haben durfte, nicht in den Medien abgebildet zu werden, etwa weil er sich in einer durch räumliche Privatheit geprägten Situation, insbesondere einem besonders geschützten Raum, aufhält (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Das Bundesverfassungsgericht hat auch bisher nicht anerkannt, dass die Presse einen schrankenlosen Zugriff auf Bilder von Personen der Zeitgeschichte nehmen darf, sondern hat Bildveröffentlichungen nur insoweit als gerechtfertigt angesehen, als dem Publikum sonst Möglichkeiten der Meinungsbildung vorenthalten werden, etwa darüber, ob solche Personen, die als Idol oder Vorbild gelten, funktionales und persönliches Verhalten überzeugend in Übereinstimmung bringen (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Das Bundesverfassungsgericht ist auf die Nachprüfung beschränkt, ob die Fachgerichte bei der Auslegung und Anwendung der Vorschriften des einfachen Rechts und insbesondere bei der Abwägung miteinander kollidierender Rechtsgüter den Grundrechtseinfluss ausreichend beachtet haben (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
So wie das Bundesverfassungsgericht in der Leitentscheidung vom 15. Dezember 1999 (BVerfGE 101, 361) lediglich geprüft hat, ob das seinerzeit angewandte Schutzkonzept die verfassungsrechtlichen Grenzen wahrte, ist das Gericht auch im Hinblick auf das veränderte Schutzkonzept auf die Prüfung der Verletzung verfassungsrechtlicher Vorgaben durch den Bundesgerichtshof beschränkt.
Die Anwendung dieser Rechtsfiguren hat das Bundesverfassungsgericht nur dann als verfassungsgemäß bezeichnet, wenn die ergänzende einzelfallbezogene Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und den berechtigten Interessen des Abgebildeten dadurch nicht unterbleibt (vgl. BVerfGE 101, 361 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. April 2001 - 1 BvR 758/97 u.a. -, NJW 2001, S. 1921 ).
Gegenstand der verfassungsrechtlichen Streitigkeit ist vorliegend - wie auch in dem Verfahren, das zu der Leitentscheidung vom 15. Dezember 1999 (BVerfGE 101, 361) geführt hat - nicht die Zulässigkeit der Wortberichterstattung.
Dabei ist zu sichern, dass die von Art. 5 Abs. 1 GG gewährleisteten Informationsinteressen umfassend bereits innerhalb des Merkmals des "Bildnisses aus dem Bereiche der Zeitgeschichte" (§ 23 Abs. 1 Ziffer 1 KUG) berücksichtigt werden (vgl. BVerfGE 101, 361 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. April 2001 - 1 BvR 758/97 u.a. -, NJW 2001, S. 1921 ).
Das weitere dem Grundrechtseinfluss offenstehende Tatbestandsmerkmal des "berechtigten Interesses" in § 23 Abs. 2 KUG bezieht sich von vornherein nur auf Personen von zeitgeschichtlicher Bedeutung und kann folglich die Belange der Pressefreiheit nicht mehr ausreichend aufnehmen, wenn diese zuvor bei der Abgrenzung des Personenkreises außer Acht gelassen worden sind (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
- BVerfG, 26.04.2001 - 1 BvR 758/97
Zur Bildberichterstattung über Prominente
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat durch Urteil vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 653/96 - (vgl. BVerfGE 101, 361) die Fragen der Reichweite des Persönlichkeitsschutzes und der Pressefreiheit bei der Bildberichterstattung im Grundsätzlichen geklärt.Der Schutz der Pressefreiheit umfasst auch die Abbildung von Personen (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Ein Grundrechtsverstoß, der zur Beanstandung der angegriffenen Entscheidungen führt, liegt insbesondere dann vor, wenn der Schutzbereich der zu beachtenden Grundrechte unrichtig oder unvollkommen bestimmt oder ihr Gewicht unrichtig eingeschätzt worden ist, so dass darunter die Abwägung der beiderseitigen Rechtspositionen im Rahmen der privatrechtlichen Regelung leidet (vgl. BVerfGE 101, 361 ; stRspr).
Als abkürzende Ausdrucksweise für Personen verstanden, die unabhängig von einem bestimmten zeitgeschichtlichen Ereignis auf Grund ihres Status oder ihrer Bedeutung allgemein öffentliche Aufmerksamkeit finden und deren Bildnis die Öffentlichkeit deshalb um der dargestellten Person willen der Beachtung wert findet, ist seine Benutzung verfassungsrechtlich im Grundsatz unbedenklich, aber im Einzelfall nur tragfähig, sofern die Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und den berechtigten Interessen des Abgebildeten bei der Rechtsanwendung nicht unterbleibt (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
d) Nach der Systematik des Kunsturhebergesetzes sind die Informationsinteressen der Öffentlichkeit bei der Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte" zu beachten (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Der Bedeutung und Tragweite der Pressefreiheit wird Rechnung getragen, wenn der Begriff der Zeitgeschichte in § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG nicht gegenstandsbezogen, etwa allein auf Vorgänge von historischer oder politischer Bedeutung, verstanden, sondern vom Informationsinteresse der Öffentlichkeit her bestimmt wird (so ausdrücklich BVerfGE 101, 361 ).
Auch unterhaltende Beiträge sind nicht von vornherein ausgenommen (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Dabei ist zu berücksichtigen, dass gerade bei unterhaltenden Beiträgen die Personalisierung ein wichtiges Mittel zur Erregung der Aufmerksamkeit der Leser ist (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Vielmehr gibt § 23 Abs. 2 KUG den Gerichten, wenn sie verfassungsrechtlich tragfähig von einem Ereignis der Zeitgeschichte im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG ausgegangen sind, ausreichend Möglichkeit, die Anforderungen von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG an den Schutz der Persönlichkeit im Rahmen der Rechtsgüterabwägung zur Geltung zu bringen (vgl. auch insoweit ausdrücklich BVerfGE 101, 361 ).
Diese Einschätzung der Fachgerichte ist vom Bundesverfassungsgericht nur daraufhin zu überprüfen, ob sie Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung des Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, oder auf einer unrichtigen Einschätzung des Gewichts der unterschiedlichen, gegeneinander abzuwägenden Rechtspositionen beruhen (vgl. BVerfGE 42, 163 ; 101, 361 ).
Des Weiteren kann das allgemeine Persönlichkeitsrecht dadurch beeinträchtigt werden, dass ein Bildnis aus seinem Kontext gerissen und in einen anderen gestellt wird, wenn sich also durch den Wechsel des Kontextes der Sinngehalt der Bildaussage erheblich ändert (vgl. BVerfGE 101, 361 ), etwa weil von der Begleitung abgelenkt und auf eine andere Situation hingeführt wird.
Die Presse darf selbst über die Art der Darstellung entscheiden (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
- BGH, 06.03.2007 - VI ZR 51/06
Urheberrecht - Veröffentlichung von Bildern und zeitgeschichtliches Geschehen
Seine Auffassung leitet das Berufungsgericht aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1999 (BVerfGE 101, 361 ff.) her, mit dem das Urteil des erkennenden Senats vom 19. Dezember 1995 (- VI ZR 15/95 - BGHZ 131, 332 ff.) zu den Paparazzi-Bildern (mit Ausnahme der Abbildungen mit Kindern) bestätigt worden ist und an das sich das Berufungsgericht nach § 31 BVerfGG gebunden fühlt.b) Indessen wird diese Auffassung des Berufungsgerichts nicht in jeder Hinsicht dem abgestuften Schutzkonzept gerecht, das die Rechtsprechung aus §§ 22, 23 KUG entwickelt hat (vgl. BVerfG, BVerfGE 101, 361 ff.; NJW 2001, 1921, 1924 ff.; NJW 2006, 2835 f.; NJW 2006, 2836).
Vielmehr muss sie die Möglichkeit haben, sich an anderen, erkennbar abgeschiedenen Orten unbehelligt von Bildberichterstattung zu bewegen (vgl. Senat, BGHZ 131, 332 ff., bestätigt von BVerfG, BVerfGE 101, 361 ff.).
Auch hat sie sich bei den beanstandeten Abbildungen nicht an Orten der Abgeschiedenheit im oben dargelegten Sinn befunden, so dass der Gesichtspunkt der Belästigung durch heimlich aufgenommene Fotos (…vgl. EGMR NJW 2004, 2647, 2650 Rn. 68; BVerfGE 101, 361, 381; BVerfG, NJW 2006, 3406, 3408; Senat, BGHZ 131, 332, 342) im Streitfall keine Rolle spielt.
Auch durch unterhaltende Beiträge kann nämlich Meinungsbildung stattfinden; solche Beiträge können die Meinungsbildung unter Umständen sogar nachhaltiger anregen und beeinflussen als sachbezogene Informationen (vgl. Senat, Urteil vom 9. Dezember 2003 - VI ZR 373/02 - VersR 2004, 522, 523 mit Anmerkung von Gerlach JZ 2004, 625; BVerfG, BVerfGE 101, 361, 389 f.; NJW 2006, 2836, 2837).
Zum Kern der Presse- und der Meinungsbildungsfreiheit gehört es, dass die Presse in den gesetzlichen Grenzen einen ausreichenden Spielraum besitzt, innerhalb dessen sie nach ihren publizistischen Kriterien entscheiden kann, was öffentliches Interesse beansprucht, und dass sich im Meinungsbildungsprozess herausstellt, was eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ist (BVerfGE 101, 361, 392; Senat…, Urteil vom 15. November 2005 - VI ZR 286/04 - aaO Rn. 24;… EGMR, NJW 2006, 591, 592 f. Rn. 38 ff.).
Deshalb muss die Presse zur Wahrnehmung ihrer meinungsbildenden Aufgaben nach publizistischen Kriterien selbst entscheiden dürfen, was sie des öffentlichen Interesses für wert hält (vgl. BVerfGE 101, 361, 392; Senat, Urteile vom 14. März 1995 - VI ZR 52/94 - VersR 1995, 667, 668 f., bestätigt durch BVerfG, NJW 2000, 1026, …und vom 15. November 2005 - VI ZR 286/04 - aaO).
Umgekehrt wiegt aber auch der Schutz der Persönlichkeit des Betroffenen desto schwerer, je geringer der Informationswert für die Allgemeinheit ist (vgl. BVerfGE 101, 361, 391; Senat, BGHZ 131, 332, 342 m.w.N.).
Bei der erforderlichen Abwägung zwischen der Pressefreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Klägerin ist nach den oben wiedergegebenen Grundsätzen der Rechtsprechung zu beachten, dass es eine entscheidende Rolle spielt, ob die Presse eine neue und wahre Information von allgemeinem Interesse für die öffentliche Meinungsbildung mitteilt oder ob der Informationswert für die Öffentlichkeit - wie hier - wesentlich in der Unterhaltung ohne gesellschaftliche Relevanz besteht (vgl. BVerfG, BVerfGE 34, 269, 283 f.; 101, 361, 390 f.; Senat, BGHZ 131, 332, 342 f.).
Dass die Aufnahme etwa unter Ausnutzung von Heimlichkeit oder von technischen Mitteln, die dem gleich kämen, zustande gekommen und aus diesem Grund unzulässig wäre (…vgl. EGMR NJW 2004, 2647, 2650 Rn. 68; BVerfGE 101, 361, 381; BVerfG, NJW 2006, 3406, 3408; Senat, BGHZ 131, 332, 342), ist nicht ersichtlich.
- BGH, 06.03.2007 - VI ZR 13/06
Persönlichkeitsrecht von Prominenten bei Bildveröffentlichungen
Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG bei Bildveröffentlichungen von Personen öffentlichen Interesses (Prominente) (Anschluss an BVerfGE 101, 361 ff.; Senat, Urteile BGHZ 131, 332 ff.; 158, 218 ff., vom 19. Oktober 2004 - VI ZR 292/03 - VersR 2005, 84; vom 15. November 2005 - VI ZR 286/04 - VersR 2006, 274; EGMR NJW 2004, 2647 ff.).*).Seine Auffassung leitet das Berufungsgericht aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1999 (BVerfGE 101, 361 ff.) her, mit dem das Urteil des erkennenden Senats vom 19. Dezember 1995 (- VI ZR 15/95 - BGHZ 131, 332 ff.) zu den Paparazzi-Bildern (mit Ausnahme der Abbildungen mit Kindern) bestätigt worden ist und an das sich das Berufungsgericht nach § 31 BVerfGG gebunden fühlt.
b) Indessen wird diese Auffassung des Berufungsgerichts nicht in jeder Hinsicht dem abgestuften Schutzkonzept gerecht, das die Rechtsprechung aus §§ 22, 23 KUG entwickelt hat (vgl. BVerfG, BVerfGE 101, 361 ff.; NJW 2001, 1921, 1924 ff.; NJW 2006, 2835 f.; NJW 2006, 2836).
Vielmehr muss sie die Möglichkeit haben, sich an anderen, erkennbar abgeschiedenen Orten unbehelligt von Bildberichterstattung zu bewegen (vgl. Senat, BGHZ 131, 332 ff., bestätigt von BVerfG, BVerfGE 101, 361 ff.).
Auch hat er sich bei der beanstandeten Abbildung nicht an einem Ort der Abgeschiedenheit im oben dargelegten Sinn befunden, so dass der Gesichtspunkt der Belästigung durch heimlich aufgenommene Fotos (…vgl. EGMR NJW 2004, 2647, 2650 Rn. 68; BVerfGE 101, 361, 381; BVerfG, NJW 2006, 3406, 3408; Senat, BGHZ 131, 332, 342) im Streitfall keine Rolle spielt.
Auch durch unterhaltende Beiträge kann nämlich Meinungsbildung stattfinden; solche Beiträge können die Meinungsbildung unter Umständen sogar nachhaltiger anregen und beeinflussen als sachbezogene Informationen (vgl. Senat, Urteil vom 9. Dezember 2003 - VI ZR 373/02 - VersR 2004, 522, 523 mit Anmerkung von Gerlach JZ 2004, 625; BVerfG, BVerfGE 101, 361, 389 f.; NJW 2006, 2836, 2837).
Zum Kern der Presse- und der Meinungsbildungsfreiheit gehört es, dass die Presse in den gesetzlichen Grenzen einen ausreichenden Spielraum besitzt, innerhalb dessen sie nach ihren publizistischen Kriterien entscheiden kann, was öffentliches Interesse beansprucht, und dass sich im Meinungsbildungsprozess herausstellt, was eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ist (BVerfGE 101, 361, 392; Senat…, Urteil vom 15. November 2005 - VI ZR 286/04 - aaO Rn. 24;… EGMR NJW 2006, 591, 592 f. Rn. 38 ff.).
Deshalb muss die Presse zur Wahrnehmung ihrer meinungsbildenden Aufgaben nach publizistischen Kriterien selbst entscheiden dürfen, was sie des öffentlichen Interesses für wert hält (vgl. BVerfGE 101, 361, 392; Senat, Urteile vom 14. März 1995 - VI ZR 52/94 - VersR 1995, 667, 668 f., bestätigt durch BVerfG, NJW 2000, 1026, …und vom 15. November 2005 - VI ZR 286/04 - aaO).
Umgekehrt wiegt aber auch der Schutz der Persönlichkeit des Betroffenen desto schwerer, je geringer der Informationswert für die Allgemeinheit ist (vgl. BVerfGE 101, 361, 391; Senat, BGHZ 131, 332, 342 m.w.N.).
Dass die Aufnahme etwa unter Ausnutzung von Heimlichkeit oder von technischen Mitteln, die dem gleich kämen, zustande gekommen und aus diesem Grund unzulässig wäre (…vgl. EGMR NJW 2004, 2647, 2650 Rn. 68; BVerfGE 101, 361, 381; BVerfG, NJW 2006, 3406, 3408; Senat, BGHZ 131, 332, 342), macht die Revision nicht geltend und ist auch nicht ersichtlich.
- BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07
Grundrecht auf Computerschutz
Die Zuordnung eines konkreten Rechtsschutzbegehrens zu den verschiedenen Aspekten des Persönlichkeitsrechts richtet sich vor allem nach der Art der Persönlichkeitsgefährdung (vgl. BVerfGE 101, 361 ; 106, 28 ).(1) In seiner Ausprägung als Schutz der Privatsphäre gewährleistet das allgemeine Persönlichkeitsrecht dem Einzelnen einen räumlich und thematisch bestimmten Bereich, der grundsätzlich frei von unerwünschter Einsichtnahme bleiben soll (vgl. BVerfGE 27, 344 ; 44, 353 ; 90, 255 ; 101, 361 ).
- BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96
Mithörvorrichtung
Die Zuordnung eines konkreten Rechtsschutzbegehrens zu den verschiedenen Aspekten des Persönlichkeitsrechts muss daher vor allem im Hinblick auf die Persönlichkeitsgefährdung erfolgen, die den konkreten Umständen des Anlassfalls zu entnehmen ist (vgl. BVerfGE 101, 361 ).Entscheidend ist, ob der Sprecher auf Grund der Rahmenbedingungen begründetermaßen erwarten darf, nicht von Dritten gehört zu werden (vgl. - zum Schutz einer räumlichen Privatsphäre - BVerfGE 101, 361 ).
b) Das Recht am gesprochenen Wort ist nicht identisch mit dem Schutz der Privatsphäre, der ebenfalls im allgemeinen Persönlichkeitsrecht wurzelt (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
In räumlicher Hinsicht gewährt das allgemeine Persönlichkeitsrecht dem Einzelnen einen Privatbereich, in dem er sich unbemerkt durch Dritte und damit ohne Rücksichtnahme auf sie verhalten darf (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Ein Grundrechtsverstoß, der zur Beanstandung solcher Entscheidungen führt, liegt vor, wenn übersehen worden ist, dass bei Auslegung und Anwendung der jeweils in Rede stehenden Vorschriften überhaupt Grundrechte zu beachten waren, wenn der Schutzbereich der zu beachtenden Grundrechte unrichtig oder unvollkommen bestimmt oder wenn ihr Gewicht unrichtig eingeschätzt worden ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 101, 361 ).
- BVerfG, 26.04.2001 - 1 BvR 182/00 Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat durch Urteil vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 653/96 - (vgl. BVerfGE 101, 361) die Fragen der Reichweite des Persönlichkeitsschutzes und der Pressefreiheit bei der Bildberichterstattung im Grundsätzlichen geklärt.
Der Schutz der Pressefreiheit umfasst auch die Abbildung von Personen (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Ein Grundrechtsverstoß, der zur Beanstandung der angegriffenen Entscheidungen führt, liegt insbesondere dann vor, wenn der Schutzbereich der zu beachtenden Grundrechte unrichtig oder unvollkommen bestimmt oder ihr Gewicht unrichtig eingeschätzt worden ist, so dass darunter die Abwägung der beiderseitigen Rechtspositionen im Rahmen der privatrechtlichen Regelung leidet (vgl. BVerfGE 101, 361 ; stRspr).
Als abkürzende Ausdrucksweise für Personen verstanden, die unabhängig von einem bestimmten zeitgeschichtlichen Ereignis auf Grund ihres Status oder ihrer Bedeutung allgemein öffentliche Aufmerksamkeit finden und deren Bildnis die Öffentlichkeit deshalb um der dargestellten Person willen der Beachtung wert findet, ist seine Benutzung verfassungsrechtlich im Grundsatz unbedenklich, aber im Einzelfall nur tragfähig, sofern die Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und den berechtigten Interessen des Abgebildeten bei der Rechtsanwendung nicht unterbleibt (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
d) Nach der Systematik des Kunsturhebergesetzes sind die Informationsinteressen der Öffentlichkeit bei der Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte" zu beachten (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Der Bedeutung und Tragweite der Pressefreiheit wird Rechnung getragen, wenn der Begriff der Zeitgeschichte in § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG nicht gegenstandsbezogen, etwa allein auf Vorgänge von historischer oder politischer Bedeutung, verstanden, sondern vom Informationsinteresse der Öffentlichkeit her bestimmt wird (so ausdrücklich BVerfGE 101, 361 ).
Auch unterhaltende Beiträge sind nicht von vornherein ausgenommen (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Dabei ist zu berücksichtigen, dass gerade bei unterhaltenden Beiträgen die Personalisierung ein wichtiges Mittel zur Erregung der Aufmerksamkeit der Leser ist (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Vielmehr gibt § 23 Abs. 2 KUG den Gerichten, wenn sie verfassungsrechtlich tragfähig von einem Ereignis der Zeitgeschichte im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG ausgegangen sind, ausreichend Möglichkeit, die Anforderungen von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG an den Schutz der Persönlichkeit im Rahmen der Rechtsgüterabwägung zur Geltung zu bringen (vgl. auch insoweit ausdrücklich BVerfGE 101, 361 ).
Diese Einschätzung der Fachgerichte ist vom Bundesverfassungsgericht nur daraufhin zu überprüfen, ob sie Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung des Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, oder auf einer unrichtigen Einschätzung des Gewichts der unterschiedlichen, gegeneinander abzuwägenden Rechtspositionen beruhen (vgl. BVerfGE 42, 163 ; 101, 361 ).
Des Weiteren kann das allgemeine Persönlichkeitsrecht dadurch beeinträchtigt werden, dass ein Bildnis aus seinem Kontext gerissen und in einen anderen gestellt wird, wenn sich also durch den Wechsel des Kontextes der Sinngehalt der Bildaussage erheblich ändert (vgl. BVerfGE 101, 361 ), etwa weil von der Begleitung abgelenkt und auf eine andere Situation hingeführt wird.
Die Presse darf selbst über die Art der Darstellung entscheiden (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
- BVerfG, 26.04.2001 - 1 BvR 2109/99 Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat durch Urteil vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 653/96 - (vgl. BVerfGE 101, 361) die Fragen der Reichweite des Persönlichkeitsschutzes und der Pressefreiheit bei der Bildberichterstattung im Grundsätzlichen geklärt.
Der Schutz der Pressefreiheit umfasst auch die Abbildung von Personen (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Ein Grundrechtsverstoß, der zur Beanstandung der angegriffenen Entscheidungen führt, liegt insbesondere dann vor, wenn der Schutzbereich der zu beachtenden Grundrechte unrichtig oder unvollkommen bestimmt oder ihr Gewicht unrichtig eingeschätzt worden ist, so dass darunter die Abwägung der beiderseitigen Rechtspositionen im Rahmen der privatrechtlichen Regelung leidet (vgl. BVerfGE 101, 361 ; stRspr).
Als abkürzende Ausdrucksweise für Personen verstanden, die unabhängig von einem bestimmten zeitgeschichtlichen Ereignis auf Grund ihres Status oder ihrer Bedeutung allgemein öffentliche Aufmerksamkeit finden und deren Bildnis die Öffentlichkeit deshalb um der dargestellten Person willen der Beachtung wert findet, ist seine Benutzung verfassungsrechtlich im Grundsatz unbedenklich, aber im Einzelfall nur tragfähig, sofern die Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und den berechtigten Interessen des Abgebildeten bei der Rechtsanwendung nicht unterbleibt (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
d) Nach der Systematik des Kunsturhebergesetzes sind die Informationsinteressen der Öffentlichkeit bei der Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte" zu beachten (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Der Bedeutung und Tragweite der Pressefreiheit wird Rechnung getragen, wenn der Begriff der Zeitgeschichte in § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG nicht gegenstandsbezogen, etwa allein auf Vorgänge von historischer oder politischer Bedeutung, verstanden, sondern vom Informationsinteresse der Öffentlichkeit her bestimmt wird (so ausdrücklich BVerfGE 101, 361 ).
Auch unterhaltende Beiträge sind nicht von vornherein ausgenommen (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Dabei ist zu berücksichtigen, dass gerade bei unterhaltenden Beiträgen die Personalisierung ein wichtiges Mittel zur Erregung der Aufmerksamkeit der Leser ist (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Vielmehr gibt § 23 Abs. 2 KUG den Gerichten, wenn sie verfassungsrechtlich tragfähig von einem Ereignis der Zeitgeschichte im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG ausgegangen sind, ausreichend Möglichkeit, die Anforderungen von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG an den Schutz der Persönlichkeit im Rahmen der Rechtsgüterabwägung zur Geltung zu bringen (vgl. auch insoweit ausdrücklich BVerfGE 101, 361 ).
Diese Einschätzung der Fachgerichte ist vom Bundesverfassungsgericht nur daraufhin zu überprüfen, ob sie Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung des Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, oder auf einer unrichtigen Einschätzung des Gewichts der unterschiedlichen, gegeneinander abzuwägenden Rechtspositionen beruhen (vgl. BVerfGE 42, 163 ; 101, 361 ).
Des Weiteren kann das allgemeine Persönlichkeitsrecht dadurch beeinträchtigt werden, dass ein Bildnis aus seinem Kontext gerissen und in einen anderen gestellt wird, wenn sich also durch den Wechsel des Kontextes der Sinngehalt der Bildaussage erheblich ändert (vgl. BVerfGE 101, 361 ), etwa weil von der Begleitung abgelenkt und auf eine andere Situation hingeführt wird.
Die Presse darf selbst über die Art der Darstellung entscheiden (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
- BVerfG, 26.04.2001 - 1 BvR 1918/98 Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat durch Urteil vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 653/96 - (vgl. BVerfGE 101, 361) die Fragen der Reichweite des Persönlichkeitsschutzes und der Pressefreiheit bei der Bildberichterstattung im Grundsätzlichen geklärt.
Der Schutz der Pressefreiheit umfasst auch die Abbildung von Personen (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Ein Grundrechtsverstoß, der zur Beanstandung der angegriffenen Entscheidungen führt, liegt insbesondere dann vor, wenn der Schutzbereich der zu beachtenden Grundrechte unrichtig oder unvollkommen bestimmt oder ihr Gewicht unrichtig eingeschätzt worden ist, so dass darunter die Abwägung der beiderseitigen Rechtspositionen im Rahmen der privatrechtlichen Regelung leidet (vgl. BVerfGE 101, 361 ; stRspr).
Als abkürzende Ausdrucksweise für Personen verstanden, die unabhängig von einem bestimmten zeitgeschichtlichen Ereignis auf Grund ihres Status oder ihrer Bedeutung allgemein öffentliche Aufmerksamkeit finden und deren Bildnis die Öffentlichkeit deshalb um der dargestellten Person willen der Beachtung wert findet, ist seine Benutzung verfassungsrechtlich im Grundsatz unbedenklich, aber im Einzelfall nur tragfähig, sofern die Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und den berechtigten Interessen des Abgebildeten bei der Rechtsanwendung nicht unterbleibt (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
d) Nach der Systematik des Kunsturhebergesetzes sind die Informationsinteressen der Öffentlichkeit bei der Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte" zu beachten (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Der Bedeutung und Tragweite der Pressefreiheit wird Rechnung getragen, wenn der Begriff der Zeitgeschichte in § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG nicht gegenstandsbezogen, etwa allein auf Vorgänge von historischer oder politischer Bedeutung, verstanden, sondern vom Informationsinteresse der Öffentlichkeit her bestimmt wird (so ausdrücklich BVerfGE 101, 361 ).
Auch unterhaltende Beiträge sind nicht von vornherein ausgenommen (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Dabei ist zu berücksichtigen, dass gerade bei unterhaltenden Beiträgen die Personalisierung ein wichtiges Mittel zur Erregung der Aufmerksamkeit der Leser ist (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Vielmehr gibt § 23 Abs. 2 KUG den Gerichten, wenn sie verfassungsrechtlich tragfähig von einem Ereignis der Zeitgeschichte im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG ausgegangen sind, ausreichend Möglichkeit, die Anforderungen von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG an den Schutz der Persönlichkeit im Rahmen der Rechtsgüterabwägung zur Geltung zu bringen (vgl. auch insoweit ausdrücklich BVerfGE 101, 361 ).
Diese Einschätzung der Fachgerichte ist vom Bundesverfassungsgericht nur daraufhin zu überprüfen, ob sie Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung des Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, oder auf einer unrichtigen Einschätzung des Gewichts der unterschiedlichen, gegeneinander abzuwägenden Rechtspositionen beruhen (vgl. BVerfGE 42, 163 ; 101, 361 ).
Des Weiteren kann das allgemeine Persönlichkeitsrecht dadurch beeinträchtigt werden, dass ein Bildnis aus seinem Kontext gerissen und in einen anderen gestellt wird, wenn sich also durch den Wechsel des Kontextes der Sinngehalt der Bildaussage erheblich ändert (vgl. BVerfGE 101, 361 ), etwa weil von der Begleitung abgelenkt und auf eine andere Situation hingeführt wird.
Die Presse darf selbst über die Art der Darstellung entscheiden (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
- BVerfG, 26.04.2001 - 1 BvR 1857/98 Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat durch Urteil vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 653/96 - (vgl. BVerfGE 101, 361) die Fragen der Reichweite des Persönlichkeitsschutzes und der Pressefreiheit bei der Bildberichterstattung im Grundsätzlichen geklärt.
Der Schutz der Pressefreiheit umfasst auch die Abbildung von Personen (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Ein Grundrechtsverstoß, der zur Beanstandung der angegriffenen Entscheidungen führt, liegt insbesondere dann vor, wenn der Schutzbereich der zu beachtenden Grundrechte unrichtig oder unvollkommen bestimmt oder ihr Gewicht unrichtig eingeschätzt worden ist, so dass darunter die Abwägung der beiderseitigen Rechtspositionen im Rahmen der privatrechtlichen Regelung leidet (vgl. BVerfGE 101, 361 ; stRspr).
Als abkürzende Ausdrucksweise für Personen verstanden, die unabhängig von einem bestimmten zeitgeschichtlichen Ereignis auf Grund ihres Status oder ihrer Bedeutung allgemein öffentliche Aufmerksamkeit finden und deren Bildnis die Öffentlichkeit deshalb um der dargestellten Person willen der Beachtung wert findet, ist seine Benutzung verfassungsrechtlich im Grundsatz unbedenklich, aber im Einzelfall nur tragfähig, sofern die Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und den berechtigten Interessen des Abgebildeten bei der Rechtsanwendung nicht unterbleibt (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
d) Nach der Systematik des Kunsturhebergesetzes sind die Informationsinteressen der Öffentlichkeit bei der Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte" zu beachten (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Der Bedeutung und Tragweite der Pressefreiheit wird Rechnung getragen, wenn der Begriff der Zeitgeschichte in § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG nicht gegenstandsbezogen, etwa allein auf Vorgänge von historischer oder politischer Bedeutung, verstanden, sondern vom Informationsinteresse der Öffentlichkeit her bestimmt wird (so ausdrücklich BVerfGE 101, 361 ).
Auch unterhaltende Beiträge sind nicht von vornherein ausgenommen (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Dabei ist zu berücksichtigen, dass gerade bei unterhaltenden Beiträgen die Personalisierung ein wichtiges Mittel zur Erregung der Aufmerksamkeit der Leser ist (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
Vielmehr gibt § 23 Abs. 2 KUG den Gerichten, wenn sie verfassungsrechtlich tragfähig von einem Ereignis der Zeitgeschichte im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG ausgegangen sind, ausreichend Möglichkeit, die Anforderungen von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG an den Schutz der Persönlichkeit im Rahmen der Rechtsgüterabwägung zur Geltung zu bringen (vgl. auch insoweit ausdrücklich BVerfGE 101, 361 ).
Diese Einschätzung der Fachgerichte ist vom Bundesverfassungsgericht nur daraufhin zu überprüfen, ob sie Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung des Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, oder auf einer unrichtigen Einschätzung des Gewichts der unterschiedlichen, gegeneinander abzuwägenden Rechtspositionen beruhen (vgl. BVerfGE 42, 163 ; 101, 361 ).
Des Weiteren kann das allgemeine Persönlichkeitsrecht dadurch beeinträchtigt werden, dass ein Bildnis aus seinem Kontext gerissen und in einen anderen gestellt wird, wenn sich also durch den Wechsel des Kontextes der Sinngehalt der Bildaussage erheblich ändert (vgl. BVerfGE 101, 361 ), etwa weil von der Begleitung abgelenkt und auf eine andere Situation hingeführt wird.
Die Presse darf selbst über die Art der Darstellung entscheiden (vgl. BVerfGE 101, 361 ).
- BGH, 28.10.2008 - VI ZR 307/07
Bildberichterstattung über den Strafvollzug eines prominenten Gefängnisinsassen
- BVerfG, 21.08.2006 - 1 BvR 2606/04
Prominenten-Partner
- BGH, 09.12.2003 - VI ZR 373/02
Presserecht - Luftbildaufnahmen von Feriendomizilen: Eingriff in Privatsphäre?
- BGH, 06.03.2007 - VI ZR 50/06
Neue Entscheidungen zur Veröffentlichung von Bildern prominenter Personen
- BGH, 06.03.2007 - VI ZR 52/06
Urheberrecht - Recht am eigenen Bild
- BGH, 09.12.2003 - VI ZR 404/02
Luftaufnahmen von Prominentenvillen
- BGH, 19.06.2007 - VI ZR 12/06
Prominentenfotos II - Grönemeyer-Freundin
- BGH, 06.03.2007 - VI ZR 14/06
Prominentenfotos I - Von Hannover
- BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03
Abruf von Kontostammdaten
- BGH, 06.03.2007 - VI ZR 53/06
Persönlichkeitsschutz von sog. Personen der Zeitgeschichte
- BGH, 10.03.2009 - VI ZR 261/07
Urheberrecht - Bericht über Enkel des verstorbenen Fürsten von Monaco
- BGH, 01.07.2008 - VI ZR 243/06
Shopping mit Putzfrau auf Mallorca
- BGH, 24.06.2008 - VI ZR 156/06
Bildberichterstattung über abgewählte Ministerpräsidentin
- BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96
Fernmeldegeheimnis
- BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05
Roman Esra
- BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02
Rasterfahndung II
- BGH, 14.10.2008 - VI ZR 271/06
Urheberrecht - Veröffentlichung des Bildes einer Person des öffentl. Interesses
- BGH, 14.10.2008 - VI ZR 256/06
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- BGH, 01.07.2008 - VI ZR 67/08
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- BGH, 14.10.2008 - VI ZR 272/06
Urheberrecht - Gehört Erkrankung zur Privatspähre einer öffentlichen Person?
- BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 1842/08
Carolines Tochter
- BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91
Glykol
- BGH, 22.11.2011 - VI ZR 26/11
Berichterstattung über mit Prominenter liierten Politiker
- BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91
Zum Einsichtsrecht der Presse in das Grundbuch
- BGH, 03.07.2007 - VI ZR 164/06
Prominentenfotos III - Fussballspieler
- BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07
Rügeverkümmerung
- BGH, 14.10.2008 - VI ZR 260/06
Urheberrecht - Interview über Krankheit: Abbildung des Ehegatten rechtmäßig?
- BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 507/01
Luftaufnahmen von Prominentenvillen II
- BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95
Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II
- BGH, 25.10.2011 - VI ZR 332/09
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
- BGH, 19.10.2004 - VI ZR 292/03
Presserecht - Veröffentlichung von Privatfotos
- BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07
Gerichtsfernsehen
- BGH, 13.04.2010 - VI ZR 125/08
Charlotte - Zulässigkeit von Bild- und Wortberichterstatttung
- BGH, 26.10.2010 - VI ZR 230/08
Schadensrecht - Persönlichkeitsschutz bei Wort- und Bildberichterstattung
- BVerfG, 25.01.2012 - 1 BvR 2499/09
Zur Reichweite des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei Jugendlichen
- BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10
Bezeichnung "rechtsradikal" als Werturteil in Internetforen erlaubt // …
- BVerfG, 22.08.2006 - 1 BvR 1168/04
Der blaue Engel
- BGH, 26.10.2006 - I ZR 182/04
Rücktritt des Finanzministers
- BGH, 15.11.2005 - VI ZR 286/04
Verkehrsverstoß von Prominenten
- BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 805/98
- BGH, 05.12.2006 - VI ZR 45/05
Terroristentochter
- BGH, 26.10.2010 - VI ZR 190/08
Schadensrecht - Persönlichkeitsschutz bei Wort- und Bildberichterstattung
- BVerwG, 23.06.2004 - 3 C 41.03
Stasi-Unterlagen-Gesetz; Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen; Ausspähung; …
- BGH, 09.02.2010 - VI ZR 243/08
Sedlmayr-Mord bei SpOn - Namensnennung in Pressearchiven
- BVerfG, 25.08.2000 - 1 BvR 2707/95
Zur "Gedenkmünze" für Willy Brandt
- BGH, 06.12.2005 - VI ZR 265/04
Zum postmortalen Geldentschädigungsanspruch
- BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 240/04
Bildverfremdungen
- BGH, 06.10.2009 - VI ZR 314/08
Kein umfassender Anspruch eines Kindes gegen die Presse, die Veröffentlichung …
- BGH, 18.09.2012 - VI ZR 291/10
Über die in der Öffentlichkeit bekannte schwere Erkrankung einer Entertainerin …
- BVerfG, 08.11.2012 - 1 BvR 22/12
Dauerobservation eines entlassenen Sicherungsverwahrten kann nur vorläufig auf …
- BGH, 05.10.2004 - VI ZR 255/03
Prominentenkinder
- BGH, 28.09.2004 - VI ZR 305/03
Presserecht - Verbreitung eines Fotos
- BVerfG, 31.03.2000 - 1 BvR 1454/97
Veröffentlichung von Fotos eines Kindes
- BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 1964/00
Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Kindes gegen die …
- BGH, 30.09.2003 - VI ZR 89/02
Pressefreiheit - Satirische Fotomontage
- BVerfG, 06.06.2006 - 1 BvR 456/04
- BGH, 05.06.2008 - I ZR 96/07
Zerknitterte Zigarettenschachtel
- BVerfG, 05.04.2001 - 1 BvR 932/94
Kaisen
- BGH, 08.11.2005 - KZR 37/03
Hörfunkrechte
- BGH, 14.10.2010 - I ZR 191/08
AnyDVD
- BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06
Fraport
- BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 927/08
Zivilgerichtliche Untersagung der Wortberichterstattung über eine Prominente - …
- BGH, 09.03.2004 - VI ZR 217/03
Presserecht - Unzulässige Veröffentlichung eines Bildes
- KG, 26.06.2007 - 9 U 220/06
Unterlassungsanspruch: Verbreitung bzw. Veröffentlichung von Fotos eines …
- BGH, 16.09.2008 - VI ZR 244/07
Urheberrecht - Postmortales Persönlichkeitsrecht durch Theaterstück verletzt?
- BVerfG, 05.07.2010 - 2 BvR 759/10
Informationelle Selbstbestimmung im Ordnungswidrigkeitenverfahren; …
- BGH, 07.06.2011 - VI ZR 108/10
Persönlichkeitsrecht bei sitzungspolizeilicher Verfügung
- KG, 06.11.2006 - 10 U 282/05
Persönlichkeitsschutz Prominenter in der Presse: Rückgängigmachen des …
- BVerfG, 09.03.2007 - 1 BvR 1946/04
Zivilrechtliche Abwehransprüche eines von der Medienberichterstattung Betroffenen
- BVerfG, 31.03.2000 - 1 BvR 1353/99
Zum Schutz eines Kindes gegenüber Medienberichterstattung, hier: Erfolglose …
- BVerfG, 13.04.2000 - 1 BvR 2080/98
Schutz der Intimsphäre
- OLG Braunschweig, 18.10.2000 - 2 W 241/00
Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Präsentation eines …
- BVerfG, 18.11.2004 - 1 BvR 2252/04
Recht einer GmbH am eigenen Bild
- BVerfG, 20.08.2007 - 1 BvR 1913/07
Verfassungsmäßigkeit der Zulassung der Presseberichterstattung über die …
- LG Hamburg, 11.01.2008 - 324 O 126/07
Geldentschädigungs- und Lizenzansprüche bei einer rechtswidrigen …
- BVerfG, 13.04.2000 - 1 BvR 150/98
Schutz der Intimsphäre
- LG Köln, 30.07.2008 - 28 O 148/08
§ 823 BGB; Artt. 2, 1 GG; §§ 22, 23 KunstUrhG
- BGH, 19.05.2009 - VI ZR 160/08
Zulässigkeit der Presseberichterstattung
- BGH, 26.05.2009 - VI ZR 191/08
Persönlichkeitsrecht - Zulässigkeit der Verfilmung einer realen Straftat
- BGH, 06.10.2009 - VI ZR 315/08
Kein umfassender Anspruch eines Kindes gegen die Presse, die Veröffentlichung …
- BVerfG, 28.07.2004 - 1 BvR 2566/95
Umfang des Schutzbereichs der Meinungsfreiheit; Herabsetzende Äußerungen im …
- BGH, 05.06.2008 - I ZR 223/05
Namensnennung von Prominenten in der Werbung
- BVerfG, 04.04.2000 - 1 BvR 1505/99
Schutz der Intimsphäre
- BGH, 19.10.2004 - VI ZR 291/03
Zur Bildberichterstattung über die Beziehung der Klägerin zu dem früheren Ehemann …
- KG, 14.04.2005 - 10 U 103/04
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch …
- OLG Hamburg, 20.06.2006 - 7 U 9/06
Privatsphärenschutz Prominenter: Veröffentlichung des Bildes eines Prominenten in …
- BVerfG, 23.11.2006 - 1 BvR 1909/06
Verfassungsrechtliche Grenzen der Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen durch die …
- BVerfG, 05.03.2009 - 1 BvR 127/09
Sarah Wiener
- KG, 02.09.2003 - 9 U 15/03
Bildnis- und Persönlichkeitsschutz: Unterlassungsanspruch eines jugendlichen …
- BVerfG, 04.04.2000 - 1 BvR 768/98
Schutz der Intimsphäre
- BGH, 09.02.2010 - VI ZR 244/08
Sedlmayr-Mörder IV - Löschung aus dem Online-Archiv eines Nachrichtenmagazins
- BGH, 20.12.2011 - VI ZR 261/10
§ 823 BGB: Zugehörigkeit in politische Vereinigung in Sozialsphäre
- BVerfG, 10.07.2002 - 1 BvR 354/98
Bonnbons
- KG, 02.09.2003 - 9 U 180/03
Geldentschädigung für 15- bzw. 16jähriges Kind einer absoluten Person der …
- KG, 29.10.2004 - 9 W 128/04
Meinungs- und Pressefreiheit: Schutz des Privatlebens Prominenter über Orte der …
- OLG Hamburg, 31.01.2006 - 7 U 81/05
Prinz Ernst August von Hannover ./. Bunte
- OLG Hamburg, 31.01.2006 - 7 U 82/05
Persönlichkeitsrecht: Veröffentlichung von Fotografien aus dem Alltags- und …
- BVerfG, 05.04.2000 - 1 BvR 2479/97
Weitere Kammerentscheidungen aus dem Bereich "Medienberichterstattung und …
- BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvR 755/99
Begriff der Schmähkritik
- BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 1533/07
Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts durch Theaterstück - …
- KG, 19.06.2001 - 1 W 132/01
Grundbucheinsicht durch Pressevertreter
- OLG Frankfurt, 06.05.2003 - 11 U 34/02
Persönlichkeitsrechtsverletzung und Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch …
- BVerfG, 08.05.2007 - 1 BvR 193/05
Schmähkritik und Zitate
- BVerfG, 22.03.2007 - 1 BvR 2007/02
Voraussetzungen einer Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen …
- BGH, 19.10.2004 - VI ZR 293/03
Bildberichterstattung über die Beziehung der Klägerin zu dem früheren Ehemann von …
- KG, 28.07.2006 - 9 U 226/05
Persönlichkeitsrechtsverletzung und Bildnisschutz: Grenzen des …
- BGH, 29.10.2009 - I ZR 65/07
Der strauchelnde Liebling
- BGH, 20.12.2011 - VI ZR 262/10
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision
- BVerfG, 10.10.2007 - 1 BvR 595/07
- VGH Baden-Württemberg, 08.05.2008 - 1 S 2914/07
Fotografieren einer Person in der Öffentlichkeit; allgemeines …
- BVerfG, 20.08.2007 - 1 BvR 2024/07
- BVerfG, 18.02.2010 - 2 BvR 2502/08
Verfassungsbeschwerde gegen Versuchsreihen am "CERN" unzulässig
- LG Berlin, 22.12.2005 - 27 O 555/05
- BVerfG, 06.06.2006 - 1 BvR 3/05
Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Verurteilung zu Geldentschädigungen wegen …
- OLG Hamburg, 31.01.2006 - 7 U 87/05
- KG, 04.12.2007 - 9 U 21/07
Zur Rechtswidrigkeit der Herstellung eines Fotos - Prominenter Gefängnisinsasse
- OLG Hamburg, 31.01.2006 - 7 U 88/05
- KG, 22.06.2004 - 9 U 53/04
Recht am eigenen Bild: Grenzen des Bildnisschutzes für eine Begleitperson einer …
- BGH, 28.09.2004 - VI ZR 302/03
BGH weist Revision des Springer Verlages im Rechtsstreit gegen eine Tochter der …
- BVerfG, 12.08.2010 - 2 BvR 1447/10
Videobeweis bei Verkehrsverstoß - Nichtannahmebeschluss
- BGH, 28.09.2004 - VI ZR 303/03
BGH weist Revision des Springer Verlages im Rechtsstreit gegen eine Tochter der …
- BGH, 08.11.2005 - VI ZR 64/05
Zur Zulässigkeit eines technisch manipulierten Fotos einer Person
- KG, 02.03.2007 - 9 U 212/06
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Verbreitung von Fotoaufnahmen eines sich gegen …
- OLG Brandenburg, 23.04.2007 - 1 U 10/06
"Hassprediger" als zulässiges Werturteil
- BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 603/05
Weg frei für automatischen Kontenabruf
- BVerfG, 10.10.2007 - 1 BvR 370/07
VSG § 5 Abs. 2, § 5 Abs. 2 Nr. 11, § 5 Abs. 3, § 13, § 17; GG Art. 1 Abs. …
- KG, 18.12.2007 - 9 U 95/07
Zur Berichterstattung über ehemalige RAF-Terroristen
- KG, 19.02.2010 - 9 U 32/09
Presseberichterstattung über die Stasi-Vergangenheit des Lebenspartners einer …
- OLG Hamburg, 21.10.2008 - 7 U 11/08
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch redaktionelle Berichterstattung: Anspruch …
- BVerfG, 09.03.2010 - 1 BvR 1891/05
Zur äußerungsrechtlichen Rechtsprechung des OLG Hamburg
- BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 150/06
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch unwahre …
- BGH, 18.11.2010 - I ZR 119/08
Markt & Leute
- BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 1060/02
Unzulässige Anprangerung eines Frauenarztes
- BVerfG, 21.03.2007 - 1 BvR 2231/03
Verfassungsrechtliche Grenzen der Verdachtsberichtserstattung in der Presse
- OLG Köln, 03.07.2012 - 15 U 205/11
- BVerfG, 21.11.2002 - 2 BvR 2202/01
Bestimmtheit unechter Unterlassungsdelikte
- BVerfG, 24.01.2006 - 1 BvR 2602/05
Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Mitteilung zwischen Privaten über eine wegen …
- VerfGH Berlin, 07.11.2006 - VerfGH 56/05
Unbegründete Verfassungsbeschwerde: Strafgerichtliche Verurteilung wegen …
- BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 2357/04
Vorschriften zum Abruf der Konten-Stammdaten von Bankkunden sind teilweise …
- LG Hamburg, 29.05.2009 - 324 O 951/08
Bohlen obsiegt gegen "Viel Spass"
- OLG Hamm, 04.02.2004 - 3 U 168/03
Geldentschädigung bei satirischer Darstellung einer Minderjährigen - TV-Total
- LG Hamburg, 10.07.2009 - 324 O 840/07
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Fotoveröffentlichung in der Presse: …
- KG, 28.07.2006 - 9 U 191/05
Verletzung des Rechts am eigenen Bild: Anforderungen an das Unterlassungsgebot
- BGH, 17.08.2011 - V ZB 47/11
Immobilien - Darf die Presse Einsicht in das Grundbuch nehmen?
- OLG Braunschweig, 24.11.2011 - 2 U 89/11
Veröffentlichung von E-Mails aus dem Dachverband der Deutschen Burschenschaften: …
- BVerfG, 31.03.2000 - 1 BvR 2223/96
Zum Schutz von Prominenten gegen Bildberichterstattung, hier: Erfolglose …
- BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 1783/02
Unterlassungsansprüche der Kinder der Prinzessin Caroline von Monaco gegenüber …
- OLG München, 23.10.2008 - 29 U 5696/07
Urheberrechtsschutz: Beteiligung eines IT-Nachrichtendienstes an der Verbreitung …
- VGH Baden-Württemberg, 21.07.2003 - 1 S 377/02
Videoüberwachung - Kriminalitätsbrennpunkt
- BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1338/00
Voraussetzungen einer Geldentschädigung bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts
- BGH, 20.03.2012 - VI ZR 123/11
Keine Entschädigung für Fotobericht in der Presse über Unfallopfer
- OLG Hamburg, 10.10.2000 - 7 U 138/99
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung von Lichtbildern sog. …
- BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 452/04
Luftaufnahmen von Prominentenvillen
- LG Berlin, 01.02.2011 - 27 O 943/07
- LG Hamburg, 16.11.2007 - 324 O 535/07
Anspruch auf Geldentschädigung wegen schwerwiegender Verletzung des allgemeinen …
- LG Hamburg, 10.07.2009 - 324 O 840/09
Fotos eines Prominenten am Strand
- BVerfG, 24.08.2001 - 1 BvQ 35/01
- BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 984/02
- BVerfG, 25.02.2009 - 2 BvR 2542/08
Verfassungsbeschwerde gegen eine Kostenauferlegung nach § 145 Abs. 4 …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 19.08.2002 - VGH O 3/02
Verwendung von Fraktionszuschüssen - Öffentlichkeitsarbeit
- KG, 13.06.2006 - 9 U 251/05
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Bildnisveröffentlichung in der Presse: …
- OLG München, 14.09.2007 - 18 W 1902/07
Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Personen der Zeitgeschichte bei …
- LG Hamburg, 08.12.2009 - 324 O 570/09
- BVerfG, 05.04.2000 - 1 BvR 1213/97
Schutz der Intimsphäre
- BGH, 23.01.2003 - 4 StR 267/02
Notwehrexzess (Notwehrlage; Beweiswürdigung hinsichtlich der Annahme eines …
- OLG Jena, 31.03.2005 - 8 U 910/04
Verletzung des Rechts der Eltern auf ungestörte Trauer; Ausgleich von …
- BGH, 15.11.2005 - VI ZR 287/04
Presse durfte über Verkehrsverstoß von Ernst August Prinz von Hannover berichten
- LG Hamburg, 02.03.2007 - 324 O 604/06
Bildnisschutz in der Zeitungsberichterstattung: Auslegung des Begriffs "absolute …
- LG Düsseldorf, 02.09.2009 - 12 O 273/09
Heimliche Aufnahmen der ärztlichen Beratung unzulässig
- BVerfG, 26.04.2010 - 2 BvR 2179/04
Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwölf Windenergieanlagen …
- OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 123/11
Gericht zieht Grenzen medialer Berichterstattung im Fall Kachelmann // Berichte …
- OLG Karlsruhe, 18.11.2005 - 14 U 169/05
Berichterstattung über Vaterschaft des Fürsten Albert II von Monaco überwiegend …
- BVerfG, 12.03.2007 - 1 BvR 1252/02
Verfassungsmäßigkeit der Untersagung der Presseberichterstattung über eine …
- LG Kassel, 05.07.2007 - 8 O 1854/06
- BVerfG, 18.02.2004 - 1 BvR 2121/98
Verfassungsmäßigkeit der Zurückweisung von Schadensersatzansprüchen wegen …
- OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 14 U 146/07
Kannibale von Rotenburg II
- BGH, 15.11.2005 - VI ZR 288/04
Presse durfte über Verkehrsverstoß von Ernst August Prinz von Hannover berichten
- BVerfG, 01.03.2006 - 1 BvR 54/03
- BVerfG, 19.10.2006 - 1 BvR 402/06
Rechtsfolgen der Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsschutzes; Verletzung …
- OLG Karlsruhe, 08.04.2009 - 6 U 209/07
Schmerzensgeld für ungenehmigte Bildveröffentlichung
- KG, 19.03.2010 - 9 U 163/09
Grenzen der Presseberichterstattung über Konflikte in einer Paarbeziehung
- OLG Jena, 16.08.2000 - 3 W 486/00
Untersagung eines Internetaufrufs
- BVerfG, 19.10.2006 - 1 BvR 152/01
- LG Hamburg, 11.01.2008 - 324 O 129/07
Persönlichkeitsschutz in der Presse: Anspruch auf eine fiktive Lizenzgebühr bzw. …
- BVerfG, 23.09.2009 - 1 BvR 1681/09
Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung einer …
- BVerfG, 08.12.2011 - 2 BvR 2181/11
Einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (schizophrene …
- OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 125/11
Gericht zieht Grenzen medialer Berichterstattung im Fall Kachelmann // Berichte …
- OLG Hamburg, 14.04.2005 - 5 U 96/04
"TV Digital"
- KG, 14.07.2006 - 9 U 228/05
Unterlassungsanspruch: Fernsehberichterstattung über die Festnahme eines …
- KG, 16.03.2007 - 9 U 88/06
Identifizierende Berichterstattung über Angehörigen der DDR-Grenztruppen
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.11.2010 - 10 S 32.10
Oberverwaltungsgericht bejaht Anspruch der Presse auf Auskunft über die …
- OLG Hamburg, 13.08.2002 - 7 U 27/02
Verletzung des Persönlichkeitsrechts einer minderjährigen Prominententochter
- OLG Hamburg, 21.11.2006 - 7 U 57/06
- OLG Hamburg, 21.11.2006 - 7 U 58/06
- LG Hamburg, 11.01.2008 - 324 O 124/07
Persönlichkeitsschutz in der Presse: Anspruch auf eine fiktive Lizenzgebühr bzw. …
- LG Berlin, 01.08.2006 - 27 O 769/06
- BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 2463/05
Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Überführung von Versorgungsanwartschaften …
- LG Hamburg, 24.04.2009 - 324 O 215/08
- LG Berlin, 01.09.2009 - 27 O 748/09
- LG Köln, 07.10.2009 - 28 O 263/09
- BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 666/10
Antrag einer in Lebenspartnerschaft lebenden Frau auf Eintragung in die …
- BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 1447/10
Verfassungsbeschwerde gegen Anfertigung von Videoaufnahmen zum Beweis von …
- OLG Köln, 22.02.2011 - 15 U 133/10
Zulässige Bildniswerbung trotz fehlender Einwilligung
- OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 126/11
Gericht zieht Grenzen medialer Berichterstattung im Fall Kachelmann // Berichte …
- OLG Frankfurt, 02.09.2003 - 11 U 6/03
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Identifizierende Berichterstattung über die …
- OLG Hamburg, 20.10.2009 - 7 U 55/09
- KG, 19.05.2008 - 10 U 35/08
- KG, 06.04.2010 - 9 U 45/09
Zulässigkeit der Bildberichterstattung über die Urteilsverkündung in einem …
- OLG Frankfurt, 24.02.2011 - 16 U 172/10
Widerruf einer Einwilligung nach § 22 KUG
- LG Köln, 25.01.2012 - 28 O 800/11
- BGH, 31.10.2000 - VI ZR 422/99
- KG, 20.06.2006 - 9 U 47/06
Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presseberichterstattung: Veröffentlichung …
- OLG Brandenburg, 19.02.2007 - 1 U 13/06
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen …
- KG, 15.05.2007 - 9 U 236/06
Zur Zulässigkeit einer satirischen Fotomontage - Tanzende Ministerpräsidentin …
- LG Frankfurt/Main, 04.03.2008 - 17 O 128/07
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Zulässigkeit der Versendung einer …
- VG Saarlouis, 25.03.2011 - 3 K 501/10
Zulassung von Filmaufnahmen bei öffentlichen Stadtratssitzungen
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2011 - 10 B 1.11
Verweigerung der Akkreditierung einer freien Fotojournalistin für den G-8-Gipfel …
- StGH Hessen, 13.04.2005 - P.St. 1949
Mangels Substantiierung unzulässige Grundrechtsklage gegen Äußerungen eines …
- OLG Hamburg, 27.02.2007 - 7 U 93/05
Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten auch dann, wenn durch Mandanten noch …
- OLG Düsseldorf, 09.02.2010 - 20 U 151/09
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines minderjährigen Kindes …
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2011 - 10 S 33.11
Brandenburger Justizministerium muss Identität belasteter Richter und …
- OLG Köln, 15.11.2011 - 15 U 60/11
Grenzen der zulässigen Berichterstattung in Strafverfahren
- VGH Hessen, 23.02.2012 - 8 A 1303/11
Abi-Panne
- BVerfG, 07.10.2000 - 1 BvR 1521/00
- OLG München, 26.04.2002 - 1 W 1116/02
Keine Rechtswidrigkeit bei gutgläubigem Einleiten eines gesetzlichen Verfahrens; …
- LG Karlsruhe, 13.07.2004 - 2 O 1/04
Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Amtspflichtverletzung, …
- BVerwG, 08.01.2001 - 6 B 56.00
- LG Münster, 24.03.2004 - 10 O 626/03
Recht der Angehörigen von Verbrechensopfern am eigenen Bild
- LG Berlin, 04.09.2007 - 27 O 591/07
Persönlichkeitsrechtsverletzende Text- und Bildberichterstattung in der Presse: …
- LG Berlin, 25.10.2007 - 27 O 602/07
Schutz der Privatsphäre in Internet-Foren
- LG Köln, 08.01.2009 - 29 S 67/08
Wohnungseigentum - Unzulässige Fotoaufnahme des Saunabereichs einer Dachterasse
- OLG Düsseldorf, 05.02.2002 - 20 U 148/01
Nutzung des Bildes eines Spitzensportlers zu Werbezwecken
- KG, 15.06.2006 - 10 U 184/05
Recht am eigenen Bild: Veröffentlichung eines Fotos von der Festnahme eines in …
- OLG Köln, 11.05.2009 - 2 U 77/05
- VG Saarlouis, 08.06.2010 - 11 L 502/10
Rundfunkfreiheit und Kommunalrecht
- LG Saarbrücken, 16.12.2011 - 4 O 287/11
Unerlaubte Veröffentlichung geschäftlicher E-Mails: Einstweilige Verfügung!
- LG Freiburg, 19.07.2005 - 14 O 199/05
Persönlichkeitsrechtsverletzende Bildberichterstattung in einer Illustrierten: …
- SG Detmold, 31.10.2007 - S 5 KR 235/04
Krankenversicherung
- LG Rostock, 01.08.2008 - 19 Qs 65/08
Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Einholung von Lichtbildern ohne Zustimmung …
- LG Hamburg, 06.02.2009 - 324 O 756/08
Bildnis- und Persönlichkeitsschutz: Unterlassungsanspruch der Ehefrau eines …
- OLG Hamburg, 21.09.2012 - 7 U 25/11
- LG Düsseldorf, 18.12.2002 - 12 O 175/02
- KG, 26.05.2003 - 10 U 40/02
Schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Pressebildberichterstattung: …
- BGH, 15.11.2005 - 9 U 93/04
- OLG Nürnberg, 07.03.2006 - 3 U 1969/05
- KG, 07.02.2008 - 10 U 108/07
Persönlichkeitsrechtsverletzende Bildberichterstattung in der Presse: Grenzen des …
- LG Hamburg, 13.06.2008 - 324 O 23/08
Persönlichkeitsschutz in der Presse: Generelles Veröffentlichungsverbot für Fotos …
- LG München I, 06.04.2011 - 9 O 3039/11
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Veröffentlichung einer Namensliste der reichsten …
- LG Köln, 11.01.2012 - 28 O 627/11
Zur Veröffentlichung von Bildern von Fotojournalisten auf twitter
- OLG Frankfurt, 02.09.2003 - 11 U 8/03
- KG, 04.03.2004 - 10 U 76/03
Recht am eigenen Bild: Abbildung eines Kindes prominenter Eltern beim Besuch …
- KG, 02.06.2006 - 9 U 269/05
Privatsphärenschutz in der Presse: Anspruch einer prominenten Person auf …
- OLG Hamburg, 21.11.2006 - 7 U 63/06
- KG, 04.05.2007 - 9 U 279/06
- KG, 01.06.2007 - 9 U 239/06
Privatsphäre und Pressefreiheit: Veröffentlichung des Fotos eines ehemaligen …
- LG Hamburg, 16.05.2008 - 324 O 1197/07
Persönlichkeitsrechtsverletzende Bildberichterstattung: …
- LG Hamburg, 29.08.2008 - 324 O 24/08
Persönlichkeitsschutz in der Presse: Generelles Verbot der Veröffentlichung von …
- OLG Hamburg, 11.11.2008 - 7 U 87/08
- LG Berlin, 30.06.2009 - 27 O 118/09
- LG Berlin, 10.09.2009 - 27 O 651/09
- LG Hamburg, 27.08.2004 - 324 O 225/04
- LG Berlin, 18.11.2004 - 27 O 682/04
- KG, 09.02.2007 - 9 U 196/06
Recht am eigenen Bild: Spekulation der Presse als Anlass für eine …
- OLG Hamburg, 03.06.2008 - 7 U 10/08
- LG Hamburg, 11.07.2008 - 324 O 1172/07
Persönlichkeitsrechtsverletzung und Verletzung des Rechts am eigenen Bild in der …
- LG Berlin, 10.09.2009 - 27 O 476/09
Der Fall P.
- OLG Düsseldorf, 06.10.2010 - 15 U 80/08
- LG Hamburg, 19.04.2002 - 324 O 697/97
Prinz Ernst August von Hannover ./. Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH
- KG, 17.01.2003 - 9 U 210/02
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Abbildung des Wohnhauses …
- LG Köln, 01.10.2003 - 28 O 317/03
- LG Hamburg, 12.12.2003 - 324 O 593/03
- LG Berlin, 29.09.2005 - 27 O 717/05
- LG Hamburg, 10.02.2006 - 324 O 886/05
Die Antragsgegnerin begehrt die Aufhebung einer einstweiligen Verfügung, mit der …
- LG Berlin, 17.08.2006 - 27 O 419/06
- OLG Hamburg, 21.11.2006 - 7 U 60/06
- OLG Hamburg, 03.06.2008 - 7 U 9/08
- LG Berlin, 09.09.2008 - 27 O 112/08
- LG Berlin, 20.08.2009 - 27 O 529/09
- LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 392/10
- LG Hamburg, 02.07.2003 - 324 O 421/03
- KG, 12.09.2003 - 9 U 192/03
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Wortberichterstattung über die neue Partnerin …
- LG Hamburg, 09.12.2005 - 324 O 684/05
- LG Hamburg, 18.11.2008 - 324 O 647/08
- LG Berlin, 29.09.2009 - 27 O 736/09
- LG Berlin, 17.08.2010 - 27 O 294/10
- LG Köln, 12.10.2011 - 28 O 679/11
Zum Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte iSv § 23 Abs. 1 Nr. 1 …
- LG Köln, 01.06.2012 - 28 O 792/11
- LG Nürnberg-Fürth, 10.08.2005 - 3 O 1961/05
- LG Hamburg, 14.03.2006 - 324 O 7/06
- LG Hamburg, 01.12.2006 - 324 O 589/06
- LG Hamburg, 13.04.2007 - 324 O 892/06
Anspruch auf Geldentschädigung wegen schwerwiegender Verletzung des allgemeinen …
- VG München, 04.03.2009 - M 22 S 08.5986
Erfolgloser Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung
- LG Köln, 28.10.2011 - 28 O 747/11
