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   BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96   

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BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96 (https://dejure.org/2000,11)
BVerfG, Entscheidung vom 18.01.2000 - 1 BvR 321/96 (https://dejure.org/2000,11)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Januar 2000 - 1 BvR 321/96 (https://dejure.org/2000,11)
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Genehmigung der Erbauseinandersetzung durch Rechtspfleger

Art. 19 Abs. 4 GG: §§ 62, 55 FGG sind insoweit verfassungswidrig, als sie zu einem Ausschluß des Rechtswegs gegen Entscheidungen des Rechtspfleger führen (vgl. auch § 11 Abs. 3 RPflG);

Art. 103 Abs. 1 GG ist für Verwaltungsverfahren, auch im gerichtlichen Verfahren vor dem Rechtspfleger, nicht anwendbar, § 1 RPflG, Anhörung aber als Ausfluß des Rechtsstaatsprinzips erforderlich, § 20 Abs. 3 GG

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesverfassungsgericht

    Zum rechtsstaatlichen Grundsatz eines fairen Verfahrens und zum verfassungsrechtlichen Gebot effektiven Rechtsschutzes bei nachlassgerichtlichen Genehmigungen - Verfassungswidrigkeit von FGG §§ 62, 55

  • Wolters Kluwer

    Anhörungspflicht - Recht auf Gehör - Rechtspfleger - Faires Verfahren - Verfassungsmäßigkeit - Rechtsweggarantie

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anhörung der Betroffenen durch den Rechtspfleger

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Verfassungswidrigkeit der §§ 62 und 55 FGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG §§ 55, 62; GG Art. 103 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4
    Rechtliches Gehör und Anfechtbarkeit bei Entscheidungen des Rechtspflegers im FGG -Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zum rechtsstaatlichen Grundsatz eines fairen Verfahrens und zum verfassungsrechtlichen Gebot effektiven Rechtsschutzes bei nachlassgerichtlichen Genehmigungen

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zum rechtsstaatlichen Grundsatz eines fairen Verfahrens und zum verfassungsrechtlichen Gebot effektiven Rechtsschutzes bei nachlassgerichtlichen Genehmigungen

  • nomos.de PDF, S. 29 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Art. 14 Abs. 1, 103 Abs. 1 GG; §§ 55, 62 FGG
    FGG-Verfahren/Rechtspflegerpflichten/Rechtsweggarantie

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Rechtliches Gehör im Rechtspflegerverfahren

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 18 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Art. 19 GG; Art. 103 GG
    Verfahren vor dem Rechtspfleger - Pflicht zur Anhörung der Betroffenen

Besprechungen u.ä. (3)

  • Notare Bayern PDF, S. 29 (Entscheidungsbesprechung)

    Verfassungsrecht und Vormundschaftsrecht (Notar Martin Thomas Reiß, Münnerstadt)

  • nomos.de PDF, S. 29 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Art. 14 Abs. 1, 103 Abs. 1 GG; §§ 55, 62 FGG
    FGG-Verfahren/Rechtspflegerpflichten/Rechtsweggarantie

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 18 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Art. 19 GG; Art. 103 GG
    Verfahren vor dem Rechtspfleger - Pflicht zur Anhörung der Betroffenen

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 101, 397
  • NJW 2000, 1709
  • MDR 2000, 655
  • DNotZ 2000, 387
  • FGPrax 2000, 103
  • NJ 2000, 248 (Ls.)
  • FamRZ 2000, 731
  • Rpfleger 2000, 205
 
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Wird zitiert von ... (275)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96
    Der Bürger hat einen Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90 -, Umdruck S. 24; stRspr).

    Der Anspruch des Einzelnen auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle darf aber nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 88, 118 [123 f.]; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90 -, Umdruck S. 27; stRspr).

  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96
    Eine vorherige Anhörung hätte weder den Zweck der Maßnahme vereitelt noch wäre die Entscheidung nach vorheriger Anhörung zu spät gekommen (vgl. BVerfGE 83, 24 [35 f.]).

    Im Regelfall kann das rechtliche Gehör nicht durch denjenigen vermittelt werden, dessen Handeln, wie hier, im Genehmigungsverfahren überprüft werden soll (vgl. BVerfGE 83, 24 [36]).

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96
    Die Einbeziehung der Verfahren vor dem Rechtspfleger in den Schutzbereich des Art. 103 Abs. 1 GG ist auch nicht damit begründbar, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Art. 103 Abs. 1 GG Anwendung findet, wenn ein Richter in seinem Zuständigkeitsbereich Maßnahmen trifft, die aus dem Gebiet der spezifisch richterlichen Aufgaben herausfallen, ihm aber wegen seiner besonderen verfassungsrechtlichen Stellung anvertraut sind (vgl. BVerfGE 9, 89 [97 f.]).

    Auch außerhalb des Anwendungsbereichs des Art. 103 Abs. 1 GG darf der Einzelne deshalb nicht zum bloßen Objekt staatlicher Entscheidung werden; ihm muss insbesondere die Möglichkeit gegeben werden, vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort zu kommen, um Einfluss auf das Verfahren und dessen Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 9, 89 [95]; 65, 171 [174 f.]).

  • BVerfG, 20.01.1981 - 2 BvL 2/80

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Verwendung von Beamten des gehobenen

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96
    Er ist aber kein Richter, weder im Sinne des Verfassungsrechts noch im Sinne des Gerichtsverfassungsrechts (vgl. BVerfGE 56, 110 [127]).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96
    Der Anspruch des Einzelnen auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle darf aber nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 88, 118 [123 f.]; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90 -, Umdruck S. 27; stRspr).
  • BGH, 26.10.1967 - VII ZR 86/65

    Maßgebliches Recht für die Beurteilung der internationalen Zuständigkeit

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96
    b) Die unter dem Gesichtspunkt des fairen Verfahrens gebotene Anhörung der Beschwerdeführerin war auch nicht deshalb entbehrlich, weil der Nachlasspfleger, der gesetzlicher Vertreter der endgültigen Erben ist (vgl. BGHZ 49, 1 [5]), am Genehmigungsverfahren beteiligt war.
  • BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94

    Testierausschluß Taubstummer

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96
    Da die nachlassgerichtliche Entscheidung gegen Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip verstößt und bereits deshalb aufzuheben ist, bedarf es nicht mehr der Prüfung, ob hierdurch zugleich die Erbrechtsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG, auf die sich, jedenfalls vom Eintritt des Erbfalls an, auch der begünstigte Erbe berufen kann (vgl. BVerfGE 99, 341 [349]), verletzt ist.
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96
    Das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet einen möglichst lückenlosen gerichtlichen Schutz gegen die Verletzung der Rechtssphäre des Einzelnen durch Eingriffe der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 8, 274 [326]; 67, 43 [58]; stRspr).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 970/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Wehrbeschwerderechts

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96
    Die Ausgestaltung der Voraussetzungen und Bedingungen des Zugangs zum Gericht bleibt vielmehr den jeweils geltenden Prozessordnungen überlassen (vgl. BVerfGE 40, 237 [256]; 54, 94 [97]).
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96
    Soweit sie in Rechte des Bürgers eingreifen, müssen auch diese Akte vollständig, das heißt in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht (vgl. BVerfGE 35, 263 [274]), der richterlichen Prüfung unterstellt werden können.
  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 29/81

    Unzulässigkeit der Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG durch den Rechtspfleger

  • BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 883/73

    Justizverwaltungsakt

  • BGH, 18.04.1956 - IV ZB 18/56

    Vorbescheid im Erbscheinverfahren - §§ 2353, 2359 BGB, § 19 FGG

  • BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91

    Adoption II

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

  • BayObLG, 18.03.1965 - BReg. 1b Z 4/65

    Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins; Erklärung eines Erbverzichts in

  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen

  • BVerfG, 14.10.1969 - 1 BvR 30/66

    'Der Demokrat'

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

  • BVerfG, 18.10.1983 - 2 BvR 462/82

    Anforderungen an den Grundsatz des fairen Verfahrens bei der Revision in

  • BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvR 712/68

    Schallplatten

  • BayObLG, 15.04.1996 - 1Z BR 169/95

    Änderung einer Verfügung durch ein Vormundschaftsgericht, nachdem die Verfügung

  • BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14

    6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig

    Grundsätzlich führt die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes nach § 95 Abs. 3 Satz 1 und 2 BVerfGG zu dessen Nichtigkeit (vgl. BVerfGE 101, 397 ).
  • SG Gotha, 26.05.2015 - S 15 AS 5157/14

    Vorlagebeschluss zum BVerfG - Minderung des Arbeitslosengeld II -

    Sie findet ihre Grenzen dort, wo sie zu dem Wortlaut und zum klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten würde (vgl. ständige Rspr, so BVerfGE 99, 341 (358); 101, 312 (329); 101, 397 (408); 119, 247 (274)).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    So zählt das Bundesverfassungsgericht Akte des Rechtspflegers ebenso zur öffentlichen Gewalt gemäß Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 101, 397 ) wie die Justizverwaltungsakte der Kostenbeamten in den Geschäftsstellen der Gerichte (vgl. BVerfGE 28, 10 ).

    Die das gerichtliche Verfahren betreffenden Verfahrensgrundrechte können nicht durch einen Träger der vollziehenden Gewalt verletzt werden, denn sie sind ausschließlich an die Gerichte adressiert (vgl. BVerfGE 101, 397 ).

    Allerdings darf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle nicht in einer dem Rechtsschutzsuchenden unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 101, 397 ).

    Der durch die Justizgewährungsgarantie gebotene Rechtsschutz vor den Fachgerichten beschränkt sich demgegenüber nicht auf besonders gewichtige Fehler oder Situationen existentiellen Betroffenseins, sondern erfasst Rechtsbeeinträchtigungen jeglicher Art (vgl. BVerfGE 101, 397 ).

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