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   BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95, 1 BvR 2288/95, 1 BvR 2711/95   

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BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95, 1 BvR 2288/95, 1 BvR 2711/95 (https://dejure.org/1999,35)
BVerfG, Entscheidung vom 14.07.1999 - 1 BvR 995/95, 1 BvR 2288/95, 1 BvR 2711/95 (https://dejure.org/1999,35)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Juli 1999 - 1 BvR 995/95, 1 BvR 2288/95, 1 BvR 2711/95 (https://dejure.org/1999,35)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Bundesverfassungsgericht
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Schuldrechtsanpassungsgesetz im Wesentlichen verfassungsgemäß

  • nomos.de PDF, S. 33

    §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, ... 11 Abs. 1 Satz 1, 12, 14 Satz 1, 20 Abs. 1 u. 2, 23 Abs. 1, 2, 3, 5 u. 6 SchuldRAnpG; Art. 14 Abs. 1 GG; §§ 78, 296 Abs. 1 Satz 1, 313 Abs. 2, 314 Abs. 3 u. 4 Satz 2 ZGB; Art. 232 § 4 Abs. 1 u. 2 EGBGB; § 554 BGB; § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 u. 5 NutzEV; § 9 Abs. 1 Nr. 3 u. 4 BKleingG; § 3 Abs. 1 InVorG; § 135 Abs. 4 Satz 3 BauGB
    Schuldrechtsanpassung/Kündigungsschutz/Teilkündigung/Garagengrundstücke/Entschädigung/Nutzungsentgelt/Verfassungsmäßigkeit

  • Wolters Kluwer

    Nutzung fremder Grundstücke - Schuldnerrechtsanpassungsgesetz

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigungsschutz im Schuldrechtsanpassungsgesetz; Nutzungsentgelte

  • Judicialis

    SchuldRAnpG § 12; ; SchuldRAnpG § ... 14 Satz 1; ; SchuldRAnpG § 20 Abs. 1 und 2; ; SchuldRAnpG § 23 Abs. 1; ; SchuldRAnpG § 23 Abs. 2 und 6; ; SchuldRAnpG § 23 Abs. 1 bis 3; ; SchuldRAnpG § 23 Abs. 5 und 6; ; SchuldRAnpG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; SchuldRAnpG § 11 Abs. 1 Satz 1; ; SchuldRAnpG § 23 Abs. 5; ; ZGB § 313 Abs. 2; ; ZGB § 296 Abs. 1 Satz 1; ; ZGB § 314 Abs. 3; ; ZGB § 314 Abs. 4 Satz 2; ; ZGB § 78; ; ZGB §§ 312 ff.; ; EGBGB Art. 232 § 4 Abs. 1; ; EGBGB Art. 232 § 4 Abs. 2; ; BGB § 554; ; NutzEV § 3; ; NutzEV § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5; ; NutzEV § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3; ; BKleingG § 9 Abs. 1 Nr. 3, 4; ; InVorG § 3 Abs. 1; ; BauGB § 135 Abs. 4 Satz 3; ; BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Schuldrechtsanpassungsgesetz ist im wesentlichen mit dem GG vereinbar/ einzelne Regelungen verstoßen gegen das GG

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Schuldrechtsanpassungsgesetz ist im wesentlichen mit dem GG vereinbar/einzelne Regelungen verstoßen gegen das GG

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Seit 1.6.2002 Teilkündigung von Datschen-Grundstücken zulässig

Papierfundstellen

  • BVerfGE 101, 54
  • NJW 2000, 1471
  • ZMR 2000, 145
  • NJ 2000, 28
  • WM 1999, 2465
 
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Wird zitiert von ... (197)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1680/93

    Sachenrechtsmoratorium

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95
    Für die Grundstücksnutzungen gewannen gleichzeitig die staatliche Verleihung und die Zuweisung von Nutzungsrechten an volkseigenen und genossenschaftlich genutzten Grundstücken an Bedeutung (vgl. auch BVerfGE 98, 17 ).

    Das durch Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistete Eigentum, zu dem auch das Grundstückseigentum gehört, ist in seinem rechtlichen Gehalt durch Privatnützigkeit und die grundsätzliche Verfügungsbefugnis des Eigentümers über den Eigentumsgegenstand gekennzeichnet (vgl. BVerfGE 52, 1 ; 98, 17 ).

    Dem grundrechtlichen Schutz unterliegt danach das Recht, den Eigentumsgegenstand selbst zu nutzen und Dritte von Besitz und Nutzung auszuschließen, ebenso wie die Freiheit, den Eigentumsgegenstand zu veräußern und aus der vertraglichen Überlassung zur Nutzung durch andere den Ertrag zu ziehen, der zur finanziellen Grundlage für die eigene Lebensgestaltung beiträgt (vgl. BVerfGE 79, 292 ; 98, 17 ).

    Die Möglichkeit, durch eine solche Auslegung das Höchstmaß dessen aufrechtzuerhalten, was der Gesetzgeber gewollt hat, besteht nicht, wenn die Auslegung zum Wortlaut der Norm und zu dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten würde (vgl. BVerfGE 98, 17 m.w.N.).

  • BVerfG, 22.11.1994 - 1 BvR 351/91

    Kein verfassungswidriger Eingriff in das Eigentum der Vermieter durch

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95
    Denn die Bindung des Eigentumsgebrauchs an das Wohl der Allgemeinheit gemäß Art. 14 Abs. 2 GG schließt die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Belange desjenigen ein, der konkret auf die Nutzung des Eigentumsobjekts angewiesen ist (vgl. BVerfGE 37, 132 ; 52, 1 ; 91, 294 ).

    Einzelne belastende Vorschriften dürfen weder aus dem Regelungszusammenhang gelöst und für sich betrachtet noch ohne Rücksicht darauf gewürdigt werden, daß der angestrebte Rechtszustand nur in Schritten erreichbar war (vgl. BVerfGE 91, 294 ).

    Das gilt insbesondere für Grundstücke, die nicht vermehrbar sind, eine große soziale Bedeutung haben und bei denen es deshalb notwendig sein kann, die Interessen der Allgemeinheit durch gesetzliche Regelungen zur Geltung zu bringen und die Nutzung nicht völlig dem freien Spiel der Kräfte und dem Belieben des Einzelnen zu überlassen (vgl. BVerfGE 87, 114 ; 91, 294 ).

  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95
    Ein Rückgriff auf die allgemeine Handlungsfreiheit des Art. 2 Abs. 1 GG, den die Beschwerdeführerin zu II außerdem für verletzt hält, kommt daneben nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 79, 292 ; 85, 219 ).

    Dem grundrechtlichen Schutz unterliegt danach das Recht, den Eigentumsgegenstand selbst zu nutzen und Dritte von Besitz und Nutzung auszuschließen, ebenso wie die Freiheit, den Eigentumsgegenstand zu veräußern und aus der vertraglichen Überlassung zur Nutzung durch andere den Ertrag zu ziehen, der zur finanziellen Grundlage für die eigene Lebensgestaltung beiträgt (vgl. BVerfGE 79, 292 ; 98, 17 ).

  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74

    Vergleichsmiete I

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95
    Denn die Bindung des Eigentumsgebrauchs an das Wohl der Allgemeinheit gemäß Art. 14 Abs. 2 GG schließt die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Belange desjenigen ein, der konkret auf die Nutzung des Eigentumsobjekts angewiesen ist (vgl. BVerfGE 37, 132 ; 52, 1 ; 91, 294 ).

    Daß die Begrenzung der Entgelterhöhung zugleich die Ausnutzung von Mangellagen auf dem maßgeblichen Grundstücksmarkt verhindert und Preisspitzen abschneidet, begegnet schon deshalb keinen Bedenken, weil eine solche Nutzung des Eigentums im Hinblick auf die soziale Bedeutung der Erholungsgrundstücke für die Nutzer keinen verfassungsrechtlichen Schutz genießt (vgl. BVerfGE 37, 132 ).

  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95
    Das durch Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistete Eigentum, zu dem auch das Grundstückseigentum gehört, ist in seinem rechtlichen Gehalt durch Privatnützigkeit und die grundsätzliche Verfügungsbefugnis des Eigentümers über den Eigentumsgegenstand gekennzeichnet (vgl. BVerfGE 52, 1 ; 98, 17 ).

    Denn die Bindung des Eigentumsgebrauchs an das Wohl der Allgemeinheit gemäß Art. 14 Abs. 2 GG schließt die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Belange desjenigen ein, der konkret auf die Nutzung des Eigentumsobjekts angewiesen ist (vgl. BVerfGE 37, 132 ; 52, 1 ; 91, 294 ).

  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung der Privatschulförderung

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95
    Die Beschwerdeführer sind durch die angegriffenen Regelungen in § 23 SchuldRAnpG und durch die §§ 12, 14 Satz 1 sowie § 20 Abs. 1 und 2 SchuldRAnpG in Verbindung mit § 3 NutzEV, gegen die sich die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 995/95 außerdem richtet, selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfGE 1, 97 ; 90, 128 ; stRspr).

    Die Rechtswirkungen, die die angegriffenen Regelungen haben, werden schließlich eintreten, ohne daß es dazu eines vermittelnden Vollzugsakts bedarf, und betreffen die Beschwerdeführer damit auch unmittelbar (vgl. BVerfGE 79, 174 ; 90, 128 ).

  • BVerfG, 26.07.1993 - 1 BvR 504/93

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Übergangsregelung bezüglich von

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95
    Sie erhielten lediglich weniger, als sie erhofft haben mochten, nachdem der Prozeß der Wiedervereinigung in Gang gekommen war (vgl. BVerfG, Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Juli 1993, DtZ 1993, S. 309).
  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86

    5. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95
    Daß § 23 Abs. 2, 3, 6 SchuldRAnpG - ebenso wie die §§ 12, 14 SchuldRAnpG - materielle Rechtswirkungen erst in der Zukunft erzeugen wird, steht dem nicht entgegen; die genannten Vorschriften sind Teil eines geschlossenen Gesamtkonzepts, dessen künftige Rechtswirkungen schon jetzt klar abzusehen und für die Beschwerdeführer gewiß sind (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 74, 297 ).
  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95
    Dagegen ist die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers um so größer, je stärker der soziale Bezug des Eigentumsobjekts ist (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluß vom 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 -, EuGRZ 1999, S. 415 ).
  • BVerfG, 23.09.1992 - 1 BvL 15/85

    Pachtzins für Kleingärten

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95
    Das gilt insbesondere für Grundstücke, die nicht vermehrbar sind, eine große soziale Bedeutung haben und bei denen es deshalb notwendig sein kann, die Interessen der Allgemeinheit durch gesetzliche Regelungen zur Geltung zu bringen und die Nutzung nicht völlig dem freien Spiel der Kräfte und dem Belieben des Einzelnen zu überlassen (vgl. BVerfGE 87, 114 ; 91, 294 ).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87

    Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1319/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer auf Eigenbedarf

  • BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/93

    BAföG-Volldarlehen

  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 875/92

    Restitution und Vertragsanfechtung

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

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