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   BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99, 2 BvR 276/00, 2 BvR 2061/00   

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BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99, 2 BvR 276/00, 2 BvR 2061/00 (https://dejure.org/2000,7)
BVerfG, Entscheidung vom 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99, 2 BvR 276/00, 2 BvR 2061/00 (https://dejure.org/2000,7)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Dezember 2000 - 2 BvR 1741/99, 2 BvR 276/00, 2 BvR 2061/00 (https://dejure.org/2000,7)
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DNS-Analyse bei Verurteilten

Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Verfassungsmäßigkeit von § 81g StPO, § 2 DNA-IFG;

§§ 81a Abs. 2, 81e, 81f Abs. 1 StPO, Anforderungen an die Sachprüfung durch das Gericht

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesverfassungsgericht

    Stattgebender Kammerbeschluss/Nichtannahmebeschluss: Verfassungsmäßigkeit der Speicherung des "genetischen Fingerabdrucks" bei verurteilten Straftätern - Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht aus Gemeinwohlgründen gerechtfertigt

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Richterliche Anordnung - Entnahme von Körperzellen - Molekulargenetische Untersuchung - Identitätsfeststellung - Genetischer Fingerabdruck - Schwere Straftaten - Altfälle - DNA-Identitätsfeststellungsgesetz - DNA-Identifizierungsmuster - ...

  • Judicialis

    DNA-IFG § 2 Abs. 1; ; DNA-IFG § 2; ; DNA-IFG § 3 Satz 2; ; BVerfGG § 93c; ; BVerfGG § ... 93a; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 34a Abs. 2; ; StPO § 81g; ; StPO § 81g Abs. 1; ; StPO § 81g Abs. 2; ; StPO § 454 Abs. 2; ; StPO § 140 Abs. 1 Nr. 5; ; StPO § 81g Abs. 3; ; BKAG § 33 Abs. 2 Nr. 2; ; BKAG § 8 Abs. 6; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 3; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 70; ; GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 1

  • RA Kotz

    Betrifft richterliche Anordnungen bzgl. der Entnahme von Körperzellen und deren molekulargenetische Untersuchung zur Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren - Wann ist dies rechtmäßig?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DNA-IFG § 2; StPO § 81g
    Verfassungsmäßigkeit des genetischen Fingerabdrucks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Speicherung des "genetischen Fingerabdrucks" verurteilter Personen

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur Speicherung des "genetischen Fingerabdrucks" verurteilter Personen

  • nomos.de PDF, S. 25 (Kurzinformation)

    »Genetischer Fingerabdruck« verfassungsgemäß

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Speicherung des "genetischen Fingerabdrucks" Verurteilter

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Genetischer Fingerabdruck

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    "genetischer Fingerabdruck" von Straftätern gebilligt

Besprechungen u.ä. (3)

  • nomos.de PDF, S. 21 (Entscheidungsbesprechung)

    Neuere Rechtsprechung zum DNA-ldentitätsfeststellungsgesetz (Christian Kropp; NJ 2001, 576)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafprozessrecht, Anordnungsvoraussetzungen für DNA-Identitätsfeststellung

  • Bundesdatenschutzbeauftragte (Entscheidungsbesprechung)

    Speicherung des "genetischen Fingerabdrucks" bei verurteilten Straftätern nach Einzelfallprüfung und Sachaufklärung verfassungsmäßig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 103, 21
  • NJW 2001, 879
  • NStZ 2001, 328
  • StV 2001, 145
  • DVBl 2001, 454
 
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Wird zitiert von ... (246)Neu Zitiert selbst (38)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99
    Die Gerichte des Ausgangsverfahrens haben die Bedeutung und Tragweite des Grundrechts des Beschwerdeführers auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 65, 1 ) grundlegend verkannt.

    Dieses Recht gewährleistet die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 78, 77 ).

    Es gewährt seinen Trägern Schutz gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung oder Weitergabe der auf sie bezogenen, individualisierten oder individualisierbaren Daten (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 67, 100 ).

    Diese Verbürgung darf nur im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden; die Einschränkung darf nicht weiter gehen als es zum Schutze öffentlicher Interessen unerlässlich ist (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 67, 100 ).

    Dem Schrankenvorbehalt für Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 65, 1 ) trägt die gesetzliche Regelung in § 2 DNA-IFG i.V.m. § 81g StPO ausreichend Rechnung.

    Die gesetzliche Regelung nach § 2 DNA-IFG i.V.m. § 81g StPO genügt auch den rechtsstaatlichen Erfordernissen der Normklarheit und Justitiabilität (vgl. BVerfGE 47, 239 ; s.a. BVerfGE 65, 1 ).

    Dazu reicht es aus, dass sie mit herkömmlichen juristischen Methoden ausgelegt werden kann (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 78, 205 ).

    Das Rehabilitationsinteresse des Betroffenen gegenüber der Gefahr sozialer Abstempelung (vgl. BVerfGE 65, 1 ) wird durch die Anknüpfung des § 2 Abs. 1 DNA-IFG an die Tilgungsfristen des Bundeszentral- oder Erziehungsregisters hinreichend beachtet; hinzu kommt die Bestimmung des § 33 Abs. 2 Nr. 2 BKAG, wonach eine Datensperrung anzuordnen ist, wenn bei der Einzelfallbearbeitung festgestellt wird, dass die Kenntnis der Daten zur Erfüllung der dem Bundeskriminalamt obliegenden Aufgaben nicht mehr erforderlich ist.

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99
    Eine tragfähig begründete Entscheidung setzt im Fall des Eingriffs in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung voraus, dass ihr eine zureichende Sachaufklärung (vgl. BVerfGE 70, 297 ), insbesondere durch Beiziehung der verfügbaren Straf- und Vollstreckungsakten, des Bewährungshefts und zeitnaher Auskünfte aus dem Bundeszentralregister (vgl. LG Würzburg, StV 2000, S. 12), vorausgegangen ist und in den Entscheidungsgründen die bedeutsamen Umstände abgewogen wurden.

    Dafür ist das Freibeweisverfahren geeignet, in dem die Aufklärungspflicht gilt (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

    c) Der vom Beschwerdeführer zu 2. beantragten Hinzuziehung eines Sachverständigen, die nach dem Gesetz nicht zwingend vorgeschrieben ist, bedurfte es nicht (vgl. LG Duisburg, StraFo 1999, S. 202 ); denn es ging nicht darum, geistige oder seelische Anomalien aufzuklären (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

  • LG Berlin, 18.10.1999 - 517 Qs 140/99
    Auszug aus BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99
    Dies gilt etwa für die Rückfallgeschwindigkeit, den Zeitablauf seit der früheren Tatbegehung (vgl. LG Hannover, Beschluss vom 3. September 1999 - 49 Qs 138/99 -, StV 1999, S. 590 ; AG Stade, StV 2000, S. 304 f.), das Verhalten des Betroffenen in der Bewährungszeit oder einen Straferlass, seine Motivationslage bei der früheren Tatbegehung, seine Lebensumstände (vgl. LG Berlin, StV 2000, S. 303; LG Hannover, StV 2000, S. 302 f.) und seine Persönlichkeit.

    Dabei darf allerdings der nach dem Gesetzeszweck unterschiedliche Prognosemaßstab nicht aus den Augen verloren werden (vgl. LG Berlin, StV 2000, S. 303; LG Bremen, StV 2000, S. 303 f.; LG Hannover, StV 2000, S. 302 f.; LG Nürnberg-Fürth, StV 2000, S. 71 f.; LG Tübingen, StV 2000, S. 114; Schulz, a.a.O., S. 199).

    Allein die Annahme, eine Rückfallgefahr eines vor langer Zeit verurteilten Betroffenen sei "nicht sicher auszuschließen" (LG Bremen, StV 2000, S. 303 f.), kann einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht rechtfertigen.

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Dieser in der Würde des Menschen wurzelnde Gedanke autonomer Selbstbestimmung wird in den Gewährleistungsgehalten des allgemeinen Persönlichkeitsrechts näher konkretisiert (vgl. BVerfGE 54, 148 ; 65, 1 ; 80, 367 ; 103, 21 ; 128, 109 ; 142, 313 ).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Eine solche Straftat muss mindestens der mittleren Kriminalität zuzurechnen sein, den Rechtsfrieden empfindlich stören und geeignet sein, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 103, 21 ; 107, 299 ).
  • BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur

    bb) Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ; 96, 171 ; 103, 21 ; 113, 29 ; 115, 320 ; 128, 1 ).

    Das Recht gewährt seinen Trägern insbesondere Schutz gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung oder Weitergabe der auf sie bezogenen, individualisierten oder individualisierbaren Daten (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 67, 100 ; 84, 239 ; 103, 21 ; 115, 320 ; 128, 1 ).

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