Rechtsprechung
   BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98   

Volltextveröffentlichungen (7)

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  • NWB SteuerXpert START
  • nomos.de , S. 31

    §§ 28, 30 BBesG; Art. 3 Abs. 1, 33 Abs. 5 GG
    Beschäftigungszeiten im öffentlichen Dienst der DDR/Nichtberücksichtigung der vor einer MfS-Tätigkeit liegenden Dienstzeiten beim Besoldungsdienstalter/Gleichheitssatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Nichtberücksichtigung von Beschäftigungszeiten im öffentlichen Dienst der DDR für das Besoldungsdienstalter bei nachfolgender MfS-Tätigkeit verfassungskonform

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Nichtberücksichtigung von Beschäftigungszeiten im öffentlichen Dienst der DDR für das Besoldungsdienstalter bei nachfolgender MfS-Tätigkeit verfassungskonform

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
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  • nomos.de , S. 26 (Kurzinformation)

    § 30 BBesG verfassungsgemäß

  • zaoerv.de , S. 108 (Kurzinformation)

    Wiedervereinigung - Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit

Verfahrensgang

  • VG Dresden, 22.04.1998 - 2 K 2083/96
  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 103, 310
  • NJ 2001, 474
  • DVBl 2001, 1204
  • NVwZ 2002, 199 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (330)  

  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00  

    Beamtenbesoldung Ost I

    a) Der allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn die gleiche oder ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, wenn also bezogen auf den jeweils in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die Regelung fehlt (vgl. BVerfGE 76, 256 ; 83, 89 ; 103, 310 ).

    Ob die Auswahl sachgerecht ist, lässt sich nicht abstrakt und allgemein feststellen, sondern nur in Bezug auf die Eigenart des zu regelnden Sachverhalts (vgl. BVerfGE 17, 122 ; 53, 313 ; 75, 108 ; 103, 310 ).

    Es kann, sofern nicht von der Verfassung selbst getroffene Wertungen entgegenstehen, nur die Überschreitung äußerster Grenzen beanstanden, jenseits derer sich gesetzliche Vorschriften bei der Abgrenzung von Lebenssachverhalten als evident sachwidrig erweisen (vgl. BVerfGE 65, 141 ; 103, 310 ).

    Der Gesetzgeber hatte bei der Verwirklichung der angestrebten Rechtseinheit komplexe Aufgaben zu bewältigen, die zudem mit großen finanziellen Lasten für die öffentlichen Haushalte verbunden waren (vgl. BVerfGE 95, 143 ; 100, 1 ; 102, 41 ; 103, 310 ).

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03  

    Gleichheit im Vergaberecht

    Ein strenger Prüfungsmaßstab ist insbesondere angezeigt, wenn eine gesetzliche Regelung zu einer Differenzierung zwischen Personengruppen und nicht lediglich zwischen Sachverhalten führt (vgl. BVerfGE 90, 46 ; 91, 346 ; 99, 367 ; 100, 195 ; 103, 310 ).
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99  

    Pensionsbesteuerung

    Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen im Einzelfall das Willkürverbot oder das Gebot verhältnismäßiger Gleichbehandlung durch den Gesetzgeber verletzt ist, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur bezogen auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (BVerfGE 75, 108 ; stRspr des Zweiten Senats, z.B. BVerfGE 93, 319 ; 93, 386 ; 101, 275 ; 103, 310 ; vgl. auch aus der Rechtsprechung des Ersten Senats BVerfGE 88, 5 ; 88, 87 ; 90, 226 ).
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