Rechtsprechung
| BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99 |
Schächten
Schutz der Berufsfreiheit von Ausländern (für die Art. 12 GG nicht gilt) aus Art. 2 GG;
Art. 4 GG: § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG ist so auszulegen, daß muslimische Metzger eine Ausnahmegenehmigung für das Schächten erhalten können;
(Hinweis: durch Änderung von Art. 20a GG zum 1.8.02 ist der Tierschutz ausdrücklich in das GG Grundgesetz aufgenommen worden)
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- DFR
Schächten
- Bundesverfassungsgericht
- Alpmann Schmidt
- NWB SteuerXpert START
- jurawelt.com
Schächten von Tieren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Schächtens
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (6)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Schächterlaubnis für muslimischen Metzger
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Schächterlaubnis für muslimischen Metzger
- tierschutz-urteile.de (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Veterinärrecht; Schafe
- lifeandlaw.de (Pressemitteilung)
Schächterlaubnis für muslimischen Metzger
- rp-online.de (Pressemeldung)
Karlsruhe lockert Verbot von 1995: Urteil: Moslems dürfen ohne Betäubung schlachten
- lifeandlaw.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Urteilsverkündung in den Verfahren " Schächten" und "Sonntagsöffnung für Apotheken"
Vor Ergehen der Entscheidung:
Besprechungen u.ä. (3)
- staatsrecht.info (Entscheidungsbesprechung)
Schächten: Tierschutz und Bekenntnisfreiheit (Dr. Johannes Rux; ZAR 2002, S. S. 152-154)
- kj-online.de
, S. 97 (Entscheidungsbesprechung)
Schächten als Konkurrenzproblem? (Rico Faller; Kritische Justiz 2002, 227)
- jurawelt.com (Entscheidungsbesprechung)
§ 4a I, II Nr. 2 TierSchG; Art. 2 I, Art. 3 I, III, Art. 4 I, II, 12 I GG
Grundsätzliches Schächtverbot weitgehend aufgehoben (Dr. Rolf Schmidt)
Verfahrensgang
- VG Gießen, 02.12.1997 - 7 E 1572/97
- VGH Hessen, 09.09.1999 - 11 UZ 37/98
- BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99
- BVerfG, 30.10.2002 - 1 BvR 1783/99
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 104, 337
- NJW 2002, 663
- DVBl 2002, 328
- DÖV 2002, 383
- NVwZ 2002, 335 (Ls.)
Wird zitiert von ... (86)
- VGH Bayern, 22.07.2011 - 9 BV 09.2892
Fortsetzungsfeststellungsklage; Verbot des Schlachtens ohne Betäubung …
Die Entscheidung genügt insoweit nicht den Maßstäben, die das Bundesverfassungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht im Hinblick auf die inmitten stehenden verfassungsrechtlich geschützten Rechtspositionen aufgestellt haben (vgl. BVerfG vom 15.1.2002 Az. 1 BvR 1783/99, = BVerfGE 104, 337; BVerwG vom 23.11.2006 Az. 3 C 30/05, = BVerwGE 127, 183).Gerade diese weiteren Ausnahmen zeigen, dass der Gesetzgeber dort, wo sachliche Gesichtspunkte oder auch Gründe des Herkommens und der gesellschaftlichen Akzeptanz Ausnahmen vom Betäubungszwang nahelegen, Durchbrechungen des Betäubungsgebots als mit dem Ziel eines ethischen Tierschutzes vereinbar angesehen hat (so schon BVerfG vom 15.1.2002 a.a.O. RdNr. 48).
Hierbei bleibt der Behörde zumindest die Möglichkeit, durch entsprechende Auflagen sicherzustellen, dass den zu schlachtenden Tieren alle vermeidbaren Schmerzen und Leiden erspart und so auch bei einer Schächtung die Belange des Tierschutzes hinreichend gewahrt werden (vgl. BVerfG vom 15.1.2002 a.a.O. RdNrn. 51, 58).
Hieran hat sich durch die Verankerung des auch schon zuvor als Gemeinwohlbelang von hohem Stellenwert (so BVerfG vom 15.1.2002 a.a.O. RdNr. 45) angesehenen Tierschutzes im Grundgesetz nichts geändert (…vgl. BVerwG vom 23.11.2006 a.a.O. RdNr. 12).
Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung gemäß § 4a Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 TierSchG ist weiterhin erforderlich, aber auch ausreichend, dass derjenige, der die Ausnahmegenehmigung zur Versorgung der Mitglieder einer Gemeinschaft benötigt, substanziiert und nachvollziehbar darlegt, dass nach deren gemeinsamer Glaubensüberzeugung der Verzehr des Fleisches von Tieren zwingend eine betäubungslose Schlachtung voraussetzt (…vgl. BVerwG vom 23.11.2006 a.a.O. RdNr. 13; BVerfG vom 15.1.2002 a.a.O., RdNr. 58; BayVGH vom 26.11.2009 Az. 9 CE 09.2917, RdNr. 3).
Als Religionsgemeinschaften im Sinne des § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG kommen deshalb auch Gruppierungen innerhalb des Islam in Betracht, deren Glaubensrichtung sich von derjenigen anderer islamischer Gemeinschaften unterscheidet, wenn diese Glaubensrichtung für sich bei Opfertieren die zwingende Notwendigkeit des betäubungslosen rituellen Schächtens als anerkannt bindende Verhaltensregel betrachtet (vgl. BVerfG vom 15.1.2002 a.a.O. RdNr. 56; BVerwG vom 23.11.2000 Az. 3 C 40/99 = BVerwGE 12, 227;… vom 23.11.2006 a.a.O. RdNr. 8).
Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung gemäß § 4a Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 TierSchG ist auch nach der aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 2002 (mit Wirkung vom 1. August 2002) erfolgten Einfügung des Staatsziels Tierschutz in Art. 20a GG weiterhin ausreichend, dass derjenige, der die Ausnahmegenehmigung zur Versorgung der Mitglieder einer (Religions-) Gemeinschaft benötigt, substanziiert und nachvollziehbar darlegt, dass nach deren gemeinsamer Glaubensüberzeugung der Verzehr des Fleisches von Tieren zwingend eine betäubungslose Schlachtung voraussetzt (vgl. BVerfG vom 15.1.2002 a.a.O. RdNr. 58;… BVerwG vom 23.11.2006 a.a.O. RdNr. 13).
Ist eine solche Darlegung erfolgt, hat sich der Staat, der ein solches Selbstverständnis der Religionsgemeinschaft nicht unberücksichtigt lassen darf, einer Bewertung dieser Glaubenserkenntnis zu enthalten (vgl. BVerfG vom 15.1.2002 a.a.O. RdNr. 58 unter Hinweis auf BVerfGE 33, 23/30).
Die sich aus der angeführten Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (vom 15.1.2002 a.a.O.) ergebenden Grundsätze, an die der Verwaltungsgerichtshof gebunden ist (§ 31 BVerfGG), gelten unverändert fort.
Dass die Genehmigungsbehörde durch Nebenbestimmungen zur Ausnahmegenehmigung und deren Überwachung sicherstellen darf, dass den zu schlachtenden Tieren beim Transport, beim Ruhigstellen und beim Schächtvorgang selbst alle vermeidbaren Schmerzen oder Leiden erspart werden, und auch Anforderungen an die Eignung der Schlachträume, an die Einrichtungen und Hilfsmittel sowie an die Sachkunde und die persönliche Eignung der antragstellenden Personen gestellt werden dürfen, steht außer Frage (vgl. BVerfG vom 15.1.2002 a.a.O. RdNr. 40).
Wie sich aus den Motiven des Gesetzgebers zum Tierschutzgesetz ergibt, sollten nämlich durch das Erfordernis der Ausnahmegenehmigung Haus- und sonstige Privatschlachtungen, bei denen ein ordnungsgemäßes Schächten häufig nicht gesichert ist, möglichst unterbunden, Schlachtungen in zugelassenen Schlachthäusern stattdessen angestrebt werden (vgl. BVerfG vom 15.1.2002 a.a.O. RdNr. 40 unter Hinweis auf BT-Drs. 10/5259, S. 39 zu Art. 1 Nr. 5).
Es darf nicht aus den Augen verloren werden, dass mit der gesetzlichen Regelung der Ausnahmegenehmigung letztlich die Belange des Tierschutzes so weit wie möglich gewahrt werden sollten (vgl. BVerfG vom 15.1.2002 a.a.O. RdNr. 58; BVerwGE 112, 227/236).
- BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05
Luftsicherheitsgesetz
Der Abschuss eines solchen Luftfahrzeugs stellt nach dem Ergebnis der Gesamtabwägung zwischen der Schwere des damit verbundenen Grundrechtseingriffs und dem Gewicht der zu schützenden Rechtsgüter (vgl. dazu BVerfGE 90, 145 ; 104, 337 ; 110, 141 ) eine angemessene, den Betroffenen zumutbare Abwehrmaßnahme dar, wenn Gewissheit über die tatbestandlichen Voraussetzungen besteht. - BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01
Kampfhunde
Eine Gesamtabwägung zwischen der Schwere des damit verbundenen Grundrechtseingriffs und dem Gewicht des zu schützenden Rechtsguts ergibt auch angesichts der Unsicherheiten über die Wahrscheinlichkeit einer Schadensverwirklichung durch die betroffenen Hunde, dass das Verbot eine angemessene, den Betroffenen auch zumutbare Belastung darstellt (vgl. BVerfGE 90, 145 ; 104, 337 ).
- BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96
Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen …
Haben sie ihre Rechtsprechung im Verlauf des Verfahrens fortentwickelt, ist der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung zwischen fachgerichtlicher und verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung dadurch Rechnung zu tragen, dass im Verfassungsbeschwerde-Verfahren auf die aktuelle fachgerichtliche Rechtsprechung abgestellt wird (vgl. auch BVerfG, Urteil vom 15. Januar 2002 - 1 BvR 1783/99 -, S. 25 ff. - BVerfGE 104, 337 ff.). - BVerfG, 27.07.2004 - 2 BvF 2/02
Juniorprofessur
Dabei ist der Gesetzgeber in der Bestimmung der Ziele, an denen die Erforderlichkeit gemessen wird, grundsätzlich frei, und das Bundesverfassungsgericht hat bei der Prüfung der Erforderlichkeit einen Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers zu respektieren (BVerfGE 104, 337 ). - VGH Hessen, 24.11.2004 - 11 UE 317/03
Ausnahmegenehmigung zum Schächten
Die Bindungswirkung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 2002 - 1 BvR 1783/99 - ist nach der Einbeziehung der "Tiere" in Art. 20a Grundgesetz im Hinblick auf die Auslegung der Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Schächten nach § 4a Abs. 2 Nr. 2 Tierschutzgesetz entfallen.Der Kläger habe auch auf der Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 2002 - 1 BvR 1783/99 - nicht substantiiert und nachvollziehbar dargelegt, dass er die Ausnahmegenehmigung nach § 4 a Abs. 2 Nr. 2, Alt. 2 TierSchG zur Versorgung der Mitglieder einer Gemeinschaft benötige, nach deren gemeinsamer Glaubensüberzeugung der Verzehr des Fleisches von Tieren zwingend eine betäubungslose Schlachtung voraussetze.
Soweit das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 2002 - 1 BvR 1783/99 - (BVerfGE 104, 337) es für ausreichend hält, "dass derjenige, der die Ausnahmegenehmigung nach § 4 a Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 TierSchG zur Versorgung der Mitglieder einer Gemeinschaft benötigt, substantiiert und nachvollziehbar darlegt, dass nach deren gemeinsamer Glaubensüberzeugung der Verzehr des Fleisches von Tieren zwingend eine betäubungslose Schlachtung voraussetzt", hält sich der Senat nach der Einbeziehung der "Tiere" in Art. 20 a GG durch Gesetz vom 26. Juli 2002 (BGBl. I S. 2862) nicht mehr an diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gebunden.
Da das Schächten für den Kläger auch Ausdruck einer religiösen Grundhaltung ist, die für ihn als gläubigen sunnitischen Muslimen die Verpflichtung einschließt, die Schächtung nach den von ihm als bindend empfundenen Regeln seiner Religion vorzunehmen, ist dem verfassungsrechtlich dadurch Rechnung zu tragen, dass der Schutz der Berufsfreiheit des Klägers aus Art. 2 Abs. 1 GG durch den speziellen Freiheitsgehalt des Grundrechts der Religionsfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG verstärkt wird (BVerfG, U. v. 15.1.2002 - 1 BvR 1783/99 -, a. a. O.).
Es kommt vielmehr auf die innerhalb einer solchen Glaubensrichtung bestehende Religionsgemeinschaft an ( BVerfG, U. v. 15.1.2002 - 1 BvR 1783/99 -, a.a.O.).
Der Staat hat das Selbstverständnis der maßgeblichen Religionsgemeinschaft zu berücksichtigen und sich einer Bewertung von Glaubenserkenntnissen zu enthalten (BVerfG, U. v. 15.1.2002 - 1 BvR 1783/99, a.a.O.).
Das Bundesverfassungsgericht hat demgemäss in seinem oben genannten Urteil festgestellt, dass bei der Erteilung der Ausnahmegenehmigung nach § 4 a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG durch Nebenbestimmungen und die Überwachung ihrer Einhaltung ebenso wie bei der Prüfung der Sachkunde und der persönlichen Eignung des Antragstellers auch in Bezug auf die besonderen Fertigkeiten des Schächtens sicherzustellen ist, dass die Belange des Tierschutzes soweit wie möglich gewahrt werden (BVerfG, U. v. 15. Januar 2002 - 1 BvR 1783/99 -, a. a. O. 355).
- BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08
Zum Strafverbot der Legitimation der NS-Willkürherrschaft
a) Voraussetzung für einen Eingriff in Art. 5 Abs. 1 GG und maßgeblich für dessen Verhältnismäßigkeit ist die Bestimmung eines legitimen Zwecks (vgl. BVerfGE 80, 137 ; 104, 337 ; 107, 299 ). - BVerwG, 23.11.2006 - 3 C 30.05
Staatszielbestimmung; Tierschutz; Schächten; betäubungsloses Schlachten; …
Das Bundesverfassungsgericht hob durch Urteil vom 15. Januar 2002 - 1 BvR 1783/99 - (BVerfGE 104, 337) die klageabweisenden Gerichtsentscheidungen auf und verwies die Sache an das Verwaltungsgericht zurück.An dieser Auslegung, die sich das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 15. Januar 2002 - 1 BvR 1783/99 - (BVerfGE 104, 337 ) zu eigen gemacht hat, ist festzuhalten.
Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist weiterhin uneingeschränkt vorgegeben, dass für einen Schlachter, dessen berufliche Tätigkeit durch die Zielsetzung gekennzeichnet ist, seine - durch eine entsprechende Glaubensüberzeugung gebundenen - Kunden mit dem Fleisch (betäubungslos) geschächteter Tiere zu versorgen, das Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 i.V.m Art. 4 GG streitet, was bei der Auslegung des § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG zu beachten ist (vgl. BVerfGE 104, 337 sowie Beschluss vom 18. Januar 2002 - 1 BvR 2284/95 - NJW 2002, 1485).
Der Senat hält es mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 2002 (a.a.O. S. 354 f.) weiterhin für ausreichend, "dass derjenige, der die Ausnahmegenehmigung nach § 4a Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 TierSchG zur Versorgung der Mitglieder einer Gemeinschaft benötigt, substantiiert und nachvollziehbar darlegt, dass nach deren gemeinsamer Glaubensüberzeugung der Verzehr des Fleisches von Tieren zwingend eine betäubungslose Schlachtung voraussetzt" (vgl. zur Darlegungslast auch Urteil vom 25. August 1993 - BVerwG 6 C 8.91 - BVerwGE 94, 82 ).
- BVerfG, 28.09.2009 - 1 BvR 1702/09
Verfassungsbeschwerde im Verfahren "Schächten von Tieren " wegen Versagung von …
Der Beschwerdeführer hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 2002 zur Schächterlaubnis erwirkt (BVerfGE 104, 337 ).Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 15. Januar 2002 (BVerfGE 104, 337 ) die dort angegriffenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen aufgehoben und die Sache an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen hatte, verpflichtete dieses mit Urteil vom 9. Dezember 2002 den Landkreis, den Beschwerdeführer neu zu bescheiden.
Dass hier Grundrechte des Beschwerdeführers nicht nur in Randbereichen berührt sind, bedarf keiner näheren Erläuterung (vgl. BVerfGE 104, 337 ).
- BGH, 19.03.2008 - I ZR 166/05
St. Gottfried
Insoweit reicht es aus, dass die Beklagte deren Glaubensüberzeugung substantiiert und nachvollziehbar darlegt; ist eine solche Darlegung erfolgt, haben sich der Staat und seine Gerichte einer Bewertung dieser Glaubenserkenntnis zu enthalten (vgl. BVerfGE 104, 337, 354 f.). - BVerfG, 18.01.2002 - 1 BvR 2284/95
Verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Schächtens
- BVerfG, 30.07.2003 - 1 BvR 792/03
Zum Kopftuch einer muslimischen Verkäuferin in einem Kaufhaus
- BVerfG, 04.11.2010 - 1 BvR 3389/08
Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Ablehnung eines …
- BVerfG, 13.12.2006 - 1 BvR 2084/05
Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft ist verfassungsgemäß
- BVerfG, 06.08.2008 - 1 BvR 3198/07
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen bayerische Nichtraucherschutzregelungen
- BVerfG, 03.07.2007 - 1 BvR 2186/06
Hufversorgung
- BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvF 1/07
Legehennenhaltung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2006 - 13 A 1314/06
Arznei-Service in Drogeriefilialen zulässig // Berufungsgericht sieht keinen …
- VerfGH Berlin, 06.10.2009 - VerfGH 63/08
Keine umfassende Vorabkontrolle von Volksbegehren nach Berliner Landesrecht
- BFH, 23.09.2009 - II R 66/07
Anspruch natürlicher Personen auf Erteilung einer Steuernummer für …
- VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 199/06
Teils wegen mangelnder unmittelbarer Betroffenheit, teils aus …
- BVerfG, 02.08.2010 - 1 BvQ 23/10
Bayerisches Rauchverbot auch in Shisha-Bars nicht verfassungswidrig
- VGH Hessen, 30.01.2004 - 8 TG 327/04
Ausnahmegenehmigung nach dem LadSchlG im Zusammenhang mit dem islamischen …
- VG Stuttgart, 19.12.2007 - 4 K 6315/07
Ausnahmegenehmigung für betäubungsloses Schlachten (Schächten) für …
- BVerfG, 16.08.2002 - 1 BvR 1241/97
Verbreitung von Informationen über religiöse Bewegungen
- VG Frankfurt/Main, 11.02.2003 - 2 G 588/03
Ausnahmegenehmigung zum Schächten für islamisches Opferfest
- BVerwG, 26.03.2003 - 6 C 26.02
Namen, Vornamen, Änderung, Namensänderung, Vornamensänderung, religiöse Gründe.
- VG Schleswig, 29.08.2012 - 1 A 31/12
Tierschutz
- VerfGH Berlin, 06.10.2009 - VerfGH 143/08
Das Volksbegehren "Kitakinder + Bildung von Anfang an = Gewinn für Berlin" ist …
- VG Stuttgart, 06.02.2003 - 4 K 515/03
Schlächtung von Tieren; Ausnahmegenehmigung; Anforderungen an die Darlegung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2003 - 19 A 997/02
Kein Anspruch auf Einführung islamischen Religionsunterrichts // Islamische …
- OLG Hamm, 21.07.2004 - 3 U 77/04
Zur Verbreitung illegal gefertigten Bildmaterials eines Journalisten als Eingriff …
- BVerfG, 05.01.2004 - 1 BvR 2518/03
Verfassungsmäßigkeit des § 661a BGB
- VG Gießen, 21.11.2005 - 10 E 1104/05
Vermittlung von Sportwetten ins Europäische Ausland
- VG Gießen, 21.11.2005 - 10 E 872/05
Genehmigungspflicht für die Vermittlung von Sportwetten
- BVerfG, 09.07.2004 - 1 BvR 258/04
Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen für Zahnersatz
- OLG Hamm, 21.07.2004 - 3 U 116/04
Verbreitung illegal beschafften Filmmaterials über ein Forschungsinstut, das …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2007 - 19 A 4074/06
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2007 - 13 B 929/07
- LAG Hamm, 26.02.2002 - 5 Sa 1582/01
Entfernung einer Abmahnung wegen Verlassen des Arbeitsplatzes zum Zwecke des …
- VGH Hessen, 30.01.2004 - 11 TG 326/04
Muslimisches Opferfest - Schlachtung an Sonntagen und Feiertagen
- OVG Saarland, 25.04.2007 - 3 W 17/06
Ordnungspolizeiliches Einschreiten gegen Vermittlung von Sportwetten durch …
- LAG Hamm, 18.01.2002 - 5 Sa 1782/01
Gebetspausen eines muslimischen Arbeitnehmers während der Arbeitszeit
- VGH Bayern, 18.04.2012 - 10 BV 10.2506
Sportwettenvermittlung als unselbständiger Teil des Dienstleistungsverhältnisses …
- OVG Niedersachsen, 13.03.2002 - 2 LB 2171/01
Tragen eines Kopftuches im staatlichen Schuldienst; Eignung; …
- VG Darmstadt, 28.12.2006 - 3 G 2549/06
Vorläufiger Rechtsschutz - Zu den Voraussetzungen für die Erteilung einer …
- VGH Bayern, 18.04.2012 - 10 BV 10.2273
Vermittlung von Sportwetten - Untersagungsverfügung
- VGH Bayern, 09.09.2009 - 19 BV 07.97
Kein Ruhen der Jagd bei öffentlichem Interesse an Bejagung
- BVerwG, 19.04.2007 - 7 C 35.07
- VGH Bayern, 26.11.2009 - 9 CE 09.2903
Keine Erlaubnis zum Schächten
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.07.2004 - 8 A 10216/04
Jagd; Jagdrecht; Jagdausübungsrecht; Jagdgenossenschaft; Jagdbezirk; …
- VGH Bayern, 09.09.2009 - 19 BV 07.100
Der Inhaber eines Eigenjagdreviers hat keinen Anspruch auf Zustimmung der …
- BVerwG, 07.10.2003 - 6 B 41.03
- LG Münster, 03.11.2004 - 12 O 85/04
- VG Hamburg, 14.04.2005 - 11 E 1044/05
9-Jährige aus der islamischen Glaubensrichtung der Ahmadiyya muss am …
- FG Düsseldorf, 14.11.2008 - 11 K 4225/07
Keine Grundsteuerbefreiung für einen Verein islamischer Kultusgemeinden
- BVerwG, 26.02.2003 - 6 C 26.02
- VG Bremen, 28.05.2010 - 5 K 1274/09
Tierversuchsgenehmigung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2010 - 19 A 1211/09
Vereinbarkeit einer Befreiung vom koedukativen Schwimmunterricht nach Erklärung …
- VG Berlin, 15.04.2011 - 35 L 177.11
§ 1 Abs 1 GlüStVtr BE, § 9 Abs 1 S 3 GlSpielWStVtr, § 4 Abs 1 S 1 GlSpielWStVtr, …
- VG Berlin, 22.09.2011 - 35 L 344.11
§ 4 Abs 4 GlüStVtr BE, § 9 Abs 1 S 3 Nr 3 GlüStVtr BE, Art 12 Abs 1 GG, Art …
- OVG Sachsen, 13.08.2012 - 3 A 419/11
TierSchG § 17; BGB § 677, § 683, § 678, § 965
- FG Düsseldorf, 28.06.2007 - 11 V 1910/07
Befreiung eines als Kulturzentrum genutzten Teils eines Grundstücks von der …
- SG Detmold, 31.10.2007 - S 5 KR 235/04
Krankenversicherung
- FG Düsseldorf, 14.11.2008 - 11 K 3180/07
Keine Grundsteuerbefreiung für einen Verein islamischer Kultusgemeinden
- FG Düsseldorf, 14.11.2008 - 11 K 662/08
Keine Grundsteuerbefreiung für einen Verein islamischer Kultusgemeinden
- FG Düsseldorf, 14.11.2008 - 11 K 1674/08
Keine Grundsteuerbefreiung für einen Verein islamischer Kultusgemeinden
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2003 - 19 A 4302/01
- FG Düsseldorf, 05.02.2008 - 11 V 4226/07
Verschweigen der zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit eines Vereins führenden …
- FG Düsseldorf, 14.11.2008 - 11 K 840/08
Keine Grundsteuerbefreiung für einen Verein islamischer Kultusgemeinden
- FG Düsseldorf, 14.11.2008 - 11 K 3633/07
Keine Grundsteuerbefreiung für einen Verein islamischer Kultusgemeinden
- FG Düsseldorf, 14.11.2008 - 11 K 843/08
Keine Grundsteuerbefreiung für einen Verein islamischer Kultusgemeinden
- FG Düsseldorf, 14.11.2008 - 11 K 3631/07
Keine Grundsteuerbefreiung für einen Verein islamischer Kultusgemeinden
- VGH Bayern, 05.12.2008 - 9 CE 08.3225
Tierschutz; betäubungsloses Schlachten; Schächten; islamisches Opferfest
- VG Saarlouis, 18.12.2008 - 6 K 37/06
Sportwettenmonopol im Saarland: Verfassungsmäßigkeit und …
- VG Gießen, 25.02.2009 - 10 L 80/09
Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten
- VGH Bayern, 26.11.2009 - 9 CE 09.2917
Keine Erlaubnis zum Schächten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2010 - 1 A 2139/08
Nachberechnung einer Reisekostenvergütung und Nachzahlung eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2003 - 20 A 1108/03
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2002 - 20 B 486/02
- VG Minden, 28.11.2002 - 2 K 548/02
Keine Ausnahmegenehmigung zum Schächten
- VG Gießen, 14.04.2003 - 10 G 417/03
Tierschutz - Qualzüchtung - Landente mit Haube
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2003 - 20 B 320/03
- VG Oldenburg, 25.03.2004 - 2 A 1624/00
Tierschutzrechtliche Anordnung hinsichtlich der Schafhaltung; Schaf; …
- VG Gelsenkirchen, 10.02.2003 - 7 L 131/03
- VG München, 29.07.2009 - M 18 K 08.6337
Fortsetzungsfeststellungsklage; Schlachten ohne Betäubung (Schächten)
