Rechtsprechung
   BVerfG, 30.10.2002 - 1 BvL 13/96, 1 BvL 14/96, 1 BvL 15/96   

Volltextveröffentlichungen (7)

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  • NWB SteuerXpert START
  • staatshehlerei.org

    Die Rückforderung des Zinszuschlags nach § 349 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit Satz 3 des Lastenausgleichsgesetzes im Zuge einer Restitution nach dem Vermögensgesetz ist mit dem Grundgesetz vereinbar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Rückforderung des Zinszuschlags

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Vorlagen des Verwaltungsgerichts Osnabrück zum Lastenausgleichsgesetz

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Vorlagen des Verwaltungsgerichts Osnabrück zum Lastenausgleichsgesetz

  • lifeandlaw.de (Pressemitteilung)

    Vorlagen des Verwaltungsgerichts Osnabrück zum Lastenausgleichsgesetz

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 106, 201
  • NJW 2003, 2083 (Ls.)
  • NJ 2003, 24
  • WM 2003, 633



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Wird zitiert von ... (15)  

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvL 8/07  

    Abführung von Vermögensrechten nicht auffindbarer Miterben an den

    Der Gesetzgeber ist zwar auch insoweit an den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden, muss ihn aber bei diesem Regelungsgegenstand wie allgemein auch bei der Bewältigung der Folgen des Krieges und des Zusammenbruchs des nationalsozialistischen Regimes nur in seiner Bedeutung als Willkürverbot beachten (vgl. auch BVerfGE 102, 254 [299]; 106, 201 [206]).
  • BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 44.03  

    Lastenausgleich; Rückforderung von Hauptentschädigung; Anrechnung einer

    Der Spielraum des Gesetzgebers endet erst dort, wo die ungleiche Behandlung nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo mit anderen Worten ein sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt (vgl. BVerfGE 9, 334 ; 38, 128 ; 83, 1 ; 102, 254 ; 106, 201 ).

    Insbesondere sind die dem Gesetzgeber für den Bereich der Kriegsfolgengesetzgebung, zu dem das Lastenausgleichsgesetz gehört, eingeräumten weiten Gestaltungsmöglichkeiten (vgl. BVerfGE 102, 254 ; 106, 201 ) vorliegend nicht überschritten.

    Dagegen kann dem Sozialstaatsgebot nicht auch die Rechtspflicht des Staates entnommen werden, aus Mitteln der Gemeinschaft gewährte Leistungen dem Empfänger auch dann zu belassen, wenn der Schaden, für den sie gewährt wurden, nachträglich ausgeglichen wird (vgl. BVerfGE 106, 201 ).

  • BSG, 06.09.2006 - B 6 KA 29/05 R  

    Vertragsärztliche Versorgung - Verfassungsmäßigkeit der getrennten Verteilung der

    Wenn in diesem Zusammenhang den Hausärzten zumindest der relativ höchste Honoraranteil an den Gesamtvergütungen der zurückliegenden Jahre seit 1996 gesichert werden sollte - und dieser erreichte in nahezu allen KÄVen eben im Jahr 1996 seinen höchsten Wert, während er nachfolgend wieder absank -, so begegnet dies weder mit Rücksicht auf Art. 12 Abs. 1 GG noch unter dem Aspekt des Art. 3 Abs. 1 GG (in der Ausprägung des Willkürverbots, vgl BVerfGE 106, 201, 210) durchgreifenden Bedenken.
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  • BSG, 06.09.2006 - B 6 KA 30/05 R  

    Trennung der Gesamtvergütung für haus- und fachärztliche Versorgung in der

    Wenn in diesem Zusammenhang den Hausärzten zumindest der relativ höchste Honoraranteil an den Gesamtvergütungen der zurückliegenden Jahre seit 1996 gesichert werden sollte - und dieser erreichte in nahezu allen KÄVen eben im Jahr 1996 seinen höchsten Wert, während er nachfolgend wieder absank -, so begegnet dies weder mit Rücksicht auf Art. 12 Abs. 1 GG noch unter dem Aspekt des Art. 3 Abs. 1 GG (in der Ausprägung des Willkürverbots, vgl BVerfGE 106, 201, 210) durchgreifenden Bedenken.
  • BVerfG, 06.02.2004 - 1 BvR 1948/00  

    Verfassungsmäßigkeit der Anknüpfung von Rückübertragungspflichten nach dem VermG

    Der Regelungsspielraum des Gesetzgebers endet daher erst dort, wo sich für eine ungleiche Behandlung ein sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund nicht finden lässt (vgl. BVerfGE 102, 254 ; 106, 201 ).
  • BVerwG, 02.02.2005 - 3 B 90.04  
    Überdies hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 30. Oktober 2002 (1 BvL 13/96, 1 BvL 14/96 und 1 BvL 15/96) auf die von der Beschwerde erwähnten Vorlagen des Verwaltungsgerichts Osnabrück zum Lastenausgleichsgesetz festgestellt, dass die Regelung des § 349 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit Satz 3 des Lastenausgleichsgesetzes in der Fassung vom 2. Juni 1993 mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2007 - 1 L 205/06  

    Personenbeförderung; Ausgleichsleistung; Reiseweite, mittlere; Abweichung;

    Der Gesetzgeber hat im Rahmen des allgemeinen Gleichheitssatzes große Gestaltungsfreiheit, so dass der Gleichheitssatz in seiner Bedeutung als Willkürverbot erst dann verletzt ist, wo sich für eine ungleiche Behandlung ein sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund nicht finden lässt (so BVerfG in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 30. Oktober 2002 - Az: 1 BvL 13/96, 1 BvL 14/96, 1 BvL 15/96 -, BVerfGE 106, 201 [m . w. N.]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2006 - 1 L 414/05  

    Leistungen für Selbständige (hier: Rechtsanwalt) gemäß § 13a USG

    Der Gesetzgeber hat im Rahmen des allgemeinen Gleichheitssatzes große Gestaltungsfreiheit, so dass der Gleichheitssatz in seiner Bedeutung als Willkürverbot erst dann verletzt ist, wo sich für eine ungleiche Behandlung ein sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund nicht finden lässt (so BVerfG in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 30. Oktober 2002 - Az: 1 BvL 13/96, 1 BvL 14/96, 1 BvL 15/96 -, BVerfGE 106, 201 [m . w. N.]).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2011 - L 11 KA 24/11  

    Vertragsarztangelegenheiten

    Dass dessen Grenzen überschritten sein bzw. dass die getroffenen Regelungen gegen höherrangiges Recht (z.B. Art. 12 Abs. 1 GG oder gegen Art. 3 Abs. 1 GG in der Ausprägung des Willkürverbots, vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.10.2002 - 1 BvL 13/96, 1 BvL 14/96, 1 BvL 15/96 -) verstoßen könnten, hat der Antragsteller indes bisher nicht dargetan und ist ansonsten auch nicht ersichtlich.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2011 - L 11 KA 38/09  

    Vertragsarztangelegenheiten

    Die Nichtaufnahme von Calcium und Vitamin D in den Katalog des § 5 Abs. 3 und 4 RGV begegnet weder mit Rücksicht auf Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz (GG) noch unter dem Aspekt des Art. 3 Abs. 1 GG (in der Ausprägung des Willkürverbots, vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.10.2002 - 1 BvL 13/96, 1 BvL 14/96, 1 BvL 15/96 -) Bedenken.
  • SG Düsseldorf, 09.02.2006 - S 26 R 139/05  

    Rentenversicherung

  • SG Düsseldorf, 20.06.2006 - S 26 R 230/05  

    Rentenversicherung

  • VG Kassel, 08.11.2006 - 6 E 2296/03  

    Spielapparatesteuer; Ersetzungssatzung; Rückwirkung; Bruttokassemaßstab;

  • VG Braunschweig, 21.11.2007 - 1 A 108/07  

    Umfang der Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen; Kriegsschadenrente;

  • VG Frankfurt/Main, 05.12.2008 - 7 E 5417/06  

    Rückforderung von Lastenausgleich im Zusammenhang mit einer Familienstiftung

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