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   BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvF 1/96, 1 BvR 1697/96, 1 BvR 1718/96, 1 BvR 1783/96, 1 BvR 1412/97   

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https://dejure.org/2002,1992
BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvF 1/96, 1 BvR 1697/96, 1 BvR 1718/96, 1 BvR 1783/96, 1 BvR 1412/97 (https://dejure.org/2002,1992)
BVerfG, Entscheidung vom 31.10.2002 - 1 BvF 1/96, 1 BvR 1697/96, 1 BvR 1718/96, 1 BvR 1783/96, 1 BvR 1412/97 (https://dejure.org/2002,1992)
BVerfG, Entscheidung vom 31. Oktober 2002 - 1 BvF 1/96, 1 BvR 1697/96, 1 BvR 1718/96, 1 BvR 1783/96, 1 BvR 1412/97 (https://dejure.org/2002,1992)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Einstellung und Beendigung der Verfassungsstreitverfahren um den Religionsunterricht und die Einführung des Schulfachs LER in Brandenburg nach Antragsrücknahme infolge Neuregelung des Schulgesetzes - nach Wegfall der Beschwer Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit von § 9 Abs. 2 und 3, § 11 Abs. 2 bis 4 und § 141 Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (BbgSchulG) hinsichtlich der Nichtanerkennung von Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach in den öffentlichen Schulen; Entfallen der allgemeinen ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 24 Abs. 1 Satz 1; ; BbgSchulG § 141; ; BbgSchulG § 11 Abs. 2; ; BbgSchulG § 11 Abs. ... 3; ; BbgSchulG § 11 Abs. 4; ; BbgSchulG § 11 Abs. 3 Satz 1; ; BbgSchulG § 11 Abs. 3 Satz 2; ; BbgSchulG § 11 Abs. 3 Satz 3; ; BbgSchulG § 141

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SchulG Brandenburg; BVerfGG § 90

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Religionsunterricht - Religionsunterricht in Brandenburg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    LER-Verfahren gegen das Brandenburgische Schulgesetz vom 12. April 1996 beendet

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    LER-Verfahren gegen das Brandenburgische Schulgesetz vom 12. April 1996 beendet

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Verfahren um Schulfach LER beendet

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 106, 210
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 23.04.2002 - 1 BvR 1412/97

    Wirtschaftskraft

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvF 1/96
    - 1 BvF 1/96 - - 1 BvR 1697/96 - - 1 BvR 1718/96 - - 1 BvR 1783/96 - - 1 BvR 1412/97 -.

    - 1 BvR 1412/97 -.

    Die Verfahren 1 BvF 1/96, 1 BvR 1697/96, 1 BvR 1718/96, 1 BvR 1783/96 und das Verfahren 1 BvR 1412/97 hinsichtlich der Beschwerdeführer zu IV 5 bis 11 und 20 bis 26 werden eingestellt.

    Die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1412/97 der Beschwerdeführer zu IV 1 bis 4 und 12 bis 19 wird verworfen.

    Die Antragsteller des Verfahrens 1 BvF 1/96, 279 Mitglieder des 13. Deutschen Bundestages, und die Beschwerdeführer der Verfahren 1 BvR 1697/96, 1 BvR 1718/96, 1 BvR 1783/96 und 1 BvR 1412/97, katholische Schüler und Eltern, das Erzbistum Berlin, die Bistümer Görlitz und Magdeburg, die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg sowie evangelische Schüler und Eltern, beantragten, die Regelungen über den Religionsunterricht und das Unterrichtsfach Lebensgestaltung-Ethik-Reli-gionskunde in § 9 Abs. 2 und 3, § 11 Abs. 2 bis 4 und § 141 des Gesetzes über die Schulen des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG) vom 12. April 1996 (GVBl I S. 102) für verfassungswidrig zu erklären.

    Die Beschwerdeführer zu IV 1 bis 4 und 12 bis 19 des Verfahrens 1 BvR 1412/97 haben dagegen mitgeteilt, dass sie an ihrer Verfassungsbeschwerde festhalten.

    Die Verfahren 1 BvR 1697/96, 1 BvR 1718/96, 1 BvR 1783/96 und das Verfahren 1 BvR 1412/97 hinsichtlich der Beschwerdeführer zu IV 5 bis 11 und 20 bis 26 sind mit der Rücknahme der Verfassungsbeschwerden ebenfalls beendet.

    Die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführer zu IV 1 bis 4 und 12 bis 19 im Verfahren 1 BvR 1412/97 ist zu verwerfen.

    Die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführer zu IV 1 bis 4 und 12 bis 19 des Verfahrens 1 BvR 1412/97 ist nach Durchführung der mündlichen Verhandlung am 26. Juni 2001 und nach Verkündung des Senatsbeschlusses vom 11. Dezember 2001 unzulässig geworden.

    Darüber ist im Zusammenhang mit der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1406/02 zu entscheiden, welche die Beschwerdeführer zu IV 1 bis 4 und 12 bis 19 des Verfahrens 1 BvR 1412/97 zusammen mit anderen Beschwerdeführern inzwischen auch gegen § 9 Abs. 2 bis 7 Bbg-SchulG n.F. eingelegt haben.

    Eine Verbindung des Verfahrens 1 BvR 1412/97 der Beschwerdeführer zu IV 1 bis 4 und 12 bis 19 mit dem neu anhängig gewordenen Verfahren 1 BvR 1406/02, wie von den Beschwerdeführern beantragt, ist nicht möglich, weil, wie ausgeführt, jenes Verfahren unzulässig geworden ist und das neue Verfahren einen anderen Angriffsgegenstand hat.

  • BVerfG, 08.01.2004 - 1 BvR 1406/02

    Südumfahrung Stendal

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvF 1/96
    Darüber ist im Zusammenhang mit der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1406/02 zu entscheiden, welche die Beschwerdeführer zu IV 1 bis 4 und 12 bis 19 des Verfahrens 1 BvR 1412/97 zusammen mit anderen Beschwerdeführern inzwischen auch gegen § 9 Abs. 2 bis 7 Bbg-SchulG n.F. eingelegt haben.

    Eine Verbindung des Verfahrens 1 BvR 1412/97 der Beschwerdeführer zu IV 1 bis 4 und 12 bis 19 mit dem neu anhängig gewordenen Verfahren 1 BvR 1406/02, wie von den Beschwerdeführern beantragt, ist nicht möglich, weil, wie ausgeführt, jenes Verfahren unzulässig geworden ist und das neue Verfahren einen anderen Angriffsgegenstand hat.

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvF 1/96
    Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde als Voraussetzung für eine Entscheidung zur Sache muss noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde gegeben sein (vgl. - speziell zum Erfordernis des Bestehens eines Rechtsschutzinteresses - BVerfGE 21, 139 ; 30, 54 ; 56, 99 ; stRspr).
  • BVerfG, 20.01.1981 - 2 BvR 632/78

    Verfassungskonforme Auslegung des kommunalen Vertretungsverbots in

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvF 1/96
    Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde als Voraussetzung für eine Entscheidung zur Sache muss noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde gegeben sein (vgl. - speziell zum Erfordernis des Bestehens eines Rechtsschutzinteresses - BVerfGE 21, 139 ; 30, 54 ; 56, 99 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvF 1/96
    Zwar hat der Senat über die Verfahren mündlich verhandelt (vgl. BVerfGE 98, 218 ), doch sind das öffentliche Interesse an diesen Verfahren und die allgemeine Bedeutung der Verfassungsbeschwerden mit der Neuregelung des Religionsunterrichts an den brandenburgischen Schulen und der außerdem geschaffenen Möglichkeit, sich unter erleichterten Bedingungen von der Teilnahme an dem Unterrichtsfach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde befreien zu lassen, entfallen.
  • BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93

    Restitution bei öffentlicher Trägerschaft

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvF 1/96
    Die Anwendung dieser Regelung kommt nicht nur dann in Betracht, wenn in der Sache eine mündliche Verhandlung noch gar nicht stattgefunden hat (vgl. dazu BVerfGE 95, 1 ; 95, 243 ).
  • BVerfG, 11.03.1997 - 2 BvF 2/95

    'LER'-Schlichtungsvorschlag

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvF 1/96
    Die Anwendung dieser Regelung kommt nicht nur dann in Betracht, wenn in der Sache eine mündliche Verhandlung noch gar nicht stattgefunden hat (vgl. dazu BVerfGE 95, 1 ; 95, 243 ).
  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvR 377/69

    Keine einstweilige Anordnung gegen Gesetzesberatung in Sachen "LER"

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvF 1/96
    Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde als Voraussetzung für eine Entscheidung zur Sache muss noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde gegeben sein (vgl. - speziell zum Erfordernis des Bestehens eines Rechtsschutzinteresses - BVerfGE 21, 139 ; 30, 54 ; 56, 99 ; stRspr).
  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvF 4/89
    Auszug aus BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvF 1/96
    Gründe für eine Fortführung des Verfahrens im öffentlichen Interesse (vgl. BVerfGE 87, 152 m.w.N.) sind nicht mehr gegeben, nachdem der brandenburgische Landesgesetzgeber eine Neuregelung über den Verfahrensgegenstand getroffen hat, die zu der Vereinbarung zwischen den Beteiligten und zu der Prozesserklärung der Antragsteller geführt hat.
  • BVerfG, 11.12.2001 - 1 BvF 1/96

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvF 1/96
    Im Hinblick auf den Verlauf dieser Verhandlung hat der Senat den Beteiligten mit am 11. Dezember 2001 öffentlich verkündetem Beschluss (BVerfGE 104, 305) eine einvernehmliche Verständigung vorgeschlagen.
  • BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10

    Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen

    Eine Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzinteresses (vgl. dazu BVerfGE 103, 44 ; 104, 220 ; 105, 239 ; 106, 210 ) ist hierdurch nicht eingetreten, denn der Verwaltungsrechtsstreit betraf von vornherein auch den in der Vergangenheit liegenden Beobachtungszeitraum von Oktober 1999 bis zum 13. Februar 2009 (vgl. A.IV.3.b und c).
  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

    Diese setzt, wenn Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz erhoben wird, voraus, dass der Beschwerdeführer durch die angegriffene Norm bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Rechtsbehelf (vgl. BVerfGE 106, 210 ; stRspr) selbst, gegenwärtig und unmittelbar in seinen Grundrechten betroffen ist.
  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07

    Fachhochschullehrer

    Beide Erklärungen haben zur Folge, dass das Beschwerdebegehren nicht mehr zur Entscheidung steht (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 98, 218 ; 106, 210 ).
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