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   BVerfG, 10.10.2002 - 2 BvK 1/01   

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BVerfG, 10.10.2002 - 2 BvK 1/01 (https://dejure.org/2002,2031)
BVerfG, Entscheidung vom 10.10.2002 - 2 BvK 1/01 (https://dejure.org/2002,2031)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Oktober 2002 - 2 BvK 1/01 (https://dejure.org/2002,2031)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesverfassungsgericht

    Einstweilige Anordnung: vorläufiger Rechtsschutz im Organstreit über ein von einer qualifizierten Ausschussminderheit geltend gemachtes Recht auf Aktenvorlage - Abwägung einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Regierung auf der einen und der des Parlaments auf ...

  • Wolters Kluwer

    Vorläufiger Rechtsschutz; Organstreit; Vorlage von Akten; Ablehnung durch Landesregierung; Verweigerung der Herausgabe von Akten; Informationsverlangen; Einstweilige Anordnung; Abwägung der Nachteile; Ausschussminderheit; Parteifähigkeit; Parlamentarischer ...

  • Judicialis

    LV Art. 23 Abs. 2; ; LV Art. 23 Abs. 3 Satz 1; ; LV Art. 23 Abs. 3 Satz 3; ; LV Art. 23 Abs. 3 Satz 4; ; LV Art. 23 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. ... 99; ; BVerfGG § 64 Abs. 1; ; BVerfGG § 13 Nr. 10; ; BVerfGG § 64; ; BVerfGG §§ 73 ff.; ; BVerfGG § 32 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 106, 51
  • NVwZ-RR 2003, 85
 
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Wird zitiert von ... (104)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00

    Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2002 - 2 BvK 1/01
    Bei der Beantwortung der Frage, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG vorliegen, ist grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 82, 310 ; 99, 57 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 2001 - 2 BvQ 48/00 -, NJW 2001, S. 3253 ).

    Der in der Hauptsache gestellte Antrag erweist sich nicht als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 82, 310 ; 91, 140 ; 99, 57 ; 103, 41 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 2001 - 2 BvQ 48/00 -, NJW 2001, S. 3253 ).

    Abzuwägen sind die Nachteile, die entstünden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, sich später aber in der Hauptsache ergäbe, dass damit eine zu Recht behauptete Verfassungsrechtsposition vorläufig ungeschützt geblieben ist, gegen die Nachteile, die einträten, wenn die Anordnung erginge, sich in der Hauptsache aber erwiese, dass damit einstweilig Schutz für eine zu Unrecht behauptete Verfassungsrechtsposition gewährt wurde (vgl. BVerfGE 88, 173 ; 99, 57 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 2001 - 2 BvQ 48/00 -, NJW 2001, S. 3253 - stRspr).

  • BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvK 1/98

    Liegenschaftsmodell Schleswig-Holstein

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2002 - 2 BvK 1/01
    Bei der Beantwortung der Frage, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG vorliegen, ist grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 82, 310 ; 99, 57 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 2001 - 2 BvQ 48/00 -, NJW 2001, S. 3253 ).

    Der in der Hauptsache gestellte Antrag erweist sich nicht als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 82, 310 ; 91, 140 ; 99, 57 ; 103, 41 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 2001 - 2 BvQ 48/00 -, NJW 2001, S. 3253 ).

    Abzuwägen sind die Nachteile, die entstünden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, sich später aber in der Hauptsache ergäbe, dass damit eine zu Recht behauptete Verfassungsrechtsposition vorläufig ungeschützt geblieben ist, gegen die Nachteile, die einträten, wenn die Anordnung erginge, sich in der Hauptsache aber erwiese, dass damit einstweilig Schutz für eine zu Unrecht behauptete Verfassungsrechtsposition gewährt wurde (vgl. BVerfGE 88, 173 ; 99, 57 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 2001 - 2 BvQ 48/00 -, NJW 2001, S. 3253 - stRspr).

  • BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 2/84

    3. Parteispenden-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2002 - 2 BvK 1/01
    Passiv prozessführungsbefugt ist derjenige, dem gegenüber zur Sache erkannt werden darf (vgl. BVerfGE 68, 1 ; 73, 40 ).

    Bei üblicher Klagelastverteilung ist dies im Organstreit derjenige, von dem die Maßnahme oder Unterlassung stammt, die der Antragsteller als seine Rechte verletzend oder gefährdend beanstandet (vgl. BVerfGE 73, 40 ).

  • BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83

    Atomwaffenstationierung

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2002 - 2 BvK 1/01
    Passiv prozessführungsbefugt ist derjenige, dem gegenüber zur Sache erkannt werden darf (vgl. BVerfGE 68, 1 ; 73, 40 ).

    Das Bundesverfassungsgericht ist an die Wortfassung der gestellten Anträge nicht gebunden (vgl. BVerfGE 1, 14 ; 68, 1 ).

  • BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90

    Aschendorf

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2002 - 2 BvK 1/01
    Bei der Beantwortung der Frage, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG vorliegen, ist grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 82, 310 ; 99, 57 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 2001 - 2 BvQ 48/00 -, NJW 2001, S. 3253 ).

    Der in der Hauptsache gestellte Antrag erweist sich nicht als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 82, 310 ; 91, 140 ; 99, 57 ; 103, 41 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 2001 - 2 BvQ 48/00 -, NJW 2001, S. 3253 ).

  • BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54

    Abgeordneten-Entschädigung

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2002 - 2 BvK 1/01
    Für Organstreitigkeiten innerhalb eines Landes gilt diese Regelung nicht unmittelbar, sie ist aber sinngemäß anzuwenden (vgl. BVerfGE 4, 144 ; 27, 44 - stRspr); letzteres wird damit begründet, dass das Erfordernis, eine Verletzung oder Gefährdung verfassungsrechtlich geschützter Rechte des Antragstellers durch eine Maßnahme oder Unterlassung des Antragsgegners geltend zu machen, sich "notwendig aus dem Wesen des Verfassungsstreits" ergebe (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 60, 53 ).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 2 BvK 1/81

    Rundfunkrat

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2002 - 2 BvK 1/01
    Für Organstreitigkeiten innerhalb eines Landes gilt diese Regelung nicht unmittelbar, sie ist aber sinngemäß anzuwenden (vgl. BVerfGE 4, 144 ; 27, 44 - stRspr); letzteres wird damit begründet, dass das Erfordernis, eine Verletzung oder Gefährdung verfassungsrechtlich geschützter Rechte des Antragstellers durch eine Maßnahme oder Unterlassung des Antragsgegners geltend zu machen, sich "notwendig aus dem Wesen des Verfassungsstreits" ergebe (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 60, 53 ).
  • BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00

    Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2002 - 2 BvK 1/01
    Der in der Hauptsache gestellte Antrag erweist sich nicht als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 82, 310 ; 91, 140 ; 99, 57 ; 103, 41 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 2001 - 2 BvQ 48/00 -, NJW 2001, S. 3253 ).
  • BVerfG, 02.08.1978 - 2 BvK 1/77

    Untersuchungsgegenstand

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2002 - 2 BvK 1/01
    Die Antragsgegner, vier von elf Abgeordneten des Bildungsausschusses, sind daher als qualifizierte Ausschussminderheit parteifähig (vgl. BVerfGE 49, 70 ), denn Art. 23 Abs. 2 Satz 2 LV räumt einem Viertel der Mitglieder eines Ausschusses ein Recht auf Aktenvorlage ein.
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2002 - 2 BvK 1/01
    Das Bundesverfassungsgericht ist an die Wortfassung der gestellten Anträge nicht gebunden (vgl. BVerfGE 1, 14 ; 68, 1 ).
  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

  • BVerfG, 22.07.1969 - 2 BvK 1/67

    Parlamentarisches Regierungssystem

  • BVerfG, 03.08.1994 - 1 BvR 1279/94

    Allgemeine Handlungsfreihei und Rechtsstaatsprinzip bei Gewährung von Rechtshilfe

  • BVerfG, 08.04.1993 - 2 BvE 5/93

    Erfolglose Verfahren betreffen den Beschluss der Bundesregierung über die

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