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   BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03   

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BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03 (https://dejure.org/2003,300)
BVerfG, Entscheidung vom 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03 (https://dejure.org/2003,300)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Juli 2003 - 2 BvR 1198/03 (https://dejure.org/2003,300)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erlaß einstweiliger Anordnung: vorläufige Untersagung der Zustellung einer Klageschrift im Wege der Rechtshilfe

  • Wolters Kluwer

    Gegenseitige Rechtshilfe nach dem Haager Zustellungsübereinkommen; Grundrechtsverletzung durch die Zustellung der Klage eines ausländischen Gerichts; Rechtsmissbrauch durch Zustellung einer Klage; Respektierungspflicht ausländischer Klageforderungen

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Sammelklage von US-Klägern darf vorläufig nicht in Deutschland zugestellt werden

  • Judicialis

    ZPO § 328 Abs. 1

  • Prof. Dr. Lorenz

    Die Gefahren eines us-amerikanischen Zivilprozesses: Einstweilige Anordnung gegen die Zustellung einer us-amerikanischen class-action auf "punitive damages" nach dem Haager Zustellungsübereinkommen (Vorbehalt nach Art. 13 I HZÜ) - "Napster"

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Zustellung einer Sammelklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HZÜ Art. 13 Abs. 1
    Zustellung einer ausländischen Klage in Deutschland

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Zustellung einer Sammelklage

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Zustellung einer Sammelklage

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Napster-Sammelklage wird Bertelsmann zunächst nicht zugestellt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    BVerfG schützt Bertelsmann

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Vorläufiger Rechtsschutz für Bertelsmann

  • zaoerv.de PDF, S. 24 (Kurzinformation und Auszüge)

    Zustellung einer zivilrechtlichen Klage und ordre public

  • 123recht.net (Pressemeldung, 25.7.2003)

    Napster-Klage gegen Bertelmann vorerst auf Eis // Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz stattgegeben

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 108, 238
  • NJW 2003, 2598
  • ZIP 2003, 1625
  • ZIP 2005, 2128
  • WM 2003, 1583
  • DVBl 2003, 1315
  • BB 2003, 874
 
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Wird zitiert von ... (127)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 1279/94

    Punitive Damages

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03
    Eine Verletzung von Art. 2 GG durch die Zustellung sei mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 1994 (BVerfGE 91, 335 ff.) ebenfalls zu verneinen.

    Dadurch soll sichergestellt werden, dass gerichtliche und außergerichtliche Schriftstücke, die im Ausland zuzustellen sind, ihren Empfängern rechtzeitig zur Kenntnis gelangen (vgl. BVerfGE 91, 335 ).

    So hat auch das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Gewährung von Rechtshilfe durch die Zustellung einer Klage, mit der Ansprüche auf Strafschadensersatz nach US-amerikanischem Recht (punitive damages) geltend gemacht werden, in der Regel nicht die allgemeine Handlungsfreiheit in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip verletzt (vgl. BVerfGE 91, 335 ).

    Die Entscheidung hat jedoch offen gelassen, ob die Zustellung einer solchen Klage mit Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip zu vereinbaren ist, wenn das mit der ausländischen Klage angestrebte Ziel offensichtlich gegen unverzichtbare Grundsätze eines freiheitlichen Rechtsstaats verstößt (BVerfGE 91, 335 ; vgl. auch Schlosser, a.a.O., Art. 13 HZÜ Rn. 3).

  • BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00

    Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03
    Ist der Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet, so wägt das Bundesverfassungsgericht die Nachteile, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Maßnahme aber später für verfassungswidrig erklärt würde, gegen diejenigen Nachteile ab, die entstünden, wenn die Maßnahme nicht in Kraft träte, sie sich aber im Hauptsacheverfahren als verfassungsgemäß erwiese (vgl. BVerfGE 86, 390 ; 88, 173 ; 99, 57 ; 104, 23 ; stRspr).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2003 - 3 VA 6/03

    Bewilligung der Zustellung einer in den USA erhobenen Sammelklage

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03
    gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 11. Juli 2003 - I-3 VA 6/03 -,.
  • OLG Frankfurt, 13.02.2001 - 20 VA 7/00

    Zustellung einer ausländischen Klage im Wege der Rechtshilfe: Ablehnung des

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03
    Der Vorbehalt in Art. 13 HZÜ für die Anwendung ausländischen Rechts wird durch Rechtsprechung und Literatur im Hinblick auf den Sinn und Zweck des Haager Zustellungsübereinkommens eng ausgelegt (vgl. OLG Frankfurt, RIW 2001, S. 464 = NJW-RR 2002, S. 357; siehe Schlosser, EU-Zivilprozessrecht, 2. Aufl., 2003, Art. 13 HZÜ Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerfG, 04.08.1992 - 2 BvQ 16/92

    Schwangeren- und Familienhilfegesetz I

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03
    Ist der Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet, so wägt das Bundesverfassungsgericht die Nachteile, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Maßnahme aber später für verfassungswidrig erklärt würde, gegen diejenigen Nachteile ab, die entstünden, wenn die Maßnahme nicht in Kraft träte, sie sich aber im Hauptsacheverfahren als verfassungsgemäß erwiese (vgl. BVerfGE 86, 390 ; 88, 173 ; 99, 57 ; 104, 23 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvK 1/98

    Liegenschaftsmodell Schleswig-Holstein

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03
    Ist der Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet, so wägt das Bundesverfassungsgericht die Nachteile, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Maßnahme aber später für verfassungswidrig erklärt würde, gegen diejenigen Nachteile ab, die entstünden, wenn die Maßnahme nicht in Kraft träte, sie sich aber im Hauptsacheverfahren als verfassungsgemäß erwiese (vgl. BVerfGE 86, 390 ; 88, 173 ; 99, 57 ; 104, 23 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03

    Auslieferung nach Indien

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03
    Das Grundgesetz gebietet damit zugleich, fremde Rechtsordnungen und -anschauungen grundsätzlich zu achten (vgl. BVerfGE 75, 1 , Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 2003 - 2 BvR 685/03 -, im Umdruck S. 11), auch wenn sie im Einzelnen nicht mit den deutschen innerstaatlichen Auffassungen übereinstimmen.
  • BVerfG, 08.04.1993 - 2 BvE 5/93

    Erfolglose Verfahren betreffen den Beschluss der Bundesregierung über die

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03
    Ist der Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet, so wägt das Bundesverfassungsgericht die Nachteile, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Maßnahme aber später für verfassungswidrig erklärt würde, gegen diejenigen Nachteile ab, die entstünden, wenn die Maßnahme nicht in Kraft träte, sie sich aber im Hauptsacheverfahren als verfassungsgemäß erwiese (vgl. BVerfGE 86, 390 ; 88, 173 ; 99, 57 ; 104, 23 ; stRspr).
  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

    Auszug aus BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03
    Das Grundgesetz gebietet damit zugleich, fremde Rechtsordnungen und -anschauungen grundsätzlich zu achten (vgl. BVerfGE 75, 1 , Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 2003 - 2 BvR 685/03 -, im Umdruck S. 11), auch wenn sie im Einzelnen nicht mit den deutschen innerstaatlichen Auffassungen übereinstimmen.
  • BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09

    Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen

    Hierzu gehört ein Umgang mit anderen Staaten auch dann, wenn deren Rechtsordnungen und -anschauungen nicht vollständig mit den deutschen innerstaatlichen Auffassungen übereinstimmen (vgl. BVerfGE 31, 58 ; 63, 343 ; 91, 335 ; 108, 238 ).
  • BVerfG, 27.06.2017 - 2 BvR 1333/17

    Eilantrag gegen Kopftuchverbot für Referendarinnen im juristischen

    Erweist sich der Ausgang des Hauptsacheverfahrens als offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12

    Europäischer Stabilitätsmechanismus

    Erweist sich der Ausgang des Hauptsacheverfahrens als offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde oder der Antrag im Organstreitverfahren aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; stRspr).
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