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   BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03   

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BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03 (https://dejure.org/2003,711)
BVerfG, Entscheidung vom 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03 (https://dejure.org/2003,711)
BVerfG, Entscheidung vom 05. November 2003 - 2 BvR 1243/03 (https://dejure.org/2003,711)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 100 Abs. 2 GG; Art. 25 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 103 Abs. 1 und 2 GG; Art. 5 EMRK; Art. 6 EMRK.
    Auslieferung in die Vereinigten Staaten zum Zwecke der Strafverfolgung ( USA; Jemen; Unterstützung terroristischer Vereinigungen: Al-Qaida und Hamas); Völkergewohnheitsrecht; Internationale Rechtshilfe; Lotus-Fall; Zweifel ob eine Regel des Völkerrechtes Bestandteil des ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zulässigkeit der Auslieferung eines unter Terrorismusverdacht stehenden Jemeniten in die USA zum Zwecke der Strafverfolgung: völkerrechtliche Bewertung der Umstände

  • Wolters Kluwer

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der Strafverfolgung ; Rechtsverletzung durch Unterlassen einer Vorlage im Normenkontrollverfahren; Ernst zu nehmende Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer internationalen Rechtsnorm; Zweck des ...

  • Judicialis

    IRG § 10 Abs. 2; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 25; ; GG Art. 100 Abs. 2; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 30 Abs. 1; GG Art. 100 Abs. 2
    Vorlagepflicht zur Feststellung einer Allgemeinen Regel des Völkerrechts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zaoerv.de PDF, S. 14 (Kurzinformation und Auszüge)

    Staatenverantwortung wegen Mitwirkung an Völkerrechtsverletzungen eines anderen Staates

  • zaoerv.de PDF, S. 20 (Kurzinformation und Auszüge)

    Internationale Rechtshilfe - Auslieferung

  • zaoerv.de PDF, S. 6 (Kurzinformation)

    Extraterritoriale Geltung des Grundgesetzes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 109, 13
  • NJW 2004, 141
  • NVwZ 2004, 208 (Ls.)
  • StV 2004, 432
 
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Wird zitiert von ... (96)Neu Zitiert selbst (35)

  • BVerfG, 10.06.1997 - 2 BvR 1516/96

    DDR-Botschafter

    Auszug aus BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03
    Dies setzt voraus, dass die völkerrechtliche Regel entscheidungserheblich ist und dass das Fachgericht auf ernstzunehmende Zweifel stößt, ob und mit welchem Inhalt sie gemäß Art. 25 Satz 1 GG Bestandteil des Bundesrechts ist, mag das Fachgericht selbst auch keine Zweifel haben (vgl. BVerfGE 15, 25 ; 23, 288 ; 96, 68 ; stRspr).

    Ernstzunehmende Zweifel bestehen dann, wenn das Gericht mit seiner Entscheidung von der Meinung eines Verfassungsorgans, von den Entscheidungen hoher deutscher, ausländischer oder internationaler Gerichte oder von den Lehren anerkannter Autoren der Völkerrechtswissenschaft abweichen würde (vgl. BVerfGE 23, 288 ; 96, 68 ).

    Die Grenze zur Verfassungswidrigkeit ist erst überschritten, wenn die fehlerhafte Auslegung und Anwendung einfachen Rechts schlechthin unvertretbar ist, die Handhabung dieses Rechts deshalb außerhalb der Gesetzlichkeit steht (vgl. BVerfGE 87, 282 ; 96, 68 ).

    Darüber hinaus soll das Verfahren auch die staatenübergreifende Einheitlichkeit und Verlässlichkeit der Völkerrechtsregeln sichern (vgl. BVerfGE 96, 68 ); es ist insofern ein Element der Völkerrechtsoffenheit des Grundgesetzes.

    Da der erkennende Senat des Bundesverfassungsgerichts selbst der gesetzliche Richter ist, dem der Beschwerdeführer entzogen wurde - er wäre nach Art. 100 Abs. 2 GG, § 13 Nr. 12, § 14 Abs. 2 BVerfGG zuständig gewesen -, kann festgestellt werden, dass die angegriffene Entscheidung nicht anders hätte ausfallen dürfen, wenn Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG beachtet worden wäre (vgl. BVerfGE 64, 1 ; 96, 68 ).

    Seine Entstehung ist demnach an zwei Voraussetzungen geknüpft: erstens an das zeitlich andauernde und möglichst einheitliche Verhalten unter weit gestreuter und repräsentativer Beteiligung von Staaten und anderen, rechtssetzungsbefugten Völkerrechtssubjekten; zweitens an die hinter dieser Übung stehende Auffassung, "im Rahmen des völkerrechtlich Gebotenen und Erlaubten oder Notwendigen zu handeln" (opinio iuris sive necessitatis, vgl. BVerfGE 66, 39 ; 96, 68 ).

    Auch wenn im Grundsatz weiter gilt, dass richterliche Entscheidungen, wie auch völkerrechtliche Lehrmeinungen, nur als Hilfsmittel für die Ermittlung von Völkergewohnheitsrecht heranzuziehen sind (vgl. BVerfGE 96, 68 ; siehe auch Art. 38 Abs. 1 Buchstabe d des Statuts des Internationalen Gerichtshofs), ist bei der Ermittlung der Staatenpraxis den neueren Rechtsentwicklungen auf internationaler Ebene Rechnung zu tragen, die durch fortschreitende Differenzierung und eine Zunahme der anerkannten Völkerrechtssubjekte gekennzeichnet sind.

  • BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvR 544/63

    Kriegsfolgelasten II

    Auszug aus BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03
    Dies setzt voraus, dass die völkerrechtliche Regel entscheidungserheblich ist und dass das Fachgericht auf ernstzunehmende Zweifel stößt, ob und mit welchem Inhalt sie gemäß Art. 25 Satz 1 GG Bestandteil des Bundesrechts ist, mag das Fachgericht selbst auch keine Zweifel haben (vgl. BVerfGE 15, 25 ; 23, 288 ; 96, 68 ; stRspr).

    Ernstzunehmende Zweifel bestehen dann, wenn das Gericht mit seiner Entscheidung von der Meinung eines Verfassungsorgans, von den Entscheidungen hoher deutscher, ausländischer oder internationaler Gerichte oder von den Lehren anerkannter Autoren der Völkerrechtswissenschaft abweichen würde (vgl. BVerfGE 23, 288 ; 96, 68 ).

    Nach Art. 25 GG sind bei der Gestaltung der innerstaatlichen Rechtsordnung durch den Normgeber und bei der Auslegung und Anwendung von Vorschriften des innerstaatlichen Rechts durch Verwaltung und Gerichte die allgemeinen Regeln des Völkerrechts zu beachten (vgl. BVerfGE 23, 288 ; 31, 145 ; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1985 - 2 BvR 336/85 -, EuGRZ 1985, S. 654 - Pakelli).

    a) Bei den allgemeinen Regeln des Völkerrechts handelt es sich in erster Linie um universell geltendes Völkergewohnheitsrecht, ergänzt durch anerkannte allgemeine Rechtsgrundsätze (vgl. BVerfGE 15, 25 ; 16, 27 ; 23, 288 ).

  • BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03

    Auslieferung nach Indien

    Auszug aus BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03
    Auch in Auslieferungsverfahren prüft das Bundesverfassungsgericht insoweit nur, ob die Rechtsanwendung oder das dazu eingeschlagene Verfahren unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Dezember 2000 - 2 BvR 2184/00 - BVerfGE 80, 48 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 2003 - 2 BvR 685/03 -).

    Dieser Grundsatz kann so lange Geltung beanspruchen, wie er nicht durch entgegenstehende Tatsachen erschüttert wird (Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 2003 - 2 BvR 685/03 -, Auslieferung nach Indien).

    Dieser Umstand bekräftigt die Vermutung, dass die Vereinigten Staaten ihre Verpflichtungen gegenüber Deutschland prinzipiell einhalten werden (vgl. dazu Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 2003 - 2 BvR 685/03 -, III. 2. b).

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03
    Die Auslegung des Gesetzes und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind jedoch grundsätzlich Sache der dafür zuständigen Fachgerichte (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 30, 173 ; 57, 250 ; 74, 102 ; stRspr).

    An diesem allgemeinen Prozessgrundrecht sind alle diejenigen Beschränkungen zu messen, die von den spezielleren grundrechtlichen Verfahrensgarantien nicht erfasst werden (vgl. BVerfGE 57, 250 ).

    Auch nach den Maßstäben des deutschen Rechts begegnet der Einsatz von V-Leuten zur Verhinderung oder Aufklärung von Straftaten mit terroristischem Hintergrund grundsätzlich keinen Bedenken im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel (vgl. zur Verfolgung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Kriminalität insbesondere im Rauschgifthandel BVerfGE 57, 250 ; BGHSt 32, 115 ; 40, 211 ; 41, 42 ff.).

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03
    Eine Nichtvorlage verletzt das Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, sofern eine Vorlage gemäß Art. 100 Abs. 2 GG geboten gewesen wäre (vgl. BVerfGE 18, 441 ; 64, 1 ; Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Dezember 2000 - 2 BvR 1290/99 -, NJW 2001, S. 1848).

    Für lediglich rechtsirrtümliche Verstöße gegen die Vorlagepflicht, die nicht Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzen, bleibt hiernach nur ein gering bemessener Raum (vgl. BVerfGE 64, 1 ).

    Da der erkennende Senat des Bundesverfassungsgerichts selbst der gesetzliche Richter ist, dem der Beschwerdeführer entzogen wurde - er wäre nach Art. 100 Abs. 2 GG, § 13 Nr. 12, § 14 Abs. 2 BVerfGG zuständig gewesen -, kann festgestellt werden, dass die angegriffene Entscheidung nicht anders hätte ausfallen dürfen, wenn Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG beachtet worden wäre (vgl. BVerfGE 64, 1 ; 96, 68 ).

  • BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvM 1/60

    Jugoslawische Militärmission

    Auszug aus BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03
    Dies setzt voraus, dass die völkerrechtliche Regel entscheidungserheblich ist und dass das Fachgericht auf ernstzunehmende Zweifel stößt, ob und mit welchem Inhalt sie gemäß Art. 25 Satz 1 GG Bestandteil des Bundesrechts ist, mag das Fachgericht selbst auch keine Zweifel haben (vgl. BVerfGE 15, 25 ; 23, 288 ; 96, 68 ; stRspr).

    a) Bei den allgemeinen Regeln des Völkerrechts handelt es sich in erster Linie um universell geltendes Völkergewohnheitsrecht, ergänzt durch anerkannte allgemeine Rechtsgrundsätze (vgl. BVerfGE 15, 25 ; 16, 27 ; 23, 288 ).

  • BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvM 1/76

    Philippinische Botschaft

    Auszug aus BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03
    Nach Art. 100 Abs. 2 GG hat ein Fachgericht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen, wenn in einem Rechtsstreit objektiv zweifelhaft ist, ob eine allgemeine Regel des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts ist (vgl. BVerfGE 46, 342 ).

    Die Staatenpraxis kann sich daneben aber auch aus den Akten anderer Staatsorgane wie solchen des Gesetzgebers oder der Gerichte ergeben, soweit ihr Verhalten unmittelbar völkerrechtlich erheblich ist (vgl. BVerfGE 46, 342 und LS 6).

  • BVerfG, 11.01.2002 - 2 BvR 1328/00

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Handeltreibens mit

    Auszug aus BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03
    Einen darüber hinausgehenden Anspruch auf Erweiterung des gerichtlichen Aktenbestandes gewährt Art. 103 Abs. 1 GG nicht (vgl. BVerfGE 63, 45 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Januar 2002 - 2 BvR 1328/00 -).
  • BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94

    Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03
    Auch nach den Maßstäben des deutschen Rechts begegnet der Einsatz von V-Leuten zur Verhinderung oder Aufklärung von Straftaten mit terroristischem Hintergrund grundsätzlich keinen Bedenken im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel (vgl. zur Verfolgung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Kriminalität insbesondere im Rauschgifthandel BVerfGE 57, 250 ; BGHSt 32, 115 ; 40, 211 ; 41, 42 ff.).
  • BGH, 15.03.1984 - 4 ARs 23/83

    Prüfung des hinreichenden Tatverdachts

    Auszug aus BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03
    Der Bundesgerichtshof hat die Tatbestandsvoraussetzung des § 10 Abs. 2 IRG dahingehend konkretisiert, dass eine Prüfung des Tatverdachts zulässig und geboten sei, wenn das Auslieferungsersuchen missbräuchlich erscheine oder dem Betroffenen im ersuchenden Staat ein rechtsstaatswidriges Verfahren drohe (BGHSt 32, 314).
  • BVerfG, 04.05.1982 - 1 BvR 1457/81

    Auslieferung III

  • BVerfG, 09.11.2000 - 2 BvR 1560/00

    Verfassungsrechtlich gebotene Prüfung der Einhaltung des Grundsatzes der

  • BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93

    Zwangsarbeit

  • BVerfG, 16.12.1983 - 2 BvR 1160/83

    Nachrüstung

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

  • BGH, 22.02.1995 - 3 StR 552/94

    Einsatz von Vertrauenspersonen bei der Bekämpfung der

  • BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83

    Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 990/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Auslieferung

  • BVerfG, 30.04.1963 - 2 BvM 1/62

    Iranische Botschaft

  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

  • OLG Karlsruhe, 13.03.1985 - 1 AK 4/85
  • BVerfG, 12.12.2000 - 2 BvR 1290/99

    Völkermord vor deutschen Gerichten

  • BVerfG, 07.04.1965 - 2 BvR 227/64

    AG in Zürich

  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

  • BVerfG, 03.06.1986 - 2 BvR 837/85

    Kein Verfahrenshindernis bei "völkerrechtswidriger Entführung" eines deutschen

  • BVerfG, 11.10.1985 - 2 BvR 336/85

    Keine Wiederaufnahme des Verfahrens nach Entscheidung des EGMR

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92

    Vorlagepflicht

  • BVerfG, 19.10.1994 - 2 BvR 435/87

    Einsatz verdeckter Ermittler zur Bekämpfung von Betäubungsmittelstraftaten -

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79

    Eurocontrol II

  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Allerdings ist das Bundesverfassungsgericht im Rahmen seiner Zuständigkeit auch dazu berufen, Verletzungen des Völkerrechts, die in der fehlerhaften Anwendung oder Nichtbeachtung völkerrechtlicher Verpflichtungen durch deutsche Gerichte liegen und eine völkerrechtliche Verantwortlichkeit Deutschlands begründen können, nach Möglichkeit zu verhindern und zu beseitigen (vgl. BVerfGE 58, 1 ; 59, 63 ; 109, 13 ).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Am Recht auf ein faires Verfahren ist die Ausgestaltung des Strafprozesses zu messen, wenn und soweit keine spezielle verfassungsrechtliche Gewährleistung existiert (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 109, 13 ; 122, 248 ).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Die innerstaatlichen Wirkungen der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erschöpfen sich insoweit nicht in einer aus Art. 20 Abs. 3 GG in Verbindung mit Art. 59 Abs. 2 GG abzuleitenden und auf die den konkreten Entscheidungen zugrundeliegenden Lebenssachverhalte begrenzten Berücksichtigungspflicht, denn das Grundgesetz will vor dem Hintergrund der zumindest faktischen Präzedenzwirkung der Entscheidungen internationaler Gerichte Konflikte zwischen den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland und dem nationalen Recht nach Möglichkeit vermeiden (vgl. BVerfGE 109, 13 ; 109, 38 ; 111, 307 ; 112, 1 ; 123, 267 ; BVerfGK 9, 174 ).
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