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   BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1506/03   

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BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1506/03 (https://dejure.org/2003,1086)
BVerfG, Entscheidung vom 05.11.2003 - 2 BvR 1506/03 (https://dejure.org/2003,1086)
BVerfG, Entscheidung vom 05. November 2003 - 2 BvR 1506/03 (https://dejure.org/2003,1086)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zulässigkeit der Auslieferung eines unter Terrorismusverdacht stehenden Jemeniten in die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der Strafverfolgung: völkerrechtliche Bewertung der Umstände

  • Wolters Kluwer

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der Strafverfolgung ; Rechtsverletzung durch Nichtvorlage eines Normenkontrollantrages; Ernst zu nehmende Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer internationalen Norm; Fehlerhafte Auslegung und Anwendung ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 101 Abs. 1 S. 2; GG Art. 100 Abs. 2; GG Art. 25; GG Art. 2 Abs. 1
    D (A), Auslieferung, Auslieferungshindernis, Jemen, Vereinigte Staaten von Amerika, gesetzlicher Richter, allgemeine Regeln des Völkerrechts, Vorlageverfahren, Vorlagepflicht, Entscheidungserheblichkeit, V-Leute, Völkergewohnheitsrecht, faires Verfahren, ...

  • Judicialis

    IRG § 3; ; IRG § ... 10 Abs. 2; ; StGB § 129; ; StGB § 129a; ; StGB § 129b; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 25; ; GG Art. 100 Abs. 2; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 2

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Auslieferung eines durch List aus seinem Heimatstaat Gelockten?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslieferungshindernis wegen Herauslocken des Verfolgten aus seinem Heimatstaat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten von Amerika

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten von Amerika

  • zaoerv.de PDF, S. 20 (Kurzinformation und Auszüge)

    Internationale Rechtshilfe - Auslieferung

  • zaoerv.de PDF, S. 6 (Kurzinformation)

    Extraterritoriale Geltung des Grundgesetzes

  • zaoerv.de PDF, S. 14 (Kurzinformation und Auszüge)

    Staatenverantwortung wegen Mitwirkung an Völkerrechtsverletzungen eines anderen Staates

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    EGMR, 20.02.2007 - 35865/03

    Mohammed Ali Hassan Al-Moayad

    BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1506/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten von Amerika

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Mohammed Ali Hassan Al-Moayad

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 109, 38
  • StV 2004, 432
  • DVBl 2004, 112
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (36)

  • BVerfG, 10.06.1997 - 2 BvR 1516/96

    DDR-Botschafter

    Auszug aus BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1506/03
    Dies setzt voraus, dass die völkerrechtliche Regel entscheidungserheblich ist und dass das Fachgericht auf ernstzunehmende Zweifel stößt, ob und mit welchem Inhalt sie gemäß Art. 25 Satz 1 GG Bestandteil des Bundesrechts ist, mag das Fachgericht selbst auch keine Zweifel haben (vgl. BVerfGE 15, 25 ; 23, 288 ; 96, 68 ; stRspr).

    Ernstzunehmende Zweifel bestehen dann, wenn das Gericht mit seiner Entscheidung von der Meinung eines Verfassungsorgans, von den Entscheidungen hoher deutscher, ausländischer oder internationaler Gerichte oder von den Lehren anerkannter Autoren der Völkerrechtswissenschaft abweichen würde (vgl. BVerfGE 23, 288 ; 96, 68 ).

    Die Grenze zur Verfassungswidrigkeit ist erst überschritten, wenn die fehlerhafte Auslegung und Anwendung einfachen Rechts schlechthin unvertretbar ist, die Handhabung dieses Rechts deshalb außerhalb der Gesetzlichkeit steht (vgl. BVerfGE 87, 282 ; 96, 68 ).

    Darüber hinaus soll das Verfahren auch die staatenübergreifende Einheitlichkeit und Verlässlichkeit der Völkerrechtsregeln sichern (vgl. BVerfGE 96, 68 ); es ist insofern ein Element der Völkerrechtsoffenheit des Grundgesetzes.

    Da der erkennende Senat des Bundesverfassungsgerichts selbst der gesetzliche Richter ist, dem der Beschwerdeführer entzogen wurde - er wäre nach Art. 100 Abs. 2 GG, § 13 Nr. 12, § 14 Abs. 2 BVerfGG zuständig gewesen -, kann festgestellt werden, dass die angegriffenen Entscheidungen nicht anders hätten ausfallen dürfen, wenn Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG beachtet worden wäre (vgl. BVerfGE 64, 1 ; 96, 68 ).

    Seine Entstehung ist demnach an zwei Voraussetzungen geknüpft: erstens an das zeitlich andauernde und möglichst einheitliche Verhalten unter weit gestreuter und repräsentativer Beteiligung von Staaten und anderen, rechtssetzungsbefugten Völkerrechtssubjekten; zweitens an die hinter dieser Übung stehende Auffassung, "im Rahmen des völkerrechtlich Gebotenen und Erlaubten oder des Notwendigen zu handeln" (opinio iuris sive necessitatis, vgl. BVerfGE 66, 39 ; 96, 68 ).

    Auch wenn im Grundsatz weiter gilt, dass richterliche Entscheidungen, wie auch völkerrechtliche Lehrmeinungen, nur als Hilfsmittel für die Ermittlung von Völkergewohnheitsrecht heranzuziehen sind (vgl. BVerfGE 96, 68 ; siehe auch Art. 38 Abs. 1 Buchstabe d des Statuts des Internationalen Gerichtshofs), ist bei der Ermittlung der Staatenpraxis den neueren Rechtsentwicklungen auf internationaler Ebene Rechnung zu tragen, die durch fortschreitende Differenzierung und eine Zunahme der anerkannten Völkerrechtssubjekte gekennzeichnet sind.

  • BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvR 544/63

    Kriegsfolgelasten II

    Auszug aus BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1506/03
    Dies setzt voraus, dass die völkerrechtliche Regel entscheidungserheblich ist und dass das Fachgericht auf ernstzunehmende Zweifel stößt, ob und mit welchem Inhalt sie gemäß Art. 25 Satz 1 GG Bestandteil des Bundesrechts ist, mag das Fachgericht selbst auch keine Zweifel haben (vgl. BVerfGE 15, 25 ; 23, 288 ; 96, 68 ; stRspr).

    Ernstzunehmende Zweifel bestehen dann, wenn das Gericht mit seiner Entscheidung von der Meinung eines Verfassungsorgans, von den Entscheidungen hoher deutscher, ausländischer oder internationaler Gerichte oder von den Lehren anerkannter Autoren der Völkerrechtswissenschaft abweichen würde (vgl. BVerfGE 23, 288 ; 96, 68 ).

    Nach Art. 25 GG sind bei der Gestaltung der innerstaatlichen Rechtsordnung durch den Normgeber und bei der Auslegung und Anwendung von Vorschriften des innerstaatlichen Rechts durch Verwaltung und Gerichte die allgemeinen Regeln des Völkerrechts zu beachten (vgl. BVerfGE 23, 288 ; 31, 145 ; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1985 - 2 BvR 336/85 -, EuGRZ 1985, S. 654 - Pakelli).

    a) Bei den allgemeinen Regeln des Völkerrechts handelt es sich in erster Linie um universell geltendes Völkergewohnheitsrecht, ergänzt durch anerkannte allgemeine Rechtsgrundsätze (vgl. BVerfGE 15, 25 ; 16, 27 ; 23, 288 ).

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1506/03
    Die Auslegung des Gesetzes und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind jedoch grundsätzlich Sache der dafür zuständigen Fachgerichte (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 30, 173 ; 57, 250 ; 74, 102 ; stRspr).

    An diesem allgemeinen Prozessgrundrecht sind alle diejenigen Beschränkungen zu messen, die von den spezielleren grundrechtlichen Verfahrensgarantien nicht erfasst werden (vgl. BVerfGE 57, 250 ).

    Auch nach den Maßstäben des deutschen Rechts begegnet der Einsatz von V-Leuten zur Verhinderung oder Aufklärung von Straftaten mit terroristischem Hintergrund grundsätzlich keinen Bedenken im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel (vgl. zur Verfolgung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Kriminalität insbesondere im Rauschgifthandel BVerfGE 57, 250 ; BGHSt 32, 115 ; 40, 211 ; 41, 42 ff.).

  • BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03

    Auslieferung nach Indien

    Auszug aus BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1506/03
    Auch in Auslieferungsverfahren prüft das Bundesverfassungsgericht insoweit nur, ob die Rechtsanwendung oder das dazu eingeschlagene Verfahren unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Dezember 2000 - 2 BvR 2184/00 - BVerfGE 80, 48 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 2003 - 2 BvR 685/03 -).

    Dieser Grundsatz kann so lange Geltung beanspruchen, wie er nicht durch entgegenstehende Tatsachen erschüttert wird (Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 2003 - 2 BvR 685/03 -, Auslieferung nach Indien).

    Dieser Umstand bekräftigt die Vermutung, dass die Vereinigten Staaten ihre Verpflichtungen gegenüber Deutschland prinzipiell einhalten werden (vgl. dazu Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 2003 - 2 BvR 685/03 -, III. 2. b).

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1506/03
    Eine Nichtvorlage verletzt das Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, sofern eine Vorlage gemäß Art. 100 Abs. 2 GG geboten gewesen wäre (vgl. BVerfGE 18, 441 ; 64, 1 ; Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Dezember 2000 - 2 BvR 1290/99 -, NJW 2001, S. 1848).

    Für lediglich rechtsirrtümliche Verstöße gegen die Vorlagepflicht, die nicht Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzen, bleibt hiernach nur ein gering bemessener Raum (vgl. BVerfGE 64, 1 ).

    Da der erkennende Senat des Bundesverfassungsgerichts selbst der gesetzliche Richter ist, dem der Beschwerdeführer entzogen wurde - er wäre nach Art. 100 Abs. 2 GG, § 13 Nr. 12, § 14 Abs. 2 BVerfGG zuständig gewesen -, kann festgestellt werden, dass die angegriffenen Entscheidungen nicht anders hätten ausfallen dürfen, wenn Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG beachtet worden wäre (vgl. BVerfGE 64, 1 ; 96, 68 ).

  • BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvM 1/76

    Philippinische Botschaft

    Auszug aus BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1506/03
    Nach Art. 100 Abs. 2 GG hat ein Fachgericht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen, wenn in einem Rechtsstreit objektiv zweifelhaft ist, ob eine allgemeine Regel des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts ist (vgl. BVerfGE 46, 342 ).

    Die Staatenpraxis kann sich daneben aber auch aus den Akten anderer Staatsorgane wie solchen des Gesetzgebers oder der Gerichte ergeben, soweit ihr Verhalten unmittelbar völkerrechtlich erheblich ist (vgl. BVerfGE 46, 342 und LS 6).

  • BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvM 1/60

    Jugoslawische Militärmission

    Auszug aus BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1506/03
    Dies setzt voraus, dass die völkerrechtliche Regel entscheidungserheblich ist und dass das Fachgericht auf ernstzunehmende Zweifel stößt, ob und mit welchem Inhalt sie gemäß Art. 25 Satz 1 GG Bestandteil des Bundesrechts ist, mag das Fachgericht selbst auch keine Zweifel haben (vgl. BVerfGE 15, 25 ; 23, 288 ; 96, 68 ; stRspr).

    a) Bei den allgemeinen Regeln des Völkerrechts handelt es sich in erster Linie um universell geltendes Völkergewohnheitsrecht, ergänzt durch anerkannte allgemeine Rechtsgrundsätze (vgl. BVerfGE 15, 25 ; 16, 27 ; 23, 288 ).

  • BVerfG, 11.10.1985 - 2 BvR 336/85

    Keine Wiederaufnahme des Verfahrens nach Entscheidung des EGMR

    Auszug aus BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1506/03
    Nach Art. 25 GG sind bei der Gestaltung der innerstaatlichen Rechtsordnung durch den Normgeber und bei der Auslegung und Anwendung von Vorschriften des innerstaatlichen Rechts durch Verwaltung und Gerichte die allgemeinen Regeln des Völkerrechts zu beachten (vgl. BVerfGE 23, 288 ; 31, 145 ; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1985 - 2 BvR 336/85 -, EuGRZ 1985, S. 654 - Pakelli).
  • BVerfG, 03.06.1986 - 2 BvR 837/85

    Kein Verfahrenshindernis bei "völkerrechtswidriger Entführung" eines deutschen

    Auszug aus BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1506/03
    Dementsprechend beziehen sich die geltend gemachten Rechtsfolgen der behaupteten Völkerrechtsverletzung nicht unmittelbar auf ein Strafverfahren im Gerichtsstaat (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1986 - 2 BvR 837/85 -, NJW 1986, S. 3021; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1994 - 2 BvR 435/87 -, NStZ 1995, S. 95), sondern auf ein Auslieferungsverfahren im ersuchten Aufenthaltsstaat.
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1506/03
    Aus dem Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit dem allgemeinen Freiheitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG folgt ein Anspruch auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren (vgl. BVerfGE 38, 105 ).
  • BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93

    Zwangsarbeit

  • BVerfG, 19.10.1994 - 2 BvR 435/87

    Einsatz verdeckter Ermittler zur Bekämpfung von Betäubungsmittelstraftaten -

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92

    Vorlagepflicht

  • BVerfG, 16.12.1983 - 2 BvR 1160/83

    Nachrüstung

  • BVerfG, 09.11.2000 - 2 BvR 1560/00

    Verfassungsrechtlich gebotene Prüfung der Einhaltung des Grundsatzes der

  • BGH, 15.03.1984 - 4 ARs 23/83

    Prüfung des hinreichenden Tatverdachts

  • BVerfG, 04.05.1982 - 1 BvR 1457/81

    Auslieferung III

  • BVerfG, 30.04.1963 - 2 BvM 1/62

    Iranische Botschaft

  • BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83

    Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79

    Eurocontrol II

  • BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94

    Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann

  • BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 990/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Auslieferung

  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 11.01.2002 - 2 BvR 1328/00

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Handeltreibens mit

  • BGH, 22.02.1995 - 3 StR 552/94

    Einsatz von Vertrauenspersonen bei der Bekämpfung der

  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

  • OLG Karlsruhe, 13.03.1985 - 1 AK 4/85
  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

  • BVerfG, 12.12.2000 - 2 BvR 1290/99

    Völkermord vor deutschen Gerichten

  • BVerfG, 11.08.2003 - 2 BvR 1223/03

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Zulässigerklärung der

  • BVerfG, 07.04.1965 - 2 BvR 227/64

    AG in Zürich

  • BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 1167/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rohmessdaten bei

    a) Zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens zählt das Recht auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 26, 66 ; 38, 105 ; 46, 202 ), welches aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG folgt (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 46, 202 ; 57, 250 ; 64, 135 ; 66, 313 ; 86, 288 ; 109, 38 ).
  • BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09

    Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen

    Grundsätzlich ist eine verbindliche Zusicherung geeignet, etwaige Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Datenübermittlung auszuräumen, sofern nicht im Einzelfall zu erwarten ist, dass die Zusicherung nicht eingehalten wird (vgl. BVerfGE 63, 215 ; 109, 38 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. Dezember 2015 - 2 BvR 2735/14 -, Rn. 70).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Die innerstaatlichen Wirkungen der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erschöpfen sich insoweit nicht in einer aus Art. 20 Abs. 3 GG in Verbindung mit Art. 59 Abs. 2 GG abzuleitenden und auf die den konkreten Entscheidungen zugrundeliegenden Lebenssachverhalte begrenzten Berücksichtigungspflicht, denn das Grundgesetz will vor dem Hintergrund der zumindest faktischen Präzedenzwirkung der Entscheidungen internationaler Gerichte Konflikte zwischen den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland und dem nationalen Recht nach Möglichkeit vermeiden (vgl. BVerfGE 109, 13 ; 109, 38 ; 111, 307 ; 112, 1 ; 123, 267 ; BVerfGK 9, 174 ).
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