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   BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 473/60   

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https://dejure.org/1960,29
BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 473/60 (https://dejure.org/1960,29)
BVerfG, Entscheidung vom 02.11.1960 - 2 BvR 473/60 (https://dejure.org/1960,29)
BVerfG, Entscheidung vom 02. November 1960 - 2 BvR 473/60 (https://dejure.org/1960,29)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mißbrauch des Ablehnungsrechts - Voraussetzungen für die Annahme eines Ausnahmegesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 11, 343
 
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Wird zitiert von ... (118)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 23.06.1899 - III 53/90

    Ablehnung von Richtern

    Auszug aus BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 473/60
    Unter diesen Umständen braucht über die Ablehnung nicht förmlich entschieden zu werden (vgl. RG JW 1901, 397; RGZ 44, 402; RG Warn. 1929, Nr. 105; Beschluß des BVerfG vom 22. Februar 1960 - 2 BvR 36/60).
  • BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über

    Auszug aus BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 473/60
    Unter diesen Umständen braucht über die Ablehnung nicht förmlich entschieden zu werden (vgl. RG JW 1901, 397; RGZ 44, 402; RG Warn. 1929, Nr. 105; Beschluß des BVerfG vom 22. Februar 1960 - 2 BvR 36/60).
  • BVerfG, 06.05.2010 - 1 BvR 96/10

    Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im Richterablehnungsverfahren aufgrund

    Die dem zugrunde liegende Auffassung, dass die Wiederholung einer Richterablehnung ohne neue Gesichtspunkte rechtsmissbräuchlich ist, die auch vom Bundessozialgericht geteilt wird (vgl. BSG, Beschluss vom 29. März 2007 - B 9a SB 18/06 B -, NJOZ 2007, S. 3666 ), ist nicht unvertretbar und daher mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar (vgl. auch BVerfGE 11, 1 ; 11, 343 ).

    Rechtsmissbräuchliche Ablehnungsgesuche müssen nicht erneut beschieden werden (vgl. BVerfGE 11, 343 ; 72, 51 ; 74, 96 ).

  • BVerfG, 10.12.2010 - 1 BvR 1739/04

    Anordnung der Durchsuchung der Geschäftsräume eines Rundfunksenders (richterliche

    Im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde ist daher nur zu prüfen, ob die Gerichte Reichweite und Wirkkraft der Grundrechte zutreffend beurteilt haben (BVerfGE 7, 198 ; 11, 343 ; 21, 209 ).
  • BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90

    Persönlicher Ehrenschutz und Parteivortrag im Zivilrechtsstreit

    Danach ist mißbräuchliches Vorbringen nicht durch § 193 StGB gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 11, 343 [348]).
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