Rechtsprechung
   BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,38
BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01 (https://dejure.org/2004,38)
BVerfG, Entscheidung vom 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01 (https://dejure.org/2004,38)
BVerfG, Entscheidung vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 (https://dejure.org/2004,38)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,38) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 12 Abs. 1 GG; Art. 14 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG; Art. 72 Abs. 2 GG; § 143 Abs. 1 StGB; Art. 234 EGV
    Eigentumsgarantie; Einfuhr- und Verbringungsverbot; Berufsfreiheit (Züchten von Hunden mit erblich bedingten Aggressionssteigerungen; strafrechtliche Sanktionierung landesrechtlicher Verbote einen gefährlichen Hund zu züchten oder Handel mit ihm zu treiben; dynamische ...

  • lexetius.com
  • DFR

    Kampfhunde

  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde teilweise erfolgreich

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde eines Hundezüchters gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde; Verfassungsmäßigkeit des Einfuhrverbots und Verbringungsverbots des § 2 Abs. 1 Satz 1 Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG); Verbot des ...

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Wertes des Gegenstandes einer anwaltlichen Tätigkeit

  • Judicialis

    Tierschutz-HundeVO § 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 20; BeefHundG
    Verfassungsmäßigkeit des Bundesgesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde teilweise erfolgreich

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde teilweise erfolgreich

  • nomos.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde teilweise erfolgreich

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Hunde

  • 123recht.net (Pressebericht, 16.3.2004)

    Importverbot für gefährliche Kampfhunde // Erlass von Zuchtverboten ist jedoch Ländersache

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 110, 141
  • NJW 2004, 2008 (Ls.)
  • NVwZ 2004, 597
  • DVBl 2004, 698
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (429)Neu Zitiert selbst (61)

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01
    Dabei steht dem Gesetzgeber nicht nur bei der Festlegung der von ihm ins Auge gefassten Regelungsziele, sondern auch bei der Beurteilung dessen, was er zur Verwirklichung dieser Ziele für geeignet und erforderlich halten darf, ein weiter Einschätzungs- und Prognosespielraum zu (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 61, 291 ; 88, 203 ), der vom Bundesverfassungsgericht je nach der Eigenart des in Rede stehenden Sachbereichs, den Möglichkeiten, sich ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden, und der auf dem Spiel stehenden Rechtsgüter nur in begrenztem Umfang überprüft werden kann (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 90, 145 ).

    Das reicht für die Annahme der Eignung der Regelung aus (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 90, 145 ; stRspr).

    Ein gleich wirksames, die Berufsausübungsfreiheit nicht oder weniger stark einschränkendes Mittel (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 90, 145 ) hat dem Gesetzgeber dafür nicht zur Verfügung gestanden.

    Eine Gesamtabwägung zwischen der Schwere des damit verbundenen Grundrechtseingriffs und dem Gewicht des zu schützenden Rechtsguts ergibt auch angesichts der Unsicherheiten über die Wahrscheinlichkeit einer Schadensverwirklichung durch die betroffenen Hunde, dass das Verbot eine angemessene, den Betroffenen auch zumutbare Belastung darstellt (vgl. BVerfGE 90, 145 ; 104, 337 ).

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01
    Bei der Einschätzung von Gefahren, die der Allgemeinheit drohen, und bei der Beurteilung der Maßnahmen, die der Verhütung und Bewältigung dieser Gefahren dienen sollen, ist der Beurteilungsspielraum des Gesetzgebers erst überschritten, wenn die gesetzgeberischen Erwägungen so fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für derartige Maßnahmen abgeben können (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 37, 1 ; 77, 84 ).

    Das reicht für die Annahme der Eignung der Regelung aus (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 90, 145 ; stRspr).

    Ein gleich wirksames, die Berufsausübungsfreiheit nicht oder weniger stark einschränkendes Mittel (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 90, 145 ) hat dem Gesetzgeber dafür nicht zur Verfügung gestanden.

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01
    Insoweit kommt dem Einfuhr- und Verbringungsverbot berufsregelnde Tendenz zu (vgl. dazu BVerfGE 95, 267 ; 98, 218 ).

    Allerdings kann es, wenn der Gesetzgeber sich über die tatsächlichen Voraussetzungen oder die Auswirkungen einer Regelung im Zeitpunkt ihres Erlasses ein ausreichend zuverlässiges Urteil noch nicht hat machen können, geboten sein, dass er die weitere Entwicklung beobachtet und die Norm überprüft und revidiert, falls sich erweist, dass die ihr zugrunde liegenden Annahmen nicht mehr zutreffen (vgl. BVerfGE 25, 1 ; 49, 89 ; 95, 267 ).

    Dabei kommt es wesentlich darauf an, in welchem Maße sich die Ungleich- oder Gleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfGE 95, 267 ; 105, 73 ).

  • BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05

    Luftsicherheitsgesetz

    (2) § 14 Abs. 3 LuftSiG ist zur Erreichung dieses Schutzzwecks nicht schlechthin ungeeignet, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass dieser im Einzelfall durch eine Maßnahme nach § 14 Abs. 3 LuftSiG gefördert wird (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 90, 145 ; 110, 141 ).

    (3) Auch die Erforderlichkeit der Regelung zur Zielerreichung ist in einem solchen Fall gegeben, weil ein gleich wirksames, das Recht auf Leben der Straftäter nicht oder weniger beeinträchtigendes Mittel nicht ersichtlich ist (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 90, 145 ; 110, 141 ).

    Der Abschuss eines solchen Luftfahrzeugs stellt nach dem Ergebnis der Gesamtabwägung zwischen der Schwere des damit verbundenen Grundrechtseingriffs und dem Gewicht der zu schützenden Rechtsgüter (vgl. dazu BVerfGE 90, 145 ; 104, 337 ; 110, 141 ) eine angemessene, den Betroffenen zumutbare Abwehrmaßnahme dar, wenn Gewissheit über die tatbestandlichen Voraussetzungen besteht.

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    228 (1) Vom Schutz des Eigentums nach Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG umfasst ist das zivilrechtliche Sacheigentum, dessen Besitz und die Möglichkeit, es zu nutzen (vgl. BVerfGE 97, 350 ; 101, 54 ; 105, 17 ; 110, 141 ).

    Für die Begrenzung der Enteignung auf Güterbeschaffungsvorgänge spricht insbesondere, dass ein praktischer Bedarf für den bloßen Eigentumsentzug, der nicht zugleich mit einem Übergang des Eigentums auf den Staat oder einen Drittbegünstigten verbunden ist, gerade dann besteht, wenn das Eigentumsrecht im weitesten Sinne bemakelt ist oder in sonstiger Weise als Gemeinwohllast wahrgenommen wird, der Staat also kein originäres Interesse an der Beschaffung des betroffenen Gegenstands aus Gründen des Gemeinwohls hat (so z.B. die Entziehung deliktisch erlangten Eigentums als Nebenfolge einer strafrechtlichen Verurteilung - BVerfGE 110, 1 ; das Einfuhr- und Verbringungsverbot bestimmter Hunderassen - BVerfGE 110, 141 ; die Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen zu Beweiszwecken - BVerfGK 17, 550 ).

    Sie sind deshalb auch an Art. 12 GG zu messen (zur gemeinsamen Anwendbarkeit von Eigentums- und Berufsfreiheit vgl. BVerfGE 50, 290 ; 110, 141 ; 128, 1 ).

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Ergibt sich, dass sie unvollständig oder ungeeignet sind, hat er insoweit nachzubessern und erforderlichenfalls seine Entscheidung für die Zulässigkeit strafprozessualer Absprachen zu revidieren (vgl. BVerfGE 110, 141 m.w.N.).

    Sollte sich die gerichtliche Praxis weiterhin in erheblichem Umfang über die gesetzlichen Regelungen hinwegsetzen und sollten die materiellen und prozeduralen Vorkehrungen des Verständigungsgesetzes nicht ausreichen, um das festgestellte Vollzugsdefizit zu beseitigen und dadurch die an eine Verständigung im Strafverfahren zu stellenden verfassungsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen, muss der Gesetzgeber der Fehlentwicklung durch geeignete Maßnahmen entgegenwirken (vgl. zu Beobachtungs- und Nachbesserungspflichten des Gesetzgebers BVerfGE 25, 1 ; 49, 89 ; 95, 267 ; 110, 141 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. November 2009 - 1 BvR 213/08 -, GRUR 2010, S. 332 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Januar 2011 - 1 BvR 3222/09 -, NJW 2011, S. 1578 ).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht