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   BVerfG, 28.04.2005 - 2 BvE 1/05, 2 BvR 636/05   

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BVerfG, 28.04.2005 - 2 BvE 1/05, 2 BvR 636/05 (https://dejure.org/2005,2905)
BVerfG, Entscheidung vom 28.04.2005 - 2 BvE 1/05, 2 BvR 636/05 (https://dejure.org/2005,2905)
BVerfG, Entscheidung vom 28. April 2005 - 2 BvE 1/05, 2 BvR 636/05 (https://dejure.org/2005,2905)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verwerfung (A-limine-Abweisung) von Anträgen eines Bundestagsabgeordneten im Organstreit- und Verfassungsbeschwerdeverfahren: Beratung und Beschluss im Deutschen Bundestag über Zustimmungsgesetz zum Vertrag über eine Verfassung für Europa - mangelnde Antragsbefugnis im ...

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde eines Mitglieds des Deutschen Bundestages (MdB) gegen den Beschluss des Ältestenrats über die Festsetzung der zweiten und dritten Lesung des Entwurfs des Vertrags über eine Verfassung für Europa; Verletzung eines Rechts des Abgeordneten durch die Terminierung ...

  • Judicialis

    GG Art. 38 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechte eines einzelnen Abgeordneten im Organstreitverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 112, 363
  • NJW 2005, 2059
  • NVwZ 2005, 1302 (Ls.)
  • DVBl 2005, 844
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2005 - 2 BvE 1/05
    Der Beschwerdeführer muss hinreichend substantiiert darlegen, dass eine solche Verletzung möglich ist (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 52, 303 ; 65, 227 ; 89, 155 ).

    Tauglicher Gegenstand der Verfassungsbeschwerde wäre erst das Zustimmungsgesetz selbst (vgl. BVerfGE 89, 155 ), nicht bereits dessen Lesung und die Beschlussfassung hierüber im Deutschen Bundestag.

    Desgleichen sicherte die Bundesregierung im damaligen Verfahren zu, die Ratifikationsurkunde vorerst nicht zu hinterlegen (vgl. BVerfGE 89, 155 ).

  • BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 508/01

    Abgeordnetenbüro

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2005 - 2 BvE 1/05
    Der Antragsteller ist als Abgeordneter des Deutschen Bundestages parteifähig im Sinne von Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG, § 63 BVerfGG (vgl. BVerfGE 10, 4 ; 108, 251 ; stRspr).

    Sein Antrag ist nach § 64 Abs. 1 BVerfGG zulässig, wenn nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass die beanstandete Maßnahme Rechte des Antragstellers, die aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten erwachsen, verletzt oder unmittelbar gefährdet (vgl. BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ; 104, 310 ; 108, 251 ).

  • BVerfG, 20.07.1998 - 2 BvE 2/98

    Gysi III

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2005 - 2 BvE 1/05
    Sein Antrag ist nach § 64 Abs. 1 BVerfGG zulässig, wenn nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass die beanstandete Maßnahme Rechte des Antragstellers, die aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten erwachsen, verletzt oder unmittelbar gefährdet (vgl. BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ; 104, 310 ; 108, 251 ).
  • BVerfG, 21.05.1996 - 2 BvE 1/95

    Abgeordnetenprüfung

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2005 - 2 BvE 1/05
    Sein Antrag ist nach § 64 Abs. 1 BVerfGG zulässig, wenn nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass die beanstandete Maßnahme Rechte des Antragstellers, die aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten erwachsen, verletzt oder unmittelbar gefährdet (vgl. BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ; 104, 310 ; 108, 251 ).
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2005 - 2 BvE 1/05
    Der Beschwerdeführer muss hinreichend substantiiert darlegen, dass eine solche Verletzung möglich ist (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 52, 303 ; 65, 227 ; 89, 155 ).
  • BVerfG, 17.12.2001 - 2 BvE 2/00

    Pofalla II

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2005 - 2 BvE 1/05
    Sein Antrag ist nach § 64 Abs. 1 BVerfGG zulässig, wenn nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass die beanstandete Maßnahme Rechte des Antragstellers, die aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten erwachsen, verletzt oder unmittelbar gefährdet (vgl. BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ; 104, 310 ; 108, 251 ).
  • BVerfG, 30.07.1952 - 1 BvF 1/52

    Deutschlandvertrag

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2005 - 2 BvE 1/05
    Den Interessen des Beschwerdeführers ist hinreichend dadurch Rechnung getragen, dass er gegen das Zustimmungsgesetz zum Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa unmittelbar nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in Bundestag und Bundesrat, anders als sonst bei Gesetzen üblich, schon vor Ausfertigung und Verkündung mit der Verfassungsbeschwerde vorgehen kann (vgl. BVerfGE 1, 396 ; 24, 33 ).
  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2005 - 2 BvE 1/05
    Der Beschwerdeführer muss hinreichend substantiiert darlegen, dass eine solche Verletzung möglich ist (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 52, 303 ; 65, 227 ; 89, 155 ).
  • BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 251/63

    AKU-Beschluß

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2005 - 2 BvE 1/05
    Den Interessen des Beschwerdeführers ist hinreichend dadurch Rechnung getragen, dass er gegen das Zustimmungsgesetz zum Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa unmittelbar nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in Bundestag und Bundesrat, anders als sonst bei Gesetzen üblich, schon vor Ausfertigung und Verkündung mit der Verfassungsbeschwerde vorgehen kann (vgl. BVerfGE 1, 396 ; 24, 33 ).
  • BVerfG, 14.07.1959 - 2 BvE 2/58

    Redezeit

    Auszug aus BVerfG, 28.04.2005 - 2 BvE 1/05
    Der Antragsteller ist als Abgeordneter des Deutschen Bundestages parteifähig im Sinne von Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG, § 63 BVerfGG (vgl. BVerfGE 10, 4 ; 108, 251 ; stRspr).
  • BVerfG, 13.02.2020 - 2 BvR 739/17

    Gesetz zum Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht nichtig

    b) Das Zustimmungsgesetz zu einem völkerrechtlichen Vertrag ist bereits vor seinem Inkrafttreten tauglicher Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde, wenn das Gesetzgebungsverfahren bis auf die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und die Verkündung abgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 1, 396 ; 24, 33 ; 112, 363 ; 123, 267 ; 132, 195 ; 134, 366 ; 142, 123 ), weil andernfalls die Gefahr bestünde, dass Deutschland völkerrechtliche Verpflichtungen nur unter Verletzung seiner Verfassung erfüllen könnte.

    Das Gesetzgebungsverfahren muss allerdings bis auf die Ausfertigung des Vertragsgesetzes durch den Bundespräsidenten und die Verkündung abgeschlossen sein (vgl. BVerfGE 1, 396 ; 24, 33 ; 112, 363 ; 123, 267 ).

  • BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur

    Als Abgeordneten des Deutschen Bundestages kommt ihnen gemäß Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG ein eigener verfassungsrechtlicher Status zu, den sie im Organstreitverfahren als "andere Beteiligte" im Sinne des Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG verteidigen können (stRspr seit BVerfGE 2, 143 ; vgl. auch etwa BVerfGE 112, 363 ; 114, 121 ; 124, 161 ; 137, 185 ; 140, 115 ).
  • BVerfG, 14.01.2014 - 2 BvR 2728/13

    Hauptsacheverfahren ESM/EZB: Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, dass zur Vermeidung nicht mehr korrigierbarer Folgen vorbeugender Rechtsschutz auch im Verfahren der Verfassungsbeschwerde geboten sein kann (vgl. BVerfGE 1, 396 ; 74, 297 ; 97, 157 ; 108, 370 ; 112, 363 ; 123, 267 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. März 1999 - 2 BvQ 4/99 -, NJW 1999, S. 2174 ).
  • BVerfG, 21.10.2014 - 2 BvE 5/11

    Informationsrecht der Bundestagsabgeordneten über Rüstungsexporte nach der

    Es kann nicht von vornherein ausgeschlossen werden, dass das beanstandete Verhalten der Antragsgegnerin eigene Rechte der Antragsteller, die aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten erwachsen, verletzt (vgl. BVerfGE 94, 351 ; 112, 363 ).
  • BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 2/09

    Organstreitverfahren in Sachen "Bundesversammlung" erfolglos

    Der Antragsteller muss geltend machen, in einem eigenen, ihm von Verfassungs wegen zustehenden Recht verletzt oder unmittelbar gefährdet zu sein (vgl. BVerfGE 4, 144 ; 10, 4 ; 70, 324 ; 90, 286 ; 112, 363 ; 114, 121 ; 117, 359 ).

    Das im parlamentarischen Verfahren gewährleistete Maß an Öffentlichkeit der Auseinandersetzung und Entscheidungssuche eröffnet Möglichkeiten eines Ausgleichs widerstreitender Interessen (vgl. BVerfGE 70, 324 ) und verbindet das rechtstechnische Gesetzgebungsverfahren mit einer substantiellen, auf die Kraft des Arguments gegründeten Willensbildung, die es den Abgeordneten ermöglicht, die Verantwortung für ihre Entscheidung zu übernehmen (vgl. BVerfGE 112, 363 ).

  • BVerfG, 06.02.2024 - 2 BvE 6/23

    Unzulässige Anträge gegen die Zustimmung Deutschlands zum Direktwahlakt 2018

    Ein solches kann, wie ein Zustimmungsgesetz zu einem völkerrechtlichen Vertrag (vgl. BVerfGE 1, 396 ; 6, 290 ; 15, 337 ; 16, 220 ; 24, 33 ; 40, 141 ; 84, 90 ; 89, 155 ; 123, 148 ; 153, 74 ), als Akt der öffentlichen Gewalt mit der Verfassungsbeschwerde angefochten werden (vgl. BVerfGE 89, 155 ; 112, 363 ; 123, 267 ; 135, 317 ; 163, 165 ; 164, 193 - ERatG - NGEU).

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, dass Zustimmungsgesetze zu völkerrechtlichen Verträgen ausnahmsweise (vgl. zum Grundsatz BVerfGE 11, 339 ; 112, 363 ; 131, 47 ) bereits vor ihrem Inkrafttreten tauglicher Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein können, wenn das Gesetzgebungsverfahren mit Ausnahme der Ausfertigung und Verkündung durch den Bundespräsidenten abgeschlossen ist und der Beschwerdeführer die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung geltend machen kann (vgl. BVerfGE 1, 396 ; 24, 33 ; 112, 363 ; 123, 267 ; 131, 47 ; 153, 74 ; 157, 332 - ERatG - eA; 163, 165 ).

  • BVerfG, 05.07.2023 - 2 BvE 4/23

    Erfolgreicher Eilantrag gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum

    Allerdings hat der Senat die Terminierung einer zweiten und dritten Lesung eines Gesetzentwurfs im Beschluss vom 28. April 2005 (BVerfGE 112, 363) als eine vorbereitende, nicht rechtserhebliche Maßnahme eingeordnet (vgl. BVerfGE 112, 363 ).

    Der Antragsteller im dortigen Verfahren sah sich durch die Terminierung der zweiten und dritten Lesung in seinem Recht aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt und machte geltend, das beabsichtigte Zustimmungsgesetz sei verfassungs- und staatswidrig (vgl. BVerfGE 112, 363 ).

    Erst die freie Debatte im Bundestag ermögliche dem Abgeordneten, die Verantwortung für seine Entscheidung zu übernehmen, weil sich dort das rechtstechnische Gesetzgebungsverfahren mit einer substantiellen, auf die Kraft des Arguments gegründeten Willensbildung verbinde (vgl. BVerfGE 112, 363 ).

  • BVerfG, 02.06.2015 - 2 BvE 7/11

    Parlamentarisches Informationsrecht über Unterstützungseinsätze der Bundespolizei

    Es kann nicht von vornherein ausgeschlossen werden, dass das beanstandete Verhalten der Antragsgegnerin Rechte des Bundestages und eigene Rechte der Antragstellerin, die aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten erwachsen, verletzt (vgl. BVerfGE 94, 351 ; 112, 363 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 21. Oktober 2014 - 2 BvE 5/11 -, juris, Rn. 108).
  • BVerfG, 04.05.2012 - 1 BvR 367/12

    Inkrafttreten der Einführung einer gesetzlichen Preisansagepflicht bei

    Hiervon kann in Ausnahmefällen abgewichen werden, wenn effektiver Grundrechtsschutz andernfalls nicht gewährleistet werden könnte (zum Sonderfall des vor Ausfertigung und Verkündung eines Gesetzes zulässigen verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes bei Vertragsgesetzen vgl. BVerfGE 24, 33 ; ferner BVerfGE 112, 363 ).
  • BVerfG, 13.06.2017 - 2 BvE 1/15

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zum Einsatz von V-Leuten im Zusammenhang mit

    Es ist nicht von vornherein ausgeschlossen, dass das beanstandete Verhalten der Antragsgegnerin eigene Rechte der Antragstellerinnen - soweit sie die unzureichende Beantwortung von ihnen jeweils selbst gestellter Anfragen rügen - und Rechte des Bundestages aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG verletzt (vgl. dazu BVerfGE 94, 351 ; 112, 363 ; 137, 185 ; 139, 194 ).
  • BVerfG, 15.04.2021 - 2 BvR 547/21

    Eilantrag zur Ausfertigung des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes

  • BVerfG, 14.06.2017 - 2 BvQ 29/17

    Eilanträge betreffend die Einführung des Rechts auf Eheschließung für

  • BVerfG, 23.03.2020 - 2 BvQ 6/20

    Erfolgloser Eilantrag gegen Inkraftsetzung des Übereinkommens zur Beendigung

  • BVerfG, 24.01.2023 - 2 BvE 5/18

    Erfolglose Anträge gegen den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens zur Anhebung der

  • BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvE 5/15

    G 10-Kommission ist im Organstreitverfahren nicht parteifähig und scheitert daher

  • BVerfG, 22.03.2022 - 2 BvE 2/20

    Erfolgloses Organstreitverfahren zum Vorschlagsrecht bei der Wahl einer

  • BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvE 2/18

    Zum Rechtsschutzbedürfnis im Organstreitverfahren

  • BVerfG, 14.12.2022 - 2 BvE 8/21

    Unterlassene Auskunft der Bundesregierung zur Zahl der im Ausland tätigen

  • BVerfG, 02.07.2019 - 2 BvE 4/19

    Unzulässige Anträge im Organstreitverfahren zur Bundesverfassungsrichterwahl

  • BVerfG, 03.02.2021 - 2 BvQ 97/20

    Erfolgloser Eilantrag zum Übereinkommen zur Beendigung bilateraler

  • BVerfG, 22.09.2009 - 2 BvR 2136/09

    Verfassungsbeschwerde gegen neue Begleitgesetze zum Vertrag von Lissabon

  • BVerfG, 21.05.2021 - 2 BvQ 43/21

    Erfolgloser Eilantrag einer Gemeinde gegen infektionsschutzbedingtes Verbot von

  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 66/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Beschwerdegegenstand; öffentliche Gewalt;

  • StGH Hessen, 12.07.2006 - P.St. 2099

    Antrag wegen Art. 147 Abs. 2 HV

  • VG Leipzig, 18.12.2015 - 1 K 1651/14
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