Rechtsprechung
BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
- DFR
Landesmediengesetz Bayern
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- Telemedicus
Bayerisches Teilnehmerentgelt
- Telemedicus
Bayerisches Teilnehmerentgelt
- Wolters Kluwer
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die finanzielle Unterstützung privater Rundfunkanbieter durch das bayerische Teilnehmerentgelt; Selbstständige Rügefähigkeit von Art. 20 Abs. 3 GG im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde; Gesetzgebungszuständigkeit des Landes für den ...
- Judicialis
GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BayMG 2003
Verfassungsmäßigkeit der Bestimmungen des BayMG über die Verteilung erhobener Teilnehmerentgelte an private Rundfunkanbieter - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Teilnehmerentgelt nach dem Bayerischen Mediengesetz verfassungswidrig
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Teilnehmerentgelt zur Förderung privaten Rundfunks in Bayern verfassungswidrig
- heise.de (Pressebericht, 02.12.2005)
Förderung des Privatfernsehens in Bayern verfassungswidrig
- heise.de (Pressebericht, 02.12.2005)
Förderung des Privatfernsehens in Bayern verfassungswidrig
- IRIS Merlin (Kurzinformation)
Teilnehmerentgelt nach dem Bayerischen Mediengesetz verfassungswidrig
- beck.de (Kurzinformation)
Teilnehmerentgelt nach dem BayMG verfassungswidrig
- beck.de (Leitsatz)
Finanzielle Unterstützung privater Rundfunkanbieter durch bayerisches Teilnehmerentgelt unzulässig
Verfahrensgang
- AG Augsburg, 21.01.1998 - 1 C 684/97
- BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98
- BVerfG, 05.09.2006 - 1 BvR 396/98
Papierfundstellen
- BVerfGE 114, 371
- NVwZ 2006, 201
- MMR 2006, 87
- ZUM 2006, 130
- afp 2006, 34
- afp 2006, 45
Wird zitiert von ... (66) Neu Zitiert selbst (26)
- BVerfG, 05.02.1991 - 1 BvF 1/85
6. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98
Diesem Ziel entspricht auch im regionalen und lokalen Bereich unter Berücksichtigung der dort gegebenen Möglichkeiten grundsätzlich eine gleichgewichtige Vielfalt der Meinungen im Gesamtangebot des Sendegebiets (vgl. BVerfGE 83, 238 ).Hinzu kommen Programme öffentlichrechtlicher Rundfunkveranstalter, die besonderen Anforderungen der Vielfaltsicherung unterliegen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ).
Diese Einschätzung entspricht auch der vom Bundesverfassungsgericht wiederholt formulierten Einsicht über programmbegrenzende und vielfaltverengende Zwänge, die bei der Veranstaltung privatwirtschaftlich finanzierten Rundfunks zu beobachten sind (vgl. - allgemein - BVerfGE 83, 238 ; 87, 181 ; 90, 60 ).
Zur Sicherung der Vielfalt gehört auch die Vermeidung einseitigen Einflusses auf die öffentliche Meinungsbildung infolge der Zusammenballung publizistischer Macht (vgl. - allgemein - BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 83, 238 ; 95, 163 ; 97, 228 ).
- BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78
3. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98
Diese dient der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 90, 60 ; stRspr).Das Rundfunkwesen bedarf einer gesetzlichen Ordnung, die freie und öffentliche Meinungsbildung durch Rundfunk gewährleistet (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ) und insbesondere sicherstellt, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in möglichster Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet.
Zur Sicherung der Vielfalt gehört auch die Vermeidung einseitigen Einflusses auf die öffentliche Meinungsbildung infolge der Zusammenballung publizistischer Macht (vgl. - allgemein - BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 83, 238 ; 95, 163 ; 97, 228 ).
Die Funktionsfähigkeit der Rundfunkordnung hat der Gesetzgeber durch Aufsicht zu sichern (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ).
- BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88
8. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98
Diese dient der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 90, 60 ; stRspr).Unter den Medien kommt dem Rundfunk - dem Hör- und Fernsehfunk - wegen seiner Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft besondere Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Diese Einschätzung entspricht auch der vom Bundesverfassungsgericht wiederholt formulierten Einsicht über programmbegrenzende und vielfaltverengende Zwänge, die bei der Veranstaltung privatwirtschaftlich finanzierten Rundfunks zu beobachten sind (vgl. - allgemein - BVerfGE 83, 238 ; 87, 181 ; 90, 60 ).
Sie gewährleistet, dass der Rundfunk frei von externer Einflussnahme entscheiden kann, wie er seine publizistische Aufgabe erfüllt (vgl. BVerfGE 59, 231 ; 87, 181 ; 90, 60 ; 97, 298 ).
- BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84
4. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98
Das Rundfunkwesen bedarf einer gesetzlichen Ordnung, die freie und öffentliche Meinungsbildung durch Rundfunk gewährleistet (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ) und insbesondere sicherstellt, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in möglichster Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet.Hinzu kommen Programme öffentlichrechtlicher Rundfunkveranstalter, die besonderen Anforderungen der Vielfaltsicherung unterliegen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ).
Zur Sicherung der Vielfalt gehört auch die Vermeidung einseitigen Einflusses auf die öffentliche Meinungsbildung infolge der Zusammenballung publizistischer Macht (vgl. - allgemein - BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 83, 238 ; 95, 163 ; 97, 228 ).
Die Funktionsfähigkeit der Rundfunkordnung hat der Gesetzgeber durch Aufsicht zu sichern (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ).
- BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86
5. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98
Auch jener muss imstande sein, dem verfassungsrechtlichen Ziel freier, individueller und öffentlicher Meinungsbildung in dem jeweiligen engeren räumlichen Bereich zu dienen (vgl. BVerfGE 74, 297 ).Hinzu kommen Programme öffentlichrechtlicher Rundfunkveranstalter, die besonderen Anforderungen der Vielfaltsicherung unterliegen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ).
Der Gesetzgeber verfügt in einer solchen Situation über die Befugnis, die Veranstaltung von Programmen, die über den Markt nicht oder nicht in wünschenswerter Qualität zustande kommen, dem öffentlichrechtlichen Rundfunk aufzuerlegen (vgl. BVerfGE 74, 297 ).
- BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94
'extra-radio'
Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98
Die Programmanbieter nach bayerischem Medienrecht sind Träger des Grundrechts der Rundfunkfreiheit, auch wenn sie rechtlich nicht als Veranstalter gelten (vgl. BVerfGE 97, 298 ).Sie gewährleistet, dass der Rundfunk frei von externer Einflussnahme entscheiden kann, wie er seine publizistische Aufgabe erfüllt (vgl. BVerfGE 59, 231 ; 87, 181 ; 90, 60 ; 97, 298 ).
Die allgemeinen Vorgaben für die Veranstaltung privaten Rundfunks sind ungeachtet der in Art. 2 BayMG 1992/2003 vorgesehenen Trägerschaft durch die Landeszentrale (dazu vgl. BVerfGE 97, 298 ) in der Erwartung des Wettbewerbs mehrerer privatwirtschaftlich finanzierter Programmangebote untereinander konzipiert worden und zielen auf eine Ausgewogenheit des Gesamtangebots der nach dem bayerischen Medienrecht im Verbreitungsgebiet veranstalteten Programme (Art. 4 BayMG 1992/2003).
- VGH Bayern, 09.01.1997 - 7 B 95.4230
Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98
Für die Gesetzgebungskompetenz ist ebenfalls unmaßgeblich, wie die Pflicht zur Zahlung des Teilnehmerentgelts rechtlich begründet wird, vorliegend über die in Art. 38 Abs. 2 BayMG 1992 geregelte Pflicht zum Abschluss einer Vereinbarung mit der Folgepflicht zur Zahlung des Teilnehmerentgelts, und ob die Vereinbarung dem Privatrecht zuzuordnen war - wie seinerzeit zum Teil angenommen wurde (vgl. BayVGH, ZUM 1997, S. 571 ;… OLG München, MMR 2001, S. 445 ) - oder dem öffentlichen Recht (…so schon nach altem Recht BayObLGZ 2001, 174 und nach gegenwärtigem Recht BGH, NVwZ 2003, S. 506 f.;… VG München, MMR 2005, S. 64 ;… Bornemann/Kraus/Lörz, Bayerisches Mediengesetz, Art. 33 Rn. 22 ff., 25 ).Die Pflicht zur Zahlung des Teilnehmerentgelts knüpft an die Möglichkeit der Nutzung des Angebots von Kabelprogrammen durch die Teilnehmer an (vgl. BayVGH, ZUM 1997, S. 571 ).
- BVerfG, 06.10.1992 - 1 BvR 1586/89
7. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98
Diese Einschätzung entspricht auch der vom Bundesverfassungsgericht wiederholt formulierten Einsicht über programmbegrenzende und vielfaltverengende Zwänge, die bei der Veranstaltung privatwirtschaftlich finanzierten Rundfunks zu beobachten sind (vgl. - allgemein - BVerfGE 83, 238 ; 87, 181 ; 90, 60 ).Sie gewährleistet, dass der Rundfunk frei von externer Einflussnahme entscheiden kann, wie er seine publizistische Aufgabe erfüllt (vgl. BVerfGE 59, 231 ; 87, 181 ; 90, 60 ; 97, 298 ).
- OLG München, 06.03.2001 - 30 U 257/99
Begriff des Betreibers einer Kabelanlage; Entgeltpflicht für die Inanspruchnahme …
Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98
Das Teilnehmerentgelt knüpft an das in Kabelanlagen zur Verfügung gestellte, gegenüber terrestrischem Empfang erweiterte Spektrum an privaten Rundfunkangeboten aus Bayern an (…vgl. OLG München, ZUM-RD 1998, S. 319 ; MMR 2001, S. 445).Für die Gesetzgebungskompetenz ist ebenfalls unmaßgeblich, wie die Pflicht zur Zahlung des Teilnehmerentgelts rechtlich begründet wird, vorliegend über die in Art. 38 Abs. 2 BayMG 1992 geregelte Pflicht zum Abschluss einer Vereinbarung mit der Folgepflicht zur Zahlung des Teilnehmerentgelts, und ob die Vereinbarung dem Privatrecht zuzuordnen war - wie seinerzeit zum Teil angenommen wurde (…vgl. BayVGH, ZUM 1997, S. 571 ; OLG München, MMR 2001, S. 445 ) - oder dem öffentlichen Recht (…so schon nach altem Recht BayObLGZ 2001, 174 und nach gegenwärtigem Recht BGH, NVwZ 2003, S. 506 f.;… VG München, MMR 2005, S. 64 ;… Bornemann/Kraus/Lörz, Bayerisches Mediengesetz, Art. 33 Rn. 22 ff., 25 ).
- BGH, 31.10.2002 - III ZB 7/02
Rechtsweg für Rechtstreitigkeiten zwischen einer Kabel- bzw. …
Auszug aus BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98
Für die Gesetzgebungskompetenz ist ebenfalls unmaßgeblich, wie die Pflicht zur Zahlung des Teilnehmerentgelts rechtlich begründet wird, vorliegend über die in Art. 38 Abs. 2 BayMG 1992 geregelte Pflicht zum Abschluss einer Vereinbarung mit der Folgepflicht zur Zahlung des Teilnehmerentgelts, und ob die Vereinbarung dem Privatrecht zuzuordnen war - wie seinerzeit zum Teil angenommen wurde (…vgl. BayVGH, ZUM 1997, S. 571 ;… OLG München, MMR 2001, S. 445 ) - oder dem öffentlichen Recht (so schon nach altem Recht BayObLGZ 2001, 174 und nach gegenwärtigem Recht BGH, NVwZ 2003, S. 506 f.;… VG München, MMR 2005, S. 64 ;… Bornemann/Kraus/Lörz, Bayerisches Mediengesetz, Art. 33 Rn. 22 ff., 25 ). - BVerfG, 24.06.1958 - 2 BvF 1/57
1. Parteispenden-Urteil
- BVerfG, 18.12.1996 - 1 BvR 748/93
DSF
- BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77
Freie Mitarbeiter
- VG München, 12.08.2004 - M 17 K 02.1633
Rechtmäßigkeit der Anforderung von Teilnehmerentgelten für Kabelanschlüsse; …
- BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91
Kurzberichterstattung
- BayObLG, 16.07.2001 - 5Z RR 73/98
Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs
- BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04
Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung
- BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer …
- BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94
Notarkassen
- OLG München, 22.12.1997 - 30 U 544/97
Zulässigkeit der Erhebung eines Teilnehmerentgelts durch eine lokale …
- BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88
'Wasserpfennig'
- BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97
Kindergartenbeiträge
- BVerfG, 30.05.1972 - 2 BvL 41/71
Bauordnungswidrigkeit
- BVerfG, 18.04.1996 - 1 BvR 1452/90
Bodenreform II
- BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 413/60
Kirchenbausteuer
- BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60
1. Rundfunkentscheidung
- BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14
6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig
bb) Gemäß § 78 Satz 2 BVerfGG analog (vgl. BVerfGE 110, 94 ; 128, 326 m.w.N.; stRspr) ist die Unvereinbarkeitserklärung (vgl. BVerfGE 114, 371 ; 130, 240 ) auch auf alle von § 233a Abs. 1 Satz 1 AO erfassten Steuerarten zu erstrecken. - BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16
Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht …
Er hat so zu inhaltlicher Vielfalt beizutragen, wie sie allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 90, 60 ; 114, 371 ; 119, 181 ; 136, 9 ).Zugleich können so im Nebeneinander von privatem und öffentlich-rechtlichem Rundfunk verschiedene Entscheidungsrationalitäten aufeinander einwirken (vgl. BVerfGE 114, 371 ; 119, 181 ; 136, 9 ).
- BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08
Vorratsdatenspeicherung
Von der Norm nicht umfasst sind Regelungen, die auf die übermittelten Inhalte oder die Art der Nutzung der Telekommunikation gerichtet sind (vgl. BVerfGE 113, 348 ; 114, 371 ) und etwa eine Telekommunikationsüberwachung zum Zwecke der Erlangung von Informationen für Aufgaben der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr vorsehen.Danach kann die Ermächtigung zum Abruf der Daten nicht auf Art. 73 Abs. 1 Nr. 7 GG gestützt werden, sondern ist auf der Grundlage jeweils derjenigen Kompetenznorm zu schaffen, die die Gesetzgebung für die mit der Datenverwendung verfolgten Aufgaben regelt (vgl. BVerfGE 113, 348 ; 114, 371 ).
- BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …
Föderal unterschiedliche oder auch konkurrierende Lösungswege sind zudem im Bundesstaat angelegt (vgl. zu Art. 3 GG BVerfGE 103, 225 ; 114, 371 ; für das unionsrechtliche Kohärenzgebot vgl. EuGH…, Urteil vom 12. Juni 2014, Digibet und Albers, C-156/13, EU:C:2014:1756, Rn. 33 ff.). - BVerfG, 25.03.2014 - 1 BvF 1/11
ZDF-StV verstößt gegen Gebot der Staatsferne
Sie stehen in enger Wechselwirkung mit der rahmensetzenden Grundentscheidung des Gesetzgebers für eine duale Rundfunkordnung und den Aufgaben, die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dieser Ordnung zukommen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 83, 238 ; 114, 371 ; 119, 181 ; 121, 30 ).Er hat so zu inhaltlicher Vielfalt beizutragen, wie sie allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 90, 60 ; 114, 371 ; 119, 181 ).
Zugleich können so im Nebeneinander von privatem und öffentlich-rechtlichem Rundfunk verschiedene Entscheidungsrationalitäten aufeinander einwirken (vgl. BVerfGE 114, 371 ; 119, 181 ).
- BVerfG, 11.09.2007 - 1 BvR 2270/05
Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag
Die Rundfunkfreiheit dient der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 107, 299 ; 114, 371 ; stRspr).Der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG enthaltene Auftrag zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit zielt auf eine Ordnung, die sicherstellt, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in möglichster Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 90, 60 ; 114, 371 ).
Die Ausgestaltung dieser Ordnung ist Aufgabe des Gesetzgebers, der dabei einen weiten Gestaltungsspielraum, auch für Differenzierungen insbesondere nach der Regelungsart und Regelungsdichte, vorfindet (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 57, 295 ; 83, 238 ; 90, 60 ; 114, 371 ).
a) Anlass der gesetzlichen Ausgestaltung der Rundfunkordnung ist die herausgehobene Bedeutung, die dem Rundfunk unter den Medien wegen seiner Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft zukommt (vgl. BVerfGE 31, 314 ; 90, 60 ; 97, 228 ; 103, 44 ; 114, 371 ; vgl. auch EGMR…, Urteil vom 5. November 2002 - Beschwerde-Nr. 38743/97 - Demuth gegen Schweiz, EuGRZ 2003, S. 488 , § 43; Urteil vom 10. Juli 2003 - Beschwerde-Nr. 44179/98 - Murphy gegen Irland, § 69; stRspr).
Auch wegen der mit der Konzentration im Rundfunk verbundenen Risiken einer einseitigen Einflussnahme auf die öffentliche Meinungsbildung hat das Bundesverfassungsgericht Vorkehrungen zum Schutz der publizistischen Vielfalt als geboten angesehen (vgl. BVerfGE 31, 314 ; 57, 295 ; 73, 118 ; 83, 238 ; 85, 163 ; 97, 228 ; 114, 371 ) und hinzugefügt, dass einmal eingetretene Fehlentwicklungen sich - wenn überhaupt - nur bedingt und nur unter erheblichen Schwierigkeiten rückgängig machen lassen (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 95, 163 ).
Die duale Ordnung eines Nebeneinander von öffentlichrechtlichem und privatwirtschaftlichem Rundfunk nutzt die durch die verschiedenartigen Strukturen der Veranstalter ermöglichten unterschiedlichen Programmorientierungen als Beitrag zur Sicherung der Breite und Vielfalt des Programmangebots (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 114, 371 ).
Öffentlichrechtliche Veranstalter werden besonderen organisatorischen Anforderungen zur Sicherung der Vielfalt und Unabhängigkeit unterworfen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 114, 371 ).
- BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06
Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen muss existenznotwendigen …
In entsprechender Anwendung des § 78 Satz 2 BVerfGG sind im Interesse der Rechtsklarheit Rechtsfolgen auch für diese Nachfolgeregelungen auszusprechen (vgl. BVerfGE 8, 51 ; 114, 371 ). - BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvF 4/03
Parteibeteiligung an Rundunkunternehmen
Diese Norm verleiht nicht die Kompetenz zur Regelung der Veranstaltung und der inneren Organisation der Veranstalter von Rundfunksendungen, sondern lediglich die zur Regelung des sendetechnischen Bereichs des Rundfunks (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 114, 371 ).a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts enthält Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG einen Auftrag zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit, der auf eine Ordnung zielt, die sicherstellt, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in möglichster Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 90, 60 ; 114, 371 ;… BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 1 BvR 809/06, 1 BvR 830/06 -, MMR 2007, S. 770 ).
Die Ausgestaltung dieser Ordnung ist Aufgabe des Gesetzgebers, der dabei einen weiten Spielraum, auch für Differenzierungen insbesondere nach der Regelungsart und Regelungsdichte, vorfindet (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 57, 295 ; 83, 238 ; 90, 60 ; 114, 371 ).
Wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt betont (vgl. etwa BVerfGE 57, 295 ; 114, 371 ) und zuletzt in seinem Urteil vom 11. September 2007 (…1 BvR 2270/05, 1 BvR 809/06, 1 BvR 830/06, MMR 2007, S. 770 ) begründet hat, sind aber die Anforderungen an die gesetzliche Ausgestaltung der Rundfunkordnung zur Sicherung der Rundfunkfreiheit im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG durch die Entwicklung von Kommunikationstechnologie und Medienmärkten nicht überholt.
a) Unter Berücksichtigung der gegebenen Möglichkeiten ist im Rundfunk grundsätzlich eine gleichgewichtige Vielfalt der Meinungen im Gesamtangebot des Sendegebietes zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 83, 238 ; 114, 371 ).
Allerdings sind programmbegrenzende und vielfaltsverengende Zwänge zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 114, 371 ;… BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 1 BvR 809/06, 1 BvR 830/06 -, MMR 2007, S. 770 ).
Zur Sicherung der Vielfalt gehört auch die Vermeidung einseitigen Einflusses auf die öffentliche Meinungsbildung infolge der Zusammenballung publizistischer Macht (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 95, 163 ; 97, 228 ; 114, 371 ); der Rundfunk soll nicht einer oder einzelnen gesellschaftlichen Gruppen ausgeliefert werden (vgl. BVerfGE 73, 118 ).
Wie er die Aufgabe erfüllt, die Rundfunkfreiheit unter Beachtung der erörterten Strukturprinzipien im Einzelnen zu gewährleisten, ist Sache seiner politischen Entscheidung; ihm steht insofern ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 83, 238 ; 90, 60 ; 114, 371 ).
- BVerfG, 20.07.2021 - 1 BvR 2756/20
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag
Die föderale Verantwortungsgemeinschaft beruht auf der Besonderheit, dass die Länder die Gesetzgebungskompetenz für die Rundfunkfinanzierung besitzen (vgl. BVerfGE 114, 371 ), aber in dem gegenwärtigen System der Organisation und Finanzierung des Rundfunks nur eine länderübergreifende Regelung den Grundrechtsschutz aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verwirklichen kann.Der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG enthaltene Auftrag zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit zielt auf eine Ordnung, die sicherstellt, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in größtmöglicher Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 90, 60 ; 114, 371 ; 136, 9 ).
Unter den Medien kommt dem Rundfunk wegen seiner Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft besondere Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 31, 314 ; 90, 60 ; 97, 228 ; 103, 44 ; 114, 371 ; 136, 9 ; stRspr; zur Bedeutung des Rundfunks in der Demokratie siehe beispielsweise auch EGMR (Große Kammer), Centro Europa 7 S. r. l. u. Di Stefano v. Italy, Urteil vom 7. Juni 2012, Nr. 38433/09, § 129; Conseil Constitutionnel, Entscheidung Nr. 86-217 DC vom 18. September 1986, 11. Erwägungsgrund; Entscheidung Nr. 2009-577 DC vom 3. März 2009, 2. und 3. Erwägungsgrund).
- BVerfG, 28.04.2009 - 1 BvR 224/07
Ermächtigungsgrundlage für Sperrbezirksverordnungen verfassungsrechtlich …
Diese Norm schützt zwar die allgemeine Handlungsfreiheit in einem umfassenden Sinne (vgl. nur BVerfGE 6, 32 ; 80, 137 ; 114, 371 ) und damit auch das Vorhaben des Beschwerdeführers. - BVerfG, 02.05.2007 - 1 BvR 809/06
- BVerfG, 02.05.2007 - 1 BvR 830/06
- BVerwG, 30.11.2022 - 6 C 12.20
MDR darf Kommentare ohne Sendungsbezug auf seiner Facebook-Seite löschen
- BVerfG, 31.07.2007 - 1 BvR 946/07
Keine Verletzung von Art 5 Abs 1 S 2 GG durch Zulassung von staatlichen …
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.2014 - 2 B 10323/14
Auswahl von Anbietern von sog. Fensterprogrammen - Drittsendezeiten; private …
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.2014 - 2 B 10327/14
Vorläufiges Entfallen der Drittsendezeiten im Programm von SAT.1
- OVG Schleswig-Holstein, 29.11.2018 - 3 LB 19/14
Von der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein für das bundesweite SAT1 …
- BVerwG, 22.06.2016 - 6 C 9.15
Aufgedrängte Werbung; Beanstandung; Fremdproduktion; Irreführung; Kommission für …
- BVerwG, 31.05.2017 - 6 C 42.16
Neuverteilung der UKW-Frequenzen für den lokalen Hörfunk in der kreisfreien Stadt …
- VGH Bayern, 15.02.2012 - 7 BV 11.285
Klage der Axel Springer AG in Sachen ProSiebenSat.1 erfolgreich
- VGH Bayern, 13.01.2014 - 7 BV 13.1397
Klagebefugnis der "Ultimate Fighting Championship" (UFC) gegen medienrechtliche …
- VG München, 16.07.2014 - M 6b K 13.5573
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 16.07.2014 - M 6b K 13.3581
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 21.01.2015 - M 6b K 14.1283
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 24.09.2014 - M 6b K 14.1933
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- BSG, 10.04.2008 - B 3 KR 5/07 R
Krankenversicherung - Vergütung von Rettungsfahrten eines privaten …
- BFH, 26.01.2006 - V R 70/03
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Umsätzen des Bezahlfernsehens (sog. …
- VerfGH Baden-Württemberg, 31.01.2019 - 1 VB 51/17
Zur Ruhestandsaltersgrenze von Gerichtsvollziehern - Nichteinbeziehung von …
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2017 - 2 B 11451/17
Privatsender SAT.1 vorläufig zur Ausstrahlung von Sendezeiten für unabhängige …
- BFH, 10.12.2009 - XI R 62/06
Leistungsort bei Bezug von sog. Katalogleistungen i. S. des § 3a Abs. 4 UStG 1999 …
- BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 53/07 B
Zulässigkeit der Mitwirkung ehrenamtlicher Richter im sozialgerichtlichen …
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2017 - 2 A 10449/16
Regionalfensterprogramm bei Sat.1: Verlängerung der Zulassung rechtmäßig
- VG München, 24.09.2014 - M 6b K 13.4030
Rundfunkbeitrag; Verfassungsmäßigkeit; Bindung an Entscheidung BayVerfGH; …
- VG Freiburg, 24.06.2015 - 2 K 588/14
Rundfunkbeiträge für Erst- und Zweitwohnung
- VG Karlsruhe, 14.09.2015 - 8 K 2196/14
Wirksamkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags; Rechtsnatur des Rundfunkbeitrags; …
- VGH Bayern, 02.09.2010 - 7 C 10.1737
Prozesskostenhilfe; fehlende Erfolgsaussichten; Kabelanschlussinhaber; …
- OVG Saarland, 05.07.2017 - 1 A 51/15
Vereinbarkeit des Saarländischen Spielhallengesetzes mit höherrangigem Recht
- VG Karlsruhe, 11.07.2007 - 7 K 3075/06
Keine Hochschulgebührenbefreiung für Studierende, die in Hochschulgremien und …
- VGH Bayern, 24.04.2006 - 7 BV 05.739
Teilnehmerentgelt nach dem Bayerischen Mediengesetz, Abgrenzung gegenüber Steuer …
- VG München, 30.07.2015 - M 17 E 15.126
Einstweiliger Rechtsschutz: Programmeinspeisung von Must-carry-Programmen
- VGH Baden-Württemberg, 15.10.2009 - 1 S 1997/08
Vorübergehende Zuweisung einer Übertragungskapazität ohne Ausschreibungsverfahren
- OVG Niedersachsen, 17.04.2013 - 4 LC 58/10
Verfassungsrechtliche Beurteilung der Einschränkung der Übertragbarkeit …
- VG Karlsruhe, 11.07.2007 - 7 K 2966/06
Verfassungsmäßigkeit der Hochschulgebühren; kein Verstoß gegen …
- BVerfG, 09.11.2020 - 2 BvR 1286/18
Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung
- VG Freiburg, 29.11.2017 - 1 K 2506/15
Härtefall für einen Spielhallenbetreiber; Anwendbarkeit der Härtefallregelung bei …
- BVerfG, 08.11.2018 - 1 BvR 486/13
Verfassungsmäßigkeit der Abgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens (sog. …
- VG Berlin, 26.09.2013 - 27 K 231.12
Keine regional differenzierten Werbefenster im Privatfernsehen "ProSieben"
- VGH Bayern, 23.02.2006 - 7 BV 05.1826
Verpflichtung zum unentgeltlichen Zur-Verfügung-Stellen eines Kabelfernsehkanals, …
- OVG Hamburg, 03.03.2022 - 5 Bf 53/21
Anspruch auf Zuweisung von Rundfunkübertragungskapazitäten
- OLG Hamm, 14.01.2014 - 1 Vollz (Ws) 580/13
Vollzug der Sicherungsverwahrung: Selbstverpflegung auf Kosten der Anstalt?
- VG Ansbach, 06.10.2011 - AN 14 K 11.00899
Teilnehmerentgelt für Kabelanschluss
- VG Ansbach, 24.02.2011 - AN 14 K 10.02153
Teilnehmerentgelt für Kabelfernsehen
- OVG Niedersachsen, 10.05.2013 - 10 ME 21/13
Gerichtlich überprüfbarer Beurteilungsspielraum der Versammlung der …
- VerfGH Sachsen, 09.09.2021 - 27-IV-21
- VGH Bayern, 27.01.2020 - 7 BV 19.1516
Zuständigkeiten für die bundesweite Verbreitung eines interaktiven Livestreams
- BGH, 21.11.2012 - AnwZ (Brfg) 55/12
Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit dem maßgeblichen …
- VG Freiburg, 20.06.2007 - 1 K 2274/06
Rechtmäßigkeit der von den Staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg ab 2007 …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2006 - 15 A 3118/06
Zum Erlass verpflichtende sachliche Unbilligkeit i.S.d § 12 Abs. 1 Nr. 5a KAG NRW …
- VG Hamburg, 21.10.2010 - 3 K 2796/09
Zur Rechtmäßigkeit der Rundfunkgebührenpflicht in Hamburg
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2010 - 14 A 2340/10
Bullterrier als besonders gefährliche Hunderasse
- VG Saarlouis, 25.10.2018 - 1 L 1122/18
Einstweilige Anordnung zum Fortbetrieb einer Spielhalle
- VG Ansbach, 05.05.2011 - AN 14 K 10.01897
Teilnehmerentgelt; Verjährung; Hemmung der Verjährung; Verwirkung; Höhe der …
- VGH Bayern, 31.03.2008 - 7 ZB 07.1327
Teilnehmerentgelt; Verjährung; Hemmung der Verjährung
- VGH Bayern, 16.06.2009 - 7 ZB 08.1917
Kabelanschlussinhaber; Teilnehmerentgelt; Einspeisung entgeltpflichtiger …
- VG Ansbach, 10.02.2011 - AN 14 K 10.01111
Teilnehmerentgelte für Kabelanschluss
- VG Augsburg, 06.06.2008 - Au 7 K 08.414
Teilnehmerentgelt nach BayMG; Inhaber eines Kabelanschlusses; Kosten des …